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31.8.1897 Erstes Blatt
 
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Nr. 203 Erstes Blatt Dienstag den 31. August

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Die Gießener

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TheU.

Bekanntmachung,

betreffend: die Waffergenoffenschaft zu Feldheim.

Die nachstehende Verfügung der Großh. Oberen land« wirthschastlichen Behörde bringen wir mit dem Ansügen zur Kenntniß der Interessenten, daß Beschwerde gegen dieselbe Innerhalb 14 Tagen an Großh. Ministerium des Innern verfolgt werden kann.

Gleichzeitig weisen wir daraus hin, daß daS von den Bevollmächtigten berothene GenoffenschastSstatut auf dem AmtS- Zimmer der Großh. Bürgermeisterei Utphe in der Zett vom 1. bis 15. September zur Einsicht der Betheiligten offen liegt und Einwendungen gegen daffelbe innerhalb der genannten Frist bei unS vorzubringen sind.

Gießen, den 28. August 1897.

GroßherzogltcheS KretSamt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

An der für die Fluren I bis VII der Gemarkung Jeldheim und Flur VTU der Gemarkung Bellersheim beau« tragten Bildung einer öffentlichen .Waffergenoffenschaft sind nach den beiliegenden Acten 322 Grundbesitzer mit 253,3439 ha Fläche betheiligt.

Bei der am 30. Juli d. I. vorgenommenen Verband- lungStagfahrt hat sich Niemand gegen da- Unternehmen erklärt.

Einwendungen Dritter gegen das Unternehmen find nicht erhoben worden.

Wir ertheileu nunmehr dem Unternehmen die in Art. 67 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 vorgesehene staatliche Ge­nehmigung mit folgenden Bestimmungen:

1. daß die betheiligten Grundbesitzer, welche in dem offengelegten Verzetchntffe vom 25. Juli v. I. («nl. B.) aufgeführt sind, Mitglieder der Waffer- genoffenschast werden-

2. daß daS Unternehmen nach den von Wiesenbaumeister Greb aufgestellten und von der Großh. Eultur- iuspection Gießen geprüften Plänen unter thun- lichster Berücksichtigung der in der Ver. handlungStagfahrt beantragten Abände­rungen ausgeführt wird;

3. daß bezüglich der Vertheilung der Meliorationökosten nach Art. 53 und 68 deS Gesetzes vom 30. Juli 1887 (§ 5 der Statuten) verjähren wird.

Bekanntmachung,

tetr.: den Berk hr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen unb Plätzen.

Bon einer Anzahl Radfahrern, namentlich von solchen, die noch in jugendlichem Alter stehen, wird trotz vieler Warnungen und Strafanzeigen in den Straßen der Stadt und deren Umgebung immer noch zu rasch gefahren, und rS wird das rechtzeitige Signalgeben, insbesondere auch an Straßenübergängen und Straßenkreuzungen, verabsäumt.

Wir find daher veranlaßt, au« den bestehenden Vor­schriften der Poltzetverordnung vom 13. December 1893 noch- Mal» Folgender hervorzuheben:

1 Innerhalb der von den vier Anlage» ve- areuzten Theile der Stadt darf nur mit ausdrücklicher polizeilicher Erlaubuiß ge- fahren werden.

Wir bemerken hierbei, daß durch die von uns ertheilten diesbezüglichen Erlaub- uihscheiue dem Radfahrer das Kahren innerhalb der Stadt nur in Ausübung seines Berufes gestattet wird.

Da dies häufig außer Acht gelaffen wird, so machen wir die betreffenden Radfahrer darauf auf- merksam, daß fie im UebertretungSfalle, abgesehen von der Bestrafung, auch die Entziehung der Erlaubuist unnachsichtig zu gewärtigen haben.

2 . Innerhalb der Stadt, sowie deren nächster Umgebung darf uur mit mäßiger Fahr­geschwindigkeit, d. h. uur mit der Ge- schwiudigkeit eines langsam trabenden Pserdes, an Stratzen-Weuduugeu und Kreuzungen aber uur mit der Geschwindig­keit eines rasch gehenden Fußgängers ge­fahren werden.

j3 Bei Straßeu-Weudungen und Kreuzungen ist stets rechtzeitig ein Signal abzugebeu.

Da gerade au Straßenkreuzungen die meisten Unfälle Vorkommen, so wird vor­sichtiges Fahren und rechtzeitiges mehr­maliges Abgebeu des Signals an dieser Stelle aufs Dringendste anempfohleu.

4. Der Radfahrer har außerdem bte von thm ein- geholten und ihm begegnenden Fußgänger, Fuhr­werke, Reiter, Radfahrer, Biehtraus- porte und dergleichen durch laute Signale, und wenn diese unwirksam bleiben, durch Rufen auf seine Annäherung aufmerksam zu machen.

