Ausgabe 
27.3.1897
 
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Nr. 73 Erstes Blatt. Samstag den 27. März JS&W

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' Amtlicher Lheil.

Bekanntmachung, betreffend: Maul« und Klauenseuche zu Alleadorf a. d. Lahn und Eberstadt.

Nachdem in je einem Gehöfte zu Allendorf a. d. Lahn aad Eberstadt die Maul- uud Klauenseuche amtlich fest« gestellt worden ist, wird dies mit dem Anfügen zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, daß Gehöftsperre augeordnet worden ist.-

Gießen, den 26. März 1897.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gageru.

Gießen, den 23. März 1897. Betr.: Die Eintheilung der Baubezirke.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

« die GeOtzh. Bürgermetftereie« M KreiseS.

Die Einführung des Gesetzes vom 12. August 1896 den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Aroßherzogthum betreffend, welches am 1. April l. I. in Kraft tritt, hat eine veränderte Eiutheilung der Bezirke der Bezirksbauaufseher zur Folge.

Im Nachstehenden erhalten Sie eine Ueberficht über die Besetzung und den GeschäftSkreiS der nunmehrigen 6 Kreis- straßenmeisterstellen, wie solche von dem KreiS-AuSschuß bestimmt wurden.

1 Baubezirk r

KreiSstraßenmetster Rohrer in Gießen.

Allendorf a. d. Lahn, Annerod, Garbenteich, Großen« Liudeu, Haufen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-GönS, Leihgestern, Watzenborn mit Steinberg.

2. Baubezirk:

KretSstraßenmeister Braun in Lich.

Albach, Birklar, Dorf«Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Grüntngen, Holzheim, Lich mit Hof Albach, Colnhaufen und Mühlsachsen, Muschenheim mit Hof-Güll, Nieder- Bessingen, Ober«Hörgern, Oppenrod, Steinbach.

3. Baubezirk:

KretSstraßenmeister Liftmann in Hungen.

Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, RöthgeS, Steinheim, TraiS-Horloff, Utphe, Villingen.

4. Baubezirk:

KreiSstraßenmetster Maringer in Grünberg. Beltershain, Burkhardöselden, Ettingshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Lauter, Lindenstruth, Münster, Qneckborn, Reiskirchen, Saasen mit Bollnbach, BeitSberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain.

5. Baubezirk:

KreiSstraßenmeifter Förster in Londorf.

Allendorf a. d. Lda., Allertshausen, Bersrod, Beuern, Elimbach, Geilshausen, Keffelbach, Londorf, Lumda, Oden­hausen mit Appenborn, Retnhardshaiu, RüddingShausen, TreiS a. d. Lda., Weitershain, Winnerod.

6 Baubezirk:

Kreisstraßenmeister Seußfelder in Gießen.

Alteu-Buseck, Daubringen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Trohe, Wieseck.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung des Königs. Preußischen ÄriegSministeriums, RemontirungS-Abtheilung, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen, den 16. März 1897.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

Le« Ankauf von Remonten für 1897 im Großherzogthum Hessen betreffend.

Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei uud Ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzog- thumS Hessen für dieses Jahr nachstehende Märkte anberaumt worden und zwar:

am 17. Mai, Borm. 9 Uhr, in Gernsheim,

18. r 9 ff Groß-Gerau,

, 19. 8 ff Reinheim,

» 20. ff 8 ff » Nidda.

Die von der Remonte-AnkaufS^Commission erkauften Pferde werde« zur Stelle «bgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landes­gesetzen den Kauf rückgängig machen, find vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises uud der Unkosten zurück­zunehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste, sowie Wallache mit ausgeprägter Hengstmanier, welche fich in den ersten zehn bezw. achtundzwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht etgeuthümlich gehören, oder durch einen nicht legittmirten Bevollmächtigten der Commission vorgestellt werden, find vom Kauf ausgeschlossen.

