Ausgabe 
17.9.1897 Erstes Blatt
 
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stimmten Gebrauche ganz oder doch größtentheilS untüchtig geworden ist. Dies ist aber nicht der Fall, wenn der Mangel in kurzer Zeit beseitigt werden kann, da dann die Beeiu» ttächttgung de- dem Mtether zustehenden Gebrauchsrechts wegen der Kürze ihrer Dauer nicht als erheblich angesehen werden kann. Daraus ergiebt sich aber, daß der Mtether, ehe er vom Ver­trage abgehen darf, dem Bermtether erst die Möglichkeit, alSbald Abhilfe zu schaffen, gewähren und demnach Mittheiluug von den Mängeln machen muß. Ohne vorherige Anzeige der Mängel darf demnach der Mtether vom Vertrage nur dann zurücktreten, wenn an sich wesentliche Mängel in Frage find, bei denen ohne Weitere- zu Tage liegt, daß fie nicht be­seitigt werden können oder zu ihrer Beseitigung eine so lange Zeit erfordern, daß dem Mtether billiger Weise ein Fest- Halten am Vertrage nicht angesonnen werden kann.

** Wetterbericht. Die Luftdruckoertheilung bietet im Großen und Ganzen noch das gleiche Bild, wie in den letzten Tagen. DaS Maximum über den britischen Inseln hat zwar an Intensität verloren und auch über dem Continent ist daS Barometer gesunken. Indessen hat sich die Depresfiov im Mittelmeergebiet weiter vertieft, sodaß die Druckunterschiede am Nord- und Südfuße der Alpen noch immer ziemlich be­trächtlich find. Die Witterung ist in Sücdeurschland an­dauernd trüb und ziemlich kühl, jedoch im Allgemeinen trocken. In der Südschweiz fallen fortgesetzt starke Niederschläge. Voraussichtliche Witterung: Zunächst noch meist trübes Wetter und zumal im Süden stellenweise Niederschläge.

Auf Bahnhof Großkarben bemerkte am 9. d. M. König Humbert von Italien einen Husaren seine- Bocken- Heimer Husaren-Regiment-, der mit einem neben ihm stehen­den Civilisten französisch sprach, und redete ihn sofort an. Der Husar, au- der Diedenhofener Gegend stammend, be­antwortete die vom König an ihn gestellten Fragen äußerst correct und erzählte, daß er in der Frühe nach Ueberbringung eine- Befehls an den Führer der in der Senne bei Pader­born zurückgebliebenen kranken Mannschaften de- Regiment- an demselben Morgen früh um 4 Uhr von Paderborn in Frankfurt eingetroffen und sogleich in da- Manövergelände geritten sei. Des Königs Frage, ob er nach der Anstrengung Hunger habe, bejahte der Husar, worauf der König in die Tasche griff und dem Soldaten sein Frühstück über­reichte. Der Vorgang wurde von den Umstehenden mit freudigen Eviva- und Hochrufen ausgenommen. Sodann ließ der König sich den Namen de- Husaren Clemens von der 3. Schwadron de- Regiments aufschreiben. Als der in der Nähe stehende königliche Hofphotograph Döderlein aus Berlin, der prächtige Momentaufnahmen der diesjährigen Katsermanöver gemacht, im Begriff war, die Scene aufzu­nehmen, und ein Gendarm dies zu verhindern versuchte, wehrte der König, der die- bemerkte, mit der Hand dem Gendarmen ab, und so wurde auch dieses reizende Bildchen, wie so manches andere, auf die Platte gebracht.

Alsfeld, 13. September. Der kürzlich hier gegründete Geschieht-- und Alt e r th um S - V er ei n der Stadt Alsfeld will die alterthümlichen Kunst Gegenstände, ge­werblichen und kunstgewerblichen Erzeugnisse, die sich theils in hiesigen öffentlichen Gebäuden, theilS im Besitz hiesiger Bürger befinden, sammeln, erhalten und wetteren Kreisen er­schließen. Zu diesem Behufe wird fich der Verein an den Stadtvorstand wenden mit der Bitte, ihm ein paffendes Lo­cal zur Aufstellung der Alterrhümer in einem städtischen Gebäude anzuweisen- zu einem derartigen kleinen Museum am geeignetsten dürfte ein Zimmer deS geräumigen Rath- Hauses sein. Der Verein bedarf noch zahlreicher Beitritts- Erklärungen.

