Ausgabe 
5.12.1897 Viertes Blatt
 
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Nr. 286 Viertes Blatt.

Sonntag den 5. Deeember

1897

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Nr. 51 bei Reichr-Gesetzblattl, aulgegeben am 1. d. M., enthält:

(Rr. 2433.) Bekanntmachung, betreffend das Außer­krafttreten deS FreundfchaftS-, Handels- und Sch'fffahrtS- oertragS zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaate Costa Rica. Dom 1. December 1897.

Gießen, am 3. December 1897. Großherzogliches Kreilamt Gießen.

v. (Sagern.

vetr.: Jnvaliditäts- und Altersversicherung sog. unständiger Arbeiter.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie noch besonders ortsüblich publiciren.

v. (Saget».

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. Januar 1891 ordnen wir wiederholt auf Grund des S 126 des Jnval.- und Altersversicherungsgesetzes an, daß diejenigen Versicherten, welche nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, sog. unständige Arbeiter, innerhalb der letzten 7 Wochen­tage eines jeden Monats ihre Quittungskarten zum Zwecke der Controle dem Rechner der betr. Hebstelle vor- zulegen haben. Dies sind in den Landgemeinden die Ge­meinderechner bezw. besondere örtlichen Hebstellen- in der Stadt Gießen die örtliche Stelle (Bürgermeisterei). Wird hierbei nachgewiesen, daß die Beiträge für einen oder mehrere Monate im Voraus entrichtet sind, so sind die Versicherten für diese Monate von der weiteren Vorlage der Karten entbunden. Die Zuwiderhandlung gegen diese Controlvor- schriften unterliegt der im § 126 bezeichneten Strafe.

Wir bemerken dazu, daß der Vorstand der Versicherungs­anstalt seine Controlbeamten angewiesen hat, jedesmal feftzu- stellen, welche Versicherten der Vorschrift nicht nachgekommen sind und Anzeige zur Bestrafung zu erstatten. Wir erwarten von den Inhabern der Hebstellen, daß sie keine Gelegenheit versäumen, die Verpflichteten auf die Befolgung der obigen Vorschrift aufmerksam zu machen, damit Verfehlungen mög­lichst verhütet werden.

Gießen, den 1. December 1897.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v Gagern.

Gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 goldene Broche, 1 Paar wollene Handschuhe, 6 Kragen, 1 Serviette, 1 Glacehandschuh, 1 Uhrkette, 1 Bettkolter (letzterer vor etwa 4 Wochen in der Ludwigstraße gefunden und jetzt erst angemeldet).

Gießen, den 4. December 1897. Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

Bon der Unterstützungskaffe der Hessischen Landes-Jrren-Anstalten.

Schon über 23 Jahre besteht und wirkt überaus segens­reich die Unterstützungskasse der Hessischen Landes. ? Irrenanstalten. Wo die Kaffe helfend eingreifen, wen und wie sie unterstützen will, das besagt am schönsten ein im Jahresbericht der Unterstützungrkaffe für 1887/8 gegebenes Beispiel. Wir laffen den betreffenden Theil des Berichtes hier wörtlich folgen:

I. St., ein elfjähriger Bauernjunge aus einem kleinen Dorfe des Vogelsbergs, wurde am 15. August 1882 in die hiesige Anstalt ausgenommen. Der Vater war am Magen­krebs gestorben, die Mutter schlug sich mit den Kindern küm- «erlich durch, die Familie lebte in Mangel und Roth. Seit mehreren Wochen war I. St. aus unbekannten Ursachen, ! erbliche Anlage fehlte, geisteskrank geworden. Die Geistes- \ krankheit war schwer, der Ausgang erschien zweifelhaft. Ende Januar 1883 zeigten sich die ersten Erscheinungen der Befferung, am 25. Apil 1883 konnte der Kranke aus der Anstalt versuchsweise entlasten werden.

Wie so oft bei unseren Pfleglingen, begannen auch in dem vorliegenden Falle mit dem Einttitt der Befferung und dem Ende der Krankheit die größten Sorgen und Schwierig- feiten. Schon vor etlichen Jahren haben wir in unseren

