Ausgabe 
21.2.1897 Zweites Blatt
 
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Wt« 44 Awettcs Blatt. Sonntag den 2- Februar

1897

Tft fr?<|tna K«teiger rrldjrmt täglich, ett AuSnahmk bei Montag».

Dir Gießrner -««ikieuökLtter werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal deigrlrgt.

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

DierteljLhrigrr ASonnemeutsprrt»- 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezoxa» 2 Mark 50 Pfg.

-kedaction, kxpeditto» und Druckerei:

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Amts- und Anzeigeblutt für den "Avers Gieren.

1 Hratisöeikage: Gießener Kamitienötätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» falgmden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nchme»

Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen. .....11

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

da» Grfatzgefchäft pro 1897 betreffend.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1897 findet an den nach» benannten Tagen statt und zwar :

I. Zu Gießen in der Restauration Zum Lahnstein", Nordanlage.

Samstag den 6. März, Vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck, Haltenrod, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Montag den 8. März, Vormittag von 8 Uhr-an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1895 und 1896) und der Gemeinde Rödgen;

Dienstag den 9. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1897) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Großen-Linden-

Mittwoch den 10. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wiefeck;

Donnerstag den 11. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehung.

II. Zu Lich im Rathhaussaale.

Freitag den 12. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Grüningen;

Samstag den 13. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf;

Montag den 15. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Mufchenheim, Münster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen und Rodheim;

Dienstag den 16. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Mittwoch den 17. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehung.

III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Donnerstag den 18. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter und Lindenstruth;

Freitag den 19. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhaufen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangen­rod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Samstag den 20. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehung.

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn­sitz haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Heffen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) ange­gebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungs­diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Heffen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be­sitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1877 geboren sind;

ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1895 bezw. 1896 zur ückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden find.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten-

| oder drittenmaleerscheinen, haben ihre LoosungSscheine mitzubringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück» üellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugniffe vor dem zur Musterung an- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein* zusinden.

Noch nicht eingereichte Zurückffelluvg»a«fprüche find bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringm und die Verhandlungen baldigff unsor allen Um» ffänden vor Beginn de» Ersatzgeschäfte» an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Frühere Recla- mationeu, welche pro 1897 erneuert werden sollen, sind mittelst Berichts sofort einzufordern.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse deS Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Da» Vorhandensein von Epilepsie iff durch die eidliche Erklärung von wiudeffen» drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er­satz-Commission das Loos.

6) Die Großherzogliche« Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörige« oder in ihrer Gemeinde gestellung-pflichtige« Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit» zugeganaene« Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Mili­tärpflichtige, welche sich au-wäri» aufhalte«, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort ge­stellungspflichtig sind.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren 1/3 Stunde vor der be­stimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen ober Krank-

Feuilleton.

Wochendriese ans der Residenz

(Origimübericht deSGießener Anzeigers").

Z. Darmstadt, 18. Februar.

WohHhättgkeitlveraustaltvngen. Bom Fasching 1897. Vom Großh. Hoftheater.

DaS von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin inscenirte und, wie Ihren freundlichen Lesern bereits bekannt, in jeder Hinsicht, namentlich auch finanziell so brillant ver­laufene Woh lthättgkeitssest scheintSchule zu machen." Kurz nach Beendigung desselben ging eine Notiz durch die Blätter, in der Stimmen laut wurden, die eine Wiederholung der Theater-Vorstellung im Interesse Derer erbaten, die der vergangenen beizuwohnen aus irgend einem Grunde nicht in der Lage waren. Eine Antwort ist auf diese Anfrage, wie auch leicht begreiflich, nicht gekommen, dagegen hat, wie mit riesigen Lettern an den Anschlagbrettern in den Straßen zu lesen ist, die hohe Frau dem derzeitigen artistischen Direktor des immer noch durch die Entscheidung des ProviozialauSschusseS in seinen Darbietungen arg beschränkten OrpheumS, Herrn Carlos Caefaro, die Erlaubniß zum Arrangement einer großen WohlthärigkeitSoeranstaltung im Genre der in dem genannten Etablissement gepflegten Kunst gegeben, deren Ertrag ebenfalls zum Besten der Victoria-Melita-Stiftung verwandt werden soll. Der Unternehmer verspricht zu dieser einzigen Darbietung wiederum hervorragende Künstler- speeialttäten gewonnen zu haben und wirkt außerdem selbst bei der Veranstaltung mit, sodaß bei der Beliebtheit, der sich alle bis jetzt von ihm arrangirten Vorstellungen in allen

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Kreisen unserer städtischen Bevölkerung erfreuten, dem humanen Zweck von Neuem ein beträchtliches Sümmchen zufließen wird.

