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Der chteßener -«teiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.
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Gießener Anzeiger
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Bekanntmachung,
betreffend: Schießübungen.
GS wird hiermit zur öffentlichen Keuntuiß gebracht, daß da« 3. Bataillon der Infanterie Regiments Kaiser Wilhelm am Donnerstag den 10., Freitag den 11. und Samstag den 12. Juni l. Js. ein Schießen mit scharfen Patronen in dem Gelände nordöstlich Wismar mit der Schußrichtung gegen den Wismarer Wald, bezw. gegen Ober-Walgern und Kirchners abhalteu wird. Es darf daher das Gelände an diefen Tagen zwischen den Ortschaften Wismar—Ruttershausen—Odeuhauseu— Salzböden—Forsthaus—Waldhaus—Krofdorf- Wismar von S Uhr Bormittags bis 2 Uhr Nachmittags nicht betreten werden.
Die Straßen Kroftors-Forsthau-,WaldhauS—Schmelz— Salzböden — Odeahausen — Retter-Hausen dürfen betreten werden, die Straßen Ruttershausen—Wt-mar und Wismar— ForsthauS—WaldhauS stad gesperrt.
DaS Bataillon wird durch Ausstellen von Mannschaften daS gefährdete Gelände absperren lassen.
Gießen, den 5. Juni 1897.
Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Gagern.
Übergängen nicht länger als es die Nothwendigkeit erfordert, anhalten oder einzelne Wagen auf denselben abgestellt werden.
§ 8. Das Hinüberschaffen von Pflügen, Eggen und sonstigen Geräthen, sowie von Baumstämmen und anderen schweren Gegenständen über die Bahn darf, sofern solche nicht getragen werden, nur auf Wagen oder unterlegten Schleifen erfolgen. p ,,
§ 9. Das Betreten der Bahn, insoweit solche entlang des Dammes der Main-Weser-Bahn hinführt, und die Be Nutzung derselben als Zugang zur Güterverladestelle Großen- Linden ist Unbefugten strengstens verboten.
§ 10. Alle Beschädigungen der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen einschließlich der Betriebsmittel nebst Zubehör, sowie das Auflegen von Steinen, Holz und sonstigen Gegenständen auf das Planum der Bahn, das Auf- und Abladen von Gegenständen auf dem Fahrgeleise oder näher als ein Meter von demselben, das Anbringen sonstiger Fahr- hinderniffe sind verboten, ebenso die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausweichevorrichtungen und überhaupt alle den Betrieb störenden Handlungen.
§ 11. Der Bahnbetrieb an Sonn- und Feiertagen ist gänzlich untersagt. .
§ 12. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht auf Grund anderwelter Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.
Gießen, den 4. Juni 1897.
GroßherzogltcheS KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
Polizeiverordnung betreffend den Betrieb der Industriebahn der Firma Carl Haas jun. zu Gießen.
Nachdem der Firma Carl Haas jun. zu Gießen die jederzeit widerrufliche Concefsion zur Anlage einer schmal- spurtgen Industriebahn zwischen ihrem in der Gemarkung Großen-Linden gelegenen Kalkwerk und der Güterverladestelle Großen-Linden der Main Weser-Bahn, sowie zum Betrieb dieser Bahn sowohl mit Pferden als auch mit Locomotive ertheilt worden ist, wird hinsichtlich des Betriebes und besten Sicherheit mit Genehmigung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern vom 2. Juni 1897 zu Nr. M. I. 12805 und mit Zustimmung des Kreisausschustes verordnet, was folgt:
§ 1. Jede Locomotive muß mit einem Läutewerk ver- sehen sein. Bei Annäherung eines Zuges oder einer einzeln fahrenden Locomotive an einem Straßen- oder Wegübergang hat der Locomotivführer bis nach Erreichung des Ueberganges die Läutevorrichtung in Bewegung zu setzen.
Außerdem ist die Läutevorrichtung in Thätrgkett zu setzen, wenn Menschen oder Fuhrwerk auf der Bahn oder in gefahrdrohender Nähe derselben bemerkt werden.
Wird der Zug durch Pferde bewegt, so hat der Führer destelben die erforderlichen Warnungssignale mittelst Schrillpfeife zu geben.
§ 2. An jedem Zug müsten außer der Maschmenbremse so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen angebracht und bedient sein, daß der dritte Theil aller Wagen gebremst werden kann; kein Zug darf mehr wie 6 Transportwagen führen.
§ 3. Bei Dunkelheit muß der erste Wagen zu beiden Seiten, der letzte Wagen an der Hinterwand beleuchtet sein.
§ 4. Die Fahrgeschwindigkeit der einzelnen Züge darf 15 Kilometer in der Stunde nicht übersteigen.