Berichten wiederholt darauf hingewiesen, daß manche Geistes­kranke nur dann völlig genesen oder doch den für sie mög­lichen Grad der Befferung erreichen, wenn sie, obwohl viel­leicht noch sehr erheblich gestört, aus der Anstalt entlasten und den mächtigen Einflüssen des Lebens der Gesunden aus­gesetzt werden. Gerade in dieser Beziehung offenbart sich ja ein großer Theil des Segens unserer Unterftützungskaffe, indem dieselbe in nicht wenigen Fällen allein die Mittel dar­bietet, um solche Entlassungsversuche zu ermöglichen. In dem vorliegenden Falle war von einer derartig begründeten Entlastung keine Rede, denn I. St. hatte seit einer Reihe von Wochen überhaupt keine deutliche Erscheinung von Geistes­störung mehr gezeigt. War er deshalb wirklich genesen? Konnte er unbedenklich nach Hause entlasten werden? Der sicheren Beantwortung dieser Fragen stellten sich schon des­halb Schwierigkeiten entgegen, weil es gar manche Fälle scheinbarer Genesung gibt, scheinbar deshalb, weil wohl inner­halb der Anstalt und unter dem Schutz und der täglichen und stündlichen Führung derselben Erscheinungen von Geistes- krankheit selbst während langer Zeit nicht mehr zu Tage treten, dagegen sehr bald nach der Entlastung, ja schon an dem Tage oder sogar in der Stunde derselben. Innerhalb der Anstalt frei von jeder deutlichen Störung, wird der Kranke rückfällig unter dem Einfluß bestimmter persönlicher und sachlicher Verhältniste der Vergangenheit sowohl, wie des Lebens außerhalb der Anstalt überhaupt; er war noch nicht genug gekräftigt, um diesen Reizen den erforderlichen ausgleichenden Widerstand sntgegenzm'etzen. Durfte man bei I. St. diese Kraft als vorhanden annehmen? Und wenn ja, auf welche Weise sollte zu Hause allen den Anforderungen entsprochen werden, welche das zarte Alter, die leibliche und geistige Erziehung, der Schulunterricht und die gesammte Zukunft des Kranken stellten? Richt um einen erwachsenen Menschen, der einfach in seine früheren Verhältniste zurück­kehrte, handelte es sich, sondern um ein junges, im Werden und in der Entwickelung begriffenes und eben deßhalb, sowie mit Rücksicht auf die kaum überwundene schwere Erkrankung, nur nmsomehr vor jeder neuen Schädlichkeit zu behütendes Leben. Unserer schweren Verantwortlichkeit voll bewußt, konnten wir keinen Augenblick im Zweifel sein, daß die un­mittelbare Rückkehr in die rauhen und ärmlichen Verhältniste der Heimath gleichbedeutend sein würde mit einer bedrohlichen Steigerung der Gefahr des Rückfalls und der Entwickelung der Unheilbarkeit. Richt minder rasch waren wir aber auch darüber einig, was statt besten zu geschehen habe. Unser kleiner Schützling mußte in völlig neue Verhältniste versetzt und zu biejem Zweck in einer braven geordneten Familie dahier in Heppenheim untergebracht werden. So konnten wir ihn bis auf Weiteres in der Nähe und unter unseren Augen behalten. Die geeignete Familie wurde gefunden. Sofort trat I. St. in die hiesige höhere Bürgerschule ein, und nun mußte es sich zeigen, wie seine natürlichen körper­lichen und geistigen Anlagen geartet waren und ob nament­lich die Fortentwickelung derselben mit dem Endziel einer selbstständigen Erwerbsfähigkeit in Folge der vorausgegange- nen Erkrankung keine bleibende Beschränkung erfahren habe oder gar unter dem störenden Einfluß eines nur scheinbar abgelaufenen Krankyeitsprocefsi S noch immer stehe. Die Mutter des Knaben war mit unseren Anschauungen dankbar einver­standen, er selbst überließ sich mit kindlichem Vertrauen unserer Führung und begann mit frischem Eifer und strenger Gewisteuhaftigkeit den ihm gestellten Anforderungen nachzu­kommen.

Alles gerieth nach Wunsch. Die pflegende Familie ist mit unserem Schützling noch immer ebenso zufrieden, wie er selbst seinen Pflegeeltern dankbar ist, und es gereicht uns zur Freude, allen Familienglieder): und insbesondere der wackeren Pflegemutter unseren besten Dank auch an dieser Stelle auszusprechen. Was die Führung in der Schule be­trifft, so gibt hierüber ein von der Großherzoglichen Direction der höheren Bürgerschule dahier unterm 12. l. Mts. aus­gestelltes Zeugniß wohl die beste Auskunft.

Dieses Zeugniß lautet:

3. St., Schüler der höheren Bürgerschule dahier, hat sich seit seinem Besuche genannter Schule eines untadelhaften Benehmens befleißigt; seinem unermüd- lichen, regen Eifer entsprechen seine guten Leistungen und hat sich derselbe in jeder Hinsicht die Zufrieden­heit seiner Lchrer erworben".

Wiederholt wurde unser Schützling durch ein Prämium ausgezeichnet.

Endlich hat sich I. St. auch körperlich in erfreulichster Weise entwickelt. Er ist ein munterer frischer Bursche ge­worden. In den seit seiner Entlassung aus der hiesigen Anstalt verflossenen fünf Jahren war er sehr selten und

bann immer nur vorübergehend unwohl. Bei der Aufnahme in die hiesige Anstalt (15. August 1882) betrug seine Körper- länge 137 Zentimeter, sein Körpergewicht 28,5 Kilo. Jetzt J (17. März 1888) ist er 171,5 Zentimeter groß und wiegt \ 55,5 Kilo.

