Ausgabe 
24.7.1897 Erstes Blatt
 
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Kr. 171

Erstes Blatt

Samslag de» 24 Juli

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Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Aints- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.

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Hratisöeitage: Hießen« Ilavritienötätter.

Amtlicher Theil

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I. M. Schulhof.

fermiethungen.

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nicht mit hinüber.

die Schulfregatten Man plane deß-

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Sonn. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux de- In« und Auslandes nehme» t Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgeye. >

Die Gießener Aamitienvlälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

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Hieß en er Anzeiger «scheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Bemerkungen. Die Roggenernte ist im südlichenThetle des Großherzogthums in vollem Gange; im nördlichen Thetle beginnt sie. Auch der Schnitt der Gerste hat begonnen. In manchen Er- hebungSbezirken wird über Lagerfrucht berichtet. Im Bezirke Offenbach und in einigen Bezirken von Oberhessen (Lauterbach, Alsfeld) und Kdeinhessen (Bezirk Nieder-Olm) wird über Trockenheit geklagt. Im Allgemeinen steht dann auch der zweite Schnitt bet Klee gegen den ersten zurück. Der Stand der Kartoffeln ist gut. Die Trauben- blüthe wurde durch die Witterung nachtheilig beeinflußt, es sind viele ölitthen durchgefallen und die Trauben daher locker; immerhin aber finb die Aussichten befriedigend.

wahrscheinlich den Minister v. d. Recke nehmen.

Kiel, 22. Juli. Man behauptet, Gnetfeoau" undNixe" genügten nicht.

Kleiderstoffe, to Saison). , besonders billig Muunbuntam M

ili.

1 ^keife» verlaust. :

§ 3.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage Verkündigung imGießener Anzeiger" in Kraft.

Gießen, den 15. December 1892.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Nachrichten über den Saatenstand im Grotzherzogthum Hessen

um die Mitte des Monats Juli 1897.

Zusammengestellt bet der Großherzoglichen Oberen landwirthschaft- ltchen Behörde.

halb eine Vermehrung der Schiffßjnngen-Schul- schiffe.

Hamburg, 22. Juli. Infolge AushakeuS einer Eon- tactstange an einem Straßenbahnwagen entstand Kurzschluß, wodurch der electrische Draht glühend wurde und das Ober- theil des Wagens Feuer fing. Brennende Wageutheile fielen auf den Händler Moses, der schwere Verletzungen davourrug.

Fuufkirchen, 22. Juli. Der Deutsche Kaiser trifft am 5. September über WienTotiS ein, wo er mit dem österreichischen Kaiser und dem König von Sachsen im Gräfl. Estherhazy'schen Schlöffe Quartier beziehen und den Manövern beiwohnen wird. Am 14. September begeben sich die Monarchen auf baß Jagdschloß des Erzherzogs Friedrich im Baromiaer Comttat, wo am 15. September Hirschjagd statt­findet. Am 20. September erfolgt die Abreise des Kaisers nach Budapest, wo zu Ehren des Deutschen Kaisers eine Reihe glänzender Feste von Seiten der Stadt arrangirt werden.

Zurich, 22. Juli. Das Hagelwetter hat gestern tu der Ostschweiz nach den bisherigen Schätzungen einen Schaden von mehreren Millionen angerichtet. Bei dem Sturm auf dem Züricher See ist ein Frachtschiff mit der Bemannung uutergegaugen.

Dünkirchen, 22. Juli. Zwei Schiffe, das eine mit 9, das andere mit 18 Mann Besatzung, find verloren gegangen.

«rüffel, 22. Juli. Der Minister des Innern er- klärte, wie derSoir" meldet, er werde demtssiontreu,

WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 22. Juli. Wie dieDeutsche Tageszeitung" meldet, denke man im Vorstande des Bundes der Laud- wtrthe nicht an die Gründung einer eigenen Partei.

BreSlau, 22. Juli. DieSchles. Ztg." meldet: Da durch die Einstellung der bisher von der hiesigen Handels­kammer bewirkten OelsaatSnotirungeu der Rapshandel Schlesiens für die Landwirthe und Händler eine sehr empfindliche Störung erlitten, beschloß die Schlesische Land- wirthschaftskammer, täglich die Breslauer Rapspretse zu er­mitteln und zu veröffentlichen.

Straßburg, 22. Juli. DemStraßburger Tageblatt" zufolge hat der Kaiser für die durch das Hagelwetter Geschädigten in Elsaß-Lothringen aus seiner Prtvatschatulle einen Beitrag von 10000 Mk. bewilligt.

