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Ein hierauf aufs Neue unternommener Versöhnungsversuch scheiterte daran, daß jeder der beiden Gegner verlangte, daß der Andere zuerst gewisse Beleidigungen zurücknehmen solle, wovon keiner von ihnen etwa» wissen wollte. E» wurde daher, nachdem die Waffen — gezogene Vorderlader — ebenso wie vor dem ersten Kugelwechsel durch den Unpar» teiffcheu Gebhardt unter Beihilfe von Langermann und Koch geladen waren, zum zweiten Kugelwechsel geschritten. Beide Duellanten sanken fast gleichzeitig getroffen zu Boden. Beide Geschoffe waren je auf der rechten Körpersette in den Unter# leib gedrungen und hatten schwere Verletzungen hervorgerusen. Die Verletzten wurden in die Universitätsklinik verbracht, wo Jakobi nach zwei Tagen seinen Wunden erlag. Eine hinzugetretene Bauchfell- und Lungenentzündung hat deffen Tod beschleunigt. Sein Gegner Schmitz hat ebenfalls längere Zett tu äuß-rster Lebensgefahr geschwebt, ist jedoch, trotz bedeutender Darmverletzungen, wieder hergestellt. Al- Beran- laffung des Zweikampfes hat die Anklage das Folgende als festgestellt erachtet: Der Angeklagte Schmitz sowohl wie der verstorbene Jakobi waren beide als Einjährig Freiwillige nach Oberheffen ins Manöver gerückt. Sie hatten zusammen am Abend des 9. September zu Nieder-Florftadt tu der Turn# Halle der Schule daselbst Nothquartier bezogen, wo fie ge# meiusam nebeneinander auf Stroh lagen. Sircr versetzte dem Andern hier absichtslos einen Tritt, worauf sich ein Wort# t»reit entwickelte, in deffen Verlauf von beiden Seiten ge# schimpft wurde. Schmitz behauptet, Jakobi habe ihn zuerst beleidigt, indem er ihn einen unverschämten Zipfel geheißen habe, während in von Jakobi hinterlaffenen Aufzeichnungen angegeben ist, daß Schmitz Derjenige gewesen sei, der zuerst beleidigt habe. Thatsache jedoch fet, daß Jakobi zuerst thät- lich geworden, und dem Gegner eine heftige Ohrfeige versetzt hat, worauf beiderseits weitere Tätlichkeiten gefolgt sind. Nachdem das Regiment in feine Garnison Gießen aus dem Manöver zurückgekehrt war, überbrachte der Angeklagte Stammler in Schmitz Auftrag deffen Kameraden Jakobi eine Forderung auf Pistolen, die auch in der Folge Annahme fand. Dieser Forderung war schon im Februar oder März e'ne Säbelforderung deö Schmitz an Jacobi vorauSgegangen, welche nach Ablauf der Dienstzeit ausgetragen werden sollte. ES handelte sich damals um wörtliche Beleidigungen, denen noch mehrfache Reibereien von beiden Seiten gefolgt fein sollen. Der stattgefundene Zweikampf ist mit Waffen der hiesigen Corps „Teutonia" und „Hassta" auSgefochten. Die Anklage behauptet, daß das stattgehabte Duell vorher von einem gebildet gewesenen Ehrengericht gebilligt worden sei, unb die Angeklagten Gebhardt, Langermann, Koch, BaaS, Brettel und Rübe diesem angehört hätten.
Im Zuschauerraum deS Schwurgerichts stand zwischen der eisernen Barre, welche diesen Raum von dem für die
Zeugen referbirten abschließr, bis zur Mauer schon eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung die Menge Kopf an Kopf gedrängt. Auch vor dem Saale war der Andrang groß. Kurz vor 9 Uhr nahmen die Angeklagten aus der Anklagebank Platz. Alle- was an Juristen im GerichtSgebäude abkömmlich, hatte sich vor Beginn der Verhandlung im Zeugenraum eingefunden, ebenso der Hauptmann der Compagnie, bei der der Angeklagte Schmitz und der Verlebte Jacobi dienten.
