Donnerstag ben 18. Februar
Nr. 41
GMes Blatt.
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Bei dem Capitel „Fourageoerpflegung^ wünscht
Abg. Dr. Schävler (Clr) eine bestimmte Erklärung des KriegSmtnisters in Bezug aus die Frage deS warmen AbendbrodS, wie überhaupt in Bezug auf eine bessere Verpflegung in der ^^^Schatzsecretär Graf Posadowsky: Es wird beabsichtigt, sür diesen Zweck Mittel in den Etat pro 1898/99 etnzustellen.
Bet dem Titel Manöoerkoften beschwert sich Abg. Stadbyl ((Str.) über Unzulänglichkeit der Entschädigungen für Flurbeschädigungen durch Manöver, sowie darüber, daß die Schadenausnahme erst 6 bis 8 Wochen nach dem Mannöver stattstnde. Die Hauptcommission setze in der Regel und zwar in unmotivtrter Weise, die Schadentaxen der Vorabschätzungscommtfsion viel zu sehr herab.
Generalmajor v. Gemmingen: Letzteres ist schon deshalb nicht gut möglich, weil die Vorcommisfion überhaupt nur den Umfang deS Schadens, niemals aber den Geldwerth sestzusetzen hat. Wenn sich die Hauptabschätzung manchmal 6 Wochen htnzteht, so erklärt sich das hinreichend dadurch, daß das Abschätzungsgeschäft in Gegenden mit zersplittertem kleinem Besitz naturgemäß langsamer vor sich geht. Im Allgemeinen fallen die Abschätzungen wohl eher reichlich aus, als geringsügtg.
Auf eine Beschwerde des Abg. Aich dicht er ((Str.) über ungenügende Entschädigung sür Quartierlasten und Vorspannleistungen gibt
Minister v. Goßler zu, daß die Abfindungen der Gemeinden für Vorspann rc. nur gering seien; dieselben richteten sich aber nach gesetzlichen Vorschriften.
Bet dem Capitel Garnisonbauwesen wünscht
Abg. Röstcke eine umfassende Statistik über Arbeitszeit, Ruhezeit rc. der Arbeiter in ben Staats- und Reichsbetrieben und so auch in den militärischen Bauoerwaltungen. Eine entsprechende Eingabe der Gewerkveretne an den Reichskanzler sei leider ablehnend be- schteden worden.
Minister v. Goßler: Princlpielle Bedenken gegen eine solche Statistik habe ich nicht. Da ich aber nicht allein zu entscheiden habe, werde ich darüber an den Reichskanzler ber'chten.
Bet dem Capitel „Reisekosten, Tagegelder, Vorspann- und Transportkosten" wird eine Resolution v.Boll'mar detr. anderwette Regelung der Reisekosten und Tagegelder von Offizieren an die Budgetcommtssion verwiesen.
Ferner wird eine Resolution v. Podbielski, welche eine Erhöhung der Vorspannvergütungssätze anstrebt, nach Besürwortung durch die Abgg. Atchbichler, Graf Arnim einstimmig angenommen.
Hierauf vertagt sich da8 Haus.
Morgen 1 Uhr: Fortsetzung; zweite Lesung der Convertirungs« Vorlage; Jnterp-llation Leoetzow betr. Organisation des Handwerks.
Schluß 37i Uhr.
der UrtheilSbegründung wird ausgeführt: Die Artikel ver- rathen die Absicht, dem Auswärtigen Amte eine beleidigende Unterstellung zu machen. Die Artikel werfen dem Aus« wärtigen Amte vor, mit unlauteren Mitteln unlautere Zwecke zu erstreben. Das Auswärtige Amt werde dadurch in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt. Die Vorwürfe seien gegen eine hochstehende Behörde gerichtet, welche einer infamen Handlungsweise geziehen wird. Niemanden solle verwehrt werden, seine politischen Anschauungen zu verfechten. DaS dürfe aber nur mit lauteren Mitteln geschehen. ES sei dringend geboten, da, wo dieser Weg verlaffen werde, zu energischen Strafen zu schreiten. AuS diesem Grunde sei von der Geldstrafe Abstand genommen und auf Gefängniß erkannt worden.
Berlin, 16. Februar. Die Vereinigung der Steuer- und WirthschaftSreformer nahm in der heutigen 22. Generalversammlung einstimmig eine Resolution an: die StaatSregierung wolle erstens scharfe Controle deS sämmt- lichen in den Börsenhandel kommenden Getreides betreffs gesundheitsschädlicher, minderwerthiger Beimengungen und Unsauberkeiten ausüben und die Getreideeinfuhr auS ver- feuchten Gegenden verbieten- zweitens baldthuulichst durch Gesetz die Mühlen und Futtermittelhändler mit Strafe und EntschädiguugSpflicht bedrohen, welche gesundheitsschädliche Futtermittel in den Handel bringen.
Berlin, 16. Februar. Laut telegraphischer Meldung au daS Obercommando der Marine ist S. M. Schiff „Kaiserin Augusta", Commandant Capitän zur See, Koellner, am 15. dss. MtS. in Gibraltar angekommen und nach Kohlen- Übernahme an demselben Tage nach Malta in See gegangen.
