Ausgabe 
17.9.1897 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt. Freitag de« 17. September

1SOT

Der

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Die Gießener

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Amts- und Anzeigeblatt für den Tireis Gissten.

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Alle Anooncen-Bureaux d«S In- und Auslandes nehme» Anzeige» für denGießener Anzeiger* entgege».

Zlmtlübcr Theil.

Auszug

auS der von Großh. Oberrechnungskammer revidirten Rechnung der Prooinziaikasse Oberheffen pro 1895/96.

Rubr. Einnahme.

Nr.

Betrag JL

1. Kaffevorrath aus vorhergehenden Jahren

18150.03

2. Ausstände ,

3 006.20

3. Beiträge der Kreise

222000.

4. Capttalzinsen deS Provinzialvermögen-

7322.85

5. Proceßkosten

6. Beitrag aus der Staatskasse zu Straßen­neubauten

1265.20

84208.-

7. Einnahme de- chemischen Untersuchungsamtes

3335.03

8. Ersatzposten

1086.10

11. Agiogewinn

375.

12. Zurückempfangene Kapitalien

Summe der Einnahme

Ausgabe.

89008.34

429 756.75

14. Besoldungen

2668.75

15. Diäten und Gebühren

2320.72

16. Botenlohn und Berküudigung-koften

219.56

17. Für Bureaugegenftäude und Gerätschaften

401.75

18. Unterhaltung der Krei-straßen

177053.60

19. Neubau von

20. Beiträge zu den Kosten der Natural-Ver- pflegungSstationen

20a. Beitrag zu dem Verbände von RettungS- Häusern und verwandten Anstalten

89118.02

4 088.80

10-

21. Kosten deS chemischen Untersuchungsamtes

2 940.50

22. Uneinbringliche Posten und Nachlässe

3.

23. Ausgelieheue Capitalien

134208.

24. Zinsvergütung und Reichsstempelsteuer 260. Summe der Ausgabe 413 292.70 Abschluß.

Die Gesammt-Einnahme beträgt 429 756 75

Ausgabe 413292.70

Verglichen, bleibt Rest 16464.05 JL und dieser besteht tu:

1. baarem Borrath 12 916.90 J4.

2. liquidirteu Ausständen 3 547.15

3. Vorlagen _____________

Gleiche Summe wie oben 16 464.05 JL Gießen, am 6. April 1897.

Der Rechner der Provinzialkaffe für Oberheffen. (gez.) Grüneberg, Rendant.

Revtdtrt, ohne daß sich für vorstehenden Abschluß eine Aenderuug ergeben hat.

Darmstadt, den 8. September 1897. Großherzogltche Oder« Rechnungskammer.

(gez.) Vorbacher.

In Gemäßheit des Art. 93 bezw. 43 der Kreis- und Provinzialordnung wird der vorstehende Auszug zur öffent- lichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 14. September 1897.

DerVorfitzendedeSProvinzialauSfchuffeSderProvinzOberheffen. v. Gagern.

Nr. 39 des Reichs Gesetzblatts, ausgegeben den 13. d. M., enthält:

(Nr. 2416.) Verordnung, betreffend: Beschränkungen der Einfuhr aus Asien. Vom 6. September 1897.

Gießen, den 15. September 1897.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 15. September 1897. 8etr.: Remunerirung des PoltzeiauffichtSpersonalS.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen in die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Zur Remunerirung des Polizeiaufsichtspersonals ist uns auch für daS EtatSjahr 1897/98 von Großh. Ministerium drs Innern eine Summe zur Verfügung gestellt worden.

Wir sehen daher binnen 14 Tagen Ihrem Berichte eutgegeu, welche Poltzeibediensteten Ihrer resp. Gemeinden sich Lurch besonders gewissenhafte Pflichterfüllung einer Be­

lohnurig würdig gezeigt haben und wollen Sie hierbei daS nachstehende Schema zur Anwendung bringe».

Jo den Berichten ist ferner anzugeben, ob auch daS außerdienstliche Verhalten der Poltzeibediensteten zu Klagen Anlaß gegeben hat oder nicht.

Diejenigen Bediensteten, welche Sie einer Belohnung nicht würdig erachten, wollen Sie uns ebenfalls unter An­gabe der Gründe namhaft machen.

v. Gagern.

Name

Alter

Dtenst- jahre

Anzahl der pro 1896/97 von den Poltzei­bediensteten erhobenen Anzeigen

Aeußerung über die Dienstführung

Bekanntmachung.

