Lehmann u. To., Handel-gesellschaft hterselbst ftattgefunden. Ein Arbeiter wurde auf der Stelle getödtet, zwei leben-« gefährlich verletzt, vier erlitten erhebliche Brandwunden durch Stichflammen. Die Ursache der Explosion ift noch u cht genau festgeftellt. Bermuthlich ist die Gas-Aether-Lampe eines Arbeiters uwgefallen und die Flamme hierauf an den Aerher geschlagen.
Berlin, 11. November. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte der hiefigen türkischen Botschaft ist provisorisch der DtvtflonS General Tewftk Pascha, Gesandter in Belgrad, betraut worden, welcher bereit- hier eiugetroffen ist.
Wien, 11. November. Die katholische Volk-« Partei beschloß, eS Ebenhoch zu überlaffen, ob er die Präfidentenstelle im Abgeordnetenhause übernehme« wolle. Ebeohoch lehnte da- Anerbieten ab und reiste nach Linz, um von dort aus seinen letzten Entschluß kund zu thun. Die parlamentarische Rechte der Commission beschloß, au Ebenhoch- Caudidatur festzuhalten.
Die Corrcurreuzelarrsel der Handluugs- gehülfen.
Bekanntlich tritt schon in kurzer geil ein wichtiger Theil des neuen Handelsgesetzbuchs in Kraft. Der Abschnitt über die Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge erlangt bereits mit Beginn des nächsten Jahres Gesetzeskraft. Er enthält in vieler Beziehung neues Recht, namentlich in der Richtung einer Erweiterung der Rechte der HandlungSgehülfen und Lehrlinge. Hierzu gehören auch die Bestimmungen über die Beschränkung der Gültigkeit der Concurrenzclausel. Es herrscht nun in kaufmännischen Kreisen eine große Unklarheit darüber, wie weit die neuen Bestimmungen auch Anwendung finden auf die am 1. Januar 1898 bestehenden Anstellungsverträge. Insbesondere ist man vielfach zweifelhaft, ob ein unter dem gegenwärtigen Rechtszustande verabredetes Concurrenzverbot, das seine Wirkung erst nach dem 1. Januar 1898 entfaltet, nach dem alten oder nach dem neuen Recht zu beurtheilen ist. Darauf ist zunächst zu bemerken, daß das neue Handelsgesetzbuch und sein Einführungsgesetz bestimmte, ausdrückliche Vorschriften hierüber nicht Irrsten. Es ist nun die Meinung vertreten worden, daß die Art. 170 und 171 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch hier analog anzuwenden seien. Rach diesen bleiben zwar für ein Schuldverhältniß, das vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden ist, die bisherigen Gesetze maßgebend, indessen bestimmt sich ein zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehendes Mieth-, Pacht- oder Dienstverhältniß, wenn nicht die Kündigung nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den ersten Termin erfolgt, für den sie nach den bestehenden Gesetzen zulässig ist, von diesem Zeitpunkt an nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es wird nicht leicht zu begründen sein, wie man diese für den bürgerlichen Dienstvertrag gegebenen Vorschriften ohne Weiteres auf den Vertrag der HandlungSgehülfen schon vom 1. Januar nächsten Jahres ab anwenden will. Denn darüber herrscht in der bisherigen Literatur über diese Frage kein Zweifel, daß vom 1. Januar 1898 bis zum 1. Januar 1900 als Ergänzung des Rechts des neuen Handelsgesetzbuchs über die Gehülfen nicht das Bügerliche Gesetzbuch mit seinen Bestimmungen über den Dienstvertrag zur Anwendung gelangt, sondern das geltende bürgerliche Recht. Eine Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs entbehrt jeder positiven Bestimmung. Fehlen uns aber hier ausdrückliche Vorschriften, dann müssen die allerdings in der Theorie und Praxis sehr bestrittenen Grund« sätze über die zeitliche