Die Verkäufer find verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder ober Hanf mit zwei min­destens 2 Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, find die Deckscheine resp. Füllenschetne mitzu- bringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu massiger oder zu weicher Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remonte- Depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu Über­stehen find, als dies bei rationell und nicht übermäßig ge­fütterten Remonten der Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müssen daher in solcher Verfassung sein, daß fie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Musterung ihrem Alter entsprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet find.

Berlin, den 3. März 1897.

Königlich Preußisches Kriegsministerium, RemontirungS« Abtheilung.

(gez.) Hoffmann-Scholtz.

A«S den Verhandlungen der Zweite» Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 25. März.

Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Das Haus ist heute schwach besetzt.

Zur Tagesordnung steht die Beantwortung der Inter­pellation des Abg. Reinhardt betr. Ableitung der Fäcalien und Schmutzwasser der Stadt Mannheim vermittelst Canäle in den Rhein. Interpellant fragt an, ob die Gr. Regierung bereits Schritte gethan habe und welche, und ob die Regierung bereit sei, Einspruch gegen das Mann­heimer Project zu erheben, bis ein Gutachten des Reichs« gesundheitSamteS ihrerseits veranlaßt ist. Staatsminister Finger beantwortet die Anfrage dahin, daß der Regierung im Jahre 1890 bekannt geworden fei, daß die Stadt Mann­heim eine Schwemmcanalisation herzustellen beabsichtige. Zu Anfang des folgenden Jahres habe die Gr. Regierung Ver- anlaffung gegeben, behufs AuSkunftertheilung über die ge­plante Anlage, insbesondere darüber, ob auch die Einleitung der Aborte in die städischen Canäle in AuSfichr genommen sei, mit der Gr. badischen Regierung ins Benehmen zu treten. In dem bezüglichen Schreiben war auf die erhebliche Bedeutung der fraglichen Angelegenheit für die unterhalb Mannheim liegenden hessischen Gemeinden, insbesondere darauf hinge- wiesen worden, wie die Einführung der Fäcalien einer Stadt von der Größe Mannheims in den Neckar oder Rhein für die Stadt Worms, welche dem Rhein ihr Trinkwaffer entnehme, sowie für die heffischen Ufergemeinden verhäng- uißvolle Folgen haben könnte. Die badische Regierung habe geantwortet, daß vorerst die Abführung der Meteorwaffer und HauShaltungSwasser in den Rhein geplant sei. Später sei eventuell auch die Einführung der Fäcalien in den Rhein in Aussicht genommen. Nachdem nun die Angelegenheit lange Zett geruht, habe sich die Stadt Mannheim im Vorjahr zur Einleitung der Fäcalien in den Rhein entschlossen und ist die Offenlegung des Projects erfolgt. Die Stadt Worms hat hiergegen bei der badischen Regierung Einspruch erhoben und auch seitens der Gr. hessischen StaatSregierung ist ange­sichts der zu gewärtigenden Schädigungen der unterhalb Mannheims liegenden hessischen Ufergemeinden Einspruch er­hoben und der Auffassung Ausdruck gegeben worden, wie es

sich zur Beseitigung der vorhandenen Meinungsverschieden­heiten empfehle, eine Prüfung deS Projects vom hygienischen Standpunkt durch das ReichSgesnndheitSamt eintreten zu lassen. Das Ergebniß dieser Erhebungen könne abgewartet werden. Den weiteren Verlauf der Angelegenheit werde die Regierung mit Aufmerksamkeit verfolgen und im gegebenen Falle Be­dacht darauf nehmen, etwaige Schädigungen der rheinhesfischen Ufergemeinden fern zu halten. Abg. Reinhardt betont, daß bei den gepflogenen Verhandlungen fich Mannheim gegen­über Worms in wenig freundnachbarlicher Weise gezeigt habe. Die Einsührung van Fäcalien in den Rhein sei genau van derselben Bedeutung, wie die Rheinstrom- regulirung, welche vam Reich in die Hand genommen war« den sei. Ts müssen seitens der Regierung Mittel und Wege gefunden und entsprechende gesetzliche Bestimmungen ge­troffen werden, welche einer Verseuchung der Flüsse Vorbeugen. Diese Verunreinigungen seien nicht für die Rheingemeinden, sondern auch für die Fischzucht gefährlich und bittet daher die Regierung, dem Project der Stadt Mannheim, wie eS vorgelegt, entgegenzutreten und die Zustimmung zu versagen. Der StaatSminister bemerkt noch, daß man auch in Mainz daran denke, die Fäcalien in den Rhein einzuführen. Die Regierung habe eine Commisfion eingesetzt, um die Frage zu prüfen. Die Regierung werde nichts unversucht lassen, um die Frage einer allerseits befriedigenden Lösung entgegenzuführen. Auch die Badische Regierung habe fich bereitwillig für Zusammensetzung einer Commission erklärt­vielleicht wird auch das ReichsgesundheitSamt die Frage untersuchen. Der Stadt WormS kann er aber versicherte, daß Seitens der Regierung nichts versäumt werde, um jede Gefahr abzuwenden. Damit ist die Interpellation beendet.

