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17.9.1897 Erstes Blatt
 
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Freitag den 17. September

Erstes Blatt

Gießener Anzeiger

Kenerat-Wnzeiger.

Zlittts- und Zlnzeigeblntt für den "Kreis Gietzen

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chratisöeitage: Hießener Jamilienötätter.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgeg«.

Redaction, Expeditioa und Druckerei:

Schutstraßc Ar.7.

Fernsprecher 51.

Vierteljähriger Aöonncmentspreisr 2 Mark 20 Psg. «K Bringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Psg.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, Mit Ausnahme deS

Montags.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Die Gießener

AamirienVtLlker werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Abonnements-Einladung.

Zum Bezug desGiefzener Anzeiger" für ; tzas 4. Vierteljahr 1897 laden wir hiermit ergebenst j rin. Wie bisher, wird derGießener Anzeiger" die i Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender > Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten .Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrich­ten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässig e Berichterstatter, ist der Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeittg wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen 'wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen' die gebührende Besprechung im localen Theile des An­zeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens­werten aus dem Gebiete derselben besondere Berück­sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein ge­diegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar- tikän ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die Gießener Familienblätter", welche dem An­zeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine .beliebte Beigabe bieten.

Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, -ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. October den Anzeiger kostenfrei zu- gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements­bettag durch Quittung erheben lassen, falls nicht aus­drückliche Abbestellung erfolgt.

Hochachtend

Verlag desGießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch & Scheyda).

Bekanntmachung.

Der Verbindungsweg zwischen der Grüubergerstraße und der Bleicherei von Schwall wird bis auf Weitere» während der Nachtzeit für jeden Verkehr gesperrt.

Gießen, den 16. September 1897.

Großherzoglich-4 Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

Deutscher Reich.

Darmstadt, 15 September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog begaben sich gestern zur Jagd nach "Dörnberg und nach deren Beendigung hierher, wo Allerhöcbft- derselbe bet dem Königlich Großbritannischen Geschäftsträger Mr. Buchanan zum Diner war. Heute begeben Sich Seine Köntgl. Hoheit zur Jagd nach Viernheim.

Berlin, 15. September. Zur Frage der Ent­schädigung unschuldig Verurtheilter äußert sich ReichögerichtSrath Dr. Stenglein in derD. Jur. Ztg.": Er glaubt, daß die Wiederbelebungsversuche der Strafgesetz« Novelle und die Wiedereinführung der Berufung in Straf- kammersachen, auch wenn die letztere in der Form eines Initiativantrages erstrebt werden sollte, wenig Aussicht auf Erfolg habe, und schlägt vor, durch einen solchen Antrag die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter zu einer

befriedigenden Lösung zu bringen. Gegenüber der un­befriedigenden Lösung in der letzten Regierungsvorlage räth er, nach dcm Analogon der Buße, auch die Geldentschädigung unschuldig Verurtheilter nicht der Entscheidung der Justiz- Verwaltung, sondern dem freien richterlichen Ermessen zu über« lassen. Ec bringt ein Specialgesetz in Vorschlag, worin be­stimmt wird: 1. Personen, gegen welche eine tm Straf«

verfahren rechtskräftig erkannte Strafe ganz oder theilwcise vollstreckt worden ist, können, wenn sie auf Grund des § 397 der Strafprozeß Ordnung oder tm Wiederaufnahmeverfahren fretgesprochen oder in Anwendung eines milderen Straf­gesetzes mit einer geringeren Strafe belegt werden, Ersatz des durch das frühere Verfahren verursachten, in Geld zu veranschlagenden Schadens beansptuchen. Den gleichen An« spruch können Personen erheben, welchen der Verurtheilte zur Gewährung des Unterhaltes gesetzlich verpflichtet war, wenn der Verurtheilte vor Geltendmachung des Ansprüche verstorben ist, oder auf denselben verzichtet hat. § 2. Wie § 113d des Entwurfs der Strafprozeßnovelle. §3. Der Anspruch auf Entschädigung muß bet Vermeidung des Verlustes binnen drei Monaten nach Rechtskraft deS das frühere Strafurtheil aufhebenden Unheils geltend gemacht werden. Wenn der Verurtheilte vor Ablauf der Frtst stirbt, so können die in § 1 Abs. 2 bezeichneten Personen den Rest dieser Frist zur Erhebung des Anspruchs benutzen. Der Antrag auf Zu­erkennung einer Entschädigung ist schriftlich oder zu Protokoll deS Gerichtsschreibers zu stellen uud muß den Betrag, welcher als Eatschädigung verlangt wird, angeben. Auf einen höheren Betrag als den beantragten darf nicht erkannt werden. Darüber, ob eine Entschädigung zuzuerkeunen sei, und über den Betrag derselben entscheidet daS Gericht, welches daö das frühere Urthetl aufhebende Urthetl erlassen hat, nach öffentlicher und mündlicher Verhandlung und nach Gehör deS Staatsanwalts, nach freiem Ermessen mittels eines Nachtrags- urtheils. Ist der Antrag rechtzeitig gestellt, so kann die Ent­scheidung mit dem das frühere Urthetl aufhebenden Urthetl verbunden werden. Gegen daS über den Entschädigungs­anspruch entscheidende Urthetl findet daS Rechtsmittel der Revision statt."

