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1897
Freitag den 8. October
Nr. 236 Zweites Blatt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger.
Amts- «nd Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.
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Aintliechor Theil.
Nr. 43 des Reichs Gesetzblatts, ausgegeben den 4. d. M., enthält:
(Nr. 2421.) Bekanntmachung, betreffend die Anzeige« pflicht für die Geflügelcholera. Vom 2. October 1897.
Gießen, den 6. October 1897.
Großherzoglicher Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, 4. October 1897. Betr.: Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen.
Die
Gntzh. Kreis-SchutcomsMon Gieße«
au die Schulvorstände de- Kreises.
Nachdem Ihnen die Listen der zum Besuche der Fort« bildungsschule Verpflichteten wieder zugegangen sind, beauftragen wir Sie, dieselben den Lehrern zur Aufstellung der Schülerlisten für die Fortbildungsschule des Jahres 1897/98 zuzustellen und den Unterricht wie früher beginnen zu lasten. Zugleich machen wir Sie darauf aufmerksam, daß in Gemeinden mit mehr als 40 Schülern die Fortbildungsschule in zwei Klassen getrennt werden muß.
v. Gagern.
Schwurgericht.
W. Gießen, 6. October.
Fortsetzung der Verhandlung gegen den Kesselschmied Georg Ever« von Schwetzingen wegen TodtschlagS, Todtschlags- versuch und gefährlicher Körperverletzung.
Am Abend sei der Angeklagte nach Rödgen zu gegangen und habe in der Krauch'schen Wirthschaft die Oehm getroffen. Aber auch eine Anna Rühl von Rödgen war in der Wirth« schäft zugegen, mit dieser habe er gesprochen und derselben die Hand gegeben, da sei die Oehm aufgestanden- er habe gesagt, wenn Du aufstehst bist Du eine Leiche. Seckinger, den der Angeklagte für seinen Nebenbuhler hielt, habe er nicht gesehen. Darauf sei er mit der Rühl nach der Mufik -u gegangen- dann sei der alte Seckinger auf ihn zugekommen, da habe er sein offenes Meffer vor sich gehalten, um diesen fich vom Leib zu halten- daß er den Seckinger mit dem Meffer verletzt, habe er nicht gesehen, er will dann, ohne dabet Gedanken zu haben, da« offene Meffer in die Tasche gesteckt haben. Kurz darauf seien eine Menge Menschen auf ihn etngedrungen und auf ihn geschlagen worden, da habe er das Meffer zum zweiten Male gezogen, um sich zu wehren- er habe nicht die Absicht gehabt, Jemand zu tödten, er habe auch nicht gesehen, daß der Bürgermeister Hartmann es gewesen, den er getroffen. Er habe zuerst Verletzungen erhalten und sich nur in der Nothwehr de« MefferS bedient. TS thue ihm leid, daß der Bürgermeister Hartmann durch ihn umS Leben gekommen sei. Der Angeklagte bestreitet entschieden, um sich gestochen zu haben, als er das Meffer gebraucht, er habe daffelbe nur vor fich hiugehalten, um die Angriffe abzuwehren.
Der Vorsitzende schildert den Geschworenen die Situation dahin, daß der Angeklagte zuerst dem alten Seckinger, de« Vater de« angeblichen Nebenbuhler«, einen Stich versetzt, sodaß besten Gedärme aus dem Leibe traten, da habe eS einen Lärm gegeben, man rief: Seckinger fei getroffen- der unglückliche Bürgermeister fei über die Bänke gestiegen und habe den Angeklagten für verhaftet erklärt, da habe der Erstere den verhängnißvolleu Stich erhalten, der ihm das Leden ge« kostet. Dann fei Alles auf den Angeklagten losgestürmt und erst daun habe er seine Schläge und den Schlag mit der Flasche, von der er spreche, erhalten. Bei dem Herumstoßen mit de« Mester hat auch der Dienstknecht PH. Amthor einen Stich in den Hals erhalten, der nur dadurch keine tödtliche Wirkung hatte, weil der Gummikragen dieselbe abhielt.
Der Angeklagte gesteht zu, daß er es gewesen, der den Bürgermeister tödtlich getroffen. Betreffs der Verletzung des Seckinger wisse er nicht, wie daS zugegangen.