Geltung der Gesetze zur Anwendung gebracht werden. ES fällt also hier die Erforschung des maßgebenden Gesetzeswillens in den Bereich der Auslegung. Bei dieser Auslegung kommt es zunächst in Betracht, wie dies auch der Art. 2 des Code civil ausdrücklich ausspricht, daß Gesetze regelmäßig die Bestimmung haben, die rechtliche Gestaltung der Gegenwart und der Zukunft zu ordnen, und daß die diesem Zweck dienende abstracle Norm eben deshalb diejenigen Verhältnisse rechtlich ausprägen will, die während ihrer Geltung sich verwirklchen. Aber der Gesetzgeber kann die wohlbegründete Absicht haben, sein Herrschaftsbereich über die gewöhnlichen Grenzen hinaus zu erstrecken. Dabei kommt namentlich in Betracht die Wichtigkeit und Bedeutung, die der Urheber des neuen Rechts diesem aus Gründen der Sittlichkeit oder des Gemeinwohls, aus ethischen, politischen, socialen ober wirlhschaftlichen Rücksichten beilegt; je größer diese Bedeutung ist, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, daß dem neuen Recht auch die früher entstandenen Rechtsverhältnisse haben unterwerfen werden sollen. Und das dürfte auf den Zweck des Verbots in der Concurrenzclausel vollkommen zutreffen. Der Gesetzgeber hat dasselbe aus wichtigen socialpolitischen Gründen erlassen. Er hat die individuelle Vertragsfreiheit nach dieser Richtung beschränkt, um Mißbräuchen vorzubeugen, welcher bisher mit dieser Freiheit getrieben worden sind. Die übermäßige Ausdehnung der Concurrenzclausel, die von dem Handelsgesetzbuch verboten wird, wird als ein Verstoß gegen die Sittlichkeit und öffentliche Ordnung angesehen. Daraus wird man denn auf die Absicht des Gesetzgebers schließen dürfen, alle Concurrenz- clauseln, die am 1. Januar 1898 bestehen, sofort dem neuen Recht unterzuordnen. Es wird deshalb anzunehmen fein, daß unsere Gerichte schon gleich nach dem 1. Januar 1898 die neuen Vorschriften über die Concurrenzclausel auch auf die bestehenden Verträge zur Anwendung bringen werden. Darnach ist eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem HandlungSgehülfen, durch welche dieser für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerb« lichen Thättgkeit beschräntt wird, für den HandlungSgehülfen nur insoweit verbindlich, als die Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch die eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Hand- lungsgehülfen ausgeschlossen wird; die Beschränkung kann überhaupt nicht auf einen Zeitraum von mehr als drei
Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden. Die Vereinbarung ist ganz nichtig, wenn der Handlungsgehülfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist. Es wird im Interesse unseres Handelsstandes liegen, bei Zeiten Vorkehrungen zu treffen, um diesen Bestimmungen des Gesetzbuches zu genügen. Denn man wird nicht fehlgehen mit der Annahme, daß unsere Gerichte im Falle des Prozesses die Vorschriften des neuen Handelsgesetzbuches vom nächsten 1. Januar ab auf alle bestehenden Anftellungs- vertrüge von HandlungSgehülfen zur Anwendung bringen.
€oc*Us unb prcrota
Siehe«, 11. November 1897.
• • Empfang. Seine Königl.Hoheit der Großherzog empfingen am 10. November u. A. den Provinzialrabbiner Dr. Sander von > ießen.
Kirchliche Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigft geruht, dem Pfarrverwalter Dr. Franz BacontuS zn Wald-Uelverßheirn, Decanat Oppenheim, die evangelische Pfarrstelle dafelbst zu übertragen, den evangel. Pfarrer Hermann Phil. Schnabel von Dortelweil, z. Zk. in Darmstadt, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.
