Ausgabe 
22.8.1897 Zweites Blatt
 
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BehördlicheAnzeigen

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es der Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unterschiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den Truppen nur das Er­kennen der werthvolleren Felder erschweren.

Besonders sei hervorgehoben daß eine Vergütung für etwa ent stehende Flurschäden auch bei solchen Feldern gewährt wird, welche nicht abgewiept waren.

Nach einer Verfügung der Kriegsministeriums v^m 30. Juli 1895 darf das Einebnen der etwa während der Herbstübungen ausgebo- benen Schützengräben durch die Truppen selbst nicht mehr stattfinde,'. Die betr. Gelände Eigenthümer sind daher anzuweisen, das Einebncn dieser Gräben selbst zu veranlassen, wofür ihnen alsdann eine Ent- schädigung auf Grund des Naturalleistungsgesetzes seitens der Flur abschätzungS Commissionen zuerkannt werden wird. Das Einebnen der Koch- rc. Löcher in den Biwaks wird durch diese Bestimmung nicht berührt, sondern ist nach rote vor Sache der Truppen.

Die Polizeidiener, Flurschützen, Feldhüter rc. sind anzuroeisen, im Verein mit den Gensdarmeriepatrouillen dahin zu wirken, daß durch Zuschauer keinerlei Flurschaden auf den Uebungsfeldern und nament­lich in der Nähe der Biwaksplätze entsteht und daß die Schuldigen festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.

Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von Steinbrüchen, Lehm-, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Steilabfällen, außer- dem sumpfige Stellen im Gelände durch Aufstellen schwarzer flaggen zu kennzeichnen, auch durch Holzeinzäunungen oder Stroh­seile abzusperren. Für eine möglichst strenge Durchführung dieser Maßregel ist zu sorgen.

Die Brückendecken sind in Stand zu setzen, so daß ein Ein brechen von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird. Sensen, Pflüge, Eggen sind von dem Manöoerfelde zu ent­fernen.

Schließlich wollen Sie die Bewohner aufiordern, bei allen Durch­märschen von Truppen durch Ortschaften von selbst möglichst viele Eimer und Gefäße mit gutem Trinkwasser längs der Marschstraße auftustellen, so daß die Truppen an möglichst vielen Stellen gleich« zeitig Wasser schöpfen können.

Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflanzgärten rc., sowie die Versuchsanstalten land« und forstwirthschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, sowkit dieselben nicht als solche abgezäunt oder von weither für Jedermann deutlich erkennbar sind ver­mittelst hochstehender Tafel« mit Aufschrift;

die vorzugsweise zu schonenden Felder (Zuckerrüben, Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samenrüben u. dgl.) mittelst etwa zwei Meter hohen Stangen mit Ttrohwiepeu.

Kartoffeln, minderwerthigen Rüben, Dickwurz u. s. w. bedarf

bringen.

Gießen, den 19. August 1897.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

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1. Die reifen Feldfrüchte find, soweit ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzuernteu und nach der Aberntung möglichst bald eiuzufahren, bezw. auf Schober zu setzen.

2. Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und

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BekanutwLchunA.

Zur Beachtung bei den bevorstehenden Herbstübuugeu bringen wir die nachfolgenden Anordnungen zur Vermeidung von Flurschäden und Unglücksfällen hiermit zur Kenntniß der Grundbesitzer. Von etwa vor­kommenden Flurbefchädigungen ist alsbald nach Eintritt derselben Anzeige bei uns zu erheben. Gleichzeitig warnen wir hiermit Jedermann vor dem unbefugten Betreten aller mit Frucht und sonstiger Aussaat bestellten Grundstücke unter dem Bemerken, daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, das Publikum von den Grundstücken fernzuhalten und ev. zur Anzeige

zwar:

die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen

auch

am Melken beteiligten beiden andern Eutervietel, bei den andern Methoden dagegen nur durch zwei derselben übertragen wird, die Wirkung der Bewegung aus die im Euter befindliche Milch doppelt so stark ist. Aus diese aber kommt es eben an; denn nur durch Ne werden zum großen Theil Adhäsion und Reibung an den Gesäß­wandungen überwunden. Besonders mit Rücksicht auf ein Rein« ausmelken und somit auch auf Fettausscheidung ist ein genügendes Walken und Strecken des Euters von Wichtigkeit, weßhalb auch bei Anwendung der Melkmaschinen stets nachgemolken werden muß, so­wie auch das saugende Junge, sobald die Milch nicht mehr reichlich fließt, das Euter der Mutterkuh walkt.

Wenn man das Euter, namentlich die Stricke beim Anfänge des Melkens streickelt, geben die Thiere beim Melken die Milck williger her. Die letzte Milck ist die beste, sie muß daher bis zum letzten Tropfen ausgemolken werden; eher kann auf die erste ver­zichten und sie auf die Erde fallen lassen; denn sie ist sehr wässerig, oft unrein, schleimig und bitter und kann das ganze Gemelk ver­derben.