Kastel, 14. September. Eine dramatische Scene spielte sich heute Morgen auf dem hiesigen Bahnhof ab. Zwei Gendarmen sah man, wie fie mit unendlicher Mühe eine weibliche Person in den nach FrankfurtGießen abgehenden Zug zu schaffen versuchten. Diese Person war die Schwester des Müllers Thoma- aus Nieder-Saulheim, die in die psychiatrische Klinik zu Gießen gebracht werden sollte. Da- unglückliche Wesen klammerte fich an jeden Steinvorsprung, hielt fich am Eisengeländer des Perrons fest und stieß die gräßlichsten Hilferufe aus, die den tiefbewegten Zuschauern durch Mark und Bein gingen. Schließlich gelang eS den vereinten Anstrengungen der beiden Gendarmen und eine- CriminalschutzmannS, da- rasende Mädchen in das Coupe zu befördern.

Worms, 12. September. Um bei den Kindern Lust und Liebe zu den Blumen und Sinn für deren Pflege zu erwecken, wurden in diesem Jahre wie früher an die Schüler und Schülerinnen der oberen Volksschulklassen Blumenstöcke zur Behandlung übergeben. Bei der gestern Nachmittag in Worrets Etablissement erfolgten Einlieferung zeigte fick erfreulicherweise, daß die Pflanzen im Allgemeinen gut g vflegt waren. Eine große Anzahl Kinder erhielten Preise.

-n- WormS, 12. September. Der 5 9. CursuS der Wormser Brauerschule, diesmal von 30 Brauern be­sucht, wurde dieser Tage in zweckentsprechender Weise ge­schlossen, wobei die Prüfung der von den gegenwärtigen Besuchern der Anstalt erzeugten Probesude durch 12 Fachge­noffen von WormS und Umgegend stattsand. Sämmtliche von verschiedenen Methoden dargestellten Biere wurden fast alle als sehr gut und gelungen bezeichnet. Ebenso fanden die schriftlich auSgearbeiteren Probesude und die ausgestellten Fachzeichnungen allgemeinen Beifall. Die Anstalt, welche seit ihrem Bestehen die Frequenzzahl 2540 erreicht hat, kann sonach umsomehr mit Befriedigung auf ihre Leistungen zurück­blicken, da eine große Anzahl der gegenwärtigen Besucher in hervorragende Stellungen etntreten, zugleich aber schon jetzt wieder zahlreiche Anmeldungen für den am 1. November d. I. beginnenden WintercursuS ringelaufen find.

Das neue Beamtengesetz.

Dem in Beamtenkreisen in der letzten Zeit vielfach laut gewordenen Wunsche auf eine anderwrite Regulirung ihrer Gehalte ist durch eine nunmehr an die Stände gelangte Vor­lage der Regierung entsprochen worden. Nach dem Gesetz­entwürfe und der zugehörigen umfangreichen BesoldungS- Ordoung find die einzelnen StaatSämter in drei Kategorien eingetheilt und zwar

1) in solche mit festem Gehalt,

2) in solche mit aufsteigendem Gehalt und

3) in solche mit Höchstgehalt.

Bei den wenigen Staatsstellen mit Festgehalt (Ministerin!- Vorstände mit 12,000 Mk, Präsidenten deS Ober-LandeS- gerichtS und der Ober Rechnungskammer mit 9500 Mk. rc.) wird der für die betreffende Stelle festgesetzte Gehalt bei der Uebertragung deS Amtes verliehen.

Für die Aemter mit aussteigendem Gehalt, zu denen die meisten Dienststellen gehören, find in der Besoldungsordnung Gehaltsstufen festgesetzt. Bei gewiffeohafter Dienstführung erfolgt bei den meisten regelmäßig nach dreijähriger Dienst­zeit daS Vorrücken in die zunächst höhere Gehaltsstufe. Auf diese Weise erreicht der Beamte unter normalen Vrrhältn'ffrn in der Mitte der fünfziger Lebensjahre den Höchstgehalt.

