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30.7.1897 Erstes Blatt
 
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Nr. 176

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Hieße«er Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener Aamikienötätter werden dem Anzeiger wSchentlich dreimal beigelegk.

ErftesBlM

Frettag den 30 Juli

1897

Gießener A meiner

Kenerat-Mnzeiger.

Lierteljährigsr Aösouementsprelsr 2 Mark 20 Psg. ent Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Txpeditio« und Druckerei:

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Aints- und AnZeigeblntt für den lireU Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag ericlieinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.

chratisöeikage: Gießener Kamitienökätter.

Alle Anm-ncen-Bureaux deS In- und Auslandes «eh«« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgeg«.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betreffend: die Maul- und Klauenseuche.

In Elpenrod, Kreis Alsfeld,und Unter-WidderS- heim, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche ansgebrocheu und deshalb GemarkungS- bezw. Wetdesperre angeordnet worden.

In Hatnbach und Ehringshausen, Kreis Alsfeld, Münzenberg, Kreis Friedberg, Warzeubach und Treisbach, Kreis Marburg, und Braunfels, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen uad find die verfügten Sperrmaßregeln aufgehoben worden.

Der Kreis Friedberg ist nunmehr seuchenfrei.

Gießen, den 27. Juli 1897.

Großherzogliche- Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Betr.: Die thierärztliche Ueberwachung der Viehmärkte.

DaS nachstehend abgedruckte Ministerial-Ausschreiben rubricirreu Betreffs bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Wir machen dabei die Jnterrffenten darauf auf­merksam, daß bis auf Weiteres bet den Viehmärkten im Kreise Gießen die Bestimmungen des § 3 des nachstehenden AuSschreibenS zur Anwendung kommen.

Gießen, den 26. Juli 1897.

Grobherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Za Nr. M. d. I. 15774. Darmstadt, am 7. Juli 1897. Betr.: Die thierärzrltche Ueberwachung der Viehmärkte.

Das Großh. Ministerium des Innern

an die Großh. Kreisämter.

Auf Grund des § 17 des Reichsgesetzes über die Ab­wehr und Unterdrückung von Viehseuchen und der §§ 8 u. 9 veS AuSführungSgesetzeS vom 13. Juli 1883 bestimmen wir das Nachstehende:

§ 1.

Alle Vieh- und Pserdcmärkte, sowie öffentliche Thier­schauen, die auf obrigkeitliche Anordnung veranlaßten Zu­sammenziehungen von Pferden und Viehbeständen und die von Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zusammengebrachten Viehbestände find der Beauffichtigung durch den beamteten Thierarzt (KreiS- veterinärarzt) zu unterstellen.

§ 2.

Als Unternehmer gilt, sofern ein anderer Unternehmer nicht erkennbar ist, bei öffentlichen Vieh- und Pferdemärkren die betreffende Gemeinde (Art. 8 Abs. 3 deS AuSführ.-Ges.). Der Unternehmer hat für diejenigen Einrichtungen Sorge zu tragen, welche eine sachgewäße Ueberwachung und Unter­suchung deS aufgetriebenen Viehs ermöglichen.

§ 3.

Zu Zeilen der Seuchengefahr ist daS aufzutreibende Vieh schon vor dem Auftrieb auf den Markt einer Befich- tigung durch den überwachenden Thierarzt zu unterziehen und sind dabet seuchenverdächtig befundene Thtere bis zur ge­naueren Feststellung ihres Zustande- vom Auftrieb auSzu- schließen und zu separiren.

Für geeignete Einrichtungen zum Zweck der vor dem Auftrieb vorzunehmenden Besichtigungen, sowie für Räum­lichkeiten zum Separirev verdächtiger Thtere und für das tttoa nöthtge AuffichtSpersonal hat der Unternehmer Sorge zu tragen. (Art. 9 Ztff. 1 deS Gr. Ausführungsgesetzes nm 13. Juli 1883.).

Im Falle der Anordnung der im Abs. 1 enthaltenen Vorschrift ist bei Viehmärkten, bei welchen die vorausfichtlich abgetriebene Viehzahl über 500 Stück Großvieh (Pferde, Fasset, Ochsen, Kühe, Stiere und Ränder) beträgt, zur Ueber- wachung des Marktes ein weiterer beamteter Thierarzt (der streisveterinararzt eines Nachbarkreises), oder, falls ein solcher nicht zur Verfügung steht, ein für dieses Geschäft besonders zu verpflichtender practischer Thierarzt (§ 2 deS ReichSgesetzeS) rizvziehen.

Bei aufgetriebeoem Kleinvieh (Kälber, Schafe, Ziegen ivd Schweine) werden zwei Stück für ein Stück Großvieh zerechnet.

§ 4.

Die Kosten der thierärztlichen Ueberwachung der Vieh- und Pferdemärkte, wie der sonst nach § 1 gegeuw. AuS- schretbens zu überwachenden Viehbestände fallen dem Unter­nehmer zur Last (Art. 8 des Ausführungsgesetzes vom 13. Juli 1883).

§ 5.

