tunaSbehörde von ihrer discrettonären Befugnih feinen Gebrauch mache, während eine andere dies vielleicht lhue, so werde es immer beigen: ja, diese Behörde hat kein Jntereffe für daS Handwerk. Er bitte daher, die ursprüngliche Vorlage wiederherzustellen und die Zusätze der Commission zu streichen. (Beifall links und vereinzelt
M^Schneid'er (frs. 93p.) befürwortet ebenfalls die Wiederherstellung des Paragraphen in der Fassung der ReS^rungsvorlage, erflätt sich aber zugleich für die Zweidrittel-Mehrheit (Antrag
Minister Brefeld: Nach den Ausführungen v. HerUings habe ich wenig zu sagen, da dieser in vortrefflicher Weise Alles gesagt hat, was sich gegen die Zusatzbeschlüsfe der Commission sagen lägt. Hinzufügen mug ich aber doch noch, bag gerade dieser Paragraph die Grundlage de« CompromiffeS innerhalb der verbündeten Regierungen bildet. Wenn eine Mehrheit der Betheiligten nicht vorhanden ist für die ZwangSbtldung einer Innung, wie sollen da innerhalb der Innung Oeschlüsfe zu Stande kommen, welche auf Reformen hinauslaufen ;' Und Reformen find doch der Zweck des Ganzen. WaS soll in der Innung eine Minorität gegen eine widerwillige Majorität machen? Rur Zanf und Streit würden die tfolge sein, aber keine heilsamen Beschlüsse. Die Regierungen würden auch in keinem Falle von der Befugnig, die man ihnen hier gewähren will, Gebrauch machen, denn sie würden sonst ihrer eigenen Auf- sasfung ins Gesicht schlagen. Insofern würde Ihnen also dieser Zusatz gar nichts nützen. Er würde aber sogar schaden, denn er würde unS eine Agitation über den Hals bringen, während doch unser öffentliches Leben ohnehin schon mehr als genug durch Agitationen durchsetzt ist. Ich kann Sie also nur bitten, die Vorlage In ihrer ursprünglichen Fassung wiederherzustellen.
Abg. Gamp (Rp.) bittet ebenso dringend, die Zusätze der Commission aufrecht zu erhalten. Der Antrag Basfermann sei seinen Freunden selbstverständlich ganz unannehmbar.
Abg. Augst (südd. 93p.) wendet sich überhaupt gegen den
JnnungSzwang.
Abg. Kropatschek (cons.) kann zwar die Ansicht Hertlings unterschreiben, bag bas Hanbwerk burchaus nicht im Riebergange sei, hält inbeg bte btscreltonäre Befugnig, in ganz extraorbinären Fällen bte Errichtung einer Zwangsinnung auch ohne Zustimmung einer Mehrheit ber Bethetligten vorzuschreiben, für unbedingt nothwendig. c
Abg. Schmidt-Berlin (Soc.) bekämpft den.Jnnungszwang in jeder Form. Ebenso ir , ,
Abg. Richtjer (frs. 93p.): WaS der Herr Minister so trefflich
gegm diesen Zwang gesagt habe, treffe doch auch zu für die von der Regierung selber vorgeschlagene facultalive Form. Denn sei einmal eine Zwangsinnung unter Zustimmung ber Mehrheit eingerichtet, so gebe es kein Zurück, auch wenn bie Stimmung ber Mehrheit umschlage. Die Commission trage gar nicht ben überkommenen Verhältnissen Rechnung. Die Mitglieberzahl schon bestehenber Innungen werbe künstlich vervielfacht und die Reuzutretenden erlangten, ohne Bettrittsgeld, Antdetl an dem vorhandenen Vermögen. Und welche Schwierigkeiten müsse die Abgrenzung von ben Grogbetrieben bereiten, welche Beeinträchtigungen erfahren burch die gleichartigen Jnnungs- einrichtungen die OrtSkrankenkaffen und Gewerbegertchte. Die eine von der Commission beschlossene Resolution verlange sogar staatliche Geldunterstühungen für die Innungen. Was würde man sagen, wenn die Arbeiter-Vereine mit der gleichen Forderung kamen? DaS sei ja ganz nach Laffalle! Angesichts der Vielheit der nach dieser Vorlage entstehenden Jnnungsformen sei diese ganze Organisation eine Organisation der Confufion. (Heiterkeit.)
Inzwischen ist auch von dem Abg. Metzner ein Antrag eingegangen auf Streichung M Zusatzes der Commisiron betr. die diScretionäre Befugnig der Verwaltungsbehörde.
Rach einigen Bemerkungen des Abg. Pachnicke, der das ganze Gesetz als einen Schlag ins Wasser -nsieht, schltegt die Debatte. Namentliche Abstimmungen sind nicht weniger al« drei beantragt.