Um i/z10 Uhr betrat der Gerichtshof den Saal. Bei der AuSloosung der Geschworenen übt Rechtsanwalt Grünewald da-Ablehnungsrecht für die Vertheidigung aus. Unter den Geschworenen, die in dieser Sache fitzen, befindet fich keiner auS Gießen. Dor Eintritt in die Verhandlung beantragt Rechtsanwalt Schirnrnelpfeng, einen Sachverständigen zu laden, der über die Bedeutung und das Wesen der studentischen Ehrengerichte im 8. C. vernommen werden solle. Dem widerspricht der Erste Staatsanwalt, es feien ja unter den Zeugen mindesten- 20 Corpsstudenten, die darüber Auskunft geben können, wenn es gewünscht wird. Rechtsanwalt Schimmel# pfeng erklärt, daß ein Student in jungen Semestein ein competente- Urtheil nicht haben könne. DaS Gericht beschließt, den vom Vertheidiger vorgeschlagenen Sachverständigen, Gerichtßaffeffor Focke, zu Nachmittag 3 Uhr telegraphisch zu laden. Die Angeklagten erklären sämmtlich, unbestraft au fein.
Der Angeklagte Schmitz schildert sein Berhältniß zu dem Verstorbenen Jakobi, wie e- die Anklage darstellt, ebenso den Verlauf deS Duells. Er will beim ersten Sugelwechsel die Waffe nach oben gehalten haben, um seinen Gegner nicht zu treffen. Beim zweiten Kugelwechsel allerdings habe er sicher gezielt, weil er gemerkt, daß Jakobi eS bei der Sache Ernst nehme. Auf die Frage des Borfitzenden, wer bet dem Duell sonst noch betheiligt war, bittet der Angeklagte, ihm die Antwort zu erlaffen, er wolle nicht denunciren. Auf den „unverschämten Bauernzipfel", den ihm Jakobi im Roth- quartier an den Kopf geworfen, habe er mit einem „unverschämten Bauernlümmel" gedient. Seine Forderung, die er an Jakobi gesandt, habe auf Pistolen, 10 Schritt Distance, gelautet- wer den dreimaligen Kugelwechsel bestimmt hat, will der Angeklagte nicht mehr wiffen. Der Angek agte Schmitz erklärt die Animosität zwischen ihm und Jakobi daher rührend: Jener war älteren Semester-wie er, aber an Jahren war jener jünger. Schon als er noch Fuchs war, steckte Jakobi ihm gegenüber den alten Herrn heraus und so gerieth man mit der Zeit aneinander. ES habe Niemand auf ihn einen Zwang auSgeübt, den Gegner zu fordern ober sich mit diesem zu duelltren. Betreff- de- Ehrengerichts verweigert der Angeklagte die Auskunft. — Die Angeklagten Gebh ardt und Langermann machen
von dem Rechte der Au-kunft-verweigerung Gebrauch. Der Angeklagte Koch ist bereit, über den Hergang des Duells auszusagen. SS seien alle Formalitäten des Zweikampfes beobachtet worden. Zeuge war Gecundant de- verstorbenen Jakobi. Die Angeklagten BaaS, Brettel und Rude verweigern jede Auskunft. Der Angeklagte Stammler schildert da- mißliche Berhältniß der beiden Duellanten zu einander. Der Zeuge hat fich, wie tr behauptet, redlich Mühe gegeben, die Gegner zu versöhnen, und e- war ihm dies wenigsten- insoweit möglich, daß tm Manöver anscheinend ein leidliches Berhältniß zu sein schien. Der Zeuge bedauert, in Nieder- Florstadt mit den beiden Freunden nicht in einem Quartier gelegen zu haben, er hätte dann die Beiden auseinander# gehalten. Zeuge hat dem Jakobi die Forderung von Schwitz Überbracht. Er bedauert unendlich, bet dem Duell nicht zugegen gewesen zu sein, er glaubt, daß eS ihm hierbei möglich gewesen wäre, daS Aeuß'.rste zu verhindern. Der Zeuge bemerkt, daß bei dem Duell zehn Sprungschritte mit dreimaligem Kugelwechsel commentwäßig seien.
Der nun vernommene Sachverständige Dr. K. Müller erklärt, daß der Tod de- Jakobi infolge des SchuffeS ein* getreten fei. — Professor Popp ert schließt fich dem Gutachten deS Dr. Müller an. Wenn man auch zu Anfang Hoffnung hatte, Jakobi zu heilen, so hat doch die Section ergeben, daß diese Annahme irrig war und der Schuß den Tod desselben herbeigeführt. Beim Angeklagten Schmitz war die Verletzung eine ungleichmäßig schlimmere, als bei seinem Gegner. ES sei als ein Wunder zu bezeichnen, daß dieser geheilt wurde, waS fich aber daher erkläre, daß dieser Verletzte eine kräftige Constitution hatte. Man war eher Überzeugt, Schmitz würde in der Klinik an den Verletzungen zu Grunde gehen, ehe man daran dachte, daß der Tod Jakobi hinwegraffen würde. Man hielt diesen für den leichter Verletzten. (Schluß folgt.)
