Nr. 106 Erstes Blatt Wrcitaq den 7 Mai
1897
Der*
Hießeuer -nzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag«.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betreffend: Schweinemarkt in Lich.
i^Großh. Ministerium des Innern hat die Abhaltung des Schweinemarktes in Lich am 13. Mai 1897 unter folgenden Bedingungen genehmigt:
1. Für den Auf- und Abtrieb ist den Anordnungen des Kreisveterinärarztes gemäß je eine bestimmte Stelle zu schaffen.
2. Auf den Markt dürfen nur Thiere aus unverseuchten Orten des Großherzogthums Hessen, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens sieben Tage in unverseuchten hessischen Orten in seuchenfreiem Zustande zugebracht haben, aufgetrieben werden.
3. Außer der Controle der Ursprungszeugnisse hat selbstverständlich auch die thierärztliche Besichtigung der Thiere vor dem Auftriebe zu erfolgen.
Gießen, den 6. Mai 1897.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gaqern.
Bekanntmachung.
Johannes Martin hat die Concesfion als Dienst« wann mit der Nr. 2 erhalten.
Gießen, den 6. Mai 1897.
Großherzoglicheö Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.
Deutfd?eir Ueistzsrag.
215. Sitzung. Mittwoch, den 5. Mai 1897.
Auf der TageS-Oldnung steht die zweite Berathung deS Auswanderungsgesetzes.
S 1 setzt die Erlaubnißpfltchiitzkett für Unternehmer fest, welche die AuSwandererbeförderung nach außerdeutfchcn Ländern betreiben.
Abg. Lenzmann (frs. 93p.) erklärt, seine Freunde könnten sich mit dem Gesetz nicht befreunden. Der Grundgedanke desselben sei ganz verfehlt, es trage den Poltzeistempel an der Stirn. Auch die Commission habe eS nicht gebessert. ES klinge ja verlockend, wenn dafür gesorgt werden soll, daß der Deutsche auch im Auslande das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit der Hetmath nicht verliere. Aber einen Einfluß könne der Deutsche im Auslande auf die Geschicke Deutschlands doch nicht haben, denn er trage nicht unsere Steuern. Er dürfe also auch nicht mitreden wollen. Wir haben eS oft genug empfunden, was es beiß«, wenn die Deutschen im Auslande sich aufdringlich um uns bekümmern, uns vorschretben wollen, ob wir einen Staatsmann ehren ober nicht ehren sollen, ob wir so ober so viel für Heer unb Marine ausgeben sollen. DeS schönen Gedankens des kosmopolitischen Deutschlands halber dürfen wir nicht unsere Rheder schädigen. Der nationale Gedanke ist aber hier nur die Flöte des Vogelfängers, mit der man den eigentlichen verderblichen Zweck dieses Gesetzes zu cachtren sucht: den agrarischen Zweck, durch die Potizeigewall unsere Arbeiter möglichst im Lande zu halten. Man will die Auswanderer nach bestimmten Gegenden hin- und von bestimmten Gegenden ablenken. Dazu wäre aber eine Auskunftsstelle das Richtige. Mit Ihrer Concesiionsweise bewirken Sie nur, daß sich die Auswanderer ausländischer Vermittler und Schiffe bedienen. Redner betont weiter, es sei nicht einmal der Begriff Auswanderer festgelegt: man verstehe darunter wohl nur die Zwischendeckspafsagtere, schaffe alfo wieder Unterschiede zum Nachthetle der Unbemittelten. Und wie könne man eine solche Er- laubniß und Verbotsmacht in die Hand eines einzelnen Mannes, deS Reichskanzlers legen! Wenn man der Linken ihre Stellung zur Marine vorwerfe, wenn man sie vaterlandslose Gesellen nenne — ein Schimpf, eine Beleidigung! (Rufe rechts: Zur Sache!) — Er spreche zur Sache und schließe: ein solches Gesetz lehnen wir ab, weil es dem Baterlande nicht zum Heil, sondern zum Unheil gereiche. (Beifall links.)
Director im Auswärtigen Amte Reichardt: Wie soll eine nationale Auswanderungspolitik getrieben werden, wenn ein so maßvoller Weg, wie der hier vorgeschlagene, auf eine fo maßlose Kritik stößt, wie die des Voiredners unb wie die neueste Eingabe auS Hamburg. Wie ist in bieser Petition die auch vom Vorredner wiedergegebene Behauptung möglich, daß angesichts der Vorlage eine Verbindung von Maaren- und Auswanbereroerkehr unmöglich werde. Dadurch drückt man ja geradezu die Auswanderer, diese Pfadfinder deS Handels, zur Maare herab. Kann das, was wir erstreben, erreicht werden, wenn wir etwa zwanzig Stellen statt der einzigen Zentralstelle hätten, welche die Vorlage für das Concefftonswefen »orschlSgt.