Von WohlthätigkeitSveranstaltungen kleinerer Art ist namentlich der Ihnen bereits gemeldete Vortragsabend dks Herrn Hugo Edward, dem früheren Mitgliede unserer Hosbühne, mit Erübrigung eines ganz ansehnlichen Betrags verlaufen. Nunmehr siebt noch daS alljährlich von den Studirenden der Technischen Hochschule zum Besten der Ludwigs- und Alicestiftung veranstaltete Fest bevor, daS feine stets treuen Besucher auch in diesem Jahre zum Wohle ihrer bedürftigen Mitmenschen zusammen sehen wird.

Um Uebrigen steht Darmstadt, waS die gebotenen Ver­gnügungen anlaugt, eben völlig unter Gott Jocus' lustigem Scepter. Es ist eine Beobachtung, die man stets machen kann, daß in allen den Jahren, in denen von der Veranstaltung eines großen FastnachtSzugeS abgestanden wird, das karne­valistische Leben in der Gesellschaft bedeutend mehr und üppigere Blürhen treibt. Auch das gegenwärtige Jahr zeigt dies wiederum in deutlichster Weise. Die Zeitungen bringen täglich lange Berichte von glänzend verlaufenen stürmischen Sitzungen und Maskenbällen,in den verschiedenen Vereinen, wir nennen unter den meist besuchten die deSMännerchor HumanitaS" und des Dieustbotrnball derGesellschaft",Bürgerverein" und Eintracht". Etwas besonders Hervorragendes auf diesem Ge­biete will die hier ia allen Schichten der Einwohnerschaft bestens accreditirteTurngemeinde" leisten. Sie lädt bereits seit einigen Tagen zu einer von ihren Mitgliedern zu gebenden Glanzvorstelluug" in den Räumen desOrpheum" ein, bei der neben außergewöhnlichen gymnastischen Darstellungen

auch besonders solche auf dem Gebiete deS Chansonnetten- I Gesanges, deS komischen Genres und der Thterdressur zu sehen fein werden. Großes Glück hat auch die Carnevai- Ge feilsch ast mit ihren diesjährigen Veranstaltungen, de beiden stattgehabteu Sitzungen waren außerordentlich stark besucht und zeigten eine sehr wirkungsvolle Behandlung aHit brennenden Tagerfragen, die Schlußsitzung am nächsten Samstag verspricht eine nicht geringere Attraktion auf doö Publikum auszuüben. Die seit mehreren Jahren um die Faschingszeit im Verlage der H. Hohmaun'schen Druckerei in mehreren Nummern erscheinendeFastaachtSzeitung" hat auch Heuer wiederum Dank ihrer vorzüglichen Mitarbeiter außerordentliches Anklang gefunden und zählt eben zu den gelefensten" Blättern der Stadt.

Fast könnte man meinen, daß die allgemeine lustige Stimmung auch im Großh. Ho ft he ater ihr Recht ge­fordert habe. Wenigstens wollte das Publikum an den drei Abenden, an denen der Münchener Eonrad Dreher hier weilte, nicht aus dem Lachen kommen. Sowohl feinSteinklopfer Matthias Schlegel" in Anos toller PosseDie beiden Reicher.müller", wke sein Dorfbader Zangerl' in RaucheneggerS mattem VolksstückJägerblut" und feinTheaterdirector Strief^ in Schönthans SchwankDer Raub der Sabine- rinnen'* waren Figuren voll des köstlichsten Humors, ohne jede Mache, ohne grobe Mittel, einfach und schlicht und deshalb so unendlich wirkungsvoll. Jetzt steht uns nun da« Gastspiel Emil Götzes bevor, der denWalter Holznig in denMeistersingern", die Titelpartte desProphet" und Lohengrin" während der nächsten Woche singen wird.