felber Gegend sehr zahlreich Vorkommen. In Bor-felde selbst stad allein 30 Storchvester. Um die Jagd zu erhalten, hielt der Angeklagte eS für nothwendtg, die Störche durch Ab- schteßeu auf eine erträgliche Zahl zu reductren. Er har tu einem Gesuche au die ttret-dtreclion Helmstadt die Erlaubntß hierzu uachgesvcht, ist jedoch mit der Begründung, daß die Tclaubntß gesetzlich nicht zulässig sei, abschlägltch beschtedeu worden. Dommes wies auf § 5a deS Reichsvogelschutz- gesetzeS hin, wonach solche Vögel, welche jagbarem Haar- und Federwild nachstellen, gemäß näherer Anordnung der Landes« gesetzgebuog abgeschoffen werden dürfen. Den Umstand, daß daS in Frage stehende brauuschwetgtfche Gesetz den Storch nicht besonders erwähnt, hat der Verklagte um so weniger in Gegensatz zu der angeführten Reichsgesetzesstelle bringen könueu, als nicht anzunehmen stand, daß der Gesetzgeber dem größten Räuber der Jagd einen Freipaß ausstellen wollte. Außerdem behauptete Dommes, daß der Storch auf Grund b'6 JagdpolizeigefetzeS, das nach Aufzählung einer Reihe Bogelarteu besagt: „alle sonstigen Sumpf- und Waffervögel mit Ausnahme der Reiher — find jagdbar" für „vogelfrei" erklärt fei. — Oberförster Lagershausen erklärt ten Storch neben dem Fuchs als größten Räuber der Jagd,— Gerichts- Assessor Wirries beantragte Verwerfung der Berufung und legte besonders gegen die Auffaffung Verwahrung ein, daß »US der Nichterwähnung deS Storches in dem braunfchwetgi« scheu Gesetze ein Recht zu dessen Tödten hergeleitet werden könne. Die Verneinung der Frage, ob der Storch jagdbar sei, könne auch damit begründet werden, daß er nach Brehm eine besondere Vogelgattung bildet.
• Der Kohlenvorralh der Welt am Sude der 19. Jahr- Hunderts. Bon dem englischen Gelehrten Edward Hüll ist soeben ein Buch erschienen, daß die Kohlervorräthe Englands am Ende des 19. Jahrhunderts behandelt, wobei aber auch die entsprechende Lage der übrigen kohlenerzeugenden Länder Europas in Betracht gezogen wird. Hüll berechnet, daß in ganz Großbritannien und Irland bi» zu einer Tiefe von 4000 Fuß unter der Erdobeifläche im Jahre 1900 noch 81 683 Millionen Tonnen (zu 20 Centner) Steinkohlen vor- banden fein werden. Davon besitzt an sichtbaren Kohlenfeldern Großbritannien 58275 Millionen Tonnen Kohle, an den noch verborgenen Gebieten 23 253 Millionen, dazu kommen ia Irland 155 Millionen Tonnen. Die Kohlenproductiou von Irland ist zu unbedeutend, um mehr als ein örtliches Jutereffe zu besitzen, jedoch har Hüll die Ueberzeugung, daß i« der nordir.schen Grafschaft Throne bis zu den Ufern des großen Sees Lough Reagh in der Tiefe ein beträchtliches Kohlenlager vorhanden ist. Hüll theilt weiterhin die großbritannischen Kohlenlager in solche, deren Ausbeute im Fortschritt begriffen ist, solche, die gegenwärtig sich auf gleicher Höhe der Ausbeute erhalten, und solche, deren Gewinn zurück«
geht. Zu denen, deren Ausbeute sich nicht mehr verwehrt, rechnet Hüll die Kohlenbergwerke von Bristol, von Somerset und Dean; im Rückgang find begriffen die Bergwerke in Stafford, in Fliutidtre und Eoalbrook Tbal. Die übrigen Kohlenbergwerke sollen sich iämwtlich noch in einem aufblühendeu Zustande befinden. Die Meinung HullS von den Aussichten der eng'ifchen Kohlenproduction ist überhaupt recht optimistisch und verdient scharfe Kritik. Die Ausbeutung eine» Kohlenlagers hat in gewiffrn Tteien des Bodens ihre Grenze, da die Vermehrung der Temperatur und die Abnahme des Luftdrucks der menschlichen Arbeit in der Tiefe ein Ziel setzt. Freilich fird such in dieser Richtung durch die Technik der neuesten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht worden, dennoch darf eS -ichr oerschwieoen werden, daß der Betrieb gewiffer schottischer Kohlenbergwerke nur noch dadurch auf recht erhalten werden tirr, laß die Arbeiter alle zehn Minuien abgelöst werden, da fle die tu der T>efe herrschende H'tze nicht länger ertragen können. Hüll behauptet, daß trotz des gesteigerten Wettbewerbs die englische Kohle noch heute wegen