herausfordernd gegenüberstehen. Entgegen einer ZeitungS- m-ldung, daß der Commandant der „Kaiserin Augusta" auf der Fahrt nach Kreta in Athen zunächst noch wettere In- structionen deS dortigen deutschen Gesandten entgegennehmen würde, wird der „Nat. Ztg." witgetheilt, daß die „Kaiserin Augusta" fich direct nach Kreta begiebt.
Berlin, 18. Februar. Im südlichen Eismeer wird in nächster Zeit eine deutsche Station, und zwar ans Bictorialand unter Leitung von Dr. Rudolf Mewes gegründet werden. Der Zweck der Station ist, zur Vorbereitung für die geplante deutsche Südpolar-Expeditton, die meteorologischen Verhältnisse zu studtren.
Berlin, 18. Februar. Dem Wiener Correspoodenten der „Nordd. Allg. Ztg." versicherte ein Diplomat, der Zar hätte den König von Griechenland eindringlich ver- warot, fich dem Willen der Großmächte zu widersetzen. Andererseits verlautet jedoch, daß eine feindselige Haltung der Großmächte gegen Griechenland unwahrscheinlich wäre, weil die griechische Action unter der periönltcheu Verantwortung des Königs erfolge. Aus diesem Grunde wäre die Demission DelyanniS vom Könige nicht angenommen worden.
Frankfurt a. M., 18. Februar. Die „Frist Ztg." bettetet aus London: Der bisherige Gouverneur von Kreta Berowttsch Pascha, welcher geflüchtet ist, hat in einer Unterredung erklärt, daß, seitdem auf Kreta die griechische Flagge gehißt wäre, die Bereinigung der Insel mit Griechenland die einzige Lösung der Schwierigkeiten fei; jeder andere versuch der Lösung werde eine blutige Katasirophe herbeiführen.
Lemberg, 18. Februar. Der Hauptmann Wawiczek und der Lieutenant Hartmann, deren Verhaftung wegen Auslieferung militärischer Pläne an Rußland erfolgte, wurden heute Nacht unter zahlreicher EScorte gefesselt nach Wien tranSportirt.
Pari», 18. Februar. Obgleich gestern keine Kammer- sitzuug stattgefunden hat, waren doch zahlreiche Abgeordnete in den Wandelgängen der Kammer zugegen. Man unterhielt fich über die Lage im Orient. Die Abgeordneten find über Hanotaux erbittert, weil er den Griechen zugleich mit den andern Großmächten den Krieg erklärt hat, ohne daS Parlament zu befragen. Die Verfassung sagt nämlich, daß das Parlament allein über Krieg und Frieden zu entscheiden hat. Eine diesbezügliche Debatte ist daher zu erwarten.
Pari», 18. Februar. Der hiesige griechische Gesandte erklärte einem Redacteur der „Libre Parole", wenn auch die griechischen Schiffe die kretenfischen Gewässer verlassen müßten, so blieben doch die griechischen Truppen auf der Insel. UebrigenS steht es uns in Thessalien frei, gegen die Türken zu marschiren. König Georg hat unfern Truppen gesagt: Ihr müßt auf Eurem Posten sterben. Unsere Soldaten werden auch eher sterben, als fich wieder einschiffen. Wir wollen sehen, ob die Großmächte den traurigen Muth haben werden, die tapferen Griechen niederzumetzeln, um den Sultan zu schützen.
Pari», 18. Februar. AuS Mittheilungen, welche die Konstantinopeler Botschafter aus Mazedonien erhalten haben, zieht der „Nord" den Schluß, daß sich in Mazedonien Anzeichen bemerkbar machen, wonach dort Massacres zu befürchten seien. Unter den Muselmanen werde der heilige Krieg gegen die Christen gepredigt. Infolge dieser bedrohlichen Anzeichen hätten die Botschafter die Pforte um Anordnung der nothwendigen Maßnahmen ersucht.
Pari», 18. Februar. Der „Figaro" stellt bei Besprechung der Haltung Deutschlands in der kretenfischen Frage fest, daß man auf die Aufrichtigkeit der friedlichen Abfichten Kaiser Wilhelms bauen könne. Eine Gewißheit in dieser Beziehung sei weder für Europa, noch für Frankreich gleichgültig.