An die Abhaltung des auf den 15. September d. I. tu Wetzlar und auf den 16. September in Ehrings­hausen anstehenden Viehmärkte werden zur Verhütung der Verschleppung der Maul-und Klauenseuche folgende Bedingungen geknüpft':

1. Für den Auf- und Abtrieb der Thtere ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Auf- und Abtrieb, ebenso daS Handeln mit Vieh außerhalb des Marktplatzes ist verboten.

Der Auftrieb beginnt in Wetzlar um 7, in Ehringshausen um 9 Uhr Vormittags.

2. Auf den Markt dürfen nur Thtere aus seuchefreieu Orten, deren Führer mit gültigen behördlichen UrspruugSzeugniffen versehen find, aufgetrteben werden, Thtere von Händlern aber nur dann, wenn in jenen UrsprungSzeugniffen weiter bescheinigt ist, daß die Thtere sich die letzten sieben Tage in un- verfeuchtem Zustand in sruchefreien Orten befunden haben.

Im Uebrtgen gllt für die Einführung von Händlervieh in den Kreis Wetzlar die in Nr. 109 deS Wetzlarer Anzeigers vom 11. Mai 1897 veröffent­lichte polizeiliche Anordnung des Herrn RegierungS- Präsidenten zu Coblenz vom 13. April 1897.

3. Aus dem Großherzogthum Hessen dürfen Rmdvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden.

4. Bei dem Auftrieb der Thtere hat der Eigeuthümer oder Führer dem anwesenden Polizeibeamten das unter Nr. 2 erwähnte UrsprungSzeuguiß vorzuzeigen.

Außer von der Controle der Ursprungszeugnisse ist der Auftrieb von der vorherigen Besichtigung und Nichtbeanstandung der Thtere durch den KreiS- thierarzt abhängig.

Wetzlar, den 8. September 1897.

Der Königliche Landrath.

* Fürstinnen als Chefs preußischer Regimenter. Die Königin Margherita von Italien ist die elfte fürstliche Dame, welche Lhef eines preußischen Regiments wurde. Die Königin von England ist Chef des ersten, die Kaiserin von Rußland Chef deS zweiten Garde-Dragouer-RegimentS, die deutsche Kaiserin ist Chef des Kürassier-RegimentS Königin (Pasewalk) und als geborene Prinzessin von Schleswig-Holstein des Füsilier-Regiments Königin (SchleSwig-Holsteinschen) Nr. 86. Die Erbprinzesfin von Sachsen-Meiningen und ihre Cousine, die Herzogin von Conuaught, find Chefs derjenigen Regi­menter, die den Namen ihrer Heldenväter tragen, des Grenadier-Regiment- Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlefi- fcheS) Nr. 11 und des Jnfauterie-Regiments Generalfeld, marschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden­burgische-) Nr. 64. Prinzessin Albrecht von Preußen ist Chef de- 1. Hannoverschen Jnfanterie-RegimeutS Nr. 74, die Großherzogin Luise von Baden desjenigen, welches den Namen ihrer erlauchten Mutter führt: Garde-Regiment Königin Augusta, Priuzesfin Friedrich Karl von Preußen des Dragoner-RegimentS v. Arnim (2. Brandenburgisches) Nr. 12, die Kaiserin Friedrich des 2. Leib-Husareu-RegimeutS Nr. 2 und die Königin-Regentin der Niederlande des Infanterie- Regiments Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfälisches) Nr. 15.