Zur thunlichsten Vermeidung der in den einzelnen, in der Gehaltsordnung mit gleichen Gehalten bedachten Aemtern durch die jeweils früher oder später erfolgenden ersten An­stellungen bedingten Ungleichheit in den GehaltSbezügeu der verschiedenen Beamten, kann eine Bordienstzeit bis zu sechs Jahren in Anrechnung kommen, wenn die vor der Anstellung stattgehabte dienstliche Verwendung nach zurückgrlegtem 29. Lebensjahre und drei Jrhre nach bestandener Staats­prüfung erfolgt ist.

Bei den Aemtern mit Höchstgehalt, deren Eigenart die Besetzung schwierig macht (CabinetSvorstand, Director der Irrenanstalt, Fabrtkinspeckor rc.), ist in der Besoldungs­ordnung uur der Höchstgehalt festgesetzt und wird der An fangSgehalt je nach den Umständen bemessen.

Mit wenigen Ausnahmen wird freie Dienstwohnung ferner nicht mehr gewährt- es kommen vielmehr für die Dienstwohnungen je nach der Größe der Städte 510 pCt deS GehaltS in Aufrechnung.

Die von den Beamten bisher gezahlten Wittwen- und Waisenkaffenbeiträge fallen vom 1. April 1890 weg Bei den Aemtern mir aufsteigendem Gehalt wird bei der Einreihung der bereits angeftellten Beamten in die in der Besoldungsordnung vorgesehenen Gehaltsstufen die Zeit, die fie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in dem bisherigen Amt zugebracht haben und unter gewissen Voraussetzungen weiter auch noch die Vordienstzrit in Anrechnung gebracht.

Gegen die Einreihung in die betreffende Gehaltsstufe kann der Beamte bei dem vorgesetzten Ministerium Einspruch erheben, über Leu von diesem endgtltig entschieden wird.

Beamten, die ein Amt mit Höchstgehalt bekleiden, kann bei dem Inkrafttreten deS Gesetzes eine Zulage bis zu 10 pCt. des Höchstgehaltes der Stellen, jedoch nicht über 500 Mk. bewilligt werden.

NtchipenfionSfähige Nebenbezüge, die in der BesoldungS ordnung nicht mehr vorgesehen sind, werden außeretatmäßig weiter gewährt, als ihr Betrag keine Ausgleichung durch höheren Gehalt erfährt.

Durch daS neue Gesetz, daS mit Rückwirkung vom 1. April d. I. in Kraft treten soll, darf kein Beamter eine Verkürzung in seinem seitherigen Gehalt, einschließlich des decreimäßigen Anschlags der pensionSfäh'gen Nebenbezüge, erleiden.

Die durch daS Gesetz nicht abgeänderten Bestimmungen über Gehalts- und PenfionSansprüche der Beamten bleiben auch fernerhin in Kraft.

In der Besoldungsordnuvg ist die schon lange ange­strebte Gleichstellung der Höchstgehalte der einzelnen Beamten­kategorien mir gleicher Vorbildung zwar theilweise, aber nicht vollständig durchgeführt. So find beispielsweise die Höchst­gehalte derObrrsörster, Gymnasial- und Reallehrer, KreiSdau und KretSschulinspectoren, Steuercommiffäre und Rentamt- männer auf 5800 Mk., diejenigen der AmtS- und Landrichter auf 6200 Mk., wobei für die dieustauffichtsführenden Amts­richter noch eine nichtpenfioosfähige Stellenzulage von 300 bis 500 Mk. vorgesehen ist und die Höchstgehalte der Kreis- rärhe auf 7000 Mk. festgesetzt. Wie in der Begründung zu dem Gesetzentwurf angegeben, find hierbei für die Regierung nur die staatlichen Jntereffen, insbesondere die Rücksicht aus die besondere Bedeutung deS Amtes und die äußere Stellung der Beamten maßgebend gewesen.

Nachstehend geben wir eine Uebeisiät über die den ein­zelnen Kategorien zugestandenen Gehälter:

Die angegebenen Zahlen find die künftigen Gehaltssätze, während die eingektammerten ( ) diejenigen nach dem Haupt­voranschlag für 1897/1900 find. Die einzelnen in dem Gesetzentwurf angegebenen Bemerkungen wie freie Wohnung, besondere Gebühren, was nicht pensionsfähiges Gehalt ist, Gehalt nur für den derzeitigen Inhaber des betr. AmiS rc., find weggelassen. Auch diejenigen Posten, bei denen fich gegen bisher nichts geändert hat, find zumeist ausgelassen.