London, 18. Februar. DaS Gerücht, Mac Kinley sei an Lungenentzündung erkrankt, wird dementirt.
Athen, 18. Februar. Der Minister des Aeußern verständigte die Vertreter der Großmächte, daß Griechenland von seinem Beschlüsse betreffs Kretas nicht abgehen könne und daß es weder die Truppen noch die Flotte zurückberufen werde, sondern den Befehl ertheilt habe, die Truppensendungen zu beschleunigen und die Union Kretas mit Griechenland aufrecht zu erhalten.
Salonichi, 18. Februar. Die Truppenverschiebungen nach der griechischen Grenze haben begonnen, auch größere Transporte zur See find gleichfalls nach Griechenland unterwegs.
Berlin, 19. Februar. Die „Berl. Neueste Nachr." melden, die englische Regierung habe die Betheiligung an der von den Mächten auf die Initiative Deutschlands vorgeschlagenen Blockirung des Piräus abgelehnt, was zu einer recht lebhaften Aussprache zwischen Salisbury und dem deutschen Botschafter Veranlaffung gegeben haben soll.
Berlin, 19. Februar. Wie der „Localanz." erfährt, hat gestern ein lebhafter Depeschenwechsel zwischen der türkischen Botschaft und dem Palais des Sultans ftatt- gefunden.
Berlin, 19. Februar. Die Stadtverordneten bewilligten gestern mit 65 gegen 41 Stimmen 160000 Mark für die Zentenarfeier.
Berlin, 19. Februar. Die wirthschaftliche Ver- einigung des Reichstage» hält morgen eine Sitzung ab, um eine Besprechung der Interpellation, bezw. des Antrages, betr. die Durchführung des Börsenreformgesetzes vor- zunehmen.
Berlin, 19. Februar. Wie ein hiesiges Blatt zu berichten weiß, soll fich herauSgrstellt haben, daß v. Tausch auch zu Mitgliedern der hohen Finanz Beziehungen materieller Natur unterhalten hat.
Athen, 19. Februar. Oberst Bassos richtet auf Kreta eine Verwaltung und setzt überall Behörden ein.
Konstantinopel, 19. Februar. Die Pforte erhielt von
de« griechischen Gouverneur auf Kreta eine Depesche, welche ein furchtbares Massacre in Seythia meldet. Die christlichen Insurgenten marinen fast sämmtliche muselmanischen Bewohner nieder. Bon 2000 Personen konnten fich nur 28 retten. _____________
WB Pari», 19. Februar. Hier liegen Meldungen au» Athen vor, wonach der griechische Panzer „Hydra", der Lebensrnittel nach Griechenland bringen wollte, von je einem englischen und italienischen Torpedoboote angehalten worden fei.
WB. Kanea, 19. Februar. (Reutermeldung.) Die Marine-Wache beim griechischen Consulat wurde trotz des Protestes des ConsulS infolge der Vorstellungen der fremden Admirale zurückgezogen.
WB. Kanea, 19. Februar. (Hsvasmeldung.) Alle griechischen Consulate in Kreta zogen heute die Flaggen ein.
Co«Us rrnd provinskllcs,
Gießen, den 19. Februar 1897.
* * Die Stadtverordneten genehmigten gestern in geheimer Sitzung den Ankauf der unterhalb der Lahnbrücke gelegenen Neuen Mühle für den PretS von 80000 Mk. Der Ankauf geschah, um die Ausnutzung der Wafferkraft für die Zukunft der Stadt zu sichern.
* • Nach Indien. Heute Abend verlassen die Herren Geh.-Rath Professor Dr. Ga ffky und Privatdocent Dr. Sticker unsere Stadt, um fich nach München zu begeben, wo sie mit den beiden anderen Gelehrten der deutschen Expedition zur Beobachtung der Pest in Indien zusammentreffen. Bon München begiebt fich die Commission nach Brindisi, wo deren Einschiffung nach Bombay erfolgt.
