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31/01/1897 Zweites Blatt
 
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Nr. 26

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de»

MontagS.

Die Gießener

Iamilieuvkätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal deigelegt.

Zweites Blatt. Sonntag den 31. Januar

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Gießener Anzeiger

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Alle Annoncen-Burcaux des In- und Auslandes irehmev Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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Bekanntmachung,

betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbeuteich.

Nachdem sich mehr als ein Fünftheil der betheiligteu Grundeigenlhümer in der Gemarkung Garbenteich, welche mehr als die Hälfte der dethriligten Fläche brfitzen, für die Einleitung des Verfahrens der Feldberetnigung und die An­lage von Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Garbenteich erklärt haben, und nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zuläifigkeit oder Rechtöbestäudigkeit dieses Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der FelbberrinigungSarbetten angeordnet.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche betheiligteu Grundeigenlhümer zu der in Gemäßheit deS Art. 16 des Gesetzes vom 28. Septbr. 1887, Samstag, 13. Februar L Js., Mittags 1 Uhr, im GasthausZum weißen Roß" zu Garbenteich statt­findenden Versammlung ein. Diese Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund-(Flur )Buch enthaltenen Größenangaben, oder ob die durch eine Ver- Messung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen find;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Maffegrundstücken, sowie ferner ob die Beiträge nach Bedürfntß erhoben, oder ob die Kostens durch Kapitalaufoahme aufgebracht werden wollen;

3. die zur VollzugScommtssion zu berufenden Sachverstän­digen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied deS Schiedsgerichts und deffen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der Betheiligteu vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende be- theiligte Grundeigenthümer eine Stimme- die Beschlüffe er­fordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zwetdritt- theileu der Anwesenden und find unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüffe nicht zu Stande, so hat

zu 1 durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächengehaltes derselben zu erfolgen,

zu 2 die VollzugScommtssion die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,

zu 3 die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sach­verständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg, den 27. Januar 1897.

Der BereiniguugScommtffär:

Dr. Göttelmann,

1004 Großherzoglicher KreiSamtmann.

Sitzung der Stadtverordneten

am 29. Januar 1897.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Wolff, von Seiten der Stadt­verordneten die Herren Adami, Emmeltus, Faber, Flett, Grünewald, Dr. Gutfleisch, Habeuicht, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Homberger, Keller, Kirch, Löber, Orbig, Petri, Ploch, Dr. Schäfer, Scheel, Schmall, Vogt und Wallenfels.

/ Zu dem Gesuche des Herrn Commerzienrath W. Gail um Erlaubniß zur Erbauuung eines Trockenofens und einer Halle beim Thonwerke hat die Baudeputation ausnahms­weise Genehmigung beantragt, welchem Anträge die Ver­sammlung stattgab.

Herr Wtlh. Schäfer II. beabsichtigt, am Asterweg einen Neubau zu errichten. DaS Gesuch wurde beanstandet auf Grund deS § 16 der Local Polizeiverordnung, welche einen entsprechend großen Hofraum vorschretbt. Die daraufhin geltend gemachte Bezeichnung deS projectirten Neubaues als Rebeubau eines schon bestehenden Wohnhauses wurde nicht für zulässig erachtet, verstößt auch gegen § 56 der Aus- sührungsverordnung, wonach zwischen Vorder- und Nebenbau ein bestimmter Zwischenraum bleiben muß. Nach Ansicht der Baudeputation kennzeichnet sich das projectirte Gebäude nicht alS Nebenhaus, sondern als Vorderhaus, die Deputation hat beantragt, das Gesuch zu beanstanden, so lange nicht das hinter dem projectirten Neubau stehende Stallgebäude be­seitigt ist.

Herrn Heinrich Benner II. wird gestattet, seine neben dem Anatomiegebäude befindliche Wafferbude nach der Tiefe zu vergrößern.