Zunächst wird der Antrag Basfermann (Erfordernig einer Zweidrittel-Mehrheit) in einfacher Abstimmung abgelehnt. Dafür stimmen auger ber Linken unb ben Nationalliberalen auch bte Polen sowie bie Abg. Prinz Hohenlohe unb Dr. Schulz-Lupitz.
Der voa ber Commission auf Antrag Gamp aufgenommene Zusatz, wonach bie Anordnung einer Zwangstnnung aus besonderen Gründen auch ohne Zustimmung ber Mehrheit ber Betheiligten erfolgen kann, wurde mit 150 gegen 118 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten äuget der Linken, Polen, Welfen, Elsässer, etwa 25 CentrumSabgeordnete, sowie bte Abgg. Prinz Hohenlohe und Dr. Schulz-Lupitz.
Der zweite Zusatz der Commission, bag auf Antrag bie Zwangstnnung nur auf bte Gewerbetreibenden ausgedehnt zu werden brauche, welche ber Regel nach Gesellen unb Lehrlinge halten, wirb mit 155 gegen 108 Stimmen angenommen.
Endlich wird der ganze Paragraph, wie er sich hiernach gestaltet hat, mit 160 gegen 109 Stimmen angenommen. Zur Minorität gehörten bte ganze Linke, mit Ausnahme vereinzelter Nationalliberaler, ferner Prinz Hohenlohe. Metzner, bte Polen.
Morgen 12 Uhr: Fortsetzung; Servistarif.
Schlug nach 5»/, Nhr,
Locale» unb Provinzielle».
Wir erhielten folgende Zuschrift, für welche wir dem Einsender, gleich wie für die dieser vorhergehenden, die Verantwortung überlaffen müffeu: „Auf den in Ihrem geschätzten Blatte vom Dienstag enthaltenen Artikel über Eteiubich find in der „Hess. Laudes-Ztg." •) zwei Erwiderungen erfolgt, welche es fertig bringen, die Thatsachen direct auf den Kopf zu stellen und aus den Angegriffenen die Angreifer zu machen. ES maß dem gegenüber wiederholt covstatirt werden, daß die beiden Sommerwagen in durchaus ruhiger Weise Steinbach paffierten und daß der vordere Wagen schon bei den ersten Häusern Steinbachs mit Schmutz beworfen wurde. Die Angabe, der Polizeidiener habe Ruhe geboten, ist eine offenbare Unwahrheit, denn eines Theils war kein Grund da, Ruhe zu bieten, und anderen TheilS wurde der Polizeidiener erst am Ende des Ortes, da wo die Straße nach Gießen abzwetgt, von den Insassen der Wagen gesehen, wo er in Gesellschaft einiger Leute stand, wie schon erwähnt, ohne den Angegriffenen Schutz zu gewähren. Die Behauptung, die tu den Wagen Sitzenden hätten ans deuselbev mit Steinen ge- worfen, ist so lächerlich, daß fie keiner Widerlegung bedarf. Wenn wirklich Steine gegen die Häuser geflogen find, dann find eS zweifellos diejenigen gewesen, welche ihr Ziel, die Köpfe der Wagentnsaffen, verfehlt haben. Im Uebrtgen wird dem Herrn Polizeidiener und dem anderen Einsender der Artikel wohl Gelegenheit geboten werden, vor Gericht ihre Behauptungen mit ihrem Tide zu bekräftigen.
*) Um nicht den Glauben zu erwecken, als ob wir parteiisch in der Sache verfahren, bemerken wir, daß wir (auch ohne Berufung aus S 11 des PreßgesetzeS) eine „Berichtigung" auf ben im DienStagsbatt bes „Gießener Anzeigers" enthaltenen Artikel ausgenommen hätten, wenn unS solche vöst gerufener Seite jugegangen
wäre. Dagegen lehnen wir nach wie por „Berichtigungen" auf burch andere Blätter erfolgte Angriffe ab.
Redaktion tel „Gießener Anzeiger/"
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Nachfrage der Arbeitgeber r 1 Bäcker, 4 Drechsler, 1 Spengler, 1 Metalldrücker, 2 Glaser (Rahmenmacher), 1 Tapezier, 3—4 Maschinenschlosser, 1 Geschirrschmted, 2 Schneider, 2 Bau- unb Möbelschretner, 1 tücht. Schweizer, 2 Hausburschen, 2 Lauffrauen, 2 Kutscher, 1 Putzfrau, 1 Sattler-, 1 Kupferschmied-, 2 Barbier-, 1 Spengler, 2 Schneider-, 1 Gärtner-, 1 Schlosser-, 1 Tapezier-, 1 Schuhmacher-, 1 Bäcker-, 2 Drechsler-, 1 Schreiner-, 1 Schmied-Lehrling, 10 Dienstmädchen, 1 Köchin, 2 Kindermädchen, 1 Büglerin.____
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