der
Arbeitnehmer.
Nachfrage der Arbeitgeber.
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591
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Allendorf a. Lda., 15. Januar 1897. Gr. Bürgermeisterei Allendorf a. Lda.
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Holzverfteigerung.
Donnerstag den 21. Januar d. I., von Vormittags 10 Uhr an, soll im Garbenteicher Gemeindewald, District Höhlerkopf, JohanneShölzchen und Markwald nachverzeichnetes Holz versteigert werden:
1850 Eichen-Wellen, hiervon der größte Theil Durchforstungs-Wellen.
Der Anfang ist im District Höhlerkopf.
Garbenteich, den 15. Januar 1897.
Großh. Bürgermeisterei Garbenteich. Sch warz. 678
n. Boa der Ridda, 17. Januar. In einzelnen Orten ist der eben grasfirenden Maul- und Klauenseuche viel mehr Vieh zum Opfer gefallen, als vor fünf Jahren, wo sie unser Bieh auch hatte. Nicht bloß noch nicht abgewöhnte Kälber, sondern auch Großvieh fiel.
+ Echzell, 17. Januar. Wegen eine- Mutterkalbe», daS ein hiesiger Viehhändler von einem Landwirth zu Wecke-- heim gekauft, aber nicht rechtzeitig bei diesem abgrholt hätte, processtreu die Contrahenten schon seit Mitte Sommer vorigen Jahres. Dem Vernehmen nach ist nur der Grund und die Höhe des geltend gemachten Entschädigungsanspruch» für die Fütterung des ThiereS während zwei Wochen noch Gegenstand der Klage, sodaß mit Rücksicht auf die mehrfache Zeugen- und Sachverständigenabhör und da die Parteien Anwälte haben, die bereits erwachsenen Proceßkosteu da» Object deS Rechtsstreits schon um ein vielfache- übersteigen werden, der unterliegende Theil hiernach eine bedeutende Zeche ans Bein bekommt. Für Proceßlustige sei daS schöne bekannte Sprichwort cttirt: „Ein magerer Vergleich ist bester als ein fetter Proceß."
Ober WidderShekw, 17. Januar. Ein gefährlicher Landstreicher wurde vor mehreren Tagen dahier dingfest gemacht und in das Niddaer Gefängntß überführt. Derselbe soll nicht nur der Beleidigung unseres Lande-Herrn sich schuldig gemacht und einen Knaben mit dem Mester in der Hand tobt zu stechen gedroht, sondern auch geäußert haben, er werde den Ort noch in Brand legen. Offenbar find.diese Drohungen rc. aus Zorn über die Vereitelung der Betteleiversuche deS Arbeitsscheuen gefallen, welcher noch im beste« Mannesalter stehen soll.
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Holzverfteigerung.
Donnerstag den 21. Jannar d. I., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in den Waldungen der Gemeinde Allendorf a. d. Lda., District Langeseif und Zimmerplatz versteigert:
70 Eichen-Stämme mit 43,02 fm,
offenbar mit ihrer Ehrenhaftigkeit nicht auf gleicher Höhe. Nun noch ein dritter Fall, den Fall Ziethen, den Liebknecht neulich zur Sprache gebracht habe. Trotz den angesehenen Juristen, auf die Liebknecht sich berufe, stehe fest, daß der Fall von mchreren Gerichten mit vollster Gründlichkeit geprüft worden sei. Hier sei eine nochmalige Prüfung ausgeschlossen.