Die Nachtheile des Nichtausmelkens der nnlchgebenden Thiere faßt Dr. Meyer in seiner Schrift:Viehzucht und Bishernährung" also zusammen: Erstens erhält man weniger Milck, zweitens bleibt gerade die fettreichste Milck zurück, drittens strömt, je weniger Die Milchdrüse durck völlige Entleerung gereizt wird, desto weniger Blut zu und desto weniger erfolgt die Neubildung an Milch. Kühe, welche mehrere Male nicht rein ausgemolken wurden, gaben sehr bald viel weniger Milch; durch fortgesetzte Reizung des Euters kommen aber sogar Rinder, die noch keine Kälber geboren haben, zur Milch­absonderung. ____________

Zur Frage des Verkaufs nach Schlachtgewicht ober Lebendgewicht wird berichtet: Der Deutsche LandwtrthschastSrath Hal sich schon seit vielen Jahren bemüht, auf dem Gebiete deS Vieh- Handels Reformen einzuführen, die im landwirthschastlichen Interesse dringend erforderlich sind. Er hat zuerst versucht, auf dem Wege

häufig geübte Liebkosung der nützlichen Milchkuh gegenüber. Hat die Stallmagd einmal nicht gut geschlafen, ist sie spät Abends oder flat früh Morgens vom Tanzboden nach Hause gekommen das arme Vieh muß es in den meisten Fällen fühlen, und wie erst er- geht's demselben, wenn der Prinzipal schimpfen mußte über Nach- lässigkeit oder noch Schlimmeres?

Aber selbst wenn unsere Stallmagd in der freundlicken Be­handlung nichts zu wünschen übrig läßt, dann ist es doch gut, wenn die umsichtige Hausfrau und die wackere Tochter, die es werden will und welche möchte dies nicht?! melken kann, und ihre Unter­gebenen, wo es nöthig ist, zu unterweisen vermag; denn Maschinen 5um Melken gibt es noch nicht, oder vielmehr die bisher erfundenen aben noch nickt dem Zweck entsprocken und werden auch so leicht erecktigten Anforderungen nicht entsprechen.

Das beste Melkverfahren ist das Zusammendrücken und Oeffnen der ganzen vollen Hand. Die eine Hand muß fick gerade öffnen, während die andere sick sckließt, so daß die Milch ununterbrochen vom Euter in den Milckkübel fließt. Das Zerren und Ziehen an den Stricken macht die Euter krank oder weniger ergiebig; es soll nur am Ende des Melkens stattsinden, um zu prüfen, ob aus jeder Zitze die Milch rein ausgemolken ist. Man melkt gewöhnlich auf der rechten Seite der Kuh; leichter ist es, von der linken Seite aus mit der kräftigen rechten Hand zu melken. Beide Euterhälften sollen gleichzeitig gereizt werden, deßhala melkt man übers Kreuz, d. h. mit der einen Hand erfaßt man einen Strich der rechten und mit der anderen einen der linken Drüse, und zwar muß man stets einen vordem und einen Hintern Strick gleichzeitig melken. Von Zeit zu Zeit ist mit den Strichen zu wechseln, damit die letzte sehr fette und langsam nachfließende dickere Milch mehr Zeit zum Nachströmen und Ansammeln gewinnt.

Auch vr. Schacht empfiehlt das Melken Übers Kreuz gegenüber dem sonst meist gebräuchlichen Melken der beiden gleichseitigen oder Hinteren und vorderen Striche zusammen, weil bei erster Hand­habung die Melkbewegung durch vier Bewegungsflächen auf die nicht

der Vereinbarung mit den bethelligtev Interessenten, wie den Bieh- Hoss-Directoren, Händlern und Metzgern, zum Ziele zu kommen. Da er hierin trotz langwieriger Unterhandlungen nur geringe Er­folge hatte, sah er sick genölhigt, gesetzliche oder behördliche Mittel zu empfehlen. Vor Allem wird eS Aufgabe der landwirthschaftliche» Kreise sein, die ftädtischm Behörden für ihre Bestrebungen im Bieh- 6anbei zu interesstren, De denselben die Biehhöse unmittelbar unter­stellt find und sie durch eine einfache Verordnung j. B. Handel und Nolirung nach Lebendgewicht einfübren tönnen, wozu die Händler und Metzger sich nicht ober nur sehr schwer entschließen werden. Auf diese Weise ist kürzlich in BreSlau und Heilbronn die Notiruofl nach Lebendgewicht verwirklicht worden. Hiervon ausgehend, hat sich der LandwtrthschastSrath auf seiner diesjährigen Plenarversamm­lung für die gesetzliche oder verordnungSmätziae Regelung deS Ver­kehrs auf den Viehhöfen ausgesprochen und dabei wieder die Ein­führung der LebendgewichtSnotirung, die Einsetzung einer Notilur^S- commission, die Aufstellung von Marktordnungen gewünscht. Der LandwirthschaftSrath fordert weiter im Interesse der deutschen Vieh­zucht eine schärfere Eontrole der auS dem AuSlande eingeführlen Viehproducte und befürwortet eine Revision der Bestimmungen über die Beanstandung deS Fleisches von Schlachtthieren, sowie die all gemeine Errichtung von Freibänken. Von ebenso großer Bedeutung für die Reform deS V'ehhandelS find die Fragen der Schlachtvieh Versicherung, die Errichtung von öffentlichen, von dem Vieh- commissionär unabhängigen Viehmarktkassm, welche die Einzahlung und Auszahlung der Kaufgelder besorgen, ferner die der Regelung dcS ViehmaklerwesenS, der Einführung voa Schlußscheinen und dr» zweckmäßigen DiehtransportS. Diese wichtigen Fragen sollen Gegen- stand der Erörterung und Beschlußfassung auf der nächsten Plenar­versammlung deS LandwirthschaftSrathS sein. Um für die Verhand­lungen ein reichhaltiges Material zu gewinnen, bat der Landwirth- schastSrath die Direktoren von sämmllichen deutschen Schlacht- und ViehhSsen um Auskunft über cbige Fragen gebeten.

von Mk.

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