Hierauf wird als Zeuge und Sachverständiger der Arzt Dr. Hirsch von Bad-Nauheim vernommen. Er hatte den Bürgermeister Hartmann und den Ph. Seckinger nach ihre« Einbringen in das Nauheimer Krankenhaus in Behandlung. Der Bürgermeister hatte eine tödliche Wunde am Unterleib, aus der die Gedärme heraushingen. Weitere Wunden zeigten fich au der Hand und am Arm. Bürgermeister Hartmann starb noch tm Laufe des Tages. Die Verletzungen deS Seckinger heilten verhältnißmäßig gut, sodaß er am neunten Tage entlasten werden konnte. Derselbe hat aber später
seine Heilung in der Klinik zu Gießen beendet. — Medicinal- rath Dr. Weckerling-Friedberg wird ebenfalls als fach- verständiger Zeuge vernommen. Er sei in der betreffenden Nacht von dem A» geklagten herau-geklingelt worden, derselbe hatte am Oberschenkel zwei Wunden und einige Kopfverletzungen, die von Schlägen herrührten, während die eine Wunde am Oberschenkel fieben Centimeter lang und sehr tief war und durch Messerschnitte entstanden ist. Der Angeklagte war damals wenig gesprächig und sehr erschöpft, aber nicht vom Alkohol, sondern vom Blutverlust. Er machte die Bemerkung, er habe sich gegen Hundert gewehrt. Dem Sachverständigen wird die Frage vorgelegt, ob der Angeklagte, wenn er ein Meffer offen in der Tasche getragen hätte, fich dadurch die Wunde am Oberschenkel aus Versehen selbst beigebracht haben könne, die dieser verneint- wohl aber sei eS möglich, daß der Angeklagte beim Umfichhauen mit dem Meffer sich beide Wunden unversehens selbst beigebracht habe. Der Angeklagte erklärt, er könne an seiner Hose heute noch die geflickte Stelle zeigen, die vom Meffer durchstoßen sei, al« ihm die Wunde am Oberschenkel betgebracht wurde. Die Geschworenen be« trachten fich das Beinkleid, welche« EverS heute noch an hat. Medictnalrath Weckerling erklärt, daß die schadhafte Stelle der Hose nicht von den Verletzungen am Oberschenkel herrühren könne, eS müßte diese Stelle größer sein. — Dr. Weißgerber, Affistenzarzt der chirurgischen Klinik, wird alS Zeuge vernommen. Er hat den Seckinger, nachdem er aus der Behandlung des Dr. Hirsch entlasten und eine Ver« schlimmerung der Wunde eingetreten war, behandelt- derselbe konnte nach 14 tägiger Behandlung entlasten werden. Fraglos war die Wunde des Seckinger lebensgefährlich. — Gendarm Steinbach von Frieeberg hat den Angeklagten zuerst vernommen, es war im Hospital zu Friedberg, da hat er ihm mitgetheilt, er fei zuerst von dem alten Srckiuger mit dem Meffer gestochen worden, da habe er fich gewehrt und auch mit dem Mester gearbeitet- es sei ein gewöhnliches Brod' meffer gewesen. Der Zeuge will dann ermittelt haben, daß das Meffer, welches der Angeklagte bei seiner Blutarbeit benutzt hat, von dem Mefferschmied Schäfer in Friedberg gekauft wurde. Durch Verhandeln mit Schäfer hat der Zeuge von Schäfer ein Meffer erhalten, welches von gleicher Gattung ist, wie das deS Angeklagten gewesen- dasselbe liegt auf dem Gerichtstisch, und ist deffen Klinge mindestens 15 Ctm. lang, dolchartig gestaltet und haarscharf geschliffen. Dem Zeugen ist erzählt worden, der Angeklagte habe in Friedberg an mehrere Burschen am Tage der That die Aufforderung gerichtet: „Wer geht mit nach Rödgen, da fließt heute noch Blut." — Der Zeuge Kestelschmied Herrn. Heintz von Frankfurt a. M. war eine Zeit lang College beß Angeklagten, er hält den EverS für einen leicht erregbaren, hitzigen Menschen. — Der Zeuge Müller Karl Dietz von Schwalheim gibt seiner Dienstmagd Oehm da« beste Zeugniß- der Zeuge hat dieselbe vor dem EverS gewarnt, er will mit dem EverS auf seinem Eigenthum Differenzen gehabt haben, derselbe sei anmaßend geworden und habe auf seine Stärke gepocht. Am Tage der Kirchweihe in Rödgen habe er der Elise Oehm verboten, dorthin zu gehen- e« könnte ein Unglück geben, wenn sie den EverS dort treffe, dann sei der junge Seckinger gekommen und habe mit ihr zu deren Mutter gehen wollen. — Auguste Bax mann von Hannover, Plattnerin in Schwalheim, hat auf der Kirchweihe in Rödgen gesehen, wie der alte Seckinger den Stich weg hatte, sie sei dann in Ohnmacht gefallen. — Die Zeugin Wittwe Karl Schmidt bezeugt, daß der Angeklagte am Tage der Rödgener Kirchwethe in Friedberg gewesen.