Zur weiteren Berathung steht nunmehr die Regie- rungS-Vorlage betr. den Uebergang der Saline TheodorS- halle auf die Stadt Kreuznach. Der Finanzausschuß in seiner Mehrheit beantragt Zustimmung zu dem Vertrags­entwurf unter dem Vorbehalt der späteren besonderen Prü­fung der Frage, ob und zu welchem Theil der Erlös von 1,100,000 Mk. nebst den Erträgen aus den zu verkaufenden Salinen-Prvducten u. s. w. der Staatskaffe zuzufließen habe. Die Minderheit (Köhler, Metz) ist gegen den Verkauf. Abg. Köhler begründet seinen ablehnenden Standpunkt. Finanzminifter Weder stellt fest, daß der Vertrag mit der Stadt Kreuznach ein außerordentlich günstiger sei und daß es vorn finanziellen Standpunkt nicht zu verantworten sei, wenn man dem Lande die Lasten, welche es für dieses Object trage, noch weiter aufbürden wolle. Gegen den Verkauf sprachen noch die Abgg. Metz-Gießen und Joutz. Nach erfolgter Abstimmung findet der Vertrag gegen 8 Stimmen Annahme. Dagegen stimmten die Socialdemokraten, Antise­miten und Abg. Metz.

Eine weitere heftige Debatte ruft die RegierungS-Bor- lage, den Verkauf des Braunkohlenbergwerks LudwigShoffnung in der Gemarkung Melbach betr., hervor. Auch hier beantragt die Mehrheit des Aus- schuffes, dem Verkauf für 390,000 Mk. zuzustimmen. Abg. Köhler beantragt Nichtgenehmigung des Vertragsentwurfs. Er ist der Meinung, daß der Staat nichts von seinem Eigenthum, am wenigsten an Standesherrschaften abgeben soll. Gegen den Verkauf sprechen die Abgg.Bähr, Dr. David, während die Abgg. Metz, Schroeder, Weith dafür sprechen. Finanzrath Braun plaidirt für den Verkauf des Berg­werks. Er stellt noch fest, daß da- Gerücht, falls der Verkauf vom Haus nicht genehmigt, daSjBergwerk eingestellt werde, unrichttg fei. Ebenso unrichtig sei eS, daß es nach dem Verkauf von der Solms-Braunfelsschen Verwaltung aufgehoben werde, daS gehe nach dem Vertrag nicht an. Ein Antrag Weidner, Zurückweisung an den Ausschuß und auf Prüfung der Rentabilität deS Werkes wurde mit 20 gegen 19 Stimme« angenommen. Morgen früh Sitzung.

Derstjchor Reich.

Darmstadt, 25. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog find heute Vormittag 7 Uhr 59 Min. von Berlin hierher zurückgekehrt. Im Gefolge Allerhöchstdeffelben befanden sich Generaladjutant Generallieutenant Wernher, sowie die Flügeladjutanten Oberst Frhr. v. Grancy und Major Frhr. v. Röder.

Darmstadt, 24. März. Wegen des Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer vom 25. Mär; dis zum 3. April l. I. einschließlich angeordnet worden.