Ausgabe 
6.5.1897 Erstes Blatt
 
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Ät. 105 Erstes Blatt Donnerstag ben 6 Mai 189V

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Gießener Anzeiger erscheint täglich, Mit Ausnahme deS Montag».

Die Gießener

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Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren.

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Alle Annoncen-vurraux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegn.

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Bekanntmachung.

Die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz «der theilweise nicht selbst bewirthschaften, werden hierdurch «lfgefordert, bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde, tn deren Gemarkung die Grundstücke liegen, bis z«m 1. Juni L I schriftlich oder mündlich zu ProtocoÜ den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuercapitalieu ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Veruf-geuofsenschaft von einem Anderen, als Betriebsunter« «ehmer zur Zahlung Verpflichteten, erhoben werden. Die Anträge müffen auch die nöthigen Angaben über die Pacht« rrträgniffe der einzelnen Loose enthalten.

Sodann wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach 5 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nach« »erzeichneten Objecten ein Beitrag zur Berufsgenoffenschaft nicht erhoben wird:

1) von Grundstücken, welche zu einem land« oder forst- wirthschaftltcheu Betriebe überhaupt nicht gehören -

2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen, HauS« und Ziergärten-

8) von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb deS Landes gelegen ist-

4) von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forst« wirthschaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei eS, daß jede Nutzung aufgehört hat, sei eS, daß an Stelle der land« oder forstwirthschaftlicheu eine gewerbliche Be­nutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eine- Ackers in einen Steinbruch).

Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige Befreiung-« gründe, die sich der amtlichen Kenntniß entziehen, geltend machen können, werden aufgefordert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher daß Grundstück gelegen ist, bis zum 1. Juni l. I zu be« Anträgen.

Gieße«, den 4. Mai 1897.

Großherzogliches Kreißamt Gießen, v. Gagern.

Feuilleton.

-ie Insel Kreta in den Augen eines Franzosen aus dem vorigen Jahrhundert.

Zehn Jahre vor Ausbruch der ersten französischen Revolution unternahm ein Monsieur Tavarh mit Lands« männern und Ausländern eine Reise nach dem griechischen Archipel. In einem Octavbande von 214 Seiten übergibt er sodann seine Eindrücke der Oeffentlichkeit. Wir entnehmen daraus Folgendes.

3n unserer Gesellschaft befanden sich ein französischer Btcecousul, ein anderer Cousul, den wir tu Kanea etusetzeu sollten, einige Kaufleute und auch Lust«Reiseode. Wir waren sämmtltch mit Flinten, Pistolen, Säbeln und Degen bewaffnet. In einem Laude, wo der Stärkere die Oberhand hat, ist eine solche Art zu reisen, die sicherste. Die Bergbewohner und die Türken haben Ehrfurcht vor den Waffen der Kraozosen.

Unter allen Ländern, in denen ich mich aufgrhalten habe, ist keines, das eine so gesunde und angenehme Temperatur der Luft hatte wie Kreta. Die Hitze daselbst erreicht niemals eilten allzu hohen Grad und die strenge Kälte wird nie in der Ebene empfunden. Der Winter säugt im eigentlichen Sinne erst im December au und hört im Januar schon wieder auf. Man hat jene beiden Monate deswegen Winter genannt, weil in denselben häufige Regen fallen, der Himmel sich in Wolken hüllt und sehr heftige Nordwinde wehen, vom Februar an schmückt sich der Erdboden mit Blumen itnb Erntefrüchten. Der übrige Tbeil des Jahres ist gleichsam ein fortwährender schöner Tag. Die Nächte find nicht minder schön. Mau empfindet tn denselben eine angenehme Kühle. Die von Dünsten freie Luft erlaubt dem Beobachter eine größere Menge von Sternen zu betrachten. Zu diesen An­nehmlichkeiten des Klimas kommen noch andere beträchtliche Bortheile. Die Insel Kreta hat fast gar keine Sümpfe. Die Gewässer bleiben nirgends stehen- die Höhe der hegenden, wo sie entspringen, macht, daß ihr Lauf desto geschwinder ist

Gießen, den 4. Mat 1897.