ihrer vorzüglichen Qualität ihren alten Standpunkt auf dem Welrmarkt einnimmt. Gegen diese Behauptung läßt sich mit Rrcht vieles sagen. Iw Jahre 1840 erzeugte England Dreiviertel der gelammten Koblenprodvction der Welt, heute nur noch 34 Procent, also nur noch etwa ein Drittel Die großen traoSa.lautlichen Dampfer heizen heute sämmtlich nicht mehr mit englischer Kohle, sondern mit amerikanischer, wa- allein einen Verbrauch von 1^/, Millionen Tonnen jährlich darstellt. Hüll weist ganz richtig darauf hin, daß der Aufschwung der Eiscnp'oduciion auf die Kohlen« Production einen höchst bedeutenden und günstigen Einfluß auSübt, aber dieser Einfluß ist ganz und gar nicht etwa lediglich oder auch nur hauptsächlich zu Gunsten der englischen Kohle ausgefallen, im Gegenthtil. Die Weliproduction von Gußeisen ist in den letzten 25 Jahren von 12 aus 26 Millionen Tonnen gestiegen, der Änthril Englands an dieser Producuon aber ist von 48 Procent auf 29 Piocent gefallen, während fich der Anrhetl der Vereinigte^ Staaten von 14,1 auf 26,2, der von Deutschland von 11,4 auf 21 4 und der vonRußlsnd von 3auf4,7Procentgehoben hat. ES ist eine eigenthümlicheIronie deS Zufalls, daß, wie ein Mitarbeiter der Zeitschrift „Nature" erwähnt, die Eisenbahnstat on Middleboraugh, dem Mittelpunkt deS englischen Etsenbandils, aus belgischem Eisen erbaut ist. Die Behauptung, daß das englische Eisen und die englische Kohle heute noch denselben Rang auf dem Weltmarkt einnehmen ro e vor 25 Jahren, ist ganz unhaltbar, ebenso wie die Behauptung, daß die anderen Länder ganz in derselben Weise wie England auf die Entschöpfvng ihrer Kohlenschätze hinarbeitcn. Deutschland hat b!» zn einer Tiefe von 900 Mtr. einen Kohlenvorrath von 109000 Millionen Tonnen, also erheblich mehr als England bis zu einer um
300 Mtr. größeren Tiefe. Dabei ist die Production Deutsch- lands an Braunkohle nicht einmal mit eingereckuet, die jetzt schon 25 Millionen Tonnen jährlich erdicht.
___ Literatur unö Kwnft
Soeben erschien im Berlage von M 4 H. Marcus in BreSIau : .Da» Reid« der HnndlunO-gehMse« «nd Handlunggiedr« Singe nach dem neue» Hnndets-esetzbnch^ von Rechtsanwall Dr. Moses. — Preis 75 Pfennige. — Die neuen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, welche das Berhäliniß Mischen Principal und Handlungsgebülfen resp. Handlungslehrlingen regeln, treten bereit» am 1. Januar 1898 in Kraft. Die große Bedeutung, welche der schon in Kürze in Kraft tretende Abschnitt des neuen H. G B für die Personen des Handelsgewerbes hat, macht es jedem Kaufmann und jedem kaufmännischen Angestellten zur Pflicht, sich schon jetzt über die durch das neue H. B vorgenommenen Aenderungen zu unterrichten. Diesem Bedürfniffe wird die uns vorliegende Broschüre im vollsten Maaße gereckt. In klarer, leicht faßlicher Weise stellt der Berfaffer die über das Recht der Handlungsgehilfen und HandlungS- lehrlinge getroffenen Bestimmungen dar, stets unter präcifer Hervor- Hebung derjenigen Vorschriften, welche von dem jetzt gellenden Reckte abweicken. So sind insbesondere die Füriorgepflickt des PrincivalS für das leibliche und moralische Wohl seiner Angestellten, die Neuregelung der sogenannten Concurreniklausel, die Kündigungsfristen, die Gründe, welche zur sofortigen Auflösung des Tienstverbältnisieii berechtigen, die Ausstellung des Zeugnisses eingehend übersicktlick und sachgemäß dargestellt. Die Reckte und Pflichten der Handlungslehrlinge sind in einem besonderen Kapitel behandelt. Die Streit- fragen, welche für die Uebergangszeit vom 1. Januar 1898 bis 1. Januar 1900, bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstehen, entfebeibet der Berfaffer mit kritischer Schärfe. Wir können somit die Broschüre, welche einen vollständigen Ueberbltd über die richtige gesetzliche Neuregelung des RecktS der kaufmännischen An gestellten gewährt, allen Interessenten aufs Wärmste empfehlen. Ter überaus billige Preis von 75 Pf. für die fckön ausgestattetc Broschüre erleichtert die Anschaffung noch ganz besonders.