§ 5. An dem Uebergang der Bahn über die Kreis, straße Klein-Linden und Großen-Linden find Warnungstafeln mit entsprechender Aufschrift aufzustellen und letztere gut zu beleuchten, falls zur Nachtzeit oder bei eintretender Dunkel- heit gefahren werden soll.
§ 6. Sobald sich ein Zug der Industriebahn nähert, wüsten Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lastthieren bei den an dem Straßen Übergang ausgestellten Warnungstafeln bezw. vor den Wegübergängen halten bezw. die Bahn räumen. l M r
§ 7. Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vreh ohne Auf- jücht auf oder neben den Fahrgeleisen stehen zu lasten. Es ßst ferner untersagt, Vieh frei auf der Bahn laufen zu llasten und sind Personen, welchen die Aufsicht über bie auf der Straße oder sonst in der Nähe der Bahn befindlichen Thiere obliegt, dafür verantwortlich, daß die Bahn von den Thieren nicht betreten wird, bezw. daß dieselben vorkommen- lren Falles alsbald wieder von der Bahn entfernt werden.
Aufsichtslos dastehendes Fuhrwerk oder Vieh, sowie sonstige Gegenstände, welche die Geleise versperren, ist das Bahnpersonal daraus zu entfernen befugt. _
Ebenso dürfen aber auch die Bahnzüge auf den Weg-
Bekanntmachung.
Die tm 1., 3., 4., 5. und 6. Baubezirk vom 24. bis 31. Mai l. IS. abgehaltenen Versteigerungen deS GraS- nutzens an den KreiSstrahen des Kreise- Gießen haben die Genehmigung erhalten.
Gießen, den 5. Juni 1897.
Der Großherzogliche KreiSbauinspector.
I. B.: Schultz.____________________
Bekanntmachung.
ES wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Grohh. Steuer-Asteffor Becker durch Bersügung Großh. Ministerium- der Finanzen, Abtheilung für Steuerwesen, vom 29. v. MtS. mit der interimistischen Verwaltung deS Rent- amts Alsfeld während der Beurlaubung deS Großh. Rent- amtmann- KlooS in der Zeit vom 9. bis 24. d. MtS. beauftragt worden ist.
Alsfeld, den 2. Juni 1897. Großherzogliche- Rentamt Alsfeld. KlooS.
Politische Wochenschau.
Friedeusverhaudluugeu auf der Balkauhalbtusel im Gauge. — Reife des Präsidenten Saure nach St. Petersburg.
Infolge der entschiedenen Erklärung der Botschafter, daß ein Waffenstillstand von 14 Tagen ungenügend sei, um die Friedensverhandlungen zu einem günstigen Ende zu führen, hat fick der Sultan inzwischen bereit ext:int; einen Waffenstillstand für die Dauer der Friedensverhandlungeu zu bewilligen, allerdings unter der Bedingung, daß derselbe grtechischerseits streng respectirt wird. Die Botschafter nahmen denn auch da- Zugeständniß an und find inzwischen zur ersten Friedensconferenz mit den türkischen Delegirten zusammeo- getroffen. Wie bei früheren Gelegenheiten, so zeigt fich auch hierin wieder der gute Wille und Tact des Sultans- solches würde auch sicher von allen Setten dankend anerkannt werden, hätte die Pforte nicht noch für die schrecklichen Borkommniffe in Armenien Rechnung zu stehen. Doch wie überall, so wird fich auch hier wieder da- bekannte Sprüchwort: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben" vollauf bewahrheiten. Hätten die Türken der Boxstellung der Mächte s. Zt. gehorcht, die MaffacreS, die fich in Armenien abspirlten, unterdrückt und die Uebelthäter verfolgt, hätten sie, mit einem Worte, die Rechte der civilifirten Welt in ihren Rahmen respectirt, so wäre eS heute den Mächten höchst schwierig gewesen, fich der Forderung der Türkei, die mit dem Schwerte eroberten Pro- viozen zu behalten, zu widersetzen- die Greuelthaten find in- deffen noch zu frisch im Gedächtniß Aller und dürften jetzt, wo fich die Verhandlungen zwischen den Mächten und der Pforte absptelen werden, schwer in die Wagschale fallen. Bis jetzt ist die europäische Diplomatie noch bei den Präli- minarien, die näheren Festsetzungen über die einzelnen Ver-
tragSpunkte werden noch viele Schwierigkeiten bereiten; ein Schritt zur Befferung ist wenigstens insofern eingetreten, als die Stimmung des griechischen Volke- gegen da- Königshaus inzwischen eine günstigere geworden sein soll. WaS nun eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten anbetrifft, so ist an eine solche von Seiten Griechenlands kaum zu denken- seine militärische Ohnmacht ist befiegelt und daS ganze Land seufzt unter der Landplage der von Theffalteu her nach den südlichen Provinzen geflüchteten Menschenmaffen, die bet 200000 Köpfe betragen und zur Hälfte aller Subfistenzmittel bar sein sollen. Die Pflicht der europäischen Mächte ist eS daher jetzt, die noch bis vor Kurzem von den Griechen zur Schau getragene arrogante Haltung zu vergessen und fich des unglücklichen Landes anzunehmen, denn Griechenland ist schon insofern genügend bestraft, indem eS sein lang gehegtes Vorhaben, Kreta mit ihm vereint zu sehen, auf ewige Zeit entschwinden sieht. ES ist zu hoffen, daß die Pforte auch jetzt bei den FriedenSverhandluugen einen versöhnlichen Character zu Tage legen wird und nicht auf Forderungen besteht, die eine Einigung unmöglich machen.
