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Nr. 65 Erstes Blatt. Dmner«-« den <8 März 18»?
Der " Oietzever Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Aamilicn dtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
ießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
Vierteljähriger Abonnemcntspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
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Amts- ttttd Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen.
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Alle Annoucen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
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Zum Bezug des „Gietzener Xnseiget" für das 2. Vierteljahr 1897 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrich- ten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben auf dem Laufenden. Unterstütztdurch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässig e Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berück- sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und hetteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die
Famittenblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliäte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärttge Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postftei zu versenden. Den &fern in hiesiger Stadt werden wir, wie setther, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch u. Steindmckerei (Pietsch & Scheyda).
Amtlicher Lhe-l.
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekanntmachung des Köntgl. Preußischen KriegSministertumS, RemontirungS-Abtheilung, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 16. März 1897.
GroßherzogltcheS KretSamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung,
den Ankauf van Remanten für 1897 im Gratzherjagihum Hessen betreffend.
Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren find im Bereiche des Großherzog. thumS Hessen für dieses Jahr nachstehende Markte anberaumt Morden und zwar: _ , ,
am 17. Mai, Vorm. 9 Uhr, in Gernsheim,
„ 18. „ „ 9 „ „ Groß Gerau,
„ 19. „ „ 8 ,, ,, Reinheim,
;; 20. ,; , s , , Nm«.
Die von der Remonte-AnkaufS: Commission e, kauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Lanües- gesetzen den Kauf rückgängig machen, find vom Verkäufer gegen Erstattung deS Kaufpreise« und der Unkosten zurück- zuuehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste, sowie Wallache mit ausgeprägter Hengstmanter, welche fich in den ersten zehn bezw. achtundzwanztg Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigentümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Commisfion vorgestellt werden, find vom Kauf ausgeschlossen.
Die Verkäufer find verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens 2 Meter laugen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugebrn.
Um die Abstammung der vorgesührten Pferde feststellen zu können, find die Deckscheine resp. Füllenschetne mttzu- bringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu massiger oder zu weicher Futterzustand bet den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remonte- Depots vorkommeuden Krankheiten sehr viel schwerer zu überstehen find, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müssen daher in solcher Verfassung sein, daß fie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bet der Musterung ihrem Alter entsprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet find.
Berlin, den 3. März 1897.
Königlich Preußisches Kriegsminifterium, RemontirungS- Abtheilung.
(gez.) Hoffmann-S choltz.
Bekanntmachung,
betr.: Feldberetnigung in der Gemarkung Staufenberg.
Am Dienstag, den ÄS. März 1897 findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke und die Versteigerung der Massegrundstücke im 1. und 2. Bereinigungsfeld statt. Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr am Gemeindehaus, wo auch die Versteigerungsbedingungen bekannt gegeben werden.
Die Ueberwetfung der neuen Grundstücke erfolgt unter dem Vorbehalt, daß
1) Meliorationsarbeiten auf den überwiesenen Grund« stücken auch fernerhin vorgenommen werden können,
2) da, wo fich die Nothwendigkett kleinerer EigenthumS- Veränderungen infolge von Wege- und Graben- Anlagen u. dgl. ergibt, die neuen Eigeuthümer solche zu dulden haben.
Friedberg, den 13. März 1897.
Der Bereintgungs - Commissär: 2555 Dr. Göttelmann, Großh. KreiSamtmann.
Deutschem
192. Sitzung. Dienstag de« 16. März 1897.
Der Auslieferungsoertrag mit den Niederlanden wird nach kurzer Debatte, in welcher Abg. Spahn (Ctr.), von Mar- quardsen (nl.) und v. Buchka (cons.) den Vertrag kurz befürworten, in erster und zweiter Lesung angenommen.
Es folgt die erste Berathung des Auswanderungsgesetzes.