Soeben erschien in C. R. Drehers Verlag, Berlin s.W. 46, Königgrätzer Straße 79, die neueste Ausgabe von Armee-
Etvtheiluvg und Dttotlier Liste des deutschen Reichsdeeres und der Kaiserlicken Marine für 1898. Herbst-Ausgabe 39. Jahrgang Abgeschlossen Anfang October 1897. Diese seit vielen Jahren regel mäßig erscheinde, nach amtlichen Quellen aufs Sorgfältigste bearbeitete kleine Armee-Liste enthält: Die Personalien der Kriegs-Ministerien und oberen Militär-Behörden, die Generalstäbe, fämmtlicbe Armee Jnspectionen, die Gouvernements und Commandanturen, Truppen Uebungs- und Schießplätze usw.; ferner die Chefs Inhaber und Commandeure aller Truppentheile, die Landwehr- und Territorial Bezirke der Armee-Corps, ein Berzeickniß fämmtlicker Truppentbetl, nach Waffengattung und Nummmernfolge und sämmtlickc Stande te des deutschen Heeres und der Marine in alphabetischer Ordnung Neu hinzugefügt sind die wicktigsten Uniform-Besckreibungen und ’■ Namenszüge der Regimenter. Die Abtheilung „Kaiserliche Manne enthält die Personalien der Ober-Commandos, des Reicks Marine Amts, die Commandos der Marine-Stationen, die Eckutz die Colonien, die Jnspectionen, auch der Küstenbezirke, Berwaltunas Behörden usw. usw Der Änzelpreis beträgt nur 60 Psg., >et Partiebezug treten noch erhebliche Preis-Ermäßigungen ein.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des Art. 23 des Volksschulgesetzes bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß die
Fortbildungsschule
Montag den 18. Oktober l. I., im Stadtkuabeuschnlhause beginnt und von da an wöchentlich zweimal abgehalten wird.
Zum Besuche derselben sind alle Knaben verpflichtet, welche während der letzten drei Jahre aus der Volksschule entlassen wurden und sich hier «rfhalten.
Der Unterricht findet von 3 bis 5 Uhr Nachmittags, bezw. 5 bis 7 Uhr Abends, statt.
Es habe« sich einzufinden:
Montag den 18. October, Nachmittags 3 Uhr: Alle schulpflichtigen Kaufleute, soweit dieselben nicht die kaufmännische Fachschule besuchen, Schreiber, Schriftsetzer, Buchbinder, Geometer, Photographen, Graveure, Lithographen, Friseure, Sattler, Schneider, Kellner, Ausläufer, Gärtner, Bäcker.
Montag den 18. October, Nachmittags 5 Uhr. Alle schulpflichtigen Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dachdecker, Spengler, Schlosser, Schreiner, Glaser, Weißbinder, Lackirer, Tapezirer, Mechaniker und alle sonstigen Bau'andwerker.
DieuStag den 19. Oktober, Nachmittags 5 Uhr: Alle Adrigen Schulpflichtigen.
Unter Hinweis auf Art. 25 des Volksfchulgefetz s, wonach Lehrherren, Dienstherren und Arbeitgeber ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nöthige Zeit bei Meldung polizeilicher Strafen einzuräumen haben, ersuchen wir die Genannten, sowie die betheiligten Eltern, Vormünder rc., den Schulpflichtigen von vorstehender Bekanntmachung rechtzeitig Kenntniß geben zu wollen.
Gießen, den 12. October 1897. 9560
Für den Schulvorstand:
?nauth, Hahn, Fuhr,
Oberbürgermeister. Oberlehrer.
Erweiterte Handwerkerschule.
Das Wintersemester 1897/98 der unter staatlicher Oberaus« Hcht stehenden gewerblichen Fachschule für Handwerker aller Berufszweige, insbesondere für Bauhandwerker, beginnt am
SS. Oktober d. I, Bormittags 8'/, Uhr.
Amneldungm sind spätestens bis zum 20. October d. I. an tie unterzeichnete Ansialtsleitung zu richten.
Gießen, den 24. September 1897. 8904
56« «"ssichtsrath Di- Aoftaltsl-itoug -
s. vetzligenSaedt, Vorsitzender. Trader, Großh. Hauptlehrer.
Alice-Schule
für Frauenbildung und Erwerb.
Der Bügelcursus beginnt Donnerstag den 21. October. Die Stunden für Sticke«. Schnitze«, vreime« vrtwdwilerei auf Hol;, Leder u. s. w., sowie alle sonstige modernen Arbeiten beginnen Dienstag den 1». October. Aufnahme jederzeit. — Auch werden Bestellungen aus obige Arbeiten entgegengenommen. — Auskunft ertheilt 9522
Arl. 8. Moeser, Oberlehrerin.
Bekanntmachung.
Forderungen an die Nachlaßmasse der verstorbenen Wilh. Noll IV. Eheleute in Gießen sind längstens bis zum 30. Oktober 1897 bei i dem Unterzeichneten durch Vorlage specificirter Berechnungen anzumeldsn, als sonst diese Forderungen bei der Erbauseinandersetzung Berücksichtigung nicht finden können.
Gießen, 9. October 1897.
9464 I. Boeck,
Walltborsiraße 18
Bekanntmachung.
Donnerstag. den 21. d. Vtts., VormtttagA 9 Uhr, kommen auf dem Güterbahnhof zu Lollar 550 gtr. Brauneisensteine öffentlich meistbietend gegen gleich haare Zahlung zur Versteigerung. 9595
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