Die Herren Gg. Appel IH. und Joh. Kasp. Heß haben die Huhu'sche Hofraithe in der Löwengaffe erworben und wollen an deren Stelle ein Doppelhaus errichten. DaS Stadtbauamt hat vorgeschlagen, die Baufluchtlinie sür daS geplante Gebäude so festzusetzen, daß die Löwengaffe succeifive auf 8 Meter verbreitert werden kann. Die Versammlung beschloß demgemäß.

Die Baugenossenschaft deS evang. Arbeiter­vereins beabsichtigt, für ihre an der Bahn beschäftigten Mit­glieder auf dem zwischen Frankfurter Straße und der Bahn, in Nähr des nach dem Kohlenstrange führenden WegS be­findlichen Gelände eine Anzahl Arbeiterhäuser, ähnlich den­jenigen in der Landmannstraße, zu errichten und sucht um käufliche Uebeilaffung desselben nach. Der inS Auge gefaßte Geländeblock umfaßt mit Ausschluß eines größeren, an der Frankfurter Straße gelegenen Bauplatzes ca. 4000 Quadrat­meter und bietet Raum sür 16 Bauplätze. Die Bauoeputa- tion hat mit Rückficht auf den im Vergleich zur Sandmann- straße höheren Geländewerth beantragt, den Quadratmeter der Genossenschaft zu 4 Mk. (an der Landmannstraße kostete daS Gelände 2 Mk.) zu überlassen. Herr Helfrich findet den Preis in Anbetracht des Zweckes zu hoch, er hält 3 Mk. für zweckentsprechend, desgleichen Herr Heyligenstaedt. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkt, man habe hier auSeinanderzuhalten den wahren Werth und denFreund- schaftSpreis", das Gelände würde einen ungleich höheren Preis erzielen, wenn es versteigert werde. Herr Petri empfiehlt mit Rücksicht aus die große Fläche ebenfalls Herab­setzung des Preise» auf 3 Mk., wogegen Herr Löber 4 Mk. als annehmenSwerth bezeichnet- auch Herr Wallenfels hält den Preis von 4 Mk. für billig. Herr Helfrich glaubt nicht, daß viel mehr gelöst werde, es sei für an der Frankfurter Straße gelegenes Gelände nur 10 Mk. geboten worden. Herr Heichelheim möchte hören, ob auch der Zweck, nämlich billige und gesunde Wohnungen zu schaffen, erreicht wird, er habe gehört, daß z. B. in der Landmann­straße einzelne Leute schlecht wohnten. (DieHess. LandeS- zeitung" theilte vor einiger Zett mit, daß der Inhaber eines solchen Hauses sich in den Dachstock eingepfercht und den unteren Stock für monatlich 14 Mk. anderweit vermiethet habe, so daß auf ihn eine monatliche Mtethe von ungefähr 5 Mk. komme. Durch derartige Ausnutzung werde aller­dings der Zweck, gesunde Wohnungen zu schaffen, vereitelt und der WohnungSwucher im Kleinen gefördert.) Herr Heyligenstaedt bemerkt, die Leute wohnten alle sehr gut, wenn auch der eine oder andere ein entbehrliches Zimmer abgebe. Herr Vogt empfiehlt Aufhebung des Deputationsantrages, Eintheilung und Versteigerung der Plätze, diese seien 6 bis 7 Mk. der Quadratmeter werth. Herr Löber bestätigt die Angaben des Herrn Heichelheim, daß die Leute aftervermietheten und sich einschränkten. Herr Homberger empfiehlt Festhalten an dem Preise von 4 Mk., der Genossenschaft werde damit gedient- er habe auch die Empfindung, daß mehr gelöst werden könne- aber daS wolle man doch im Hinblick auf den Zweck nicht. Der Antrag der Baudeputation (4 Mk.) wurde hier­auf angenommen.