Abg. v. Cuny (nl.) vertheidtgt die Commission gegen die Lenzmann'ichen Angriffe. Die 2lrt, wie Lenzmann über die Deutschen im Auslande gefprotbeu, entspreche jedenfalls nicht seinem, des Redners, nationalen Gefühl. Auch die Commission habe in jeder erlaubten Meise den Zusammenhang der Deutschen im Auslande mit der Hetmath stärken wollen.
Abg. Dr. Hahn (b. k. Fractton): Die etgenthümltche Stellung der freisinnigen Volleparlet zu nationalen Fragen sei durch Lenzmonn zu geradezu drastischem Ausdruck gekommen. Der Vorlage wohne keinerlei agrarische Tendenz bei. WaS die Deutschen im Auslande anlange, so hätten dieselben allerdings vielfach mehr Verständnlß für die BiSmarck'sche Politik bewiesen altz Lenzmann, ebenso mehr nationale Gesinnung. Die Vorlage gefährde nicht die internationale Freizügigkeit, sie gebe den Auswanderern nur mit Ratb und Thal an die Hand unb fchiktze sie gegen ben Eigennutz der Unternehmer
unb gegen die Wahl ungeeigneter Gegenden. Auch Englanb habe seine Auswanberung planmäßig beeinflußt.
Abg. Dr. Hasse (nl.) wahrt ben Deutschen im Auslande daS Recht, in deutschen Dingen mttzureden; sie seien häufig viel vor- urthetlSfreter.
Abg. Dr. Förster (Ref.-P.) wendet sich ebenfalls gegen die Aeußerungen Lenzmanns und tritt für den Grundgedanken des Gesetzes ein.
Abg. Dr. Barth (frs. Bg.) meint, mit dem Worte national scheine ihm heute ein etwas rednerischer LuxuS getrieben worden zu sein. Mit Bezug auf die Vorlage feien die Hansestädte einig, daß sie verkehrt sei
Abg. Graf Arnim (Rp.): Wenn Lenzmann von angeblichen nationalen Jntereffen gesprochen, so könne er mit solchen Herren nicht discutiren, aber festnageln wolle er eine solche Neußerung.
S 1 wird angenommen.
Zu 8 2: Zur Ertheilung der Erlaubniß ist der Reichskanzler zuständig, beantragt Abg. Dr. Bachem (Ctr.) hlnzuzusügen: unter Zustimmung deS BundesrathS.
Dtrector Reichardt gibt gegen den Antrag zu bedenken, daß ja alsdann der ganze complicirte Apparat des BundeSrathS bei jeder ConceffionSsache in Bewegung gesetzt werden müßte.
Abg. Barth spricht sich gegen ben Antrag auS, weil in dem Erforberniß ber Zustimmung auch des Bundesraths noch ein weiteres Hinderniß gegen die Ertheilung von Concesfionen liegen würde.
Dr. Schäbler (Ctr.), Marquardsen (nl.), Bachem (Ctr.) und Graf Arnim (Rp.) iraten für den Antrag Bachem ein, worauf derselbe angenommen wird.
S 2 ordnet an, daß die Erlaubniß in der Regel nur zu erteilen sei an Reichsangehörige mit gewerblichen Niederlassungen im Reiche, an juristische Personen mit Sitz im ReichSgebiele rc.
Ein Antrag Frese-Barth will, daß diesen Personen und Gesellschaften die Erlaubniß nur zu versagen fei bei Vorliegen von Thatsachen, welche auf Unzuverlässigkeit im Gewerbebetriebe schließen lasten.
Zur Berathung werden gleichzeitig die SS 6 und 11 gestellt. 8 6 bestimmt: Die Erlaubniß ist nur für bestimmte Länder ober Orte, unb im Falle überseeischer Besörderung nur für bestimmte Einfchiffungshäfen zu erlheilen.
Die Anträge Hobenberg unb Nabbyl wollen die Bestimmung: „nur für bestimmte Länder oder One" streichen.
