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Sonntag den 5. December
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nnhaus.
1 Schutze der
tage zurückzuführen ist, welche die Regierung am DienStag in der Kammer erhielt. Man hält Lieke Ntederlage bezeichnend für die Stimmung, welche im Senat aus Aniah der DreyfuS-Affatre gegen die R-gierung herrscht. Die Untersuchung gegen den Major Esterhazy ist noch nicht beendet, und täglich tauchen neue Gerüchte auf, welche die Sache immer verworrener machen. Ein klarer Ueberblick ist auch heute noch nicht möglich, weshalb man am Besten in Geduld das Resultat der jetzt eingeletteten Untersuchung abwartet.
Die ParlamrntSsesston in Italien hat am Dienstag begonnen,- in den nächsten Tagen dürften fich die Verhandlungen ganz interessant gestalten, da die gegen CrtSpi erhobenen Anklagen berührt werden. Auch eine Reinigung des CadtnetS wollte Rudini vornehmen und Zanardelli den Eintritt in dasselbe ermöglichen,- hierüber soll aber erst die Stimmung der Kammer erforscht werden.
Neue Sorgen hat der Sultan- die Albanesen find wieder einmal unruhig und revoltiren. OsfictöS wird freilich versichert, daß eS damit nicht viel auf sich habe, aber unmöglich ist eS ntchr, daß eS im Türkenreiche bald wieder Blutvergießen giebt. Müffen wir noch versichern, daß die türkisch-griechischen FrtedenSverhandluuge« fortdauern und das Schicksal Kretas noch immer nicht entschieden ist? ES sei uuS erlasien, auf diesen Gegenstand einzugehen, der unS vielleicht in nächster Woche Gelegenheit zur Besprechung giebt.
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Politische Wochenschau.
Auf die längste Nacht folgt schließlich ein Tag, daS undurchdringlichste Dunkel muß dem Sonnenlichte weichen, und wir vermögen dann unsere Umgebung zu erkennen. Dunkel herrschte bisher über die Absichten der Regierung bezüglich der Mi li t är strafp r oc e ß - Re form und der Marine- forderungeu. Ueber erstere find seit Jahr und Tag die widersprechendsten Meldungen im Umlauf gewesen; bald hieß «», die Regierung werde den Volkswünschen nachgebeu, bald verlautete, eS sei überhaupt keine Aussicht vorhanden, daß dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe die Möglichkeit gegeben werde, seine dem Reichstage gemachte Zusage etuzulösen. Nun liegt der Entwurf der Militarstrafproeeßordnuog vor uns, und wir können prüfen, was uns da geboten wird. An anderer Stelle haben wir unS bereits ausführlich zu dem Entwürfe geäußert, und eS liegt uni hier nur noch ob, zu erwähnen, welche Aufnahme die Vorlage bri den Parteien gefunden hat.
Die CentrumSpreffe hat fich noch nicht entscheidend darüber geäußert; sonst ist eß eigentlich nur die rechts stehende Presie, welche ohne Vorbehalt zusttmmt. Die freisinnigen und sozialistischen Blätter erklären daS Gesetz für unannehmbar, während die Nationalltberalen mancherlei an dem Inhalte deS E itwurfeS auSzusetzen haben uns die Hoffnung ausdrücken, die Regierung werde noch mit fich reden laffen. Wieweit diese Erwartungen berechtigt find, steht dahin, angesichts der im Mtlttärwochenblatt enthaltenen Erklärung, daß daS in diesem Entwurf Gebotene das Höchste sei, wozu sich die Regierung herbetlaffeu könne. Jetzt noch so kurz vor der Berathung viele Worte über den Gegenstand verlieren hieße Eulen «ach Athen tragen- die Druckerschwärze, welche die Besprechung der Reform im Laufe der Zett gekostet hat, ist überhaupt nicht mehr zu berechnen, jedenfalls aber auf ein sehr hohe- Quantum zu toxiren. Bald haben die berufenen Faktoren das Wort- bis dahin wollen wir Geduld üben.
Auch die Marinevorlage ist nunmehr dem Wortlaute nach bekannt. Selbstverständlich find wir dafür, daß den Bedürfnissen de- Reiches auch zur See volle Genüge ge- leistet wird, wenn wir auch wünschen, daß diese Bedürfntß- frage im Parlamente einer strengen, aber gerechten Prüfung unterworfen wird. Heute schon über daS Schicksal der Marinevorlage etwas annähernd Sicheres vorherzusagen, wäre vermeffen- im Uebrigen wird die Berathung des Entwurfs im Reichstage voraussichtlich schon am Montage beginnen.