Der Voranschlag deS Stadterweiterungsfonds für 1897/98 wurde vorbehaltlich eines Postens, bezüglich deffen noch eine Verhandlung mit der landwirthschaftlichen Commission stattfinden soll, genehmigt. Der Stadterweiter- ungSfond ist demnach von 150000 auf 200000 Mk. erhöht worden; er weist neben der die Erhöhung darstellenden Summe von 50000 Mk. folgende Einnahmeposten auf: Ertrag von Gebäuden und Grundstücken 1708,46 Mk., Capitalzinseu 2520 Mk., verschiedene Einnahmen 71,54 Mk., Zurück­empfang ausgeliehener Capitalien 3500 Mk., zusammen 57 800 Mk.- die Ausgaben stellen sich wie folgt: Steuern und Abgaben 400 Mk., Unterhaltung der Gebäude und Grundstücke 300 Mk., Verzinsung der Capitalschuld an die Stadt 7000 Mk., Reservefonds für Unvorhergesehenes 150 Mkß In der Erläuterung theilte Herr Oberbürgermeister Gnauth u. A. mit, daß sich der Ankauf der v. Rabenau- schen Besitzung Vortheilhast sür die Stadt erwiesen habe, der Quadratmeter Gelände komme ihr auf 92 Pfg. zu stehen.

Die Deputation für daS GaS- und Wasserwerk hat beantragt, dem eingetretenen Aufschlag für GaSkohlen einen solchen bezüglich der CokeSpreise folgen zu lassen und zwar sollen erhöht werden die Preise für StückcokeS um 5 Pfg., für NußcokeS Nr. 1 und 2 um 5 Pfg., Nr. 3 um 10 Pfg. pr. Ctr. (Siehe die Bekanntmachung in heutiger Nummer.) Die Versammlung beschloß demgemäß und weiter,

daß die übliche Vergütung von 10 Psg. pro Centner bet Entnahme von Wagenladungen von mindestens 35 Centner und von 15 Pfg. bei Entnahme von Wrggonladungen von ca. 200 Centner nur während der Sommermonate gewährt werden soll und auch nur dann, wenn genügender Vorrath vorhanden ist. Auf Anfrage des Herrn Petri über die Berwerthung des CokeSgrteseS theilte Herr Dtrector Bergen mit, daß CokeSgrieS nach wie vor an weniger bemittelte Leute zum Preise von 50 Psg. pro Centner abgegeben werde- er werde auch noch Verwendung finden zur Feuerung der neuen Dampskeffelanlage.