• ♦ Oeffmtliche Versammlung. Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß morgen, SamStag den 20. Februar, Abends 8*/, Uhr, Herr C. A. Patzig aus Beilin im Saal des Hotels Einhorn (ein größerer stand nicht zur Verfügung) über die Parteien, ihre Ziele und Bestrebungen sprechen wird. Da der Redner sowohl durch persönliche Bedeutung, tote durch seine Stellung als Generalsecretär der national- liberalen Partei vor anderen befähigt ist, die Triebkräfte unseres politischen Lebens zu überschauen und darzuftellen, so wird Jeder, gleichviel welcher politischen Grundanschauung er zuneigt, aus fdnen Darlegungen reiche Belehrung schöpfen können.
♦ * Freigelaffen. Der am 26. Januar unter dem Verdacht des Meineids vor der Strafkammer in Haft genommene Schäfer Joh. Meckel von Ober-Ohmen ist wieder auf freien Fuß gesetzt.
♦ ♦VA. Für die Frage, ob Zemand für die Verrichtung einer Lohnarbeit verfichernngspflichtig ist, gilt im Allgemeinen der Grundsatz, daß Jeder, der Lohnarbeit gegen den einigermaßen üblichen Lohn verrichtet, dafür auch versichert werden muß. Ausgenommen ist nur der Fall, daß es sich um eine gelegentliche Dienstleistung, insbesondere zu gelegentlicher ÄuShülfe handelt, bei der also die Absicht des Betreffenden, dadurch einen Theil seines Unterhaltes zu erwerben, nicht besteht oder nur ganz untergeordnet ist. ES ist also nicht nur der berufsmäßige Lohnarbeiter verficherungspfltchtig, es ist auch nicht nöchig, daß der Betreffende im Jahr mindestens y8 des ortsüblichen Tagelohns verdiene, und man kann nicht etnwenden, der Betreffende könne keine Rente erlangen; denn er kann durch freiwillige Versicherung daS Nöthige ergänzen. Ein Landwirth, Handwerker, Auszügler, Ehefrau, Bauerntochter u. s. w., die sonst nicht auf Lohnarbeit angewiesen sind, nur hie und da da- Jahr über gegen den üblichen Lohn, wenn auch nur halbe Tage arbeiten, etwa in der Ernte, im Wald, al» Wäscherin, sind dafür zu versichern. Wäre es ander», so würden die berufsmäßigen Lohnarbeiter geschädigt, indem ihnen von den sogenannten SonntagS- arbeitern die Arbeitsgelegenheit weggenommen und große Concurrenz gemacht würde, da die Arbeitgeber bet den letzteren die Versicherungsbeiträge ersparen würden. Arbeiten, für die Jemand auf bestimmte Zeitabschnitte angenommen ist, wie z. B. Hirten, Feldschützen, Kirchendiener, Schuldiener, Wiesenwärter, Nachtwächter, Todtengräber, Leichenbeschauer rc. auf» Jahr, sind nur dann verficherungspfltchtig, wenn der Lohn mit Nutzungen und Gebühren etwa Vi deS ortsüblichen TagelohnS aufs Jahr gerechnet beträgt; in diesen Fällen gilt der Betrag bis zu i/9 des ortsüblichen TagelohnS als geringfügiges Entgelt. Verrichtet aber der Betreffende noch sonst Lohnarbeit, so ist zu prüfen, ob der Verdienst auS diesem Dienst und auS der übrigen Lohnarbeit zusammen, ys deS ortsüblichen TagelohnS erreicht; ist dies der Fall, so liegt DersicherungSpflicht auch für den erwähnten Dienst vor, wenn er auch nur gering gelohnt ist: z. B. ein Landwirth ist Kirchendiener für 100 Mk. jährlich, im Winter verdient er als Holzhauer etwa 70 Mk., der ortsübliche Tagelohn ist 1,50 Mk., also ih aufS Jahr gerechnet: 150 Mk., so muß er auch als Kirchendiener versichert werden und zwar so, daß am JahreSschluß geprüft wird, wieviel Wochen durch die Beiträge der Holzhauerei gedeckt