Wien, 22. Juli. Nach dem amtlichen Ausweise über den Außenhandel Oesterreich-UngarnS im Juni betrug die Einfuhr 56 Millionen (gegen das Vorjahr weniger 6.4 Millionen), die Ausfuhr 59.4 Millionen (gegen das Vorjahr weniger 1 Million). Die Einfuhr für die ersten 6 Monate bezifferte sich auf 360.3 gegen 379.4 Millionen im Vorjahre. DaS Activum der Handelsbilanz beträgt demnach 14.3 Millionen gegen ein Pasfivum von 16.1 Millionen im Vorjahre.

Stockholm, 22. Juli. Auf eine Anfrage deS Blattes DagenS Nyheter" erklärte der vorjährige Begleiter AndröeS, Eckholm, er glaube nicht, daß die bet Stavanger gefangene Taube von Andrve abgeschickt sei. Andrves Tauben trügen keine silbernen Fußrtuge, zudem fehle der Name AndrveS am Flügel der Brieftaube - sodann mache auch die undeutliche Ausdrucksweise die ganze Sache zweifelhaft.

Bekanntmachung.

Wegen des Umbaues der Bürgersteige auf der Mäus- burg und dem Marktplatz wird vom 26. ds. Mts. ab die erstere Straße für die ganze Strecke vom Kreuz bis zum Narktplatz bis auf Weiteres für den Verkehr mit Fuhr­werken und Reitern gesperrt.

Gießen, den 22. Juli 1897.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

Depeschen deS BureauHerold.*

Berlin, 22. Juli. DaS Herrenhaus nahm in noch­maliger namentlicher Abstimmung die VereinSgesetz- Novellc mit 112 gegen 19 Stimmen in der Faffuvg der ersten Abstimmung an.

verli», 22. Juli. DieNordd. Allgem. Ztg." leit- artikelt heute über baß Resultat ber im Herreuhause erfolgten zweiten Abstimmung über baß BeretnSg esetz und ermahnt deß Weiteren die Volksvertretung, im Abgeordneten- hause angefichtß der bevorstehenden Entscheidung streng die Linien deß Sachlichen zu behaupten und baß Urtheil frei- zuhalten von agitatorischen Etnflüffen, bereu Macht sich leider in der letzten Zeit häufig in bedauerlicher Weise bethii- tigt habe.

Berlin, 22. Juli. Nach einer Berichterstatter-Meldung verbleibt Staatßsecretär v. Marschall doch im Reichß- dienst und erhält den Botschasterposten entweder in Rom oder Konstantinopel.

verliu, 22. Juli. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft beschloffen auf Wunsch deß Handelß- miutsterß, zwölf Jntereffenten deß Getreidehaudelß als Sach­verständige zur Feststellung der maßgebenden Getreide» nottrung zu ernennen, womit daß Ministerium sich direct in Verbindung setzen kann. DasTageblatt" meldet: In diplomatischen Kreisen wird alß Thatsache bezeichnet, daß die Forderung der Agrarier, betreffend baß Getreide- einfuhrverbot, welches in ber Geschichte ber Dynastie Hohenzollern eine unerhörte Zumuthung deß Vertrags mit ben verbünbeten Regierungen, sowie ein Treubruch gegenüber bieten und den befreundeten Staaten sei, an Allerhöchster Stelle die schärfste Berurthtilung erfahren wird. Der Reichsanzeiger" bezeichnet die Agrarforderung mit ben Hanbelßverträgen als unvereinbar, der nicht stattgegebeu werben könne.

Berlin, 22. Juli. DieBerl. Polit. Nachr." schreiben: Darin, daß der Antrag des Bundes der Landwirthe mit ben bestehenden Handelsverträgen nicht vereinbar sei, stimme die gesammte Presse überein. Der Antrag sei für die Reichsregierung nicht nur unannehmbar, sondern völlig indiscutabel. DaS dürfte demnächst in bündiger Form be­kannt gegeben werden.

Berlin, 22. Juli. Entgegen anderen Meldungen er­fährt derLocalanzeiger" auß Frtedrichsruh, daß von einer Uebersiedelung deS Fürsten BiSmarck nach Darztn in diesem Jahre keine Rede sein kann.