Der Voranschlag sür daS städtische Gaswerk für 1897/98 sieht eine Jahreserzeugung von ca. 1000 000 Cbm. GaS und demnach eine Einnahme an GaS von 156 236,39 Mk. vor. An sonstigen wesentlichen Einnahmen erscheinen: CokeS 47 300 Mk., Theer 5877,17 Mk. Ammoniakwasser 1830,60 Mk., GaSetnrichtungen 35000 Mk., GaSmessermiethe 2100 Mk., von Gebäuden und Grundstücken 1715 Mk. Die ordent­lichen Einnahmen belaufen sich auf 250 600 Mk., die außer­ordentlichen auf 72931,40Mk., zusammen auf 323 531,40Mk., welchen die gleiche Summe an ordentlichen und außerordent­lichen Ausgaben gegenübersteht. Als wesentliche Posten in den Ausgaben erscheinen: Anschaffung von Gaskohle» 66 500 Mk., CokeS zur Unterfeuerung 13899 Mk., Arbeits­löhne sür die Erzeugung 16 500 Mk., HtlfSmaterialien sür den Betrieb 1900 Mk., Arbeit-« und Fuhrlöhne auf Neben­erzeugnisse rc. 5000 Mk., Unterhaltung der Gebäude 1000 Mk., Unterhaltung der Retortenöfen 3300 Mk., der Betriebs­werkzeuge und Geräthe 2200 Mk., Herstellung und Unkoste» auf vermiethete Waflermesser 2700 Mk., Löhne an Laternen­wärter 7420 Mk., Herstellungen an Straßenlaternen rc. 1250 Mk., GaSeinrichtungen 20000 Mk., Gehälter 13185,87 Mk., Steuern rc. 4045 Mk., Bureaukosten, An- zeigen rc. 2600 Mk., sonstige Unkosten 1000 Mk., Zinsen 21300 Mk., Amortisation 25000 Mk., Anschaffungen sür daS Magazin 20000 Mk., an die Stadtkaffe abzuführender Ueberschuß 33000 Mk., Anlagecapital 22 931,40 Mk. Die Capitalschuld beziffert sich auf 511186 Mk. Herr Wallenfels fragt an, woher es komme, daß Privat­geschäfte die Glühlichtbrenner, denen außerdem noch größere Leuchtkraft und sonstige Vorzüge nachgerühmt würden, billiger offerirten als daS Gaswerk. Herr Director Bergen erklärt hierauf etwa Folgendes: Diese Frage biete ihm will­kommene Veranlassung, hier einige Worte über diesen Gegen­stand zu sprechen. Die Güte eines Glühkörpers hänge ab von seiner anfänglichen, aber auch von seiner folgenden Licht­entwickelung nach Verlauf einer bestimmten Anzahl von Brevu- stunden und von der verbleibenden Lichtstärke gegen Ende seiner Lebensdauer. ES komme ferner die Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit des empfindlichen Glühstrumpfs gegen äußere Einflüsse in Betracht. Die Verwaltung deS Gaswerks habe selbst etwa 30 photometrische und andere Untersuchungen mit den verschiedensten Glühkörper-Cou- structionen angestellt und Redner habe sich ferner sein Urtheil in dieser Sache gebildet durch die hierüber gehörten Vorträge, insbesondere auch auf der vorjährigen Berliner Gas- und Wafferfachmänoer-Versammlung und Befichtiguvg der dortselbft ausgestellt gewesenen BeleuchtungSeinrichtungeo. Die Dirrction stehe auf dem Standpunkt der überwiegenden Mehrheit ihrer Collegen, welche bis jetzt noch alle» in allem betrachtet das Auer'sche Glühlicht für das empfehlenswertheste halten. Namentlich auch hinsichtlich der Haltbarkeit der Strümpfchen hat sich dasselbe bei der hiesigen Straßenbeleuchtung gut bewährt. Bon den etwa hundert verschiedenen Glühlichtfabrikaten kann ein Gaswerk unmöglich fortwährend neue empfehlen, dasselbe hat aus Rückficht für die Eonsumenten ein gewisses Interesse an der Einheitlichkeit des Lichtes. Denn einem jeden anderen Glühkörper ist eine andere Färbung des Lichtes eigen. Die einen

geben weißes oder violettes Licht, die andern ein etwa- gelblich oder röthlich gefärbtes Licht. Es ist aber ein Phhsi« kalisches Gesetz, daß weiße und violette Lichtstrahlen nicht so weittragend, also leuchtkräftig sind, wie gelblich oderröthlich schim­mernde Strahlen. Diese verschiedenartige Färbung des Lichts läßt auch die Farben mancher Waaren, gefärbter Stoffe, Seide rc. verschieden vortheilhaft erscheinen, wie auch daS Aussehen des menschlichen Antlitzes durch diese Färbung be­einflußt wird. Gerade in dieser Richtung hat daS Auer'sche GaS Glühlicht wesentliche Fortschritte gemacht. Eine Befich- tigung der Schausensterbeleuchtungen der Geschäfte in Frankfurt gelegentlich der WethnachtsauSstellungen hat gezeigt, daß da, wosz. B. daS electrische oder weiß und violett gefärbtes GaSglüh- leicht zur Anwendung kam, dasselbe Vielbach irgendwie mir Zuhilfenahme röthlicher Schirme und dergl. beeinflußt wurde, um die Farben der Waaren in zweckdienlichster Beleuchtung