Betr.: Die land« und forstwirthschaftliche BerufSgenoffeu« schäft für daS Großherzogthum Hessen.

Haß Großherzogliche Kreisamt Gießen en die Grwtztz. Bürger« eWeretze« »es Ätttft#.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weife zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen.

Unter Bezugnahme auf § 5 und 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlicheu Betrieben beschäftigten Personen betr., und unsere Außschretbeu vom 10. und 18. Mai sowie vom 17. Juli 1889 (Anzeigeblatt Nr. 112, 119 und 167 drittes Blatt) machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß die Grundbesitzer, welcher ihren Grundbesitz nicht selbst bewirthschaften, bet der Anmeldung baß RechtSverhältniß (z. B. Pacht rc.) unb bie Pachterträgniffe bet einzelnen Loose auzugeben haben.

Ueber die gestellten Anträge haben Sie ein Register nach btt Zettfolge bet Anträge tn vorschriftsmäßiger Form (of. Formular A. zu ber Verorbuuog vom 11. Juli 1888, S. 93 des Regierungsblattes) zu führen unb dies Register spätestens bis zum 15. Juni l. I. unter Anschluß der ge­stellten Anträge und der dazu gehörigen Nachweise an «ns eiuzusenden.

Innerhalb gleicher Frist find die Anmeldungen ein« getretener BesreiungSgrüude von der Beitragspflicht (cf. § 10 der allgem. Verordnung) mit dem von Ihnen zu führenden Antragsregister «ns mttzutheilen. Die Anträge find von Ihnen zu prüfen und nach Befund als richtig zu bescheinigen.

Sodanu weisen wir Sie unter Bezugnahme aus § 14 und 15 der genannten Verordnung hierdurch an:

1) Verzeichnisse der in den Gemeinden etwa vorhandenen larrdwirthfchaftlicheu Nebeubetriebe (z. B. von Fuhrwerks-, Drefcheret«, Brennerei-, Molkerei-, Stein« bruchS-, Sandgruben-, Lehmgruben«, Torfstich , Ziegelei«, Kattöfen, Kellerei-Betrieben rc.), soweit diese Betriebe nicht bereit- nach dem gewerblichen Unfallversicheruugs« gesetz vom 6. Juli 1884 versichert sind.

2) Verzeichnisse der außerhalb des Großherzog- thums gelegene« Grundstücke, welche zu einem landwirthschafutchen Betrieb im Großherzogthum ge« hören, mit Angabe dieser Grundstücke nach der Kataster« bezetchnung der Größe und des EigenthümerS,

und daß sie sich nirgends in Teiche sammeln. Daher können die Jusecten ihre Eier nicht in dieselben legen und daher wird man auch tu Kreta nicht, wie z. B. in Aegypten, von Mückeuschwärmen geplagt. Die Berge und die Hügelrücken find mit verschiedenen Arten von Thymian, wildem Quendel und anderen balsamischen Pflanzen bewachsen. Unter den mit Heilkräften begabten Gewächsen der Insel behauptet der Diktam den ersten Platz- er wächst in den Felsenritzen und zu unterst in den Abgründen. ES ist erstaunlich, wie sehr die Alten seine Tugenden erhoben haben! Der Vater ber Arzenetkunst, HippokraieS, verordnete in mancherlei weiblichen Krankheiten, und besonders gegen die Schmerzen einer schweren Geburt, einen Aufguß davon zum Trinken. Nunmehr erscheint eS auch begreiflich, weshalb z. B. einige Statuen ber Diana mit Diktam bekränzt waren. In unseren Tagen bedienen sich seiner bie Einwohner bet allerlei Zufällen. Die getrockneten Blätter, mit etwas Zucker angebrüht, geben ein angenehmeres Getränk als der Thee.

