Ausgabe 
6.5.1897 Zweites Blatt
 
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«-iehener Anzeiger «scheint täglich, Mt Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Itamirien S tatter »erden bem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.

Zweites Blatt. Donnerstag de« 6. Mai

1897

Gießener Anzeig er

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2lmtiid?e* TyeU.

Gießen, den 4. Mai 1897.

et*.: Die Ableistung des Huldigung-« und Verfassung-« StdeS.

Das GroMerzogliche Kreisamt Gießen au die Gr. Bürgermeistereien des KreiseS mit Nnsnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke Grünberg nud Homberg.

Die Ableistung de- Huldigung-« und BerfaffungSeideS der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen OrtSbürger, sowie derjenigen Großherzogltch Hessischen Unterthaueu, welche sich, ohne OrtSbürger zu werden, verhrirathet haben, soll wie nachstehend angegeben, ftatkfinden:

1) der OrtS- und Staatsbürger au8 den in den AmtS- gettchtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeindrn des KreiseS Gteß«n Montag den 17. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Rarhhause zu Cid);

2) der Ort-« und Staatsbürger aus den in den Amts« gericht-bezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden deS Kreises Gießen Mitt­woch den 19. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Rarhhause zu Hungen-

3) der Orrs- und Staatsbürger aus den in dem Amtt- gerichtSbrzirk Gießen gelegenen Gemeinden Die«-« tag den 25. Mai d. I., Vormittag- 11 Uhr, in dem RegterungSgebäude (auf dem Brand) zu Gießen. _____

Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Per« jenen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Borgeladenen anzuzeigeu oder zu berichten, daß Niemand vorzuladen war.

Halten fich derartige Personen auSwärtS auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.

v. Gagern.

Uns de« Berhmrdlnngeu der Zweiten Steuern** de* hessischer. Stünde.

nn. Darmstadt, 2. Mai.

Die Sitzung wird um 7,10 Uhr eröffnet.

Bor Eintritt in die Tagesordnung giebt der Präsident de» Haufe Kenntniß von einem ihm vom Staatsminister zu« gegangenen Austuf zur Errichtung eine- Kaiser Friedrich« Denkmal- in Leonberg. Ferner stellt der Präsident an Hand de- Stenogramm- vom vorigen SamStag fest, daß

Seitens des Abg. Bähr eine persönliche Beleidigung des Abg. Dr. Schroeder stattgefunden habe. Er «eist mit Entschiedenheit einen derartigen Ton zurück, der der Würde und dem Ansehen de- Hanse- nur schaden könne.

Znr Tagesordnung übergehend wird die Vorlage der Regierung, Mobiliar« und sonstigen Einrichtungen in Ge« fänguiß« und A»t-gerichtS«Gebäudeu, sowie die Errichtung eine- weiteren Aufseher« Wohngebäudes in der Zellenstrafavstalt Butzbach ohne Debatte genehmigt.

Die Interpellation des Abg. Köhler, die Feier« abendstunde t« Großherzogthum betr., hat die Großh. Regierung, »egen deS unparlameutarischeu Tone-, dessen fich der Abg. Köhler in derselben bedient hat, eine Beantwortung abgelehnt. Abg. Köhler beantragt trotzdem Besprechung der Interpellation und wird diese beschloffen. Abg. Köh ler bespricht hierauf in eingehender Weise die von ihm gestellten Anfragen Über die ungleiche Behandlung der Feterabendstuude in den Städten und ans dem Lande. Er verlangt gleiche- Recht für da- Land, wie man dasselbe den Städten ohne Wettere- gewährt hat. Da- Vorgehen der Polizeiorgaue aus dem Laude sei ein rigorose- und den Ver- hältntffeu nicht entsprechende-. Er bedauert, daß durch die Nichtbeautwortnng der Interpellation da- Auftreten der Polizei auf dem Lande einfach saneitontrt würde. Er bespricht eine ganze Reihe von Fällen, in denen die Leute ohne Grund be« straft wurden, weil fie nach 11 Uhr noch bei einer Taste Kaffee oder bet einem Gla- Bier in der Spinnstube ver­sammelt waren. Da- seien doch Eingriffe in die persönlichen Rechte, die man fich nicht gefallen laffen könne. Abg. Ulrich kann e- in keiner Weise für richtig halten, daß die Regierung eS abgelehnt habe, die Interpellation zu beant­worten, eS sei denn, fie könne keine Antwort hierauf geben. Er könne auS der Interpellation keinen unparlameutarischeu Ton herauSlesen und er fordert die im Hause anwesenden Philologen auf, da- Gegentheil zu beweisen. Er verlangt gleiche- Recht für Stadt und Land und stellt einen Antrag auf Erlaß eines Gesetze- zur Aufhebung der Feierabendstunde in Au-ficht. ES sei Thatsache, daß der Gendarm auf den Dörfern die erste Violine spiele und ohne Rücksicht auf Ge­brauch und Sitte gegen die Bevölkerung vorgehe. In den Städten dulde man, daß die hohe Gesellschaft vom Abend bis zum Morgen durchkueipe, und daß hier aber die Polizei nicht zu sehen sei. Auch die Sitten werden in den Städten nicht in dem Maße gefördert, wie auf dem Lande. Er weist auf die Toiletten der Damen in den Städten hin, bei denen man eine Busennadel suchen müffe, wo fie nicht hingehöre. Seiner Anficht nach sei die Regierung verpflichtet, und müffe für die Folge gezwungen werden, die im Hause gestellten Interpellationen zu beantworten. Abg. von Köth bestätigt in vielen Fällen die Ausführungen des Abg.