5. Das Umkreisen von Fuhrwerken und ähnliche Be­wegungen, welche geeignet find, den Verkehr zu stören und Menschen oder fremdes Eigenthum zu gefährden, wozu wir insbesondere auch da» Neben auf den Straßen fettens des Fahrens unkundiger Personen rechnen find verboten.

6. Ist ein Radfahrer mit einem Fuhrwerk u. s. w. zusammengestoßen oder hat er eine Person umge­fahren, so hat er sofort anzuhalten, abzusteigen und auf Befragen seinen Namen und Wohnort, sowie die Nummer seines Rades anzugeben.

7. Der Radfahrer ist zur gehörigen Vorsicht in der Leitung seines Fahrzeugs verpflichtet. Es ist daher nicht gestattet, innerhalb der Stadt und deren nächsten Umgebung mit LoSlaffen der Lenkstange oder mit Aufheben der Füße von den Pedalen auf öffentlichen Straßen zu fahren. Letztere Bestimmung ist nament­lich auch in den abschüssigen Straßen der Stadt aufs Genaueste zu beobachten.

8. Jeder Radfahrer ist verpflichtet, sofort anzuhalten und abzusteigen, wenn ein polizeilicher Executivbeamter durch Zuruf oder Heben de- rechten ArmS daS Zeichen zum Halten gibt.

Im Jnrereffe aller, auf die polizeilichen Vorschriften achtenden Radfahrer liegt eS, die Schutzmannschaft bei ihrem Vorgehen gegen solche Personen, welche die Vorschriften nicht achten, zu unterstützen und diese nöthigensallS den Polizei­organen namhaft zu machen, damit nicht die Mehrzahl der besonnenen und ruhigen Radfahrer unter den Ausschreitungen der anderen leiden muß.

Aber auch an daS Fußgänger-Publikum richten wir die Mahnung, dem Vorbeifahren von Radfahrern keine Schwierigkeiten zu bereiten und beim Urberschreiten der Straßenübergänge besondere Achtsamkeit aus Radfahrer und die von denselben abgegebenen Signale zu richten. Gleich­zeitig bemerken wir, daß Diejenigen, welche für die Folge den obigen Vorschriften zuwider handeln, unnachsichtig zur Anzeige gebracht werden und empfindliche Strafen zu ge­wärtigen haben.

Gießen, den 30. August 1897.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

Noch einmal die Allianz.

Am Dienstag trifft Präfident Faure wieder in Frank­reich ein, wo seiner ein besonders herzlicher Empfang wartet. Wie ein aus heißem Kampfe siegreich hervorgegangener Feld- Herr wird er in Paris einziehen, die Minister werden ihn empfangen, die Bevölkerung wird sich überbieten in Hurrah- schreien, an weißgekleideten Jungfrauen wird eS auch nicht fehlen und das Volk wird seiner Begeisterung über die end­lich verkündete Allianz Luft machen in den Rufen:Vive la RuaaieI Vive la France! Selbst ernsthafte Politiker werden mit in den Freudentaumel geriffen werden, obgleich sie sich sagen müßten, daß nur die französische Eitelkeit einen Triumph feiert, daß der französischen Nation im Allgemeinen nicht- mit der Verkündigung der Allianz gedient ist. Daß eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Rußland bestand, für gewiffe Fälle sich solidarisch zu erklären, wußte alle Welt; dafür hatten ja die Franzosen selbst genügend gesorgt. Und wie weit die gegenseitige Verpflichtung geht, ist auch heute noch nicht bekannt. Mit demselben Rechte hätten wir Deutsche seiner Zeit laut ausjubeln können, als Fürst Bis­marck sich veranlaßt sah, einzelne Bestimmungen deS Drei- bundvertrageS zu veröffentlichen; denn wir konnten daraus ersehen, daß wir sür alle Fälle gedeckt waren, wenn von zwei Seiten ein Angriff aus unS erfolgen sollte, waS damals gar nicht so außer dem Bereiche der Möglichkeit lag. Daß eine Verständigung zwischen Frankreich und Rußland erfolgt war. ist vielleicht eine der Ursachen gewesen, aus denen die Gründung deS Dreibunds vorgenommen wurde. Die Kenntniß der jetzt erst publicirten Thatsache liegt also sehr weit zurück.