Ein Antrag Frefe-Barth will: die Erlaubniß solle nicht allgemein nur für bestimmt» Länder rc. unb Häfen erthrilt werden können, sondern der Reichskanzler solle befugt fein, jederzeit die Beförderung deutscher Auswanderer auö deutschen Häfen nach bestimmten Ländern zu untersagen.
8 11 bestimmt, die Erlaubniß sei jederzeit widerruflich.
Ein Antrag Frese-Barth will ben Widerruf an bestimmte Voraussetzungen binden.
Ein Antrag Nabbyl will auch den Widerruf an die Zustimmung des BundeSrathS knüpfen und für Siedelungsgefellschaften die vorherige Anhörung des BeiralhS gemäß 8 40 vorfchreiden.
Nach kurzer Debatte tritt Vertagung ein.
Morgen 1 Uhr Weiterberathung
Schluß 5'/. Uhr.
Der-tsches Reich.
Berlin, 5. Mai. Die kaiserliche CabinetSorbre über die Zweikämpfe der Ojfiziere ist in der Provinz Posen in Wirksamkeit getreten. Diese Ordre bestimmt bekanntlich, daß bei Ehrenhändeln grundsätzlich der Ehrenrath angerusen und, falls gegen seinen Beschluß, über den der zuständige Commandeur zu enischeiden hat, Berufung eingelegt wird, der Kaiser die endgiltige Entscheidung trifft. Die Mlitheilung ist aus Pieschen datirt und lautet: Durch den Landrath v. Rovll fühlten mehrere Reserveoffiziere sich beleidigt. Sie theilten gemeinschaftlich den Sachverhalt dem Offizier Ehrenrath in Schrimm mit. Der Ehrenrath entschied dleie Angelegenheit zu Gunsten der Beleidigten. Die Ent- schetdung ist vom Kaiser bestätigt worden.
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Berlin, 5. Mai. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Seine Kaiserliche unb Königliche Hoheit der Kronprinz Wilhelm von Preußen vollendet morgen sein fünfzehnte- Lebensjahr. Behütet von der Liebe und Sorge seiner hohen Eltern, ist der junge Prinz herangewachsen, auf den sich die Hoffnungen seines preußischen und deS deutschen Volkes für die Zukunft richten. Wenn jetzt der Kronprinz in bad Lebensalter eintritt, mit welchem auch für ihn deS Lebens Ernst beginnt, so werden die herzlichsten und aufrichtigsten Glückwünsche Aller ihn an der Schwelle deS neuen Lebens- jahreS begrüßen und in daS Gebet auSklingen, daß er seinem Lande ein achter unb rechter Hohenzollernfürst werden wöge, für welches hohe Ziel er im Vater daS Beispiel vor Augen hat unb im Groß- und Urgroßvater selbst noch schauen durfte.
PariS, 5. Mai. Die Herzogin von Alen,on ist thatsächlich verschwunden. Die Polizei glaubt zwar, fie be- finde sich in einem Zimmer der Champs ElyffeS, wohin nach der Katastrophe Verwundete geschafft wurden, aber bisher konnten ihre Schwester«, die Königin von Neapel und die Gräfin Trani, welche die ganze Nacht nach ihr herumsuchten, keine Nachricht erhalten. Der Leichnam der Herzogin ist
> zwar auch nicht gefunden, aber einige Blätter nennen sie bereits unter den Todten. Der „Figaro" gibt folgende erste Todtenliste: 1. Herzogin von Alenyon- 2. Gräfin Hunolstein, Schwester des Herzogs von Uzös- 3. Marquise Mai« son, Schwester deS BaronS Mackau; 4. Baronin BatimeSnil, Schwägerin der vorgenannten; 5. Baronin Laumont, die mit ihrer Tochter umgekommen ist,- 6. die beiden Töchter de» Grafen Chevillh, eines der Chefs der Partei des Herzog» von Orleans- 7. Generalin ChevalS- 8. Madame de Sain- Ange, Schwester der vorgenannten,- 9. Madame de Carahon- Latour und deren Kammerdiener- 10. Madame Theodor PorgeS, geborene Weisweiler- 11. Baronin Saint°Marti«- 12. Madame Gosselin: 13. Gräfin Mimerrl, Tochter der vorgenannten- 14. Gräfin Bonneval- 15. Madame Jacques Haußmann, Frau de- Direktors im Colonialministerium- 16. Madame Bernard-Dutreuil- 17. Madame de Baran- valle- 18. Madame HoSkier, Frau de- bekannten Bankier-- 19. Madame Rolland-GoSlin und deren Tochter- 20. Madame Nitot, Frau eines bekannten Arztes- 