Wilh. Heller, Gastwirth in Friedberg, erzählt, daß der Angeklagte in sehr aufgeregtem Zustande in seiner Wirthschaft eingekehrt, doch sei er nüchtern gewesen. — Der Zeuge Leonhard Stierhof war in der Heller'schen Wirthschaft, da sei der Angeklagte in aufgeregtem Zustande angekommen und habe erzählt, er komme von Schwalheim, von dort hätten ihn die Burschen verfolgt, er fürchte fich aber nicht, wenn er wieder nach dort komme, schlitze er den Burschen den Leib auf. — Wilh. Theiß, von Ober-Wöllstadt ist am Tage der Kirchweih mit dem Angeklagten in Wickstadt und Nieder- Florstadt gewesen. Sie seien über Friedberg gekommen und da habe der Evers auf der Gerbenhainer Mühle gesagt, er habe sein Meffer verloren und müffe fich in Friedberg ein neues kaufen. In Nieder.Florstadt will fich der Zeuge von EverS getrennt haben. — Auf Befragen deS Staatsanwalts erklärt Zeuge: EverS habe bei dem Mefferschmied einen Knicker verlangt, er habe dann ein Meffer ausgesucht, wie er früher schon eins besessen hatte. - Der Zeuge Karl DebuS von Bottenhorn erzählt ungefähr dasselbe. Um 6 Uhr Abends habe man fich getrennt, wo der Angeklagte geblieben, weiß der Zeuge nicht, EverS sei bis zur Trennung
nüchtern gewesen. Zeuge bezeichnet sonst den Angeklagten als einen verträglichen Genossen und fleißigen Kameraden. — Ferd. Jakob Schäfer, Mefferschmied von Fried- berg, erklärt, am Tage der Kirchweih in Rödgen sei der Angeklagte in seinen Laden gekommen mit noch zwei Burschen und habe ein feststehende« Messer verlangt. Er habe dem Kunden verschiedene Messer vorgelegt, und dieser habe eine« davon für 2 Mark 30 Pfennige gekauft. Dem Zeugen ist beim Ankauf de» Messers durch EverS nichts aufgefallen. — Seminardiener Ludw. Faber von Friedberg war acht Tage vor der Kirchweih in Rödgen tu der Heller'schen Wirthschaft in Friedberg, als der Angeklagte den Schwalheirner Buben gedroht, den Leib aufzuschlitzen und die Hälse abzuschneiden. Er habe drei Jahre bei der Marine gedient. EverS sei furchtbar aufgeregt, aber nicht betrunken gewesen. — Adolph Kölsch Ehefrau von Friedberg er- klärt, der Angeklagte sei am Abend der Rödgener Kirchweih in ihrer Wirthschaft gewesen, er war sehr aufgeregt, habe fich seiner Stärke gerühmt, indem er sagte, er habe schon mit dem berühmten Ab« gerungen. Der Angeklagte war, als er die Wirthschaft verließ, angetrunken, die andern Gäste seien von ihm gegen 7^11 Uhr aufgefordert worden, mit nach Rödgen zu gehen, da würde eß noch waS geben! Von Blutfließen hat Evers nicht gesprochen. — Der Fahrbursche Franz Krölh von Friedberg hat am Sonntag der Kirch- weihe tn Rödgen den Georg EverS getroffen und ist mit ihm in die Kölsch'sche Wirthschaft gegangen, wa« da geredet wurde, weiß der Zeuge nicht, er war angetrunken. — Herrn. MarganuS, Metzger aus Friedberg, war auch an dem be- treffenden Abend in Kölschs Wirthschaft in Friedberg, al« Kröly und EverS dort wegen ihrer Stärke fich gestritten. Die Wirthin gebot Feierabend, da forderte