Die Radfahrer im diesjährigen Katfermauöver. Ueber die Milttärradfahrer plaudert O. Klaußmann im8. Anz.": Schon bei den Divifion-Übungen haben sich die Rad­fahrer bewährt, und die Vortheile, die fie brachten, waren außerordentliche. Die Bayern haben im Regiment zwanzig Radfahrer, außerdem ganze Piouierabtheiluugen zu Rad und besondere nur au- Unterosfiziereo bestehende Radlerabthell- uugen mit sehr viel radelnden Offizieren. Mau hat die Radfahrer nicht nur als Ordonoanzfahrer beim Gros, bet Vorhut, bei der Artillerie und Cavallerie mit Bortheil ver­wendet, sondern fie werden auch zum AufklärungSdienst mit großem Erfolg benutzt. Ja, eS scheint fast, als wollte fich jetzt schon aus den Radfahrern eine neue, besonders tüchtige Special-Truppe entwickeln, wie dies dereinst die Husaren waren, al- man fie neu einführte. Die Bayern haben die klügsten Leute für ihre Radfahrer-AbtheUung ausgesucht. Die Mannschaften find sehr reichlich mit guten Karten versorgt, mit deren Hülfe fie fich rasch zurechtfiodeu können. Ich glaube, fie würden noch mehr leisten, wenn man fie mit guten Kriwstechern auSrüsteu würde. ES findfreche Dachse", diese Radfahrer, die dem Feind dicht auf den Leib rücke«, ihn überall umschwärmen, ja sogar mit Erfolg seine Stell­ungen in weitem Bogen umfahren, um diese Stellungen aus- zukundschaften. Schon am frühen Morgen, als gerade die Feindseligkeiten beginnen sollten, erschienen Radfahrer vom 11. Armeecorps in Seligenstadt, das die Bayern soeben ver­lassen hatten. Sie hatten die anmarschirenden Bayern in weitem Bogen umfahren, hatten ihre Marschrichtung und Stärke beobachtet und wollten jetzt an ihre Vorhut die Nach- richten, die fie ermittelt hatten, telegraphiren. Auf dem Postamt aber wurden sie von einer bayerischen Radsahrer- Abtheilung überrascht und zum Theil gefangen genommen. Ein Theil entkam aber doch. Auch allerlei Listen werden angewendet. Die bayerischen Radfahrer trugen z. B. De­peschentaschen am Koppel, die Depeschen aber versteckten fie in den hohlen Griffen der Lenkstangen, damit fie der Feind nicht findet, wenn er einen Radfahrer abfängt. Selbst ein einzelner Radfahrer ist eine militärischeMacht". Ich sah einen Radfahrer der Bayern westlich von Hanau gejagt kommen, den eine preußische Dragoner-Patrouille verfolgte. Er fuhr wie der Wind, fand aber noch Zeit, fich hin und wieder umzudrehen und seinen Verfolgern eine lange Nase zu machen. Sie konnten ihn doch mit ihren Pferden nicht ein­holen. Doch daS Verhängniß nahte in Gestalt einer Patrouille von den blauen Husaren, die von links quer über das Feld geritten kam, um dem Radfahrer, der natürlich auf der Landstraße bleiben mußte, den Weg abzuschneiden. Aber da­focht den Radler nicht an. Er machte Halt, sprang ab, legte das Rad auf die Erde, nahm das Gewehr vom Rücken und feuerte hinter einem Baum der Husaren-Patrouille die fünf Schuß aus seinem Magazin entgegen. Im Ernstfälle war die Patrouille weggepustet. Dann bestieg er sein Rad wieder, warf den Husaren noch einige Kußfinger zu und strampelte unbehelligt davon. Diese Radfahrer sah man überall, fie fuhren bei dem tollsten Regenwetter, daß der Schmutz hoch aufspritzte, und auf ihr schon von Weitem gerufenesRecht- gehen, rechts gehen!" wichen ihnen alle marschirenden Colonnen au-, um ihnen freie Bahn zu geben. Die Infanterie hat ihre Radfahrer besonders gern, fie ersparen ihr manchen Marsch. Sobald ein Schuß vorn fällt, jagen ganze Schwärme von Ordonnanzfahrern vor, und in wenigen Minuten ist e- beim Hauptheer bekannt, was vorn geschehen ist.

* Der Schleier sollfallen." Seit einiger Zeit häufen fich die Angriffe gegen den Schleier, der von vielen Damen fürunentbehrlich" gehalten wird, in besonderem Maße. Die Aerzte find sehr schlecht auf den Schleier zu sprechen. So führt jetzt ein amerikanischer Arzt in einer ernsthaften Zeit­schrift aus, daß das Tragen des Schleiers die Sehschärfe verringert, Kopfschmerzen verursacht und oft Schwindel und den Trieb zum Erbrechen herbeiführt. Diese Wirkungen find eine Folge der Anstrengungen, die das Auge machen muß, um durch daS Gewebe und durch die undurchsichtigen Muster zu sehen, welche den Schleier bilden.

* Ueberflnsfig. Förster:Warum schießen Sie gar nicht?" Sonntag-jäger:Da- ist ja doch kein Hase." Förster:Wozu muß deuu gerade ein Hase dabei sein, wenn Sie in die Luft schießen?"

Unregelmäßigkeiten beim Austragen des Blattes, insbesondere auch späte Zustel­lung durch unser Trägerpersonal bitten wir gefälligst sofort auf unserem Bureau anzeigen zu wollen, damit wir für Ab»

hülfe besorgt sein können.

Die Expedition des Gietzeuer Anzeiger.