* • Theaterverein. Grillparzer scheint langsam auf unseren Bühnen eine Stelle neben unseren Klassikern zu erlangen. Und wenn dieser Erfolg dem Lebenden versagt blieb und sich erst bei der Feier seine- achtzigsten Geburt-tageS in der Ferne ankündigte, so dürfen wir heute wohl annehmen, wo seine vor sieben und acht Jahrzehnten geschriebenen Hauptwerke wenig von ihrer Frische und ihrem Reiz eingebüßt haben, daß dieser Erfolg ein dauernder sein wird. Der große Eindruck, den in der vorigen Saison „DeS Meeres und der Liebe Wellen" und gestern „Medea" erzielte, spricht durchaus dafür. Grillparzer, den seine Landsleute gerne den österreichischen Schiller nennen, hat eher eine Neigung, in der Weise Goethes dem tragischen Conflict die Spitze abzubrechen und seine Stücke elegisch auSkltngen zu lassen. Die weiche Poesie, die einzelne der schönsten Partien in „DeS Meeres und der Liebe Wellen" und in „Tappho" erfüllt, hat sogar einen stark idyllischen Zug. An tragischer Wucht nimmt wohl „Medea" die höchste Stelle unter Allem, wa- Grillparzer geschaffen har, ein und überragt weit die beiden anderen Werke auS dem griechischen Alterthum. ES ist das Schlußstück der Trilogie „DaS goldene Vließ", und zum vollen Berständniß der Hand- lurg und der beiden Hauptcharaktere gehört eigentlich eine Kenntniß der beiden früheren Stücke, tn denen die unselige Verbindung deS Paares geschlossen wird. Schon in der Er- öffnultgSsceue der „Medea", die un- beide in einer fremden Umgebung vorführt, wird der tragische Grundton deS Stückes machtvoll angeschlagen: die Situation tft so sehr mit Conflict- stoff gesättigt, die Charaktere einander so entgegengesetzt und die Unnatur der durch alles Vergangene doch unlösbar gemachten Verbindung so groß, daß eine Katastrophe unvermeidbar wird. Es steigert nur den tragischen Eindruck, daß sich die beiden Frauen — Kreusa und Medea — Anfangs finden und daß ihr Versuch, die Kluft zwischen den Gatten au-zufüllen, diese nur erweitern muß. Zwei durch gemeinsame Schuld und Schicksale au einander gekettete Gatten, die jede» in einer anderen Welt leben und darum sich immer fremd bleiben, ja auseinanderstreben müssen: das scheint un- daS unveraltbare und tiefergreifende Problem deS Stückes, während wir den Elementen der eigentlichen Medeafabel, dem Zauberwesen und dem Ktndermord, nur secundäre Bedeutung beilegen. Trotz aller Kunst deS Dichters halten wir die psychologische Motivirung der grauenhaften That nicht für zwingend genug. — Die gestrige Vorstellung darf als ein unbestreitbarer Erfolg deS hiesigen Theaters bezeichnet werden. DaS Hauptinteresse galt dem gefeierten Gaste, Frau Anna Führing aus Berlin. Die älteren Theaterbesucher erinnern sich vielleicht der Medea Clara Zieglers, einer Glanzrolle dieser Tragödin. Die Leistung unseres Gastes, der einen Vergleich wir ihr nicht zu scheuen braucht, unterschied sich von der ihrer berühmten Vorgängerin schon durch den Stil der Darstellung. Clara Ziegler, die der älteren Schule unserer Schauspieler angehörte, gelang am Besten der zweite Act, während sie im dritten und vierten versagte. Frau Führing verfügt über außerordentliche Mittel und ihrem ungemein biegsamen Organ stehen einige Herzenslaute und gewaltige LeidenschaftSauS- brüche, sanfte Schmeicheltöne und schneidender Hohn gleichmäßig zu Gebote. Sie hat diesen Vorzug mit Clara Ziegler gemein, während sie die größere Leidenschaft und die dämonische Ader ihr voraus hat. Den Höhepunkt ihres Könnens bildeten daher der dritte und vierte Act. Die Rolle war ungemein fein und sorgfältig ausgearbeitet. Mcht