WolffS telegraphisches Correfpondmz-Burearr.

Berlin, 15. September. DieNordd. Allgem. Ztg." meldet: Der berufsmäßige Consul in Riga, Freiherr v. Brück, ift auf seinem Posten eingetroffen und hat daselbst die Geschäfte übernommen.

Berlin, 15. September. Die Klagen gegen diejenigen GarantiefondSzeichner für die Berliner Gewerbe- Ausstellung von 1896, welche sich geweigert haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen, find nunmehr eingeleitet worden.

Kiel, 15. September. Die KatseryachtHohenzollern" ist Nachmittag 51/» Uhr unter dem Salut der tm Hafen liegenden Kriegsschiffe nach Stockholm abgegangeu.

TotiS, 15. September. Nachdem die Hooveddtvifion des 5. CorpS nach mehrstündigem Gefecht die Truppen des 4. CorpS aus ihren künstlich befestigten Stellungen verdrängt und sich daS 4. CorpS auf dem Rückzüge befand, gab Kaiser Franz Joseph den Befehl zum Ab blas en. Nunmehr ver­sammelten sich die CorpS- und DivifionS-Cowmandeure, die Offiziere der Marineoberleitung, die Schiedsrichter und die Herren des militärischen Gefolges beider Monarchen um die beiden Kaiser. KaiserFranzJosePh sprach den Offizieren seine vollste Befriedigung auS und dankte sodann dem Kaiser Wilhelm für seine Thetlnahme an den Manövern. Kaiser Wilhelm erwiderte mit herzlichen Worten. Sodann fanden im Kaiserzelt und tm WinterpalaiS ein Diner statt. Nach dessen Schluß nahmen die Generale, die Offiziere der Manöver­oberleitung und alle übrigen nicht in der Front stehenden Offiziere gegenüber dem Gartentract deS Schlosses Aufstellung. Zugleich zog eine Ehrencompagnie mit der RegimeutSfahne auf. AIS die Kaiser dann nach freundlicher Verabschiedung von dem Grafen und der Gräfin Esterhazi am Ausgange des Schlosses erschienen, intonirte die Musik daSHeil Dir im Siegerkranz", während die Ehrevcompagnie präsentirte und die versammelten Offiziere den militärischen Gruß erwiesen. Die Kaiser stiegen hierauf zu Pferde und ritten unter den brausenden Eljenrufen nach TotiS, von wo heute die Abreise nach Mohacs erfolgt.

Totts, 15. September. Kaiser Wilhelm reiste Nach­mittags 4>/z Uhr ab nach Belhe. Kaiser Franz Josef verließ TotiS bereits um 4 Uhr.

Deprfche» deS Bur«« »Herold.'

Darmstadt, 15. September. Kronprinzessin Stephanie vonOesterretch trifft am SamStag auf Jagdschloß Wolfs- garten ein.

Berlin, 15. September. Bor Kurzem ging die Mit- theilung durch die Presse, der Kaiser habe bet dem Besuch de« industriellen Werkes Lauchhammer mit Bezug auf seine russische Reise geäußert:Dort haben wir nach meiner Ueberzeugung die Sahne abgeschöpft." Wie dieNordd. Allg. Ztg." von zuverlässigster Stelle erfährt, hat der Kaiser eine derartige Aeußerung niemals gethan.

Berlin. 15. September. ImRetchSanzeiger" wird die bereits bekannte Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den commandirenden General v. Wittich und den Grafen Häseler, sowie den Generalstabschef Grafen Schlieffen publicirt.