Director im Auswärtiger: Amte Reichardt begründet die Vorlage, die keineswegs überflüssig sei, wenn auch die Einzelfragen des Ueberfahrtsstadiums durch die Hamburger und Bremer Gesetzgebung hinreichend geregelt seien. Für das Reich bleibe im nationalen Interesse noch das vorbereitende Stadium zu regeln, sowie die Lenkung von gewissen Zielen ab und nach anderen Zielen hin, je nach der Geeignetheit. Eine Besiedelung der Schutzgebiete werde von Reichswegen erst zu fördern sein, wenn dazu die Voraussetzungen gegeben sein würden. In naher Zeit sei das aber noch nicht zu erwarten.
Abg. Dr. Hasse (nl.) erkennt an, daß die Vorlage alldeutschen Wünschen entspreche, namentlich der Anschauung, daß das Interesse deS Reiches nicht aufhöre, wenn Jemand die Grenzen des Reiches überschreite. Der Entwurf entspreche auch colonialpolitisch den berechtigten Wünschen; zu bedauern sei nur, daß ein ähnlicher Entwurf nicht schon 1880 vorgelegt worden sei. In ganz unberechtigter Weise treten die Motive dem entgegen, welche angeblich ganz Südamerika Nordamerika gegenüberstellten. Bisher habe noch Niemand in solcher Weise generalisirt. Wünschenswerth bleibe eine Regelung der Rechte und Pflichten der Ausgewanderten im Sinne der Erleichterung der Ableistung der Wehrpflicht. In anerkennenswerth sorgfältiger Weise stelle der Entwurf die Grundsätze über das Be- sörderungswefln fest, wobei die Einzelheiten der Ausführung sehr richt'g den Einzelstaaten überlassen würden. Jedoch werde zwischen den einzelnen Unternehmern und den Rhedereigesellschaften nicht reinlich genug geschieden. Bei den eigenthümlichen Verbältnissen in unserem Westen und Südwesten sei auch den ausländischen Gesellschaften in dem Grsitz mebr Rechnung zu tragen. Die völlige Ausschließung der sogenannten indirecten Beförderung sei zu erwägen, ebenso die Ausstattung des Beiraths des Reichskanzlers mit weiteren
Rechten, als fie der Entwurf vorfiebt. Einem besonderen Gesetz über die Auswanderung nach unseren Schutzgebieten werde man sich auf ' die Dauer nicht entziehen können. Ebenso bedürfe es eines Gesetzes über die Einwanderung. Redner beantragt die Verweisung der Vorlage an eine Commission.
Abg. Spahn (Ctr.) stimmt der Commissionsverweisung zu. Einer Regelung bedürfe auch die Rückwanderung in die Heimath. Die Bestimmungen über das Concessionswesen bedürfe sorgfältigster Prüsung. Redner begrüßt die Einrichiung des Beiraths, vermißt aber eine Vorschrift, daß Unternehmer, welche Auswanderer bei sich ausnehmen, entsprechend sorgfältige Einrichtungen, die der Controle unterstehen, zu treffen haben. r
Abg. v. Buchka (cons.) ist mit dem Entwurf im Allgemeinen einverstanden. Etwas zu weit scheine ihm das dem Reichskanzler gewährte discretionäre Ermessen beim ConcessionSwesen zu gehen.
Abg. Freese (freit Vg.): Der Entwurf will die Auswanderung nach solchen Gegenden locken, wo sich der Deutsche sein Deutschthum erhält und womöglich seinen Bedarf aus Deutschland deckt. Aber wie wollen Sie Sicherheit schaffen, daß das geschieht. Dabei soll es völlig in das Ermessen des Reichskanzlers gestellt werden, einen Unternehmer für die Auswanderung nach bestimmten Gegenden zu concesstoniren ober nicht. Das ist für uns unannehmbar, denn es wird damit die Auswanderungsfreiheit beschränkt und unter Umständen der Auswanderung über England Vorschub geleistet. Von dem Wirken des Beiraths kann Ich mir Ersprießliches nicht versprechen. In Paragraph 7 soll die inblrtcte Auswanderung, also auch die über England, von der Erlaubniß des BundeSraths abhängig gemacht werden; aber wir haben doch gar keinen Grund, uns aus solchem Anlaß mit England schlecht zu stellen.