Eine große Anzahl von Initiativanträgen werden von den einzelnen Parte,en vorbereitet, insbesondere Seitens der Sozialdemokraten ein ganzes Bündel. Das Centrum bringt wieder den Antrag auf Anfhebung des JesuitengesetzeS «in und einige dem Jntereffe der Sittlichkeit dienende Anträge- auch oaL Nolhvereinögesktz wird wieder den Gegenstand der Berathung bilden. Jedenfalls stehen wir vor einer erregten Zeit, und die kommenden Eretgniffe find geeignet, unsere volle Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen.
Die vom Kaiser gehaltene Thronrede hat im AuSlande wegen der in ihr zum Ausdruck gebrachten Zuversicht auf Erhaltung des Friedens Anklang und Beifall gefunden. Vielfach haue man geglaubt, tu der Rede etwas über die wetteren Pläne Deutschlands tu Oftafien zu hören, aber man hatte fich getäuscht. — Unsere Marineverwaltung .ist tu fieberhafter Thätigkeit und macht gewaltige Anstreng, ungeu, um soba.d wie nur möglich ihrer Aufgabe gerecht zu werden, die Ehre deS deutschen NamevS im Auslande hoch- zu halten.
„Wie gut find wir doch in Deutschland aufgehoben!" könnte man aus überzeugtem Herzen sagen, wenn man auf den Nachbarstaat O efte rr ei ch blickt. Die Prügeleien im Parlamente haben aufgehört, daS Cadtnet Badeni ist gestürzt und F'hr. v. Gautsch steht an der Spitze eine- farblosen BeamteuministeriumS, aber die Schwierigkeiten find geblieben, und eS ist kein gutes Erbe, welches Herr v. Gautsch an* getreten hat- jedenfalls wird er wenig Freude daran haben. An einen Frieden zwischen den Parteien ist nicht zu denken, und dabet tst an einzelnen Orten Böhmens offener Aufruhr auSgebrochen, sodaß über Prag und Umgebung jetzt daS Standrecht verhängt werden mußte. Blutvergießen und Plünderung tu einer Deutschland so nahestehenden Provinz! Den leitende« Persönlichkeiten Oesterreichs steht eine uuge- heure Arbeit bevor, wenn fie wieder Ordnung in die inner- .Politischen verhältniffe ihres Landes bringen wollen.
In Frankreich steht der Name des ExcapitänS DreyfuS noch immer im Vordergründe deS JntereffeS. Im Zusammenhänge mit dieser Angelegenheit scheint die Demtsfion deS JusttzmtntsterS Darlan zu stehen, welche auf eine Nteder-
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Au-lande- nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgeh
Stimmung in den Conferenzen der deutschen Club'Obmävuer mit dem Miuisterpräfideuten ist im Gaozeu etwas mehr entgegenkommend, aber tu dieser Frage find dte deutsch böhmischen Abgeordneten entscheidend. WaS dte Prafideutevfrage betrifft, so wird nicht allein die Demisfion deS Präfidente« v. Abrahamoviez, sondern auch dte deS vicepräfideuteu Kramarcz gefordert- dte letztere Forderung wird besonder» entschieden vou den socialdrmokratischen Abgeordneten erhoben. Die Situation wird derzeit alS um eine Nnauee günstiger betrachtet. m A
Wien, 3. December. Dte „Neue Frete Presse" meldet au» Prag: Nach Mitternacht wurden dte Truppen von den Straßen zurückgezogen. Heute durchzogen Militär- patroutlleu die Stadt. Allmählich wird der Verkehr wieder aufgeuommeu. Da» Standgericht tst gebildet worden. Der:
Oerstsche» Reich.
Berlin, 2. December. Dte „Berl. Corresp." schreibt: Die auf Veranlassung des RctchSetsenbahnamtS gestern und vorgestern staitgehabten Berathung en der Vertreter der BundeSregieruugen über Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit der deutschen Eisenbahnen führten eine Einigung über eine Reche von Vorschriften herbei, deren Aufnahme in die Etseobahn-Ordnungen bet dem BundeSrathe beantragt werden wird. Darunter befinden fich: Obltgatortsche Einführung der AuSfahrtsfignale auf allen mit Kreuzungen und UebergangSgeleisen versehenen Stationen; obltgatortsche Einführung oer Borfignale- Einrichtung der Streckeablokirung bet dichter Zugfolge; beträchtliche Herab- setzuug der Achsenzahlen. Dte vom RetchSeisenbahuamt an* geregte Frage der Verstärkung der Wagenkuppeluog soll durch bereits etngelettete Versuche einer baldigen Lösung zugesührt werden.