Wöchentliche Ueberftcht der Todesfälle tu GteM
50. Woche. Vom 5. December bis 11. December 1897. Einwohnerzahl: angenommen zu 23 700 (Incl. 1600 Mann Militär). St-rüftchk-ftsztster: 17,54, nach Abzug der Ortsfremden 8,770/0, Kinder
SS starben em: ZniewAen: Erwachsene
tm ddir
1.Lebensjahr: 2.-lß.3ah:
BSsart. Neubildung
2
2
_ -V
Gehirnhautentzünd.
1 (1)
1 (1)
— —
Lungenentzündung
1 (1)
1 (D
— —
Bauchfellentzündung
1 (1)
1 (1)
—— ——
Lebensschwäche
1
—
1 —
Selbstmord
1
1
— ——
Verschüttung
1 (1)
1 (1)
— —
(Summa: 8 (4)
7 (4)
1 —
Snm. Die tn Klammern gesrylen Zistern gebe« an, wie viele
\ er Todesfälle in dec betreffenben Krankheit auf von auswärts nach
Gteßrn gebrachte Kranke kommen
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Schellfische
heute eingetroffen bei 11364
J. M. Schulhof,
Alleillvertretkr für Gberhtffku:
Otto Schmidt
Kleinkinder-Bewahranstalt.
Am nächsten Sonntag, den 19. December, soll die Christ- bescheeruug unserer Anstalt gehalten werden.
Nachmittags 4 Uhr findet zunächst in der Johanneskirche bei brennenden Christbäumen eine kirchliche Feier statt, die zugleich als Gemeindegottesdienft gehalten wird. Nach Schluß desselben werden in der Kleinkind er sch ule, auch im Lichte des Christbaums, den Kindern ihre Gaben bescheert werden.
Zu der kirchlichen Feier in der Johanneskirche laden wir die ganze Gemeinde freundlichst ein. Zu der Bescheeruug in der Anstalt selbst können wir, außer den Angehörigen der Kinder, wegen des beschränkten Raumes leider Niemanden einladen. r ,
Alle, die uns für die Christbescheerung unserer Anstalt noch Gaben zugedacht haben, bitten wir, dieselben bis Ende dieser Woche an eine der Vorstandsdamen gelangen zu lassen.
Gießen, den 15. December 1897.
Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahranstalt.
Dr. Naumann.
A. Lange & Söhne.
Präcisions
Uhren
1. Ranges.
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== Hegründet 1857. ===== Billigste Bedienung.
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Heute und morgen:
^chmemefleifch nicht ladenrein, per Psd. 52 Pfg.
Stierfleisch nicht ladenrein, per Pfd. 51Pfg.
Städtischer Arbeitsnachweis Gießen.
Garteustraste 2
«ngedoß der «rMHoetimtr t 1 Bäcker, 1 Bauschlosser, 2 Schuhmacher, 1 Schreiner, 12 Taglöhner, 1 Fuhrknecht, 3 HauSburschen, 1 Näherin, 1 Comptorist, 1 Schreib gehülfe.
Nachfraa» der «ebeitaader t 5 Kesselschmiede, 5 Stemmer, 6 Schlaffer, 3 MoMenre, 5 Nieter. 3 Vorzeichner, sämmtlich für dauernde u. lohnende Accord- arbeit in ein großes Werk, 1 Drechsler für eine Dampfdrechslerei, 1 Schriftsetzer, 1 tüchtiger Spengler, 3 tücht. Glaser, 1 tücht. Küfer, 2 tücht. Sattler, 1 tücht. Schreiner, 2 Ackerkn-chte, 1 Lauffrau, 10 Dienstmädchen für Küche und Hausarbeit, 1 Köchin, 2 Dienstmädchen für landw. Arbeiten, 1 Beiköchin, 1 Echreibgehülfe (Anfänger) __________________________________________________________
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der Fabrik Union.
Pröcißousuhttn 1. Ranges.
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Versteigerungen.
Freitag den 17. vecbr. 1897,
Nachmittaas 2 Uhr,
im Adler zu Gießen versteigere ich öffentlich gegen baar:
1 Kuh, 3 Hobelbänke, 1 Secretär, 1 Berlicow, mehrere Sophas, einen Glasschrank und sonstige MobUien, bto- Porzellan, eine Partie Cigarren, eine Anzahl Bilder u. s. w.
11356 «n-el Gerichtsvollzieher
10
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