Athen, 16. Februar. Oberst BassoS richtet vom Kloster Gonia aus die nachstehende Proclamation an die Kretenser: Die Leiden, die Ihr, den Ausschreitungen eines fanatischen Pöbels auSgesetzt, in dem gegenwärtig herrschenden Zustande der Anarchie erduldet, erweckten daS Nationalbewußtsetn uud riefen eine tiefe Bewegung in dem hellenischen Volke hervor. Der beklagenSwerthe Zustand eines Volkes derselben Raffe uvd derselben Religion, deffen Schicksal daS unsrige ist, konnte nicht länger ertragen werden. Der König beschloß, dieser Lage durch die militärische Besetzung Kretas ein Ende zu machen. Indem ich diese Besetzung den Bewohnern der Insel ohne Unterschied der Religion und der Nationalität kuud thue, verspreche ich im Namen deS König-, daß ich die Ehre, daS Leben und das Vermögen der Bewohner beschützen und ihre religiöse Ueber- zeugung achten werde, indem ich ihnen den Frieden uud die Gleichheit bringe.
Kauea, 16. Februar. Nach der Ausschiffung der Truppen der Mächte wurden die Griechen durch eine Note aufgefordert, fich zurückzuziehen und die Aufständischen die Feindseligkeiten einzustellen und die Entscheidung der Mächte abzuwarten. — Gerüchtweise verlautet, daß in Sitia, wohin das italienische Kriegsschiff „DoriaS" gesandt wurde, große Metzeleien stattgefunden haben. Auch sollen vier griechische Bataillone mit zwei Batterien auf der Ostküste der Insel ausgeschtfft worden sein. Ein weiteres Gerücht spricht von ernsten Unruhen in Ktssamo. Die Umgegend von Halepa ist ruhig.
Kauea, 16. Februar. Gestern Abend wurde ein Gendarmerie-Offizier nach Akrotiri gesandt, um den Auf- ständischen von der Besetzung der Insel durch die Truppen der Mächte Mittheilung zu machen und sie aufzufordern, die Waffen niederzulegen und die Feindseligkeiten einzuströen. Der Offizier, mit dem er in Verhandlung trat, erklärte ihm: „Ich bin mit vier griechischen Bataillonen hierher gekommen, um das Land zu besetzen. Ich muß dem mir ertheilten Befehle nachkommen und weitere Instructionen abwarten."
Kauea, 16. Februar. Die europäischen Kriegsschiffe schifften weitere Truppen aus uud nahmen zwei griechische Kriegsschiffe fest. Der Versuch, die griechischen Truppen auf Akrotiri zum Rückzug zu bewege», ist fehlgeschlagen. Der General antwortete, er handle auf Befehl der griechischen Regierung, der laute, den Platz zu besetzen. Die Ruhe ist fortdauernd.
Depeschen des Bureau „Herold."
Berlin, 16. Februar. DaS Kaiserpaar begab fich heute Mittag 12 Uhr nach dem ReichSkanzlerpalaiS, um dem Fürstenpaar Hohenlohe zur goldenen Hochzeitsfeier zu gratuliren. ,
Berlin, 16. Februar. Die goldene Hochzeit des Fürsten und der Fürstin Hohenlohe wurde heute
bruar t Silben^ igirla-
Derstsehee Reichstes*
177. Sitzung. Dienstag den 16. Februar 1897.
Die Berathung des Mtlitäretats wird fortgesetzt.
Bet dem Capitel „Höhere Truppenbefehlshaber" wird ein Antrag v. Vollmar, daß im nächsten Etat der Grundsatz durchgeführt werden soll, daß Fouragerattonen an Offiziere künftig nur für zum Dienste nothwendige und jedenfalls nur für thatsächltch vorhandene Pferde geliefert werden, an die Commission verwiesen.
Beim Capitel Geldverpflegung der Truppen, Titel Militärärzte wünscht Abg. Fritzen-Düsseldorf ((Str.), daß die Oberstabsarzt« mit den Bataillonscommandeuren und die Stabsärzte mit ben Hauptleuten erster Klaffe in Rang unb Gehalt gleichgestellt würben, barnit sie nicht zu sehr auf CivikpraxiS angewiesen seien.
Kriegsminister v. Goßler sagt Verbesserung ber Stellung ber Militärärzte zu.
Bei dem Titel „Mannschaften" wünscht
Abg. Weiß (freis.), e8 möchten für die neu errichteten Regimenter nicht völlig neue Militärcapellen errichtet, sondern von den bestehenden Capellen Mannschaften abgegeben werden. Die Con- currenz der Mtlitärcapellen sei für die Cwilcapellen schonjetzt drückend genug. Redner berührt sodann die Königsberger Borsengarten- Affaire. Es sei durch Commandanturbefehl den Mtlitärcapellen verboten worden, weiter im Börsengarten zu c,ncerttren unb biete dadurch zum Contractbruch gezwungen worden.