ganz frei scheint die Darstellerin von der Neigung vieler tragischen Künstler der Gegenwart, den Sturmwind der Leidenschaft zu dämpfen und dafür den Schwerpunkt auf daS schauspielerische Detail zu legen, selbst auf Kosten deS großen tragischen Stils. Es wird belehrend und genußreich sein, die hochbegabte und vtelseittge Künstlerin heute Abend als Donna Diana zu sehen. Unseren einheimischen Künstlern und der Regie gebührt unbedingte- Lob für die Hingabe, mit der fie sich ihrer Ausgabe widmeten. Sehr erfreue bat e- unS, in Frl. Marlofs eine so ausgezeichnete Darstellerin der Kreusa zu finden. Durch ihr sympathisches Spiel und ihr liebenswürdiges Naturell dürfte sich die Dame vorzüglich für Shakespeare'fche Mädchen- und Frauengestatten eignen. Erfolgreich führte Herr Janson die wenig dankbare Rolle de» Jason durch. Der Darsteller vergriff sich einige Male im Tone, glücklicher Weise ohne den Gesammteindruck wesentlich zu stören. Auch die Nebenrollen wurden befriedigend dargestellt, König Kreon durch Herrn Forsch, der im Fortgang des Stücks seine anfängliche Un» ficherheit verlor, Gora durch Frau Helm, der Herold der Amphithryonen durch Herrn Liebscher. Zu viel war am Ende des Stückes gestrichen worden- darunter litt nicht nur das Berständniß der Handlung, sondern mehr noch die Idee
des Stücke-. Reichlicher Beifall des ausverkauften Hauses zeichnete nach jedem Actschluß die Darsteller au».
• • Feuer. In der Schützeustraße spielten Kinder wahrend der Abwesenheit der Eltern gestern Vormittag in der Schlafstube mit Streichhölzern und zündeten hierbei ein Bett au, daS vollständig verbrannte. Dadurch, daß rasche Hilfe zur Hand war, wurde ein größeres Brandunglück verhütet. — Ja verflossener Nacht entstand in einem Laden in den Neuen Bauen Feuer. Eine größere Parthie Waaren verbrannte, ebenso wurde da- Hau- beschädigt. Die Entstedung-ursache ist nicht bekannt.
• * Das Ehrenzeichen ftlr Mitglieder freiwilliger Feuer- wehren wurde verliehen durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs dem M tgliede der Dörr u. Reinhardt'schen Fabnkfeuerwehr in WormS Adam Ebert- den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu Mainz Fritz Bartholomae, Bernhard Schreiber, Joseph Danzer und Edmund Jung- den Mitgliedern der Turner Feuerwehr zu Osthofen Eduard Melzer, Simon Mayer und Johann Müller.
• • Die Lotterie der Frankfurter Allgem vlnNen- unb Pflanzen-Ausstellung ist auf den 29. und 30. December d. I. v erle gt worden.
• • Wie wird fich der kommende Winter gestatte«? Dielst eine zur Zeit viel erörterte Frage. Erfahrene Land- Bewohner behaupten, der Winter werde diesmal recht streng werden und viel Frost und El- bringen. Sie gründen ihre Behauptung u. A. darauf, daß die Hamster ihre Borrarh-kammern außergewöhnlich tief angelegt, die Schwalben fich in diesem Jahre ganz besonders frühzeitig fort gemacht und auch die wilden Gänse jetzt schon ihre Züge von Norden nach Süden aogetreten haben. — Die Richtigkeit dieser Bekundungen vorausgesetzt, wird der diesmalige Winter nicht nur sehr streng werden, sondern auch sehr früh seinen Einzug halten. Dies schließt wiederum die Jägerwelt aus dem Umstande, daß Hasen und Rehwild sehr frühzeitig in die Haarfärbung eintreten, weil der Dach- in diesem Jahre um etwa vier Wochen früher al- sonst Moose und Laubftreu für- Winterlager zum Bau geführt hat, mb weil die aus dem Norden zu und zurückkehrenden Waldschnepfen statt Anfang October schon vierzehn Tage früher eingetroffen find. Ob die Wetterpropheten recht behalten, wird und muß die Zeit lehren. Wer lebt, erlebte!
