hier folgen -u lassen. Zunächst ist es wünschenswerth, daß unsere Schulkinder im Anschauungs- und naturgeschichllichen Unterricht mehr mit dieser Viper bekannt gemacht werben, als es der Fall ist, und daß sie durch gute Abbildungen und Präparate in Alkohol eine sichere Kenntniß von deren Gestalt und hervorragendsten Merkmalen erhielten. Vielleicht würden sich alsdann öfter vorkommende Unglücksfälle durch den Biß der Kreuzotter verringern. Ich habe bei Sommerausflügen vielfach beobachtet, daß Kinder — und die Berliner erst recht — häufig barfuß gehen. Geschieht dies am Strande, so schadet es selten. Im Walde aber und an solchen Orten, welche die Viper besonders liebt, ist es eine vermessene Thor- heit. Helle sonnige Stellen, trockene Lichtungen in den Wäldern, Raine und Sandflächen sollte man möglichst vermeiden, denn unter Steinen und Wurzeln liebt es die Viper sich aufzuhalten. Während die harmlose Blindschleiche bei der Annäherung der Menschen das Weite sucht, bleibt die Kreuzotter ruhig liegen und wehe dem, der sie berührt. Aber es ist auch wiederholt vorgekommen, daß das heimtückische, boshafte Thier auf die Füße von Kindern zugesprungen ist, ohne von ihnen berührt worben zu fein. Also niemals ohne Stiefel solche Plätze betreten unb beim Suchen von Pilzen unb Beeren Vorsicht anwenben! Ist jeboch bas Unglück geschehen unb hat bie Viper Jemanben gebissen, so wolle man nicht gleich ben Kopf verlieren. Schreiber bieses ist selbst einmal bavon betroffen worben unb hat es schon rin Dutzenb mal bei Anberen gesehen, ohne baß ein Todesfall damit oerbunben war. In ben seltensten Fällen i t es möglich, vor einigen ©tunben ärztliche Hilfe zu erhalten. Darum i suche man, wie bei allen Blutvergiftungen, zu verhinbern, daß sich bas empfangene Gift von ber Wunbe aus, bie auf der Haut als zwei Millimeter tiefer Nadelstich erscheint, dem Kreisläufe des Blutes mittheilt. Dies erreicht man am Besten durch kräftiges Aufsaugen ober Unterbinben d^s verletzten Gliebes mit einem Binbfaben. Das Aufsaugen ist, ich habe es fünfmal verrichtet, gänzlich gefahrlos, selbst wenn man babei schlucken sollte, nur bars man keine Verletzung am ober im Munbe Hal en. Ist jeboch bas Gift schon in
ben Kreislauf bes Blutes übergegangen, so helfen besonder« schweißtreibenbe ober nervenstärkende Mittel, namentlich auch größere Quantitäten von Alkohol unb Weingeist. Erfahrene Touristen führen deßhalb gewöhnlich eine Flasche mit Cognac bet sich. Nach statistischen Ermittelungen ist von zwanzig Gebissenen einer gestorben; man braucht also nicht gleich das Schlimmste zu befürchten, soll aber in jeder Beziehung vorsichtig sein.
* Schlaftrunken. Fremder (der bei einer nächtlichen Feuersbrunst >m Hotel plötzlich durch einen Strahl and der Feuerspritze gewecke wird): ,Ja, ja, ich stehe gleich auf, l'ebe- Weibcken!"
Verkehr, taub* unt petk-rvirthschaff
Arrderweite Festsetzung des Zeitungsgebührentarifs.