Kriegsminister v. Goßler: Die Mtlitärcapellen sind allerdings angewiesen worden, den Contract zu lösen, aber das Verbot erstreckte sich nicht so weit, nicht bis zum Contractbruch. Sonst hatte ja ber andere Kontrahent nur auf Entschädigung zu klagen brauchen und diese hätte ihm zugesprochen werden müffen. Der L-ecretär der Gesellschaft hat auf eine an ihn ergangene Anfrage ausdrücklich getagt, er kenne schon den Commandanturbesehl und verzichte aus die MUitärmusik. Danach liegt also ein Contractbruch nicht vor.
Aba Weiß: Der Secretär der Gesellschaft ist gar ntcht.legittmirt, einen solchen Verzicht auf ben Vertrag mit ber Militärcapelle auS- zusprechen. Auch bestreitet ber Secretär, daß er eine solche Zuschrift en die Capelle habe ergehen laffen.
Kriegsminister v Goßler: Meine Informationen hierüber find nicht privater Natur, fonbern amtliche.
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Berlin, 16. Februar. Der Kaiser richtete an den Reichskanzler folgendes Glückwunschschreiben: „Zum heutigen Tage, wo Ihnen vergönnt ist, mit Ihrer Gemahlin daS seltene Fest der goldenen Hochzeit zu begehen, spreche ich Ihnen meine innigsten Glück- und Segenswünsche auS. Möge Gott Sie au der Seite Ihrer Gattin noch eine lange Reihe von Jahren ungetrübten Glückes in gleicher Rüstigkeit und Frische erleben laffen, in welcher Sie heute den Schmuck der goldenen Myrthe tragen. Zur Erinnerung an den heutigen Festtag verleihe ich Ihnen beifolgende Ehejubiläumsmedaille in Gold. Indem ich <Se auch in diesem Anlaß meiner vollkommenen Dankbarkeit versichere sür Ihre Treue und Hingebung, womit Sie Ihre hervorragende Krast alle Zeit tu den Dienst des deutschen Vaterlandes gestellt und die Lürde Ihrer gegenwärtig so ver> antwortungSvollen Armier tragen, verbleibe ich Ihr wohlgeneigter Wilhelm."
Berlin, 16. Februar. Der „Retchsanzeiger" schreibt: Bei der heutigen goldenen Hochz ettSfeier wurde der Fürstin Hohenlohe, die den Bemühungen für Errichtung von Heilstätten für Lungenkravke lebhaftes Jniereffe gewidmet, von einer Anzahl Damen eine Geldsumme überreicht, die für derartige Zwecke zur freien Verfügung der Fürstin stehen soll.
Berlin, 16. Februar. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet über die heutige Feier im ReichSkanzlerpalaiS: Fürstbischof Dr. Kopp führte in seiner Ansprache aus, daß alle bürgerlichen Tugenden nichts find ohne die Treue gegen die göttliche Ordnung. Bei der heiligen Handlung umschlang der Prälat mit der Stola die beiden Hände deS Jubelpaares und ertheilte seinen Segen. Die Mufik spielte einen Psalm und zum Schluffe die Motette: „Bis hierher hat mich Gott gebracht." Als die Anwesenden den Saal verließen, wo die heilige Handlung stattfand, war soeben das Kaiserpaar zur Beglückwünschung vorgefahren. Alle Theilnehmer nahmen Aufstellung. Prachtvolle zahllose Geschenke de- In- und Auslandes wurden dem Jubelpaare dargebracht. Der Kaiser schenkte seine Marmorbüste.
Berlin, 16. Februar. Der Redakteur der „Deutschen Tageszeitung", Wegner, wurde wegen Beleidigung des Auswärtigen Amtes zu 2 Monaten Gefängniß verurthetlt. AlS Zeugen waren erschienen StaatSsecretär Freiherr v. Marschall und Wirkt. LegationSrath Dr. Hammann. In
Gießen, den 15. Februar 1897. Betr.: Die Vertilgung der Raupennester.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien bezw. Localpolizeibeamten des Kreises.
Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hinweis auf § 368 pos. 2 des Reichsstrafgefetzbuch», Art. 80 des F-ldftrafgesetzeS zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffentlich aufzufordrrn, daß gegen Diejenigen, welche dieser Auf- forderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen Anzeige erhoben, sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.
Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen unb die bezüglich der säumigen Baumbefitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, so daß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausgeführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. 2 des Strafgesetzbuchs <u erheben.
Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemetnde- kosten alsbald veranlassen.
Wenn hiernach auch jeder Baumbefitzer selbst zur Vertilgung der Raupennester verpflichtet erscheiat und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es fich doch viel mehr, wie «s in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den betreffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aufficht des Octsvorstandes die Säuberung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.
Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Verfügung die. Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I. entgegen.
v. Gagern.
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Bekanntmachung,
betreffend: die Maul- und Klauenseuche zu Hungen.
Nachdem die zu Hungen ausgebrochcn gewesene Maul- und Klauenseuche gänzlich erloschen ist, werden die verfügten Sperrmaßregeln hiermit wieder aufgehoben.
Gießen, den 16. Februar 1897.
Großherzogliches KreiSawt Gießen.
v. Gagern.
Der Hietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Alamikienbtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
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