Köhler, während Abg. Brunner es für richtig hält, daß auf dem Lande die Feterabendstuude eingehalten «erde, denn bei dem Landmann heiße eS: ^Morgenstunde har Gold im Munde." Abg. Friedrich hätte auch gewünscht, daß die Regierung die Beantwortung der Inter­pellation vorgeuommen hätte, um etwaige Mißstände beseitige« zu können. Der Ton in der Interpellation sei seiner An­ficht nach kein richtiger und empsehlenSwerther. Abg. Osann hält den Standpunkt der Regierung wegen der Richtbeantwortung der Interpellation für ganz richtig, denn fie enthalte Fragen, die man einem Schulbuben vorlege. Auch die Feierabeudstuude für das Land sei wohl erwogen und wirke, soweit seine Erfahrungen reichen, nur wohlthuend. Abg. Joutz bespricht ebenfalls das rigorose Vorgehen der Polizei auf dem Lande, die fich geberde, als fei fie der Fürst selbst. Eingriffe in die Personenrechte kommen häufig vor. Abg. David hält da- Verhalten der Regierung in dieser Sache nicht für correct. Hierdurch werde daS Ansehen deS Hauses nicht gefördert, und die Kammer müffe gegen eine solche Behandlung energisch Front machen. Die Art, wie die Interpellation gestellt sei, müffe der Regierung etnerlet sein- eine Beantwortung müffe aber ersolgen. Die Klagen über das ungleiche vorgehen der Polizei seien nicht abzu­leugnen. Er ersucht da- HauS, für Aufhebung der Feier­abendstunde einzuireten. Da- Fernbleiben der Regierung müffe er tadeln. Hierauf reicht der Abg. Ulrich einen Antrag auf Erlaß einer diesbezüglichen Gesetzes-Aufhebung der Feierabendstunde ein.

Zu den WshlprÜfungen übergehend schlägt der Präsident dem Hause vor, die Berathung bis auf Weiteres auszusetzen eventuell bis zur Berathung des Budgets. Abg. Pennrich beantragt, die Berathung bis zum 18. Mai auszusetzen.

Abg. Osann bespricht nochmals in eingehender Weise die Borkommniffe am letzten Samstag, die einzig und allein von der Gegenpartei hervorgerufen worden seien. Weil fie damals in der Stärke war, habe man die Abstimmung durch­drücken und seine Partei vergewaltigen wollen.

Die Abgg. Bähr, Metz, v. Köth, Ulrich, sowie die Abgg. Friedrich und Schroeder sind für eine Ver­tagung. Sämmtliche Redner mahnen zum Frieden innerhalb des Hauses. Der Bertagung-antrag des Präsidenten Haas wird hierauf mit großer Majorität angenommen, und ver­tagt fich die Kammer auf unbestimmte Zeit. Das Budget soll der Kammer noch in diesem Monat vorgelegt werden.

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Für Rhönreifende. Wie von Herrn P. Guardian im Kloster auf dem Kreuzberg (Rhön) mitgetheilt wird, fallen die diesjährigen WallfahrtStage, an welchen die Touristen auf eine sichere Unterkunft im Kloster Kreuzberg nicht rechne«

FettMeton.

Türkisches.

Plauderet von Ferdinand Klinger.

(Schluß.)

Emir" heißt so viel wie »Herr", ein Titel, der allen Denen zusteht, die ihren Stammbaum bis zum Propheten zurücksühreu können, also den hohen Adel darstellen. Lein Türke darf einem Emir unhöflich begegnen oder er soll die Hand verlieren, welche rigorose Justiz natürlich nicht immer geübt wird.Äga" bedeutet zwar auchHerr", indeffeu haftet dieser Titel mehr den ^dienenden Herren" an, wie z. B. schon erwähnt, dem KtSlar«Aga.

r6fenbi* bedeutet eigentlich einen aus vornehmer Familie Entsprossenen, meist jedoch ist eS der Ehrentitel aller Stoll- ftand-personen und der Gelehrten. DerRels-Efenbl" ist der türkische Reichskanzler, der StaatSsecretär und oberste Dolmetscher (Dragoman), Minister der auswärtigen Ange­legenheiten. Er ist eine der wichtigsten Personen am türki­schen StaatSrnder, fertigt sämmtliche Diplome, Hatti-ScheriffS (LabinetS-OrdreS), BestallnngSbrtefe aus und ist Beisitzer im Diwan- auch vertheilt er die Ferman- oder FlrmanS (Päffe neben der Bedeutung allgemeiner kaiserlicher Man­date). Die sonstigen Minister des PadischahS heißenVezlre-, von denen der Groß-Beztr der oberste ist und unseren Minister- Präsidenten entspricht.