Die dem beamteten Thierarzt für die gemäß dieses AuSschreibenS vorzunehmende Ueberwachung von Viehmärkten, Viehschauen rc. zukommende Gebühr berechnet sich, sofern die­selbe nicht durch Vereinbarung geregelt wird, nach der Stück­zahl deS aufgetriebenen Viehs, wovet zwei Stück Kleinvieh als eines gerechnet werden (oergl. § 3 Schlußsatz).

Die Gebühr beträgt für bis 100 Stück . . 3 Mk., für jedes weitere Hundert bis zu 500 Stück 2

für jedes weitere Hundert über 500 Stück . . 1 bis zum Maximalbetrag von 20 Mk. für den Tag.

Bet mehreren Markttagen wird die Gebühr für jeden Markttag besonders berechnet. Ist nach § 3 Abs. 3 mehr als ein beamteter Thierarzt oder Stellvertreter eines solchen zur Ueberwachung zuzuziehen, so erhöhen sich die obigen Ge­bühren (Abs. 1) um die Hälfte und find in solchem Falle unter die Thierärzte zu theilen.

Die KreiSveterinärärzte haben bei Viehmärkten, Vieh- schauen rc. außerhalb ihres Wohnortes außer der oben be­stimmten Gebühr Anspruch auf die ihnen nach den bezüglichen Bestimmungen zustehenden Tagegelder.

§ 6.

Amtliche Bescheinigungen, welche in Folge Anordnung Großh. Behörden verlangt werden, hat der beamtete Thier- arzt auf Viehmärkten unentgeltlich auszustellen, doch har für solche Fälle die Kosten für Formularten und Schretbhülfe der Unternehmer deS Markte«, zu tragen.

§ 7.

Ueber die dem beamteten Thierarzte zustehenden Tage­gelder und Gebühren, sowie über die Auslagen für verbrauchte Formularten und für etwaige Schreibhülfe hat derselbe eine Liquidation oufzuftellen und dem betreffenden Bürgermeister zur Decretur vorzulegen.

§ 8.

Die Vorschriften dieser AuSschreibenS find den betreffenden Unternehmern mitzurhrilen, sowie auf Märkten durch Anschlag bekannt zu geben. Außerdem hat die Publikation derselben durch die Kreisblätter zu erfolgen.

I. V.: v. Knorr.

Dr. Weber.

Die ruhelose Politik.

Sonst um diese Zett herrscht auch in der Politik tiefe Stille, was Denen immer sehr wohlthuend ist, welche sich auf diesem, nach dem Ausspruche Bismarcks den Character ver­derbenden Felde viel bewegen müffen. Wenn die gewohnte Ruhe heute noch nicht eingetreten ist, so liegen dafür triftige Gründe vor. Einmal haben die Parlamente ungewöhnlich lange getagt, und dann war der letzte Berathungsgegenstand im preußischen Abgeordnetenhause von solcher Wichtigkeit und er berührte so direct die Jntereffen aller Volksschichten, daß eS nicht verwunderlich ist, wenn die Erregung über den geführten Kampf noch längere Zeit'sich bemerkbar macht. Ist es auch einesteils ein Gefühl der Befriedigung, welches einen Theil der Bevölkerung darüber erfüllt, daß der Versuch, die Rechte derselben einzuschränken, gescheitert ist, so macht sich doch auch die Befürchtung geltend, daß die Sache noch nicht ganz abgethan ist, daß insbesondere angesichts der ge­ringen Majorität, welche daS VereinSgesetz zu Falle brachte, der Kampf in der nächsten Session wieder beginnt. Die Regierung wird vielleicht die Bestimmungen, unter denen die Auflösung von Vereinen und Versammlungen statifinden soll, näher präctfiren und dadurch verschiedene der Gegner der letzten Vorlage auf ihre Sette bringen, weil das Haupt- argumrnr der Nationalliberalen gegen daS RegierungSproject darin lag, daß der unrichtigen Handhabung und der Willkür der unteren Polizetorgane Thor und Thür geöffnet sei. Was wird die Zukunft bringen? Diese Frage ist eS also, welche den politischen Kreisen die Ruhe raubt.

Ja, was wird die Zukunft bringen? Die Lösung von einschneidenden Fragen steht bevor. Der Reichskanzler hat zwei Zusagen gemacht: die eine ohne, dte andere mit einem gewiffen Vorbehalt. Daß Verbot der Verbindung politischer Vereine unter einander sollte aufgehoben werden. Daran, daß die Regierung hiermit die Verschärfung deS VereinS- und Versammlungsgesetzes verknüpfen würde, hat Niemand

gedacht. Erft als dte Erfüllung der Zusage sich immer «ehr verzögerte, da kam man zu der Erkenutniß, daß die Regierung nach dem Grundsätze Hanseln wollte: do ut des. Ferner steht noch aus dte Erledigung deS vom Reichskanzler a« 18. März v. I. dem Reichstage gegebenen Versprechen- bezüglich des MtlttärstrafproceffeS, welcher auf den Grund­sätzen moderner Rechtsanschauungen aufgebaut werden sollte vorbehaltlich der Besonderheiten, welche die militärische» Einrichtungen erheischen. Diese letzteren müffen dte Erfüllung sehr schwierig gestalten, denn noch immer ruht die Angelegen­heit im BundeSrath, ohne daß etwas Positives über den Inhalt des Entwurfs bekannt geworden wäre. Im Uebrige« dürften sich dte Schwierigkeiten im BundeSrathe weniger um dte Frage dermodernen RechtSanschauuugen" handeln als um Competenz-Differenzen zwischen den größeren Bundes­staaten.