Hat I. St. die Schule durchlaufen (er tritt mit Beginn des neuen Schuljahres in die erste Klaffe über) und hat er : sich durch ein wohlbestandenes Schlußexamen die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst erworben, so will und soll er zunächst auf dem Bureau der hiesigen Anstalt beschäftigt , werden, um alsdann die Laufbahn zu betreten, welche durch ' die Ableistung des sogenannten Finanzexamen der ersten Kategorie eröffnet wird.

Was die Zukunst unserem jungen Freunde jetzt noch verhüllt, wissen wir nicht. Das wissen wir aber, und Jeder­mann wird uns dies zugestehen, daß unsere Bemühungen, . seine Gesundheit und sein Leben zu retten, sowie der Zukunft ; unseres Schützlings eine feste und sichere Grundlage zu Der* ; schaffen, bis jetzt den gewünschten Erfolg in jeder Beziehung erreicht haben. Dieser Erfolg wurde mit den Mitteln unserer i Unterstützungskasse erreicht. Der hierbei seit dem 25. April 1 1883 bis heute erwachsene Geldaufwand beläuft sich auf < 2293 Mt. 12 Pfg.

Dieser Ausgabe steht von Seiten des betreffenden Orts* i und Landarmenverbandes, sowie von Seiten der Sparkasse j Heppenheim, eine Einnahme unserer Kasse im Gesammt- ' betrage von 500 Mk. gegenüber. Mithin verrechnet sich der t bisherige Reinauswand unserer Unterstützungskasse auf s 1793 Mk. 12 Pfg. I. St. weiß sehr wohl, wieviel er ' unserer Kasse verdankt. Möge ihm unser heutiger Bericht : eine fruchtbare Mahnung fein. Was wäre aus ihm gewor- s den, ohne die Hilfe unserer Freunde?! .

Gewiß ein schönes Beispiel von Privatwohlthätigkeit! I Keine öffentliche Fürsorge hätte in dem Maße helfend ein­greifen können, als dies hier unter Verwendung privater Unterstützungsmittel und in gleich durchgreifender, dabei doch schonender Art und Weise geschehen ist. Die Privatwohl­thätigkeit ist nöthig; sie muß mit der Fürsorge des Staates und der Gemeinde für die Bedürftigen und Rothleidenden - Hand in Hand gehen.

Zu Unterstützungen der vorstehenden Art, zur Reu» ; begründung von Existenzen und zur Unterhaltung der Familien * von Geisteskranken sind in den verflossenen 23 Jahren feit ; dem Bestehen der Kasse von dieser rund 201,000 Mk. auf* gewendet worden. Aber nicht nur die Unterstützung noth- leidender Geisteskranken, bedürftiger Pfleglinge und bedürfti- ? ger Angehöriger derselben erstrebt die Verwaltung der ; Unterstützungskasse, sie erstrebt vielmehr auch eine sachgemäße : Ausgestaltung der öffentlichen Jrrenpflege. Diese doppelte Thätigkeit kann selbstverständlich ohne die ausreichende Unter­stützung der Bevölkerung von Stadt und Land nicht erfolg- * reich sein. Zwar ist die Zahl der Geber im laufenden Jahre ' auf die Zahl 31,556 gestiegen, und die Summe der Jahres­zuwendungen hat sich auf 18,368 Mk. 27 Pf. erhöht; da- : gegen steigern sich aber auch stets die Anforderungen an die ' Kasse, und gehen alljährlich der Kasse von ihren Freunden l und Gebern einige durch Tod, Wegzug rc. verloren. Diesen 5 Ausfall zu ersetzen, zugleich aber auch das Verständniß für die Zwecke der Kasse in immer weitere Kreise zu tragen, immer neue, hülfsbereite Freunde der Kasse zuzuführen, darauf ist das unausgesetzte Bemühen der Verwaltung der Kasse gerichtet.

Vermischte-.

Wiesbaden, 2. December. Die hiesigen Wirthe be­absichtigen, aus eigenen Mitteln eine Acttenbrauerei ins Leben zu rufen.

Limburg, 2. December. Bei dem heute Morgen 5.15 von Limburg abgehenden Zug Nr. 321 explodirre zwischen Eppstein und Niedernhausen der Kessel der Locomotive. Die desecte Maschine wurde sofort nach Niedernhausen za- rückgebracht. Die Unfallstelle konnte nur sehr langsam Pasfirt werden. Der Zug Nr. 321 aal Fanksurt kam mit einer Stunde, und der von Limburg nach Frankfurt gehende Zag Nr. 330 mit einer halben Stunde Berspätung an. Personen find nicht verletzt.

e Aschaffenburg, 1. Deeember. Am hiesigen Bahnhof kann man dal interessante Schauspiel beobachte«, wie ein ganzes Haus, das von seinem Fundament gehoben und a-if Eisenschtenen, sowie auf hölzerne Balken gehoben wurde, \ von seinem Platze verschoben wird. Es handelt fich um i ein zweistöckiges Gebäude mit hohem Dach, das centimeter- j weise weitergeschoben wird. Am nächsten Sonntag soll den ganzen Tag ^geschoben" werden. Dir Prinzregent von