Nach den neuesten Nachrichten soll nunmehr die Abreise deS Präsidenten Faure zum Besuch deS Zaren in St. Petersburg als beschloffene Thatsache anzusehen sein. Wie vor Kurzem, als das Gerücht sich verbreitete, Kaiser Wilhelm wolle an der Weltausstellung von 1900 in Paris theil- nehmen, das französische Volk sich gebärdete, braucht kaum wiederholt zu werden, eS war deshalb auch nicht zu verwundern, daß man jetzt anläßlich der Reise deS französischen Präfidenteu ein Zusammentreffen mit Kaiser Wilhelm ä tout prix zu verhindern suchte. Noch vor wenigen Tagen hat Coram d'Ache, der sarkastische Zeichner des „Figaro", unter dem Titel „Die Marschroute" dem Volk zu verstehen geben wollen, daß ein Zusammentreffen dieser beiden Monarchen absolut unumgänglich ist. Der kürzeste Weg über Berlin sei ausgeschloffen, da alsdann Faure vom Kaiser empfangen und gezwungen sein müßte, ihn zum Besuch der Pariser Weltausstellung einzuladen. In Wien wäre der deutsche Kaiser wie zu Hause, mithin derselben Gefahr ausgesetzt, ihn dort zu treffen. Die Fahrt über Brindifi und durch die Dardanellen und das schwarze Meer wäre unmöglich, da Kaiser Wilhelm mit dem Sultan zu gut stehe. . Auf dem Seewege läge wiederum Kiel zu hart am Wege- trotzdem hat man an der letzten Route festgehalten, indem die Reise via Nord- und Ostsee nach Kronstadt als abgeschloffene Thatsache jetzt anzusehen ist. Im Weiteren steht fest, daß Herr Faure fich an Bord eines Panzerschiffes 1. Kl. einschiffen und von einem imposanten Gefolge begleitet sein wird. Die Frage, die bereits seit Monaten diScutirt wurde, ob außer dem Präfidenteu der Republik auch seine beiden Eo-Präfi- denten, die Vorsitzenden des Senats und der Kammer, nach Rußland mitgenommen werden sollen, ist noch immer nicht definitiv entschieden. DaS Commando über daS den Präsidenten zu begleitende Geschwader wird vorauSfichtlich der Admiral Gervais, der Held von Kronstadt, erhalten. Die Abtheilung Marinetruppeu, die den Präfidenten begleiten wird, soll möglichst aus solchen Mannschaften zusammengestellt werden, die fich im Besitz von Kriegsdecoratiouen befinden. Die Offiziere, sowohl die Seeoffiziere al- die der Land- truppen, werden bis zu den jüngsten Lieutenants herab für die Reise besonders ausgesucht. Man will, was ganz verzeihlich ist, den Rusien nach Möglichkeit iwpontren- man will aber auch, und macht daraus gar kein Geheimniß, die Gelegenheit wieder benutzen zu möglichst lärmenden, d. h. lärmend im bildlichen Sinne genommen, franco-rufftschen Verbrüderungs-Demonstrationen mit der Spitze gegen Deutschland und gegen den Dreibund. Dazu braucht man zahlreiches und geschickt ausgesuchtes Personal. Hoffentlich wird mau in St. Petersburg dafür sorgen, daß nicht allzugrobe Taetlostg- keilen Vorkommen.
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Trier, 4. Juni. In Zellingen wurden fünf Per- sonen, die unter einem Baum Schutz suchten, vom Blitz erschlagen.
Rom, 4. Juui. Der König von Siam begab fich heute Mittag nach dem Pantheon, um am Grabe Victor Emanuels einen Kranz ntederzulegen. Nachmittags statteten der König sowie die Prinzen dem Papste einen Besuch ab, der 20 Minuten dauerte. Hierauf begrüßte der König und die Prinzen den TardinalstaatSsecretär Rampolla. Abends findet zu Ehren deS Königs großer Empfang im Qutriual statt.
Konstantinopel, 4. Juni. Zwei Cavallerie-Regimeuter


