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04/07/1897 Erstes Blatt
 
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Nr. 154 Erstes Blatt Sonntag den 4- Juli

1807

Der

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Die Gießener

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folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Dorm. 10 Uhr. Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgeg«.

Amtliche Lheit.

Gießen, den 2. Juli 1897.

Betr.: Die Umwandlung 4%tger Großh. Hessischer StaatSschuldverschreibungen.

Das Grobherzogliche Meisamt Gießen an die Gemeinde-, Kirchen- und uns unterstellten Stiftuugsrechuer.

Im Anschluß an unser Ausschreiben vom 3. Mai 1897 abgedruckt im KreiSblatt Nr. 104 und vom 16. Juni 1897 abgedruckt im Kreisblatt Nr. 141 theilen wir Ihnen nachstehend eine Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen vom 16. Juni 1897, betr. die Umwandlung der 4procentigen Großh. Heisischen SlaatSanlehen aus den Jahren 1876 und 1882 (Oberhesfische Eisenbahnschuld und Mainzer Brückenbauschuld) in 3Vzprocentige Staatsschulden« »erschreibungen, mit.

Da auch bet diesem Umtausche für den Inhaber günstige Verhältnisse vorltegrn, so empfehlen wir Ihnen, soweit Ihre Kasten im Besitz der gekündigten Obligationen find, von diesem Angebote Gebrauch zu machen.

v. Gagern.

Bekanntmachung, betreffend: die Umwandlung der 4procentigen Großherzoglich Hessischen Staatsanlehen auö den Jahren 1876 und 1882 (Oberhcsfilche Eisenbahn- schuld und Mainzer Brllckenbauschuld) in 3>/,procenttge StaatSschuldverschreibungen.

Durch das Gesetz oom 14. Juni 1897, Reg.-Blatt I Nr. 22, ist die Großherzogliche Regierung zur Kündigung der noch ausstehenden vierprocentigen StaatSschuldverschreibungen der Oberhesfischen Etsenbahnschuld vom 1. Juni 1876, aus. gegeben auf Grund der Bekanntmachung vom 7. Juni 1876 (Reg. Blatt Nr. 30), sowie deS auf Grund des Gesetzes vom 2. April 1881 (Reg.-Bl. I Nr. 7) aufgenommenen Staats« anlehenS vom 1. Juli 1882 zur Errichtung der Mainzer Straßenbrücke ermächtigt worden.

Bor der Kündigung soll jedoch den Inhabern der ge« nannten vierprocentigen Schuldverschreibungen die Um­wandlung derselben in solche mit dreieinhalb- procentiger Verzinsung durch öffentliche Bekannt- machung angeboten werden. Das Angebot soll für ange­nommen gelten, wenn nicht binnen einer auf mindestens drei Wochen vom Tage jener Bekanntmachung ab zu bemeffenden Frist von den Inhabern der vierprocentigen Schuldverschreib­ungen unter Einreichung der letzteren die Baarzahlung des LapitalbetrageS beantragt wird.

Nachdem nunmehr die Kündigung der vorstehend bezeich­neten beiden Anlehen zur Rückzahlung beschloffen worden ist und die Veröffentlichung dieser Kündigung demnächst erfolgen soll, wird hiermit den Inhabern von Schuld« Verschreibungen dieser Anlehen die Umwandlung derselben in dreieinhalbprocentige Großherzog­lich Hessische Staatsschuldverschreibungen unter folgenden Bedingungen angebcten:

1. Die umzuwandelnden Schuldverschreibungen der vor­bezeichneten Anlehen werden noch bis einschließlich 31. De- cember 1897 mit vier Procent verzinst.

2. Die Umwandlung erfolgt auf eine demnächst von der Staatsschuldenverwaltung zu erlaffende Aufforderung durch Abstempelung der Schuldverschreibungen bet den durch die öffentliche Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen mit einem die ZtnSherabsetzung auSdrückendrn Vermerk. Mit der Zurück­gabe der abgestempelten Schuldverschreibungen findet zugleich die Aushändigung der dreieinhalbprocentigen ZinSscheine nebst ZtnSschetN'Anwetsunqen gegen Einlieferung der nach dem 15. November 1897, bezw. 2. Januar 1898 fälligen ZinS­scheine und der Zinsschein-Anweisungen statt.

Die bei der Abstempelung für die Umwandlung zu ent» richtende RetchSstempelabgabe soll auf die StaatSkaffe über­nommen werden.

3. Die auf Grund des Gesetzes vom 14. Juui 1897 in dreieiuhalbproeentige umgewandelten Schuldverschreibungen dürfen den Gläubigern vor dem 1. Januar 1906 zur baareu Rückzahlung nicht gekündigt werden.

Im Uebrtgen bleiben die seitherigen Bestimmungen der betreffenden Schuldverschreibungen unverändert in Kraft.