Daß die Franzosen starke Optimisten find, ist bekannt. Obgleich der Zar zu wiederholten malen seine Friedensliebe betont hat, schöpfen fie doch schon Hoffnung, daß sich ihre Revanche-Ideen erfüllen könnten; die vom Zaren gebrauchten WorteRecht und Billigkeit" legen fie so aus, als wolle derselbe den RechtSzustand von vor 1871 wieder hergestellt wissen und sehe die Einverleibung Elsaß-LothringenS durch Deutschland alS nicht rechtmäßig an. Daraufhin enthufiasmiren nun die Franzosen und vergeffen dabet ganz, daß vor wenigen Wochen der deutsche Kaiser und der Zar Worte auSgetauscht haben, die unS eine Bürgschaft für eine längere Frieden«. Periode find. Im Uebrigen finden die Franzosen Anhänger ihrer Art der Deutung der Zarenworte in England, wo man mit einer gereiften Schadenfreude betont, nun sei eS mit der Vorherrschaft Deutschlands in Europa für immer vorbei und der Zweibund stelle den Dreibund vollständig in den Schatten. Wir möchten uns eher der Ansicht russischer Blätter anschließen, welche ausführen, daß die Spitze der zwischen Frankreich und Rußland geschlossenen Allianz sich hauptsächlich gegen Eng­land richte. Die Interessen Rußland» collidiren in keiner Weise mit denjenigen der Dreibundmächte, wohl aber in hohem Grade mit den Interessen Englands. Wir haben schon de» Oesteren ausgeführt, daß die beiden Staaten über kurz oder lang in Ostafien zusammenstoßen müssen, und es kann für Rußland nicht gleichgültig sein, welche Stellung daan Frank- reich einntmmt, vielmehr ist thm dessen directe oder indirecte Unterstützung von großem Werthe. Und Frankreich hat be­kanntlich mit England ebensallS noch einen Strauß von wegen Egyptens, vermag aber nicht vorzugehen, ohne de» Einver- nehmen» Rußlands sicher zu sein. Man ersteht darau», daß England viel mehr Ursache hat, die Allianz mit mißtrauischen Augen zu betrachten, al» Deutschland. Wir treiben keine Eroberungspolitik, halten aber sest, waö wir haben, und lassen uns selbst durchalliirte" Nationen nicht verblüffen unb einschüchtern. Und wenn in diesen Tagen in Paris die Wogen der Begeisterung noch so hoch gehen und mehr oder weniger deutliche Anspielungen gemacht werden, daß ein Tag der Revanche komme, so bleiben wir kühl und denken:Bange machen eilt nicht." (XX)

Deutsche» Reich.

Berlin. 28. August. Heute Vormittag 9 Uhr sand vor dem Kaiser in Anwesenheit des König» von Siam und der hier weilenden Fürstlichkeiten und zahlreichen fremd- ländischen Osfiziere und einer glänzenden Suite die dies­jährige große Herbstparade statt. Zu derselben find sämmt- liche Truppentheile des Gardecorps befohlen worden. Die in Potsdam und Spandau in Garnison liegenden Garde­truppen haben bereits seit Donnerstag in Berlin und Um­gegend Onartier bezogen. Die Parade wurde vom Geueral- lieutenant v. Bock-JSlach commandirt.

Berlin. 28. August. DieKreuzztg." bespricht heute die Allianz zwischen Rußland und Frankreich und kommt zu dem Schluffe, daß eine Aenderung der politischen Situa­tion dadurch keineswegs geschaffen worden ist. ES habe Rußland jedenfalls daran gelegen, daS Ansehen der Pariser Regierung zu festigen. DaS sei durch die Kundgebung der Allianz entschieden geschehen. Auch Deutschland könne damit einverstanden sein, da die deutsch-französischen Beziehungen unter dem Cabinet Mäline fich entschieden freundlicher ge­staltet hätten.

Potsdam, 29. August. Der König von Siam begab fich heute Vormittag in einem offenen Vierspänner vom Stadt- schloß nach dem Neuen Palais, um sich von Ihrer Majestät der Kaiserin zu verabschieden. Hierauf begab sich der König, von Sr. Majestät dem Kaiser, Allerhöchstwelcher in demselben Wagen Platz nahm, geleitet nach der Wildpark­statton und trat nach herzlicher Verabschiedung von Sr. Majestät die Reise nach Schwerin an.

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Budapest. 28. August. Unter Vorfitz des Bürgermeister« Markus bildete fich heute ein Eomttü zur Feststellung des Programms für den Empfang Seiner Majestät des Kaiser» Wilhelm.

Budapest. 28. August. Am 5. September halten die Socialdemokraten hier drei große Volksversamm­lungen ab, um gegen die vom Magistrat sür den Em­pfang Kaiser Wilhelm» bewilligten Kosten zu demonstrtren.

Zürich. 28. August. In der heutigen Sitzung ve» internationalen Arbeiterschutz-Con gresse» wurden die Thesen über die Mittel und Wege zur Verwirkl chung de» Arbeiterschutzes angenommen. Dieselben enthalten folgende