er die andern Gäste auf, mir nach Rödgen zu kommen, er sagte, mit Such Friedberger Koffern ist nichts anzufangen, wenn ihr Souroge habt, dann kommt mit nach Rödgen, da giebt es noch eine Attaque, da wird noch Blut fließen. Gegen 11 Uhr ging EverS fort. — Der Angeklagte bestreitet entschieden, diese Aeußerungen gethan zu haben. — Der Nachtwächter Karl Schneider von Schwalheim erklärt, am Abend der Rödgener Kirmes sei der Angeklagte an ihn herangetreten und habe ihn gefragt, wo die Liese sei, er meinte damit sein Mädchen. Er habe ihm die Antwort gegeben, in Rödgen auf der Kerb. Der Angeklagte habe dann gesagt, dann werde er sie schon kriegen. — Wilh. Nikolaus von Schwalheim traf den Angeklagten, welcher ihn nach der Oehm frug, mit der er noch zum Abschied ein Wort sprechen wolle. — Elise Oehm, die Geliebte des Angeklagten, erklärte, mit Ever« nicht verlobt gewesen zu sein, sie muß aber zugestehen, daß ein wechselseitige« Eheversprechen bestand. — Der Erste Staatsanwalt ist der Ansicht, daß, da das Ver- löbniß nicht mehr bestehe, die Angeklagte da« Zeugniß nicht ver- weigern können. — Der Dertheidiger ist entgegengesetzter Anficht. Der Angeklagte erklärte noch heute bereit zu sein, die Oehm zu heirathen. — Die Elise Oehm erklärte au«- drücklich, den Angeklagten nicht mehr heirathen zu wollen, sie sei nicht mehr dessen Braut und bereit, Zeugniß abzu- legen. Sie habe seit drei Jahren mit EverS ein Verhältuiß gehabt, dies habe aber seit Juli d. I. aufgehört. Der Angeklagte sei damals auf Konrad Seckinger eifersüchtig gewesen und habe ihr öfter Drohungen gemacht. — Der Maurer Joh. Konrad Seckinger, der Nebenbuhler deS Angeklagten und neue Bräutigam der Oehm, deponirt, er habe seit 14 Tagen vor der Ktrme« von Rödgen mit der Oehm ein Verhältniß; er will fie heirathen, trotzdem er weiß, daß sie mit EverS ein von Folgen begleitetes Ver- hältniß unterhalten. Acht Tage vor der Kirmes habe der Angeklagte mit ihm angebunden. Auf der Kirchweih erfuhr der Zeuge, daß EverS da sei, er habe sich drücken wollener schildert nun, wie sein Vater den Stich bekommen, da habe er gerufen: „Bürgermeister, mein Vater ist gestochen!" er habe den Bürgermeister von Schwalheim gemeint, es sei aber der Bürgermeister Hartmann von Rödgen gekommen und habe erklärt, der Mann müsse verhaftet werden, er sei auf den Tisch gestiegen, eß gab einen kurzen Tumult und hierbei habe auch Hartmann die Verletzungen bekommen. Der Zeuge hat genau gesehen, daß der Angeklagte etwa zwei Schritte auf den Tisch zu ging, auf dem Hartmann stand, und da hat dieser, ohne daß er vom Tisch herunter kam, die Stiche erhalten. EverS hat nach Ansicht des Zeugen genau gewußt, daß eß der Bürgermeister war.
ES folgt die Verlesung beß AugenschetvprotocollS und die Vorlegung einer Handzeichnung, auf Grund deren den Geschworenen die Situation klar wird. Bürgermeister Hensel von Schwalheim hat mit dem Bürgermeister Hartmann zusammen gesessen, da sei ein Barsche gekommen und