21. Dr. Feuland- 22. dessen Tochter (Dr. Feuland rettete zuerst seine Fra«, kehrte bann in die Flammen zurück, um die Tochter z» suchen und kam dort mit ihr um)- 23. General Munter, welcher schwer verwundet nach dem HoSpital geschafft wurde und während deS Transports starb- 24. Fräulein Mandat« Grancey- 25. Vicomteffe Malezieux, deren Leichnam nur an Ringen unb Schlüsseln erkannt werden konnte - 26. u. 27. die beiden Gräfinnen Hinnisdal- 28. die OrdenSschweister Ginoux- 29. Baronin Saint-Didier, deren Salon einer der bekanntesten von Paris war. Die alte Dame saß in einem Fauteuil in ihrer Verkaufsbude- als das Feuer ausbrach, wollten ihre Freundinnen sie mitreißen, aber vom Alter halb gelähmt, blieb sie in ihrem Fauteuil, wo sie vom Rauch erstickte- ihre beiden Kammerfrauen find mit ihr verbrannt. Der „Matin" nennt unter den Todten auch Frau Schlumberger, Frau Louis Kahn geborene Siedel. Während der Nacht find in den Hospitälern gestorben: Baronin Saint- Martin, Madame de Morado, Madame de Flores, die Frau des spanischen ConsulS. Schwer verwundet ist die Gräfin Horn, geborene v. Haber.
Paris, 5. Mai. Die Blätter sind überfüllt mit Schilderungen der Katastrophe, als der Brand ausbrach und die Menge in wahnsinniger Flucht auf die Straße herauS- stürzte. Damen wurden niebergetreten und wanden fich mit gräßlichem Hilfegeschrei unter den Füßen der Flüchtenden. Die Angestellten der dem Bazar gegenüberliegenden Rotb- schtld'schen Stallungen konnten Einige aus dem Gewühl her- vorziehen. In den geöffneten Hof des Rothschtld'schen Stall- gebäudeS stürzten Personen, denen die Kleider auf dem Leibe brannten. General Munter, von Flammen umgeben, warf sich rasend von Schmerz in einen mit Wasser gefüllten Pferdetrog, brennende Damen walzten sich heulend auf dem Pflaster deS HofeS- ein Stallknecht bespritzte einige mit der Gießkanne unb reitete ihnen dadurch bas Leben. Im Inner« war die Panik deshalb so furchtbar, weil in wenigen Sekunden daS auS Theerleinwand bestehende Dach brannte unb bald den Flüchtenden auf die Köpfe stürzte. Die Leichen waren derart ineinander geschlungen, daß man mehrfach die Glieder brechen mußte, um fie von einander loszumachen- zumeist ist der obere Theil des Körpers verbrannt, der untere unversehrt. Viele Uhren, Schmucksachen, Portemonnaie- und Portefeuilles, darunter eines mit 50,000 Francs, wurden auf der UnglückSftätte gefunden. Personen, die fich im Innern befanden, erzählten, daß Herren wie toll auf die flüchtende Menge geschlagen haben, um fich Bahn zu brechen - Frauen lehnten wie gelähmt an der Wand, wehrlos den Tod erwartend. Eine Ordensschwester erzählt, als sie flüchtete, fei ihr eine elegante Dame in ben Weg getreten, habe fie geküßt und mit ben Armen umschlungen mit den Rufen: wir werden zusammen in den Himmel fahren. Nur mit größter Krastanstrengung konnte sich die Ordensschwester von der Umschlingung lösen. Die Brasilianerin Madame de Silva lief mitten durch die Flammen inS Freie, indem sie ihre bähen Kinder mit ihren Kleidern zu schützen suchte, alle drei find gerettet, wenngleich die Mutter schwere Brandwunden erlitt. Zahlreiche heldenhafte RettungSthateu werden gemeldet. Ein Arbeiter drang mehrmals in die Brandstätte ein trotz der Brandwunden, die er an der Hand erlitten hatte. Die gerichtliche Untersuchung ist eröffnet, um fest« zustrllen, wer für das Unglück verantwortlich ist.
PariS, 5. Mai. Die Kammerfrau der Herzogin von Alen-on hat, nachdem fie die im Industrie-Palast ausgestellten Leichen besichtigt hat, nicht daS geringste Anzeichen gefunden, welches annehmen ließe, daß die Herzogin fich darunter befinde. Dagegen hat man hie silberne Taschenuhr mit goldenem Karabinerhaken, welche der Herzogin ge-