Abg. Dr. Barth (stets. Vg.) spricht sich grundsätzlich gegen eine staatliche Lenkung der Auswanderung auS. Texas habe früher als ungeeignetes Auswanderungsziel gegolten und sei jetzt ein blühendes Land. Redner äußert im Uebrigen dieselben Bedenken gegen die Vorlage wie Freese. ,
Abg. Dr. Förster (Ref.-P.) erklärt, seine Partei begrüße die Vorlage mit Freuden und bedauere nur, daß sie so spät komme.
Director Reichardt constatirt Freese und Bartd gegenüber, daß Paragraph 7 keineswegs ein Monopol schaffe. Der 1892er Entwurf habe die ausländische Flagge sogar ganz ausgeschlossen.
Die Vorlage geht an eine besondere Comwrsston.
Morgen 1 Uhr: Anträge betr. Bäckerei-Verordnung sowie betr. Bekämpfung der Unsittlichkeit.
WolssS telegraphische» «owefpOKbci^SÖ»!««».
Hamburg, 16. März. Nachdem alle VermittelungS- vorschläge der Arbeitgeber, ebenso diejenigen der SenatS- commtssiou Seiten» der sogenannten „schwarzen Schauerleute" verwarfen worden sind, hat der Verein der Importeure englischer Kohlen den Kohlenarbeitern ein Schreiben de« Inhalts zugehen lassen, daß von diesem Donnerstag, den 18. Marz ab nur solche Leute zur Arbeit zugelassen werden, welche den bekannten Reverö und den Lohotarif des Vereins vorher unterschrieben haben.
München, 16. März. Seitens der in Paris lebenden Wittwe des verstorbenen Bankiers Moritz von Hirsch- Gereuth wurde der Stadt München für eine wohlthatige Stiftung ein Capital von 1200000 Mark zur Unterstützung von verheiratheten oder ledigen Wöchnerinnen und ReconvaleScenten vermacht.
Rom, 16. März. Eine weitere Abtheilung freigelassener Gefangenen, bestehend auS zwei Offizieren, dem Ingenieur Capuzzt und 96 Soldaten, ist am 2. d. MtS. in Massauah eingetroffen.
Beuedig, 16. März. Die internationale Sant- tätSconvention, mit deren Ausarbeitung eine besondere Commission der internationalen Pestconferenz betraut worden war, wird am 19. d. Mts. hier unterzeichnet werden.
Kauea, 16. März. Reutermeldung. Nachrichten an« Kandtamelden, die Christen haben 960 Muselmanen in Sitia niedergemetzelt. ES scheine sicher, daß einige 30 Männer, Frauen und Kinder in DaphneS getödtet seien. Die Muselmanen behaupten, die Christen hätten sich verschworen, die Muhamedaner auf der ganzen Insel auSzurotten. Infolge dessen sei die muselmännische Bevölkerung von Kaudia im höchsten Grade aufgebracht und gebe fich mehr als je der Plünderung hin.
Depeschen deS Bureau „Herold."
Berlin, 16. März. Der Zustand des StaatSfecretär« von Stephan ist der „Post" zufolge neuerdings ein Be- sorgniß erregender. ES scheint eine zweite Operation nöthig zu werden.
Berlin, 16.März. DaS preußische Abgeordnetenhaus begann heute die Etat Berathungen deS Handelsministeriums. Morgen Fortsetzung.
Berlin, 16. März. Mit der Ausführung der Zwangs- maßregeln Griechenland gegenüber durch die verbündeten Mächte dürfte jetzt unmittelbar begonnen werden. ES besteht die Abficht, damit leise anfangend je nach Be- dürfniß eine allmähliche Verschärfung eintreten zu lassen, wenn nicht Griechenland, dem Ernst der Lage entsprechend, sich inzwischen den Forderungen der Großmächte fügt. W!e