Wolff» telegraphische» Lorrespondmz-Burea».
Wien, 3. December. Die „Neue Fr. Pr." meldet: •
Schwierigkeiten der Situation liegen noch immer in der Sprachen frage. Dte Regierung hat in dieser Richtung einen Eompromtßvorschlag gemacht, um den Forderungen der Deutschen entgegeozukommeu und dte Haupretnwendongen und Beschwerden, welche gegen dte Spracheuvrrorduuugeu erhoben worden find, zu beseitigen. Dte» bezteht sich insbrsoudere auf die Paragraphen 7 und 11 der Sprachenverordnung (innere Amtssprache und Sprache tu bürgerlichen Rechts- strettigkeiteu), deren Geltung für das deutsche Sprachgebiet eingeschränkt oder aufgehoben werden soll. E» handelr fich nun hauptsächlich darum, die deutsch böhmischen Abgeordneten sür einen solchen Compromtßvorschlag zu gewinnen. Die
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Abg. Pteschel (nl.) begrüßt den Entwurf mit Freuden und hält auch dte Schaffung von zwei Klaffen Freigesprochener nicht für o bedenklich wie der Vorredner. DaS Rechstbewußtsetn werde nur verwirrt, wenn auch derjenige Fretgesprochene eine Entschädigung empfange, von dem das Volk überzeugt sei: schuldig sei er doch wohl- Daö Prinzip des Gesetzes sei daher ein ganz richtiges.
Abg. v. Buchka (cons.) würde theoretisch sogar damit einoer- ianden sein, dte Entschädigung auch Denen zu gewähren, dte un- chuldige Untersuchungshaft erlitten haben. Was dte Freigesprochenm anlange, bet denen ein dtrecter Unschuidsbeweis nicht erbracht sei, so et eine Entschädigung derselben umsoweniger zu rechtfertigen, alS ja wegen der langen Zett, dte bis zum Wiederaufnahmeverfahren oer- iretche, auch dte Schuldbewetse sich abschwächten.
Abg. Munckel (srs. Vp.) platdtrr für Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Commission und bemerkt dabei, daß er selbst und der Abg. Lenzmann einen Entwurf betr. Wiedereinführung der Berufung vorberetten, der dem Rlntelen'schen EMwurf ähnle. Die gegenwärtige Vorlage locke ihn gar nicht, bleibe sie so, wie sie sei, dann sei der bestehende Zustand fast noch besser. Daß es ein non liqaet gebe, sei eine natürliche Folge menschlicher Unvollkommenheit. Wer fretgesprochen sei, solle und müsse entschädigt werden. Es handle sich ja nicht um eine Belohnung, sondern nur um eine Entschädigung erlittener Einbußen. Dadurch verletze man ketn Rechisgefühl. Zu bekämpfen sei die Verweigerung der Entschädigung, wenn dte Ver- urtheUung vorsätzlich oder durch grobe Fahrläsfigkeit herbetgesührt war. Das Gesetz, so schließt Redner, könne gewiß gut werden, wenn nur einige Sätze weggelaffen würden.
Abg. Rtntelen (Ctr.) platdirt für Erschwerung des Wteder- aufnabmeverfahrens, wenn auch nicht in der schroffen Welse, wie vor zwei Jahren beabsichtigt gewesen, aber doch so, daß jedenfalls jeder Fretgesprochene Entschädigung erhalten könne.
Abg. Beckh (frs. Vp.) ist mit dem Wunsche deS Vorredner» nicht einverstanden. Er will auch keinesfalls die Schaffung zweier Klassen Freigesprochener. t
Abg. Stadthagen (Soc.) pflichtet durchaus dm Ausführungen des Abg. Munckel bet und tst auch gegen eine Erschwerung de» Wiederaufnahmeverfahrens. Der Schadenersatz sei zu eng begrenzt; dte Höhe des nachgewiesenm Vermögensschadens sei für den unschuldig Verurthetlten nicht immer ausreichend. ES liege kein Grund vor, die unschuldig erlittene Untersuchungshaft nicht zu entschädigm.
Die Debatte wird geschlossen. — Dte Vorlage geht an eine besondere Vierzebner-Commtsston.
Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. — Tagesordnung: Flottengesetz-
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3. Sitzung Freitag ben 8. December 1897, Mittag» 1 Uhr.