Ag. Lenzmann (fr. 93p.): Die Beurtheilung der Fälle Schroeder und Zt.tben fettens deS Ministers scheine ihm doch eine recht subjectioe zu sein. (Beim Fall Schroeder war Redner bekanntlich Derlheidiger, und bezüglich Ziethens bereitet er soeben Anträge auf das Wiederaufnahmevei fahren vor.) Was Schroeder betreffe, so ständen jetzt auch ntchtsocialdemokrattsche Zeugen zu seinen Gunsten zur Verfügung und außerdem habe das Dortmunder Gericht in dem Proceß gegen Lütgenau die Wahrheitsliebe des Gendarmen Münter angezwetfelt. In beiden Fällen, Schroeder wie Ziethen, rechne er sicher auf ein Wiederaufnahmeverfahren. Es sei ein neuer Zeuge ermittelt, der bekunden könne, daß der Barbiergehülfe Wilhelm schon vor Jahren sich selber des Morde- an Frau Ziethen bezichtigt habe. Zielhen lehne übrigens eine Begnadigung aus jeden Fall ab; auch das sei ein Beweis von Unschuld, denn nach so langer Zuchthaushaft schauspielere kein Mensch mehr. Redner wendet sich bann noch gegen den Zeugnißzwang bet ter Presse und speciell im Disciplinar- verfahren, wo er jeder gesetzlichen Berechtigung enibehre. Einen Vertrauensbruch wolle man sühnen dadurch, daß man wieder einen Anderen, den Redeacteur zum Vertrauensbruch zwingen wolle. Das heiße doch den Teufel mit Beelzebub auStreiben, und sei unsittlich. Unsittlich um so mehr, als man den Zeugnißzwang verschieden handhabe. Er habe noch nicht gehört, daß man (wegen der bekannten Publikation) gegen die „Hamb. Nachr." vorgegangen sei. Redner berührt den neuesten Fall in Königsberg und gedenkt deS schon von Munckel erwähnten erfreulichen Ausspruches des Staatsanwalts 4n Danzig, auf besten Antrag sogar das Gericht den verrätherischen Redacteur höher bestraft habe, als den eigentlichen Sünder.
Minister Schönstedt hat das Vertrauen und die lieber; zeugung, die Gerichte, welche über die Anträge auf Wiederaufnahmeverfahren in den Fällen Schroeder und Z'ethen zu befinden haben wurden, würden mit voller Unbefangenheit entscheiden.
Abg. Auer (Soc.) verlangt reichsgesetzltche Regelung des Strafvollzugs und erinnert dabei «n die zuchthausmäßige Behandlung von wegen Preßoergehen oerurtheilter Redacteure. Der Vollzug könne eine zuerkannte Strafe über die Maßen verschärfen. Wie verschieden wirke schon die Kost, je nach den Verhältnissen, in denen der Verurtheilte sich zuvor bewegt habe.
Staatssecretär Nieberding: Ist es dem Redner wirklich um Abhilfe zu thun, weshalb wendet er sich dann nicht zuvor an die zuständigen Instanzen? Hier mit derartigen angeblichen Vorfällen zu kommen, ohne daß daS Haus zur Prüfung derselben in der Lage ist, noch dazu mit Ausdrücken, wie „skandalös", muß ich
Gklimde-UkrsteMNiug.
Nachdem die am 21. December v. I abgehaltene Versteigerung der staatlichen Grundstücke
Flur I, Nr. 761 — 987 qm in der Gemarkung Ober-Rosbach und
Flur IX, Nr. 138 = 12248 qm in der Gemarkung Ober-Wöllstadt
die Genehmigung nicht erhalten hat und das letztere Grundstück inzwischen parzellirt worden ist, wird hierdurch Termin zu einer nochmaligen Versteigerung wie folgt anberaumt: Ortsgericht Ober-Rosbach Mon
tag den 25. Januar 1897, Vormittags U3/4 Uhr, Ortsgericht Ober-Wöllstadt
Montag den 25. Januar, Nachmittags 2‘/2 Uhr.
Ferner gelangt zur Versteigerung Donnerstag den 28. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem Ortsgericht Wölfersheim die Parzelle Flur III, Gewann 45, Nr. 55 — 1058 qm der Gemarkung Wölfersheim.
Nidda, den 12. Januar 1897. Großherzogl. Straßenbauamt Nidda.
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gegen Peters erblicke er Doppelzüngigkeit. (Präs. v. Bu»l «llärt, diesen Ausdruck ernstlich rügen zu müssen.)