Nach einer vor Kurzem erschienenen halbofficiöseu AuS- laffung soll die Gesetzgebungsmaschtne künftig etwas langsamer arbeiten, womit man ja, falls eS sich nicht um unbedingt nothwendtge Culturarbeiten handelt, sehr wohl einverstanden sein kann. Umsomehr aber werden dte beiden obengenannten Gegenstände BeretnSgesetzfrage und Militärstrafproceß- reform der nächsten Session den Stempel aufdrückeu.

Die Zeit verstreicht und bald steht der Herbst vor der Thür, für welchen man bekanntlich wettere Veränderungen innerhalb der Regierung prognosticirt. DaS Reichsschatzamt ist noch immer verwaist- ob Herr v. Thtelmann daffelbe übernehmen wird, gilt zwar als zweifellos, aber es fehlt noch die amtliche Verkündigung. Der Inhaber des Auswärtigen Amts weilt im Süden und er kann sich um so ungestörter der Ruhe hingeben, als er einen Stellvertreter in der Person seines Nachfolgers hat. Uad Reichskanzler Fürst Hohen­lohe? Vorläufig begleitet er noch den Kaiser nach Peters­burg, aber alle Anzeichen sprechen dafür, daß er ruhebedürftig ist und sein Amt nicht mehr lange behalten wird. Gerade dte Ungewißheit bezüglich deSkommenden ManneS" ist es, welche unsere Politiker so nervös macht, daß fie die gewohnte sommerliche Ruhe nicht finden können und gespannt Ausschau halten, um die Geheimntffe, welche die nächste Zukunft birgt, möglichst zu ergründen. (XX)

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Wolffs telegraphisches Correspond rnz-Bureau.

Berlin, 28. Juli. DteNat.-Ztg." schreibt: Dte neuesten Mitiheilungen aus Konst an ttnopel lassen erkennen, daß Deutschland eS ablehnt, den Sultan zur Räumung Thessaliens zu drängen, so lange nicht die thatsächliche Leistung der von den Mächten festgesetzten Kriegsentschädigung wirklich gesichert ist. Daß daS Berliner Cabtnet durch eine Sonderstellung den Gang der Ereignisse aufzuhalteu be­absichtigt, ist nicht anzunehmen, denn Europa, als Ganze- gedacht, ist auch ohne Deutschland stark genug, den Sultan zu Allem zwingen zu können. Das Berliner Cabinet ver­wahrt sich durch seine Haltung gegen den späteren Vorwurf, den Sultan zur Aufgabe Thessaliens als Unterpfandes be­wogen zu haben durch Vorspiegelungen, deren rein illusori­scher Charakter bereits feststand, als fie gemacht wurden.

Brüffel. 28. Juli. Repräseutantenkammer. Zur Berathung steht der Gesetzentwurf über die Bürgergarde. Bei Artikel 1 (Treue gegen den König) protestirt der Socialist Demblon und greift die Person des Königs heftig an, weil er die Ernennung zum deutschen Admiral augenommeu habe. (Großer Lärm.) Demblon wird zweimal zur Ordnung gerufen, setzt aber seine Angriffe fort. Der Präsident bittet, gegen Demblon dte Censur zu verhängen. Staats­minister Woeste bemerkt, augenblicklich möge die Censur noch genügen, bald aber dürfte man weiter gehen. Die Kammer verhängte sodann mit 74 gegen 17 Stimmen gegen Demblon dte Censur- 6 Mitglieder enthielten sich der Ab­stimmung.

Madrid, 28. Juli. Nach Meldungen aus Lissabon hat die portugiesische Regierung aus Furcht, dir Republi­kaner könnten Unruhen Hervorrufen, in den Hauptstädten militärische Maßnahmen getroffen. Samsrag Nacht durch­zogen Patrouillen die Straßen Liffabons und dte Posten wurden verstärkt. Sonntag wurde ein Ministerrath abge­halten, der Maßnahmen zur Unterdrückung etwaiger Unruhen beschlossen haben soll. Die portugiesischen Blätter sprechen davon, daß verschiedene Generäle und Offiziere entlaffen und in Anklagezustand versetzt seien.

Christiania, 28. Juli. Zu der Amsterdamer Meldung, daß ein Dampfer am 17. dS. im Weißen Meere die Ueber» refte eines Luftballons, möglicher Weise von Andrer, angetroffen hat, erklärt Nansen, eS erscheine ihm unwahr-