sind, und wie viel volle Kalenderwochen er krank und erwerbsunfähig war; diese Summe wird von 52 abgezogen und für den Rest hat die Kirche aufzukommen. Aehnliche Grundsätze gelten für die Accordwingertarbeiter, bei denen daS Accordverhältmß als auf» Jahr geschloffen anzunehmen ist; dieselben sind verfiche- rungSpfllchtig, sobald sich ihr Accordlohn nebst sonstigem Lohnverdienft auf */, deS ortsüblichen TagelohnS stellt. Für 1 Morgen Wingert sind 5 Wochen Lohnarbeit anzunehmen, und find darnach am Jahresschluß vorn Rechner auf Grund der Anmeldung die Beiträge vom Wingertbefitzer einzuziehen. AlS Lohnarbeit gilt nicht nur diejenige, welche in Baar gelohnt, sondern auch diejenige, für die Fuhrleist- ungen, Naturalien, Nutzungen gegeben wurden, nur freier Unterhalt allein macht nicht verficherungspfltchtig. Die Im Bauhandwerk beschäftigten Gesellen und Arbeiter, wenn fie gelegentlich Bauarbeiten selbstständig unmittelbar für Bau
herren auSsÜhren und kleine Meister, wenn fie kleine einfache (sog. FUck ) Arbeiten auSsühren und keinen Gehülfen beschäftigen, find dafür versicherungSpfl chtig. Sogenannte Heimarbeiter, welche in eigener Wohnung für Fabrikanten rc. arbeiten, find dann verficherungSpflichtig, wenn fie im Allgemeinen persönlich abhängig find. Nicht verficherungSpflichtig ist da» Spinnen, Nähen, Stricken, welches vielfach zur Winterszeit auf dem Lande für Private von Leuten in ihrer eigenen Wohnung verrichtet wird. Wer also diese Zeiten nicht verlieren will, muß fich dafür freiwillig weiterversichern. ES empfiehlt fich, Arbeiter, welche in der 1. ober 2. Klaffe zu versichern find, im Wege der Übereinkunft in einer höheren Klasse zu versichern, damit die Invalidenrente rascher wachse; insbesondere wäre es Sache der Gemeinden und öffentlichen Verbände, ihre Bediensteten möglichst hoch zu versichern, da ihnen doch die Versicherung die Gelegenheit gibt, dieselben sicher zu stellen, und man nach den heutigen Anschauungen deren Pflicht anerkennen muß, für ihre Bediensteten zu sorgen. In vereinzelten Gemeinden und Verbänden, auch bei Privaten ist dies bereit» geschehen. JnS- besondere in der 1. Klasse wächst die Invalidenrente alljährlich nur langsam. Die Gemeindebehörden müssen sich ferner daran gewöhnen, Löhne an Gemeindearbeiter nichr eher auszuzahlen, als biß die Versicherung derselben für die betreffende Arbeit geregelt ist. Wenn Accordarbe.ter noch Hilfsarbeiter zuziehen, so ist auch für bk Versicherung der letzteren feiten» de» Arbeitgebers zu sorgen; er mutz Nachweis der Namen der Hilfsarbeiter, Anzahl der Beschäftigung»- tage und Vorlage der Quittungskarten derselben zur Marken- Verwendung verlangen. Wenn jemand bet mehreren Arbeitgebern in festem Dtenstverhältniß steht, wie z. B. eine Laus- frau, so sind die sämmtlichen Arbeitgeber solidarisch für die Versicherung verantwortlich; fie können aber wegen theil- weisen Ersatzes der Arbeitgeberhälfte deS Beitrag» Vereinbarung unter fich treffen; ebenso bei einem Kirchendiener, der noch Kassenbote oder Gemeindediener ist oder bergi. HauSweber und HauSspuler, welche für Fabrikanten und Händler mit Textllwaaren thätig find, und Cigarrenwickler tm Hause sind in gleicher Weise verficherungspfltchtig wie Lohnarbeiter und müssen fich für die Dauer der Beschäftigung selbst zur Versicherung anmelden.