Köln, 22. Juli. DieKöln. Volksztg." tritt den Mel­dungen entgegen, wonach Finanzminister Dr. v. Miquel bei der am SamStag im Abgeordnetenhaus stattfindenden Abstimmung über die Vereinsgesetz Novelle eine Programm­rede halten werde. Herr v. Miquel sei zu klug, als daß er sich für eine solche Vorlage inß Zeuge lege. Im Gegentheil, wenn er berufen sei, eine neue Aera zu eröffnen, dürfte er

Vierteljährig« Aöounemenlsprei» r 2 Mark 20 Pfg. eit Bringerlohn. Durch die Post bezogax 2 Mark 50 Pfg.

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Bekanntmachung,

bett.: Das Feilbieten von Backwaaren, Blumen 2C. in öffent­lichen Localen durch schulpflichtige Kinder.

Da in letzter Zeit mehrfach gegen das Verbot der Ver- we ndung von Kindern zum Feilbieten von Gegenständen in Viirthschasten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Hams gefehlt worden ist, bringen wir nachstehend die be­treffende Polizei-Verordnung wiederholt zum Abdruck.

Insbesondere machen wir die Besitzer und Ver­walter von Wirthschafteu auf § 2,1 der Polizei-Ver- ttdonung mit dem Anfügen aufmerksam, daß sie im Nicht- beaichtungssalle unnachsichtig zur Anzeige gebracht werden.

Gießen, ben 22. Juli 1897.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

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Polizei-Verordnung

betr. die Verwendung von Kindern zum Feilbieten und Ver­kauf von Backwaaren, Blumen und sonstigen Gegenständen, und baß Verbot beß Besuchs von WirthShäusern und Tanz- Localen von Setten schulpflichtiger Kinder.

Auf Grund des Art. 56 der Städteordnung wird hiermit nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung mit Ge­nehmigung Großherzogltchen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 9. December 1892 zu Nr. M. I. u. b. Justiz 30223 für bie Provinzial-Hauptstabt Gießen verordnet;

§ 1.

Es ist untersagt, baß Kinber, welche aus ber Volks­schule noch nicht entlaßen sinb, Backwaaren, Blumen, mit Ausnahme selbstgepflückter Feld- und Walbblumen, Kurz- waaren zum Zwecke des Verkaufs, ober zur Erlangung von Geschenken auf Straßen, öffentlichen Plätzen, in Wirths- Häusern ober Privatwohnungen umhertragen. Auch ist solchen jugenblichen Personen ber Besuch von WirthShäusern unb öffentlichen Tanzlocalen ohne Begleitung ihrer Eltern ober berjenigen, welche bereit Stelle vertreten, wie Pflegeeltern, Vormünber, erwachsenen Verwandten und Bekannten, welchen die Eltern ihre Kinder anvertraut haben, untersagt.

§ 2.

Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, welche im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt wird, werden bestraft:

1) Besitzer und Verwalter von Wirthschaften, welche Kindern, von denen sie wissen oder annehmen müssen, daß dieselben noch schulpflichtig sind, den Aufenthalt in ihren WirthSlocalträten ohne Begleitung Erwachsener ober baß Herumtragen unb ben Verkauf der in § 1 genannten Gegen- stäube gestatten unb bie schulpflichtigen Kinber nicht alsbalb auß ihren WirthSlocalitäten entfernen.

2) Eltern, Vormünber, Pfleger ober sonstige mit ber Beaufsichtigung von Kinbern betraute Personen, welche Kinber zur Begehung ber in § 1 bezeichneten strafbaren Hanblung anleiten, auSschicken, ober es unterlassen, dieselben von deren Begehung abzuhalten.

3) Gewerbetreibende, welche den vorstehenden Be­stimmungen zuwider Kinder mit dem Vertreiben ihrer Waaren beauftragen.

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Note 1 = sehr guter, 2 guter, 3 mittlerer, 4geringer,5 sehr geringer Stand

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Klee (auch Luzerne)

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2 Darmstadt .

3 Dieburg . .

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6 Heppenheim .

7 Offenbach. .

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jProo. Oberhessen.

8 Kreis Alsfeld. . .

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10 Friedberg. .

11 Gießen. . .

12 Lauterbach .

13 Schotten . .

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Prov. Rheinhessen. 14ßLandw. Ver.-Bez. Alzey 15 Bingen

16 Flonheim

17Ingelheim

18 Mainz.

19 Nieder-Olm

Oppenheim 21 Osthosen .

22 Pfeddersheim

23 Wöllstein .

24 Wörrstadt.

25 Worms .

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Durchschn. f. Rheinhessen

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