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17.7.1897 Erstes Blatt
 
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165 Erstes Blatt Samstag den 17 Juli

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Gießener Anzeig er

Keneral-Mnzeiger.

Die Gießener

W«»trie«vtL1ter werden dem Anzeiger '.sIchentlich dreimal beigelegt.

Der

Mechener Anzeiger erscheint täglich, Ausnahme deS MontagS.

vierteljähriger AVonnemeutspretZ» 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Lxpedtti« und Druckerei:

SchatSraße Mr.s« Fernsprecher 5L

Atnts- und AnzeiKeblutt für beit Kreii Gieszen.

I Hratisöeitage: Gießener IiamitienMtter.

tlmtiüber Töeil»

Bekanntmachung,

betreffend: Ausführung des KrankenverficherungSgesetzeS.

Nachdem die Landgemeinden des Kreises (mit Ausnahme von GroheN'Bufeck) die nachstehenden Beschlüffe gefaßt haben, rrtheilen wir denselben, soweit vöthig, unsere Genebmigung And bringen fie zur öffentlichen Kenntaiß.

Gießen, den 13. Juli 1897.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gag ern.

Gemeindebeschlüsse zum Vollzug der Gemeindekrankenversicherung.

BeitrittSrechtnichtversicherungSpfltchtiger Personen.

1.

Personen der in §§ 1 bis 3 des KrankenverficherungS« Gesetzes bezeichneten Art, welche der BerffcherungSpfltcht nicht unterliegen und deren jährliches Gesammteivkommen zwei- tausend Mark nicht übersteigt, sowie Dienstboten, sind berech­tigt, der G.-K.-D. der Gemeinde, in deren Bezirk fie beschäf­tigt find, beizutreten. Dieselben erhalten Krankenunterstützung erst nach Ablauf einer Frist von vier*) Wochen vom Bet- tritt ab gerechnet. Der Bestritt derartiger Personen gewährt keinen Anspruch auf Unterstützung im Fall einer bereits zur Zeit der Beitrittserklärung eingetretenen Erkrankung. Der Bürgermeister ist berechtigt, nichtverficherungSpflichtige Per­sonen, welche sich zum Beitritt melden, einer ärztlichen Unter- suchung unterziehen zu lassen und dieselben von der Berfiche- rung zinückzuweisen, wenn der ärzliche Befund eine bereits bestehende Krankheit ergiebt. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung und Bescheinigung hat der Antragsteller zu tragen.

B eitragSletstung.

2.

Die Beiträge sind in der Regel monatlich zu entrichten. 3.

Die Beiträge werden stets für volle Wochen erhoben, io daß für Diejenigen, welche im Laufe einer Woche in die Ä.'K.-B. eintreten, die BettragSpflicht mit Anfang dieser Woche beginnt, und für Diejenigen, welche im Laufe einer Boche auSschetden, für diese Woche rechtzeitige Abmeldung vorausgesetzt gar kein Wochenbeitrag zu leisten ist.

Krankeomeldung und Kraukenunterstützung.

4.

Bon jeder mit Erwerbsunfähigkeit verbundenen Krank- heit eines Kaffenmitgliedes ist sofort dem Borstande der G.-S.-B. (Bürgermeister) Meldung zu erstatten. Derselbe hat einen Krankenschein nach vorgeschriebenem Formular auS- zufertigen und dem Erkrankten oder dessen Beauftragten aus- zuhäudigen. Die Hilfe des KaffenarzteS ist unter Vorzeigung des Krankenscheines in Anspruch zu nehmen.

5.

Der mit der ärztlichen Bescheinigung versehene Kranken- schein ist ohne Verzug dem Bürgermeister wieder vorzuzeigen. Die ärztliche Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung ist alle vierzehn tage zu erneuern und dem Bürgermeister wieder vorzulegen. Auf Grund dieser Bescheiuigungeu weist der Bürgermeister 3(11 Krankengeld an.

Gewährung ärztlicher Hilfe, der Arzneien, Heilmittel und der Krankenhauspflege.

6.

Die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und Heilmittel, sowie die Krankenhauspflege wird nur durch die Kassenärzte, die von dem Kaffenvorstand bestimmten Apotheken und Krankenhäuser gewährt.

7.

Kosten, welche durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser erwachsen, werden von der Kaffe nut vergütet, wenn die Inanspruchnahme in dringenden Fällen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Bürgermeisters »folgte.

Nichtgewährung des Krankengeldes.

8.

Berficherten, welche sich eine Krankheit vorsätzlich oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder Rauf- Händeln , durch Truukfälligkeit oder geschlechtliche Aus­schweifungen zugezogen haben, wird für diese Krankheit kein Krankengeld gewährt.

*) Kür Heuchelheim: zwei Wochen.

Kraukenunterstützung bei wiederholter Erkrankung.

9.

Versicherte, welche von der Gemeinde die Krankru- unterstützung ununterbrochen oder im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten für 13 Wochen bezogen haben, wird bet Eintritt eines neuen Unterstützungsfalles, sofern dieser durch die gleiche, nicht gehobene Krankheitsursache veranlaßt ist, im Laufe der nächsten 12 Monate Krankenunterstützung nur für die Gesammtdauer von 13 Wochen gewährt.