•♦ Zur Sonntagsruhe. Die Frage, ob an Sonntagen eine Beförderung des Reisegepäckes stattfinden dürfe, wurde kürzlich in einem Prozesse gegen den Director der Berliner Packetfahrt-Actiengesellschaft, Major v. Linbheim, entschieden. DaS Vergehen gegen die Sonntagsruhe war darin gefunden worden, daß das Gepäck eines Reisenden in den Vormittagsstunden eineß Sonntag» von einem Bahnhofe nach dem anderen befördert worden war. Die Anklagebchörbe erblickte hierin die Ausübung deS Speditionsgewcrbes. Diese Auffassung wurde von dem Vertheidiger al» irrlhümlich bezeichnet. Die erwähnte Thättgkett sei kein Speditionsbetrieb, der Sonntag» ruhen müsse, sondern die Packetfahrtgesellschaft sei nur als Frachtführer anzusehen. Auf da» VerkehrSge- roerbe finde das Gesetz Über die Sonntagsruhe aber keine Anwendung. Wa» solle denn daraus werden, wenn eß verboten sei, an Sonntagen sein Reisegepäck zu beförbern? Er halte einen Verstoß gegen da» Gesetz nicht für vorliegend und erwarte ein fretsprechendeS Unheil. Diesem Anträge entsprach der Gerichtshof. Wenn eS sich um Beförderung gewöhnlicher Packete handle, würde ein Verstoß vorliegen, aber Reisegepäck müsse Sonntags befördert werden können.
* ♦ Zn Amerika verstorbene Hessen. In New-Uork City Herr Wilhelm Joost au8 Freien-Seen. — In Hamilton Herr Jac. Schlarb. — In New-Dark Herr Johanne» Dille muth aus Hainchen, 88 Jahre alt. — In Albany Herr Jacob Reineck aus Kirtorf, 73 Jahre alt. — In DoungStown, Pa., Frau Sarah Theobald, 97 Jahre alt. auS Kettenheim. — In Guttenberg, N. I., H:rr Götz auS Hessen-Darmstadt, 67 Jahre alt.
♦ * Weiterbericht. Der Kern des barometrischen Maximums schrumpft zwar zusammen, doch besteht die Herrschaft des hohen Druckes über Zentral- und Süd-Europa noch fort. Im Nordwesten Großbritanniens ist baß Barometer neuer» dingS beträchtlich gefallen und herrscht bereits dortfelbst niederer Druck, sodaß sich ein Depressionsgebiet über den ganzen Norden bis nach dem Innern Rußlands erstreckt. Die Witterung ist auf unserem Gebiete theils heiter, theil» nebelig. Voraussichtliche Witterung: Tagsüber theils heitere», theils nebelige» und ziemlich milde» Wetter. Nacht» Frost.
K. Wieseck, 18. Februar. Die schon im December v. I. begonnene Sammlung für die Unterstützung»kasse derJrrenanstalt zuHepPenheim konnte eingetretener Hindernisse wegen erst am Ende voriger Woche geschlossen werden. Die Betheiligung war eine sehr rege und braucht unsere Gemeinde einen Vergleich mit anderen Gemeinden unseres Landes bezüglich ihrer Opserwilligkeit nicht zu scheuen. Hätte die Zeit der Ablieferung nicht so sehr gedrängt, gewiß würde die Zahl der Mitglieder noch eine höhere Ziffer erreicht haben, denn die Parole de» wohlthätigen Verein» lautet: „Möglichst viel Mitglieder bei kleinen Beträgen?" Von 183 Mitgliedern wurden 38,60 Mk. gezeichnet, welcher Betrag nach Abz g der entstandenen Kosten heute an den Rechner der Anstalt abgeführt wurde. Der seitherige Vertrauensmann hat hiermit seinen Posten für erledigt erklärt und wird eine noch zu bestimmende Persönlichkeit dieses nicht sehr beneidenSwerthe Amt für die Folge um de» guten Zwecke» wegen gewiß übernehmen.
§ An» Oberheffen, 18. Februar. Zu Udenhausen, Kreis Alsfeld, brach in der Hosraithe deS dortigen Bürgermeisters Falk Feuer auS; dieselbe sank in Asche. Die Entstehung des FeuerS ist nicht bekannt geworden. — Zu Alt wie der muß, Kreiß Büdingen, hat sich dieser Tage ein dortiger Bürger und Jagdbefitzer auß bisher unbefannten Gründen vergiftet. Er hatte hierzu von dem Gift genommen, mittelst deffen er Füchse im Feld vergiftete.