Berlin, 15. September. DemBerl. Tagebl." wird aus Constantinopel gemeldet, daß die Botschafter uud die Pforte in Allem einig geworden find bis auf den Modus der Zurückziehung der Truppen aus Thessalien. Doch hofft man auf einen definitiven Abschluß der Friedens noch in dieser Woche.

Berlin. 15. September. DieBerl. Corresp." schreibt In der Presse wurde in letzter Zeit mehrfach erwähnt, daß von den Eiseubahudirectionen Erhebungen darüber an- gestellt wurden, ob es fich nicht im Jvtereffe der Sicherheit des Betriebes empfehle, für den Schluß des Zuges, der bei Dunkelheit bekanntlich durch Lateroea gekennzeichnet ift, auch etu von vorn sichtbares TageS-Sigual einzuführen. Jene Erhebungen find durch eine Umfrage veranlaßt worden, die das Reichseisevbahnamt im Juni d. Js. an die betheiligten Bundesregierungen gerichtet hat.

Berlin, 15. September. Aus Konstantinopel meldet dieKreuz Ztg.", die Einigung über die Artikel 2 und 6 des FriedenSvertrageS wurde durch ein von Rußland ver­mitteltes Compromtß, welchem die übrigen Mächte zu­stimmten, vermittelt.

Berlin, 15. September. Wie verlautet, findet in den nächsten Tagen hier eine Versammlung höherer Postbe­amten zur Berathuvg schwebender Fragen statt.

Stettin, 15. September. Auf der Werft deSVulkan" lief heute Mittag 12 Uhr der erste der drei für China tm Bau befindlichen Geschützkreuzer glücklich vom Stapel. Die Taufe vollzog der chinesische Gesandte in Berlin.

Stendal. 15. September. Kurz vor dem hiesigen Bahn- Hofe stieß Nachts 1 Uhr ein Eilgüterzug auf einen Güterzug. Von letzterem entgleiste der Packwagen. Ein leerer und zwei volle Wagen wurden zertrümmert. Eia Bremser ist schwer verletzt.

BreSlau 15. September. Der Kaiser trifft, wie der BreSl. Gen.-Anz." berichtet, bestimmt am 22. ds. hier ein und wird bet den Offizieren des Leib-Kürassier-Regiments Großer Kurfürst" tm OffizierScafino das Frühstück eia- nehmen- daS im Manöver befindliche Regiment selbst kehrt erst am 28. hierher zurück.

Ratibor, 15. September. In Folge Genusses giftiger Pilze erkrankte in Ko bl an die Familie Hurbh. Der Mann ist bereits gestorben. Die Frau sowie drei Kinder find schwer erkrankt.

Frankfurt a. M., 15. September. DieFranks. Ztg." meldet aus Homburg v. d. H.: Der Kurdirector Freiherr v. Maltzahn ist in der gestrigen Sitzung der städtischen Kurverwaltung nach Ablauf seines Probejahres auf weitere vier Jahre zum Kurdirector von Homburg gewählt worden.

Köln, 15. September. DieKöln. Ztg." meldet aus Adelaide, der englische Naturforscher, Capitäa Webster, sei in Sydney mit der Nachricht eingetroffen, auf der im deutschen Schutzgebiete liegenden Sir Charles Hardy Insel sei der einzige dort lebende Weise, etu Engländer, von den Eingeborenen ermordet worden. Auf der Insel herrsche große Aufregung. Man erwarte die baldige Ankunft eines deutschen Kriegsschiffes. Im Besitz des Ermordeten wurden noch 5000 Mk. vorgefunden.

Karlsruhe, 15. September. In der heutigen Versamm­lung des deutschen Vereins für öffentliche Gesund­heitspflege referirte der Oberbürgermeister Rumeliu- Stuttgart über die Nahrungsmittel-Verfälschung. Redner bedauerte, daß die Einzelstaaten von der ihnen zustehenden Ermächtigung zum Erlaß von landesherrlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Nahrung-« und Genußmittel noch wenig Gebrauch gemacht hätten. In keinem Eiozelstaate seien bisher auch nur die EtnführungSbestiwmungen für daS 1879 beschlossene Nahrungsmittelgesetz geschaffen. Der führende Staat Preußen besitze die wenigsten Control-Austalteu. Er­staunlich sei, daß die deutschen Mittelstaaten im Gegensatz zu