A. Staatsministerium. Mtnisterialoorstände, (M nister, Ministerialpräs., Min. - Direcloren) 12,000 Mk. (10,350 Mk.) [Der StaatSwinister bezieht 12,000 Mk. RepläsentationSgehalt, außerdem freie Wohnung. Die beiden anderen Ministerialvorstäcide beziehen je 2000 Mk. Repräsen- tatiouSgehalt.) Präsident der Oberrechnungskammer 9500 (7850). Rath des Ministeriums (Geh. StaatSrath, Mini- sterialrath) 7500 bis 9500 (6850 bis 8850). - Rache d r Oberrechnungskammer 5800 bis 7200 (5350 bis 6350). Director des Haus- und Staatsarchivs 5800 bis 6600 (b s 5750). Ministerialsrcretär im Staat-Ministerium 2800 bis 5800 (2725 bis 5350). Zweiter Secreiär der Ober- j Rechnungskammer 2800 bis 4900 (bis 3565). Rrvi- \ soren und Probatoren der OdecrechnungSkammer 2000 lns

4000 (1870 bis 3565). Canzlei-Jnsprcior des Staats - Ministeriums 3200 bi- 3800 (3145 bis 3565). CabinetS- Secretär 2800 bis 3200 (bis 3250). Canzlei-Jnspector der Oberrechnungskammer 2300 bis 2900 (bis 2620) Canzlei- Jn'pector der Zweiten Kammer der Landstände ebensoviel. Mtntsterialcanzlist 2200 bis 2800 (bis 2725). Canzlisten der Oberrechnungskammer 2100 bis 2700 (bis 2305. Stände- Hausbeschließer 1500 bis 1700 (bis 1540 und freie Wohnung). Canzleidiener bei dem Staatsministerium ebensoviel. Canzleidiener bei der Ober-Rechnungskammer ebensoviel (bis 1474). Canzleidiener bei dem Verwaltungs-Gerichtshof, der Centralstelle für die LandrSstatiftik und der Brandver- sicherungskawmer ebensoviel. Canzleidiener bei dem Haus­und Staats-Archiv ebensoviel. Canzleidiener der Zweiten Kammer der Landstände 1300 bis 1600 (bis 1550). Canzleiwärter bei der Ober-RechnungSkammer 1200 bis 1500 (990). CabinelS-Borftand 7700 (bis 7550). Justi- ficakur-Dirigent der Ober-RechnungSkammer 4600 (bis 4090). Landstäud.scher Archivar 4300 (bis 3880). Registrator deS StaatSwinisteriums 4300 (1870 bis 4720). Erster Kammerstenograph 3500 (bis 3250). Zweiter Kammer­stenograph 3000 (2500). (Fortsetzung folgt.)

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Dresden, 15. September. In Stolpen brach der neue Kirchthurm gestern Abend zusammen. Verunglückt ist Niemand.