Daß der Türke unterAllah" Gott versteht, dürfte allgemein bekannt fei«. Die türkischen Mönche »erden Derwische" genannt, mit welchem Rarnen man aber auch jede- Mitglied einer religiösen Gemeinde belegt. Die eigent­lichen Derwische treiben ihre Religion-Übungen bi- zum lächerlichsten Fanatismus - beispielsweise drehe» fie fich

stundenlang um sich selbst und schließlich so schnell, daß man kaum noch ihr Gesicht erkennen kann. Seltsamerweise werden fie aber dabet gar nicht schwindelig. Die Derwische wiffen fich ein sehr behagliches Leben zu verschaffen, obwohl sie eigentlich noch viel öfter fasten sollen, als in dem allgemeinen FastenmonatRamasan". Diese- höchste türkische Fest be­ginnt mit dem Neumond, fällt aber nicht alle Jahre in die­selbe Zeit, sondern rückt wegen deS arabischen Mondjahres alljährlich um 11 Tage vor- auf diese Weise durchläuft e- inuerhalb 31 Jahren alle Jahreszeiten. Unmittelbar nach dem Ramasan wird daSBairam"-Feft gefeiert, die Aus­lösung der Fasten, wo alles drüber und drunter geht in Wohlleben und Freiheit. Sobald die Mondsichel des ersten Viertel- sichtbar wird, beginnt diese Schwelgerei, und e- ist daher nach dreißigtägigem, nur von den Nachten unter­brochenen Fasten erklärlich, wenn daS Volk auf die höchsten Berge steigt, um daS Aufblitzen der Mondsichel zu begrüßen. So ist denn auch diese Mondsichel fälschlichder türkische Halbmond" genannt, zu seiner heraldischen Bedeutung im o-mautschen Reiche gekommen.

Der Inbegriff aller Religionsverrichtungen derMoslem" oder Muselmanen (nicht Muselmänner) ist derIslam-, daS Buch der muhamedanischen Bücher aber, unserer Bibel entsprechend, der Koran.

Vielfach wird jetzt in den Zeitungen von den Greuel« thaten der BaschiboznkS und von den Bewegungen der Rebifs gesprochen.Bascht" nennt man einen Obersten, einen Häuptling Über eine Fretwilligenschaar, und bosuk (nicht boznk) etwas Verderbtes, Schlimmes. Baschibosuk würde also so viel wieTeufelsbandenanführer" ober Räuberhauptmann" bedeuten. Jedenfalls eine recht nette Sorte!

Rebif- bagegeu ist die «ohlorganisirte unb hoffentlich

auch wohlgesittete türkische Lanbwehr. Daßvilajet" (Wtlahet) die türkische Provinz ist, dürste gemeiniglich be­kannt sein, auch, baß ber Gouverneur eine- VilajetSWall" heißt. Die VilajetS sinb wieber inSanbjaks" eingetheilt, bie unseren Regierungsbezirken gleichkommen. Die Verwaltung berfelben untersteht einemMutafferis".

Der Dicekönig von Egypten führt ben TitelKhebive". Die alte HerrscherbezetchnungKhalif" (Ehalife) ist heute ganz außer Gebrauch.

Bevor wir unsere kleine Plauberei schließen, möchten wir noch ein Wort nennen, baS zwar jedem geläufig ist, aber doch zumeist unrichtig im Munde geführt wird:Bazar". ES wird BasLr ausgesprochen unb nicht etwa BLzarr, wie man auch vielfach zu hören bekommt. Diese BazarS (nicht Bazare oder gar Bazäre) find bubenbedeckte Märkte in Kon­stantinopel, wo man nicht nur Teppiche unbBashltkS", «Feze" (Fese) kaufen kann, sondern auch Fische, Reis, Kaffee, Zucker, Mehl, Obst, Geräthe, überhaupt alle- Mög­liche erhält. Auch Speisen unb Getränke kann man auf diesenBoulevarb" zu fich nehmen unb bie Bedienung ist nicht entrüstet über einBakschich" (Trinkgeld). Hier raucht man auchTschibukS", und wer die Lust dazu verspürt, kann fich vermittels Opiums einen kleinenHaschisch" an- trinken. Haben wir bann bei einer Schale ächten Mokkas eine Bekanntschaft geschloffen, von ber wir uns schließlich trennen wollen, so verabschieben wir uns mit ben Worten: Salem aleikum!- (Friebe sei mit Euch!)

Mit bieser kleinen Blüthenlese wollen wir uns begnügen, wir glauben, baß fie alle biejenigen türkischen Worte enthält, die namentlich augenblicklich und fast täglich begegnen.