* • Wetterbericht. Der Kern deS hohen Drucke- ist weiter nach Süden bezw. gegen Osten gerückt und hat fich dabei merklich verstärkt. Er liegt heute mit einem Barometerstand von über 784 Millimeter an der ostdeutschen Küste. Infolgedessen treten etwa- stärkere Gradienten auf und herrscht zum Theil eine frische östliche Luftbewegung, welche der Witterung stellenweise einen rauhen Character verleiht. — Voraussichtliche Witterung: Abgesehen von Morgennebeln im Allgemeinen heitere- Wetter.
r. Michelbach (bei Schotten), 10. November. In der Nackt von gestern auf heute sind ca. zehn Gebäude mit Nebengebäuden abgebrannt.
Bad Nauheim. 10. November. Von einem traurigen Geschick wurde wiederum die Familie de- so plötzlich um- Leben gekommenen Bürgermeister-Hartmann in Rödgen betroffen. Der Sohn desselben kam nämlich unter einen schweren Wagen und wurde derartig verletzt, daß wenig Hoffnung auf Wiederherstellung vorhanden ist. Man wird der so schwer vom Schicksal geprüften Familie da- tiefste Mitleid nicht versagen können.
Freiensteinau. 8. November. Ruchlose Hände haben in der Nacht vom letzten Freitag auf SamStag an der Staatsstraße von hier nach Holzmühl 20 Bäu mchen geschädigt- davon waren 13 wilde und fieben Obstbäuwe. Von letzteren stnd zwei abgeschnitten, alle anderen auf halbe Meterlänge geschält, glücklicherweise jedoch nicht rundum, so daß zu hoffen steht, daß die meisten durch sachgemäße Behandlung gerettet werden. Der Frevel ist augenscheinlich von einer Person au-geübt worden, nach den gleichartigen Schnitten zu urtheilen. Darwft. Ztg.
Lauterbach. 9. November. Die feierliche Eröffnung der hiesigen Webschule fand heute Mittag in Gegenwart de- RegierungSrathS Noack von Darmstadt, der KreiS- und städtischen Behörden, wie de- AufsichtSrathS und des Haupt- lehrerS der Schule statt.
□ Darmstadt. 10. November. DaS erwähnte Wohl« thätigkeitSfest vom SamStag hat, wie wir hören, einen Bruttoertrag von ca. 7000 Mk. ergeben, so daß nach Abzug der Unkosten mindestens je ca. 3000 Mk. der PenfionSkasse deutscher Journalisten und Schriftsteller in München, sowie der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger zu Gute kommen werden. Die Gaben für die Veranstaltung find so reichlich geflossen, daß noch größere Wein-, Bier- re. vorräthe unverkauft geblieben sind und demnächst zu Gunsten der Sache versteigert werden.
Offenbach, 9. November. Wie groß der Eonsum an Pferdefleisch in hiesiger Stadt ist, geht auS der That- sache hervor, daß ein hieflger Pserdemetzger tu verflossener Woche allein 14 Pserde schlachtete. Wenn man den weiteren Pferdemetzger mit etwa 6 Stück hinzurechnet, so kommen auf eine Woche 20 Pferde. N. Hess. v.
• Offenburg. 10 November. Der Personeuzug Nr. 53 fuhr heute früh 5 Uhr infolge falscher Weichen- stelluug auf den Schluß einer Rangirabtheilung. Personen wurden nicht verletzt, dagegen ist der Materialschaden bedeutend. Sieben Gürerwagen wurden mehr oder weniger beschädigt, drei vollständig zertrümmert.
• Dresden, 10. November. Heute Vormittag wurde in der Blumenstraße die siebenjährige Tochter deS in der Piruaschen Straße wohnenden Ehepaares ülbrich ermordet aufgefunden.