Die Pariser Polizei-Präfektur hat es jetzt für nöthig erachtet, den Friseuren und Barbieren der franzöfischeu Haupt­stadt sehr detaillirte Vorschriften zu VorfichtSmaßregeln zu geben, durch welche der Ucbertraguug von Hautkrank­heiten vorgebeugt werden soll, wie diese Gefahr bei jenen Gewerben ja allerdings in hohem Grade vorhanden ist. Wenn allerdings der medicinische Sachverständige der Pariser Polizei in dieser Sache sein Urtheil dahin abgibt, daß die erschreckend zunehmende Kahlköpfigkeit in Paris der Unsauber­keit der Pariser Coiffeure zuzuschreiben sei, so dürfte die- doch wohl ein zu schwerer Vorwurf für die betr. Gewerbe­treibenden darstellen und der Sündenbock wohl eher in den­selben Ursachen zu suchen sein, welche auch der erschreckenden Abnahme der franzöfischln Bevölkerung zu Grunde liegen- doch davon abgesehen, muß jedenfalls die Verordnung al- recht löblich und nachahmenswerth erscheinen, und wird fich ja denn nach einigen Jahren de- Bestehens der Verordnung auch zeigen, ob der Haarwuchs der Pariser dann in Folge der Verordnung neue Sprossen getrieben oder die Kahlköpfig­keit weiter Platz gegriffen hat. Diehaarscharfen" Ver­ordnungen legen, nach einer Mittheilung vom Internationalen Patentbureau Carl Fr. Reichelt, Berlin NW. 6, den Ver­tretern der Toilette- und Verschönerungspflege vor Allem au- Herz, fich durchweg nur solcher Geräthe und Gefäße zu be­dienen, die gänzlich aus Nickel gefertigt find, da diese die leichteste Reinigung ermöglichen- sodann wird die Benützung der Puderquaste mit Recht streng verboten und dasür der Gummiball-Zerstäuber empfohlen. Ebenso soll nach jedem Haarschnetden das geschnittene Haar mit Sägespänen bedeckt, mit diesen entfernt und verbrannt werden- auch soll sich der Co ffeur nach jeder Bedienung eines Kunden die Hände in Carbolwaffer waschen und alle gebrauchten Utensilien sofort nach ihrer Benutzung mindestens zehn Minuten in kochende- Seifenwaffer getaucht werden. Für da- Publikum mag ja die Verordnung nur von Nutzen sein, obgleich die Ber> treter der Barbier- und Friseurzunft über die aufrrlegteu umständlichen und kostspteligen Pflichten gerade nicht sehr er­baut sein und die Sache wahrscheinlich als willkommenen Grund betrachten werden, ihre in Pari- ohnehin hohen Taxen einmüthiq und tiidbfg zu erhöhen.

Schrffsnachrichteir.

Der PostdamoferWesternland" derRed Star Linie" in Antwerpen ist taut Telegramm cm 14. Scpiemder wohlbehalten ln Newyoik angekommen.

Der DampferIllinois" derRed Star Linie" m Antwerpen ist laut Telegramm am 14. September wohlbehalten irr Philadelphia angekommen.

Gottrsdteuß m »er Synagog

Samstag den 18. September 1897.

Vorabend 6" Uhr, Morgens 8» Ubr, Nachmittags 4 Uhr «christerkiLrung. Sabbathausgang 73o Uhr.

Verehr, £an& tuet

Lisudur«, 15. September. Frachtmarkt Rother Metz en X 17,12, weißer Weizen X 00 00, Korn X 10.92, Gerste X 9 60, Hafer X 6.51.

Seiht mit 25 Mt. Rabatt! und j Qualitäten in'Seidm- Damasten, bedruckter Foulard-Seidl , glatter, gestreifter, carrtrter Hrnneberg-reide rc. porto- und steuerfrei los Haus Muster umgehend. 16

Seiden-Fabriken 6, Henneberg (k. u. k.Hon.), Zürich.

Lebensversicherung- - Gesellschaft zu Leipzig, auf Gegenseitigkeit gegründet 1830 (alte Leipziger). Es find com 1. Januar bis Ende August 1897 4175 Versicherungen über 33461400 Mk. beantragt worden, 1723 450 Mk. mehr als im gleichen Zeiträume des Vorjahres. Als gestorben wurden in derselben Zeit angemeldet 553 Mitglieder, die mit 3 964 750 Mk. versichert waren. Der Ver- stcherungsbestand stellte sich Ende August 1897 auf 68 200 Personen mit 501 Millionen Mark Versicherungssumme, das Vermögen auf 154 Millionen Mark. Für fällig gewordene Versicherungs­summen sind bis jetzt ausgezahlt 104 Millionen Mark, als Divi­denden an die Versicherten gewährt 52 Millionen Mark; Dtoidenden- reserven in Höhe von 24 Millionen Mark liegen zur wttteren Vertheilung an die Versicherten bereit. Bei der alten Leipziger Gesell­schaft, die eine reine Gegenseittgkeitsanstalt ist, fließen alle Ueberschüffe den Versicherten wieder zu. Die Dividende der letzteren beträgt für die länger als fünf Jahre bestehenden Versicherungen im laufenden Jomc 42pEt. der ordentlichen Jahresprämie und bei abgekürzten Ver­sicherungen außerdem V/2p(£t der Summe der gezahlten Zusatz- ptümien.