Zu den verschiedenen Reformen, die von der Retchspostoer- Wallung in letzter Zett gefordert, und von der Postverwaltung selbst geplant wurden, gehört u. A. auch die anderwette Regelung des Zeitungsgebührentarifs. Durch diesen Tarif wirb festgelegi „bie Zeitungsgebühr", b. i. bie Gebühr, welche bie Postoerwallung von den Verlegern erhebt für den Vertrieb der Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Dieser Vertrieb ist gewissermaßen Bedingung für alle politischen Zeitungen, weil nach $ 1 des Postgesitz.s die Beförderung aller politischen Zeitungen und Zeitschriften von einem Orte mit einer Postanstalt nach einem anderen Postorte auf andere Weise als durch die Post verboten ist, sobald die Beförderung nicht durch expressen Boten, sondern anderweit gegen Bezahlung stattfindet. Außer den politischen Zeitungen sind indeß auch die meisten sonstigen Zeitungen und Zeitschriften zum Postoertrteb angemeldet, so gegenwärtig nach der amtlichen Zeitungspreisliste etwa 12000 Zeitungen, gegen 500 im Jahre 1823. Der Zettungsoertrieb durch die Poft hat demnach im Laufe der Zett gewaltige Ausdehnung gewonnen. Unter dem eigentlichen Vertrieb versteht man die Annahme und Ausführung von Bestellungen auf Zeitungen und Zeitschriften, die Verpackung, Besörderung und wettere Behandlung der Zeitungen am Bestimmungsort, sowie die Erhebung der Bezugsgelder und deren Uebermittelung an die Verleger. Die Gebühr beträgt ohne genügende Rücksicht darauf, wie oft eine Zeitung erscheint, 25 pCt. des Einkaufspreises der Zeitungen rc., mit einer Ermäßigung auf 12»/, pCt. bet Zeitungen, die seltener als monatlich vier Mal erscheinen. In Folge dessen ist die Zeitungsgebühr für eine Wochenschi ist, welche 4 Mk. vierteljährlich kostet, weit höher, wie die Z.itungtzgebühr für eine täglich erscheinende Zeitung zum VterteljahrSprets von 1 Mk,
obgleich die Post mit dieser monatlich 30 Mal und mit der Wochenschrift monatlich nur vier Mal Befassung (Arbeit) hat. Für die Höhe der Zeitungsgebühr ist also ntchl die eigentliche Leistung ber Post, sondern vor Allem der Preis der Z'ttungen bestimmend; Leistung und Gegenleistung stehen daher ntchl im richtigen Ver- hältniß. Die Post bezieht vielmehr unter den heutigen Verhältnissen entweder auf bet einen ©eite zu viel, ober auf ber anberen zu wenig. Aus btefem Grunde verlangte man immer roicber unb nicht mit Unrecht bie anderwette Regelung des Zeitungsgebührentarifs, unb bie Postverwaltung fühlte sich schon vor Jahren veranlaßt, Erhebungen anzustellen über bie Mühewa tung und Unkosten, welche ihr aus dem Vertrieb der einzelnen Zeitungen unb Zeitschriften erwachsen. Diese Mühewallung unb Unkosten müßten nach Ansicht der Interessenten in erster Linie maßgebcnd sein für bie Höhe ber Zeitungsgebühr, währenb ber Preis bet Zeitungen erst in »werter Linie zu berücksichtigen wäre unb zwar nur insofern, als ber Reichspost für bie Erhebung unb roeiieie Behandlung bes Zetlungs- bezugSgeldes ein gewisses Jncasso zusteht. Dieses Jncasso mit ber Entschädigung für die Leistungen der Post ins rechte VerhäUntß zu bringen unb bie ganze Gebühr so festzusetzen, daß erstens die Post- verwaltung nicht zu kurz kommt, zweitens bie Verleger nicht geschädigt unb drittens die Zeitungen, namentlich die billigeren, im Interesse ber weniger bemittelten IMer nicht übermäßig vertheuert werden, das ist eine Aufgabe, bereu Lösung nicht gerabe sehr einfach ist Hoffen wir, baß es ber ReichSpostoerwaltung, wie schon so oft, auch in bieser Beziehung gelingen wirb, sich selbst, sowie Verleger unb Zeitungsleser gleichmäßig zu befriedigen. Ein Gesetzentwurf, betuffenb die anderwette Regelung des Zeitungsgebührentarifs, ist, wie die Blätter melden, dem Bundesrathe bereits zugegangen und wird voraussichtlich im neuen Reichstage zur Erledigung gelangen.
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