In einem Lande, das eine so reine Luft hat, kommen nicht viel Krankheiten vor. Daher bemerkt man auch in Kandta keine Epidemien und die Pest würde gänzlich unbekannt geblieben sein, wenn nicht die Türken die von den Venetianern errichteten Lazarethe, worin die Quarantäne gehalten werden mußte, hätten eingehen lassen. Seit der Zeit bringen die Fahrzeuge von Smyrna und Konstantinopel diese Seuche einmal um das andere dahin, ebenso den Aussatz, der ehedem tn Syrien zu Hause war, sich aber von da nach verschiedenen Inseln im Archipel gewendet hat.

Reiche Leute werden nie von dieser Krankheit befallen, fie bleibt bloS unter den gemeinen Leuten und vornehmlich unter den Griechen. Letztere beobachten ihre vier jährlichen Fasten auf daS strengste, fodaß fie während der Zeit nichts essen als eingesalzene Fische, Butargue (geräucherten Fisch« regen), martnirte Oliven und Käse. Dazu trinken fie reichlich grobe unb hitzige Lanbweine. Eine solche Lebensart entzünbet das Blut, verdickt das Flüssige und Wässerige desselben und erzeugt endlich den AnSfatz. Es ist nun schon seit hundert Jahren her, daß sich die Franzosen in Ronca niedergelassen haben und noch ist kein einziger von ihnen von derselben

an den Vorstand der Uno« uno forstwirthschaftlichen BernsS- genoffenschaft, Herrn RegierungSrath Nover in Darmstadt, bis Ende Juni l. I. einzusenden.

v. Gagern.

Vergehe» Seicystas

214. Sitzung. Dienstag, den 4. Mai 1897.

Vor der Tagesordnung erklärt Präsident v. Buol die gestrige Aeußerung deS Abg. v. Rarborff, daß die Abgg. Dr. Barth und Richtcr als Delegirte deS Auslandes aufgetreten wären, als parla­mentarisch unzulässig.

Die Ueberstcht über Einnahmen und Ausgaben der Schutz­gebiete pro 1884/86 wird in dritter Lesung genehmigt, nachdem auf eine Anfrage deS Abg. Dr. Hammacher der Dtrector der Colontal- abthetlung Frhr. ». Richthofen erklärt hat, daß ihm von Rinderpest tn Deutsch-Südwestafrika nichts bekannt sei. Sollte fie sich dort zeigen, so würden die Erfahrungen, die Dr. Koch im Caplande ge­sammelt hat, auch Deutsch-Südwestafrika zu gute kommen, umsomehr als der Assistent Kochs, Dr. Kohlstock, nach unserer Colonie gesandt worden sei.

Es folgt erste Berathung der ServiStarif-Vorlage.

Abg. Richter fragt, wie eS mit der vom Reichskanzler i« November versprochenen MUitär-Strafproceßordnung stehe.

Staatssecretär v. Bötticher erwidert, die Vorlage befinde sich in den BundeSrathsausschüssen, wenn diese darüber beschlossen hätte», werde fie an das Plenum deS BundeSrathS gehen und wenn dieser alsdann darüber Beschluß gefaßt haben werde, werde die Vorlage unverzüglich dem Reichstage zugehen. (Heiterkeit.)