Verhalten der Kranken.

10.

Erkrankte haben sich bei dem sie behandelnden Kaffen­arzte zu melden, so ost dieser e! bestimmt. Krankengeld- empsänger aber jedenfalls einmal in jeder Woche.

11.

Die Erkrankten haben genau den ärztlichen Vorschriften nachzukommen. Der Besuch von WirthShäusern und Ber- gnügungSorten ist ihnen nur mit Erlaubniß des Bürger­meister! gestattet.

12.

Glaubt ein erkranktes Mitglied wieder genesen zu fein, so hat dasselbe sich sofort bei dem Kaffrnarzte und darauf unter Vorzeigung des mit dem Vermerk über die Wieder- genesuug versehenen Krankenschein! bet dem Bürgermeister gesund zu melden.

Kraukenaufsicht.

13.

Zur Kravkenaufficht find alle Organe der G. K.-V. ver­bunden. Die erkrankten Kaffenmitglieder sind verpflichtet, fich der Controle bei Bürgermeister! und der sonst Seiten! des­selben mit Ausübung der Controle beauftragten Personen zu unterwerfen und denselben auf Verlangen jede auf ihre Krank­heit bezügliche Auskunft zu geben.

14.

ES find die Krankm von Zeit zu Zeit zu besuchen und dabei ist fich zu verläsfigen, ob die ärztlichen Anordnungen befolgt werden und ob der Kranke etwa WirthShäuser, Ver- gnüguugSorte und dergl. besucht oder der Arbeit nachgeht.

Ordnungsvorschriften.

15.

e Versicherte, welche den Vorschriften über die Kranken- Meldung, das Verhalten der Kranken und der Krankenaufficht, sowie den Anordnungen deS Kassenarztes zuwiderhandeln, find von dem Bürgermeister mit Ordnungsstrafen bi! zu 20 Mk. zu belegen, die an dem Krankengeld in Abzug gebracht werden können- die Strafen fließen in die.Gemeindekrauken- verficherung.

Wolff! telegraphische! Correspondenz-Bureau.

Solingen, 15. Juli. Der Festact auf der Kaiser Wilhelmbrücke begann um 10 Uhr 15 mit einer Rede des Oberbürgermeisters v. Bohlen-Remscheid, der den Prinzen Friedrich Leopold begrüßte und Allen dankte, die fich um die Erbauung der neuen Bahnlinie verdient gemacht haben. Die Rede schloß mit einem Hoch auf den Kaiser, worauf die Nationalhymne gesungen wurde. Minister Thielen vollzog alsdann die Weihe der Brücke und brachte zum Schluß ein Hoch auf das Bergische Land aus. Nachdem die Solinger Gesangvereine mehrere Bergische Volkslieder vorgetragen hatten, richtete Minister Thielen an den Prinzen Friedrich L-opold die Bitte, die Kaiser Wilhelm-Brücke nunmehr zu eröffnen. Prinz Friedrich Leopold erwiderte: Im Namen Sr. Majestät bitte ich, die Kaiser Wilhelm-Brücke dem Ver- kehr zu übergeben. Der Prinz ritt hierauf die Brücke ab, von dem zahlreich angesammelten Publikum lebhaft begrüßt, und traf um 11 Uhr 30 Mtn. auf dem Bahnhof in Rem- scheid ein. Bon hier begab fich Prinz Friedrich Leopold und die übrigen Festgäste zu Wagen durch die festlich ge­schmückten Straßen nach der Concordia, wo da! Frühstück eingenommen wurde. Vereine und Schulen bildeten Spalier. Bei dem Frühstück in der Concordia saßen an der Festtafel zur Rechten des Prinzen Friedrich Leopold Minister v. Miquel, Oberpräsident Naffe und Eisenbahndirections-Präfident Dilck, links vom Prinzen Minister Thielen, Generalmajor v. Nickisch und Regierungspräsident v. Rheinbaben, dem Prinzen gegen­über Oberbürgermeister v. Bohlen. Prinz Friedrich Leopold brachte das Hurrah auf den Kaiser au!. Geheimer Com- merzienrath Friedrich-Remscheid brachte ein Hoch auf den Prinzen Friedrich Leopold au!. Um 3yt Uhr Nachmittags erfolgte eine Wagenfahrt bei Prinzen und der Gäste nach dec Thalsperre.

Leipzig, 15. Juli. Der Senatspräsident bei Reichs­gericht!, Wolff, tritt am 1. October in den Ruhestand. DemLeipziger Tageblatt" zufolge ist ReichSgerichtSrath Bülow al! Nachfolger in Aussicht genommen.

Rege», 15. Juli. Bei der heutigen Landtagsersatz­wahl wurde vr. Sigl-München mit 72 von 1H6 abgegebenen Stimmen zum Landtagsabgeordneten gewählt.