Am Bundesrathstische: Staatssecretär Nieder ding.
Tagesordnung: Abkommen mit Spanten, Belgien, Frankreich rc. zur Regelung einiger Fragm des internattonalen Privatrechts. ,
Nachdem die Abgg. Spahn (Ctr.) und v. Cuny (nl.) dafür plaidirt, daß sofort in die zweite Lesung eingetreten werde, wird demgemäß beschlossen und das Abkommen unverändert ge- nehm^gt.solgt erfte Losung des Gesetzentwurfs über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Abg. Spahn (Ctr.) beantragt Verweisung an eine besondere Commission.
Abg. Kauffmann (frs. Vp.) ist mit dem Anträge Spahn einverstanden. Die Vorlage stelle zedensalls roieberrm einen großen Fortschritt dar. Allerdings sei noch Veisckiedenes zu bemängeln, während andererseits dte B,stlmmungen über Nachlaß und TheilungS- sachen freudig zu begrüßen seien.
Abg. v. Cuny (nl.) bezeichnet es als unbedingte Aufgabe, daß auch dieses Gesetz zugleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche in Kraft trete. Die Vorlage sei eine In jeder Beziehung dankenswerthe.
Avg. v. Buchka (cons.) begrüßt das Gesetz gleichfalls freudig, beanstandet jedoch am Schluffe seiner Ausführungen einige Einzelheiten der Vorlage. t r . „. t ,
Abg. Stadthagen (Soc.) erklärt, daß er es lieber sehen würde, wenn im Vormundschaftswesen nur Laienrichter fungirten. Eine Nothwendigkett sei eS ferner, den Parteien größere Rechte in Bezug auf Ablehnung von befangenen Richtern zu gewähren. Zu dehnbar seien die Vorschriften über Anordnungen einer Vormundschaft ober Pflegschaft.
Abg. Wtnterer (Els) protestirt gegen die Einschränkung, die darin liege, daß nach 8 175 dte Zuziehung eines Dolmetschers von der Ueberzeugung des Richters abhängig gemacht werde, daß einer der Bethetllgten der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Er bitte um Commisfionsüberweisung.
Die Vorlage wird einer besonderen Commission über- n,t<fee8 folgt dte erste Berathung der Vorlage betr. Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen. .....
Staatssecretär Nieberdtng widerspricht zunächst entschieden dem nach Scheitern der vorjährigen Vorlage laut gewordenen Verdacht, als sei eS den Regierungen mit der Entschädigung unschuldig Verurthellter nicht ernst gewesen. (Der Reichskanzler erscheint am BundeSrathstische.) Des Wetteren führt Redner aus, daß künftig der Fall der Entschädigung vorliege, wenn sich das Gericht von der Unschuld des früher Verurthellten im Wiederausnahmeverfahren überzeugt und einen entsprechenden Beschluß gefaßt habe Wenn das Gericht einen dahingehenden Beschluß nicht fasse, so stehe dem Freigesprochenen der Weg der Klage offen. Die verbündeten Regierungen hielten, auch nach wiederholter Erwägung, an dem Standpunkt fest, keinesfalls auch solche Freigesprochene zu entschädtaen, welche aus dem Wiederaufnahmeverfahren noch immer mit Ver- dachlsgründen belastet herauskämen und hofften zuversichtlich, daß bezüglich der Vorlage eine Einigung zu Stande komme.
Abg. Roeren (Ctr.) bezeichnet cs als einen Mangel, dafi nur diejenigen Freigesprochenen Entschädigung erhalten sollten, bei denen der Unfchuldsdeweis erbracht sei, nicht aber auch Diejenigen, betreffs deren die VerdachtSgründe nicht hinreichend seien. Wer die ®er« hältnisse kenne, werde wlffen, wie schwer e» ost sei, den stricten Beweis der Unschuld zu erbringen. Es müsse in den Text des Gesetzes unbedingt hineing-schrieben werden, daß auch alle Diesen gen entschädigt werden, bei denen, ohne daß der birtete Unschuldsbeweis erbracht fei, die Derdachtsgründe völlig beseitigt seien. Für sehr bedenklich halte et die Vorschrift in Bezug auf das Verfahren, daß gegen die eine Entschädigung ablehnende Verfügung der obersten Landesjustizbehörde bet dem ordentlichen Gericht Klage erhoben i werden könne. Viel richtiger sei es, wenn gleich - ohne daß erst ; ein Antrag bei dem Staatsanwalt eingeretcht wird — der ordent- i liche Richter über die Entschädigungsstage entscheide.