Abg. Richter: Eine Belehrung vom Staatssecretär über de» Geschäftsgang im BundeSrathe brauche ich nicht. Die Militärstras- proceßoidnung ist uns vom Reichskanzler schon sür ben vorige« Herbst versprochen worben. Wenn sie uns trotzbem noch immer nicht vorltegt, so ist daS nur ein Beweis, baß ber Reichskanzler tn Regierungskreisen nicht bie nöthtge Autorität besitzt, um seine Zusage erfüllen zu können

Staatssecretär v. Bötticher: Ich habe ben Vorredner gar nicht belehren wollen; ich habe ihm nut sagen wollen, baß die Militärstrafproceßordnung in ben BunbeSrathsausschüssen liegt. DaS Versprechen des Reichskanzlers ging nicht dahin, daß der Reichstag mit dieser Vorlage im Herbst befaßt werden solle, sondern nur dahin, daß sie im Herbst an die gesetzgebenden Factoren gelangen werd«. Und diese Zusage ist erfüllt. Der Reichskanzler wird sich gewiß bemühen, die hervorgetretenen Anstände zu beseitigen; aber wenn sich bei einer Sache Schwierigkeiten zeigen, so darf man sich nicht wundern, wenn die Erledigung nicht so schnell erfolgt, aI6 es gewünscht wird.

Abg Richter: Der Reichskanzler hat s.Z. ausdrücklich gesagt, bie Vorlage werbe ben gesetzgebenben Körperschaften im Herbst« zugehen, b. h. doch beiden, also auch dem Reichstage.

Staatssecretär v. Bötticher: Herr Richter ist ein viel zu g«ter Renner ber Verfassung, als daß er nicht wissen sollte, baß ein« Vorlage ber Zustimmung be8 Bunbesraths bebarf, also zunächst <m

befallen worden. Würben die Kretenser durch eine weise und menschenfreundliche Regierung aufgeklärt, so könnten sie dieses Nebel aus ihrem Vaterlande verbannen.

Die Türken, welche Kandia bewohnen, find den Befehlen des Grobherrn nicht so sehr wie in den andern Provinzen des Reichs unterworfen. Man möchte sagen, daß fit mit der Luft, welche fie athmen, einen republikanischen Geist eie» saugen. Sie stehen einander gegen die Gewalt des Pascha» bei unb weigern sich, ihren Nacken unter das Joch de» Despotismus zu beugen. Sie find von ihrer Geburt an al» Jeniffären eingeschrieben unb machen bie vornehmste Landes» miliz aus. Daher würde es immer eine gefährliche Sache fein, fie zu einem Aufruhr zu reizen. So oft die Vlcekönige Miene machten, daß Scepter einer unumschränkten Gewalt auf fie niederfallen zu lassen, sah man fie zu den Waffen greifen und Genugthuung fordern. Ich war Augenzeuge eines solchen Vorgangs. Bei solchen Gelegenheiten haben die Ausländer allzeit Ursache, sich vor der Wuth eines aus­gelassenen Pöbels zu fürchten. Wir verschlossen uns daher in der Wohnung des ConsulS unb warteten auf den A«S- gang. Der Auftritt giebt eine Vorstellung von ber Art, wie die Griechen hier zu Lande behandelt werden. Es ist ihnen nicht erlaubt, zu Pferde tn die Stadt zu kommen. Der Bischof von Kama ließ sich beikommen, diesem Gesetze zn trotzen. Eines Abends, da er nebst einigen Religiösen vom Lande zurückkam, stieg er nicht ab, sondern ritt bis vor sei« HauS. Die Janitscharen, welche unter dem Thor auf der Wache waren, sahen dies Unternehmen als eine Verspottung an, als ein dem muselmännischen Namen angethaner Schimpf, wiegelten die Miliz auf unb faßten den Entschluß, den Bischof miisammt seinen Pfaffen zu verbrennen. Schon tragen fie Brennstoffe zusammen, um sein Haus in Brand zu stecken, als der Pascha, der noch zu rechter Zeit Nachricht erhielt, den Hausen besänftigte, indem er in allen Gaffen ber Stabt außrafen ließ, daß allen Griechen, welch' Standes fie auch fein möchten, verboten würde, innerhalb der Mauern von Kanea ihre Nachtruhe zu halten. Dieses Verbot wurde aus das Strengste befolgt. Am Abend sah man jene unglück­lichen Scloven durch baß Thor, welches nach Retimo führt,