Auffee, 15. Juli. Der Botschafter v. Bülow wird auf Einladung des Reichskanzler! Fürsten zu Hohenloh e heute zum Besuch von Semmering hier erwartet.

Loudon, 15. Juli. Der Großherzog und die Groß­herzogin von Hessen find heute nach Deutschland ab­gereist. Lieutenant Posonbh begleitet dieselben bis Dover.

Stockholm, 15. Juli. Andrse sandte demAfton- bladet" eine vom 10. d. batirte Depesche, worin er erklärt, seine vorjährigen meteorologischen Beobachtungen ließen günstige Winbe in der ersten Hälfte des Juli erhoffen- sollten aber diese nicht eintreffen, halte er fich für verpflichtet und berechtigt, vom 16. Juli ab die erste mögliche Gelegen­heit zur Abreise zu benutzen, wenn auch die Winde dann weniger günstig sein sollten.

Bergey, 15. Juli. Der deutsche Kaiser ist gestern Abend hier eingetroffen. Das Wetter ist prachtvoll.

Odde, 15. Juli. Die Nachforschungen nach der Leiche de! verunglückten Lieutenant! z. S. v. Hahuke, die von einer großen Anzahl von Mannschaften fortgesetzt werden, sind bisher ergebnislos verlaufen. Ein deutsches Torpedo­boot ist hier zurückgeblieben, um die Leiche des Verunglückten nach ihrer Auffindung nach Deutschland überzuführen.

Depesche» de! Bureau r$eroll).-

Berlin, 15.Juli. Heute Nachmittag! 4 Uhr ist Graf zu Lippe-Biesterfeld in Berlin eingetroffen. Die Ab­reise nach Detmold erfolgt morgen.

Berlin, 15. Juli. Der außerordentliche chinesische Bot- schafter Brinz Chan, ein Verwandter bei Kaiser! von. China, ist heute Morgen mit großem Gefolge am Bahnhofe Friedrichstraße angekommen.

Berlin, 15. Juli. Wie au! Bergen gemeldet wird, ist der Kaiser an Bord derHohenzollern" bei prächtigem Wetter gestern Abend 88/t Uhr dort eingetroffen. Die Hohenzollern" kehrt am Samltag nach Kiel zurück. Der Kaiser, der da! verletzte Auge verbunden tragt, sonst ober wohl ist, blieb an Bord.

Berlin, 15. Juli. Eine ungeheure Feuersbrunst brach gestern Abend gegen 10 Uhr am HauSooigteiplatz tn dem umfangreichen Hintergebäude de! Hause! Nr. 2 aus, in welchem die große Paffementerie-Firma Backer & Leon ihre Lager- und Fabrikationsräume hat. Das vierstöckige breite Gebäude brannte rasch lichterloh, über ganz Berlin einen hellen Lichtschein verbreitend. Die Feuerwehr mußte fich darauf beschränken, die benachbarten großen Coufectiovs- Häuser zu schützen, was auch gelang. Da! Geschäftshaus von Backer & Leon brannte vollständig aus. Menscheuleden find der Katastrophe nicht zum Opfer gefallen, dagegen ist der Materialschaden sehr bedeutend.

Berlin, 15. Juli. DiePost" schreibt: Wenn ver­schiedene Blätter an unsere Meldung, der Kaiser werbe dem Stapellauf deS Panzers erster Klasse Ersatz Friedrich der Große" am 31. d. MtS. in Wilhelmshaven beiwohnen, die Bemerkung knüpfen, daß der Monarch auch den Taufact vollziehen wird, so liegt dafür eine Berechtigung nicht vor. Vielmehr ist el, wie wir hören, nicht auSgeschloffen, daß der Kaiser an eine andere Fürstlich­keit eine Einladung richten wird, den Taufact zu vollziehen, während er selbst ihm nur als Zuschauer beiwohnen wird.

Altona, 15. Juli. Der FischdampferAltona" über­brachte die Besatzung eines französischen Fischerfahrzeuges, bestehend aus Capitän und sechs Mann, welche er auf der Fahrt au! höchster Lebensgefahr vom finkenden Schiff gerettet hatte. Die Schiffbrüchigen wurden vorläufig im Seemannshause untergebracht.

Solingen, 15. Juli. Heute Vormittag kurz vor 10 Uhr kam Prinz Friedrich Leopold in Begleitung ber Minister Miquel uub Thielen von Elberfeld hier an. Nach Vorstellung ber Vertreter ber Behörben uub Somit 6- mitglieber erfolgte kurz barauf die Abfahrt zur Einweihung ber Eisenbahn-Linie Remscheid-Solingeu (Müug- stener Brücke). An bem Feste nahmen etwa 400 Personen Theil, u. A. ber Oberpräfident, ber LanbeSdirector, ber Re- gierunglpräfident und zahlreiche höhere Offiziere. Der Feftact auf der Kaifer-Wilhelm-Brücke begann mit einer Rede de! Oberbürgermeisters von Remscheid, welcher Allen dankte, die fich um die Erbauung der neuen Bahnlinie verdient gemacht haben. Er schloß mtt einem Hoch auf den Kaiser,