Staatssecr. Nieberding bemerkt, man übersehe, daß Kapser während der ganzen Zeil seines Verwaltungsdienstes mtt legislativen Arbeiten befaßt gewesen sei.
Der Justizelat wird genehmigt.
Morgm 1 Uhr: Reichsschatzamt, Unfallgesetznovelle.
Schluß 6 Ubr
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„ Knüppel, Buchen-Stockholz, Eichen Knüppel, „ Stockholz, Nadel-Knüppel,
entschieden zurückweisen. Den Slrafoollzng anlangmd, so theilt die Regierung daS Bedauern darüber, daß die Regelung noch nicht erfolgt ist. Ein früherer Entwurf ist an financiellen Schwierigkeiten gescheitert, denn den veränderten Anschauungen gemäß würben auch die Einrichtungen in den Strafanstalten zu ändern sein. Der Bundetzrath stelle aber Erwägungen darüber an, wie etwa durch Belständigung mit den Bandetzregierungen ober reichsgesetzlich eine Besserung angtftrebt werden könne. Man möge zu dem BunbeS- rath bas Vertrauen haben, baß er auf Abhilfe bebacht sei.
Abg. Vielhaben (Antis.): Wegm Ernennung bes vr. Kayser zum Senatepräsibenten beim Reichsgericht hätten mehrere Rälhe ihre Entlastung genommen. Was habe ben Bunbesrath zu biefer rücksichtslosen, unliebsames Aufsehen machenben Einschiebung veranlaßt *<
, Abg. Stabthagen (Soc.) bleibt babei, Bürgermeister Lorey- Kiel habe in ber Borbellfrage eiblich bte Unwahrheit gesagt. Bewiesen sei thatsächlich, baß in Kiel Sorbette von ber Behorbe ge- bulbet worben seien.
Staatssecr. Nieberbing: Auf Behauptungen ber Preste über unliebsames Aufsehen, welches bte Ernennung Kaysers gemacht habe, gehe er nicht ein. Was biescs Haus anlange, so sei es nicht Gewohnheit beSfelben, über bte Grünbe einer Beamten-Ernennung Auskunft zu verlangen. Die Ernennung sei in gesetzlicher Form geschehen, das genüge. Die Mittheilung, biefer Ernennung wegen hätten einige Räthe ben Abschieb eingereicht, sei thatsächlich unzu- treffenb. ÄuSgeschieben seien nur zwei Rätbe, einer wegen schweren Augenleibens, btr anbere nach vollenbetem 70. Lebensjahr, ebenfalls mit ärztlichem Attest.
Abg. Auer: Was habe bie Kostenfrage mit bem Erlaß von besseren Vorschriften über bie Behanblung polnischer Gefangener zu thun? Socialbemokratische Rebacteure transportire man gefesselt, ben Herrn v. Hammerstein nicht!
Abg. Munckel bebauert, baß Stabthagen heute nicht etwas mäßiger gewesen fei. Der Kieler Fall z. B. oerbiene Vorwürfe, aber ben Vorwurf, ben Stabthagen erhoben, verdiene er nicht. Es liege einfach ein Mißverstänbniß vor. Der „Vorwärts" hatte von öffentlichen Häusern gesprochen. Die Polizei habe baS bahin verstanden, baß staatlich gebulbete Häuser gemeint seien, währenb Herr Stabthagen babei nicht osficiell gebulbete Häuser im Auge hatte. Den Fall Kayser anfangenb, so müsse man doch verlangen, baß Jemanb, ber zu einem solchen Amt berufen werbe, in stänbigem lebenbfgen Zusammenhänge mit ber Rechtspflege geblieben sei. Das Publikum kenne bie befonberen Fähigkeiten KayserS nicht, es wisse nur, baß jetzt ein Mann am Reichsgericht richte, ber 16 Jahre lang nichts bamit zu thun hatte. Er könne nur wünschen, baß biete Ausnahme Ausnahme bleibe.
Abg. Förster (Antis.) fabelt bie Art, wie sich Kayter von seinem Colonialamt verabschiebet habe. In bem Auftreten Kaysers
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