4. Das Angebot der Umwandlung gilt kraft Gesetzes ohne Wettere- für angenommen, wenn nicht bis zum 17. Juli 1897 (einschließlich) von

den Inhabern die Baarzahlung de- Capital- betrage- unter Eiureichung der Schuldverschreib­ungen schriftlich beantragt wird.

Hiernach haben diejenigen Inhaber von Schuldverschreibungen der obigen Anlehen, welche keinen Antrag auf baare Rückzahlung stelle» und daher als mit der Umwandlung in LV^Proeeutige einverstanden anznseheu sind, zur Zeit keinerlei Erklärung abzugebeu oder fonstige Schritte zu thuu.

Der Zeitpunkt de- Vollzug- der Umwandlung und de- hierbei zu beobachtenden Verfahren- wird später von der Großh. StaatSschuldenvrrwaltung bekannt gemacht werden.

Dagegen werden diejenigen Inhaber von Schuldverschreibungen ver obigen Anlehen, die mit der angebotenen Umwandlung nicht ein­verstanden sind und daher Baarzahlung verlangen, hier­mit aufgefordert, ihren Antrag auf Baarzahlung deS Capital« betrages längstens bis zum 17. Juli d. Js. (ein- fchließlich) schriftlich bet Großh. HauptstaatS- kasse einzureichen. Ä

Diesem Antrag sind beizufügen: W

1. Die Ortginalschuldverschreibungen (ohne ZinSscheine und ZinSschein-Anwetsungen sTalonsj),

2. ein Berzetchniß der eingeretchten Schuldverschreib­ungen in doppelter Ausfertigung, woraus da- Aolehen, zu dem sie gehören, sowie Nummer und Neunwerth derselben zu ersehen find.

Die eine Ausfertigung wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen und dem Etnreichenden sofort zurück­gegeben.

Die eingereichten Schuldverschreibungen werde« mir einem amtlichen Vermerk über den erfolgten Antrag auf Baarzahlung versehen und gegen Rückgabe der ausgestellten Empfangs­bescheinigung dem Einreichenden wieder etngehändtgt.

Das Postporto hat gegenseitig der Absender zu tragen.

Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bekanntmachung sich nicht auf die vierprocentigen Schuldverschreibungen der Staatsrentenschuld vom 1. März 1879 und vom 2. Januar 1881 und auf die vierprocentigen LandeSculturrenten-Obligationen auf Grund deS Gesetzes vom 20. März 1880 bezieht.

Darmstadt, den 16. Juni 1897.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Weber.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 silb. Arm­band , 1 Reitpeitsche, 1 Knaben-Strohhut, 1 Spielball und 1 Henkelkörbchen.

Gießen, den 3. Juli 1897.

Großherzogliches Poltzeiamt Gießen.

I. V.: Roth.

Wolffs telegraphisches Correfpondenz-Bureau.

Berlin, 2. Juli. Der Bundesrath überwies in seiner heute unter dem Vorsitz des StaatSsecretärS des Innern, Staatsminister Graf PosadowSky, abgehaltenen Sitzung dem Reichskanzler die Resolutionen des Reichstages zu dem AbänderungSentwurfe der Gewerbeordnung, zur Nachtrags­vorlage zum NeichShaushaltSetat 1897/98 und zum Gesetz­entwurf über den Servi-tarif und die Klasseneintheilung der Orte. Ferner wurde dem Ausschußberichte über den Freund- schaftS- und Handelsvertrag mit dem Oranje-Freistaat und den Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln die Zu­stimmung ertheilt. Schließlich wurden die Ueberfichten der Einnahmen und Ausgaben der afrikanischen Schutzgebiete für 1894/95 und 1895/96 nebst den Etat-Überschreitungen vor­läufig genehmigt.

Berlin, 2. Juli. DieNordd. Allg. Ztg." stellt gegen­über der Mittheilung eines süddeutschen Blattes fest: Das preußische StaatSminifterium erstattete kürzlich an den Kaiser einen Bericht, worin gewisse Modificationen deS Ent­wurfes der Militär-Strafprozeßordnung vorgeschlagen wurden. Da eine kaiserliche Entscheidung bisher nicht erfolgt ist, kann von der Festlegung der preußischen Stimmen im Bundes- rathe nicht die Rede sein. DieNordd. Allg. Ztg." glaubt versichern zu können, daß der Reichskanzler keiner Faffung zustimmen wird, die mit seiner vorjährigen Erklärung im Reichstag unvereinbar sei.

Berlin, 2. Juli. DieBerl. Corresp." schreibt. Der vom BundeSrath heute genehmigte Entwurf der Aus­

führungsbestimmungen zum Margarinegefetz bestimmt, daß, um die Erkennbarkeit der Margarine und des MargartnekäseS, die zu Handelszwecken bestimmt sind, zu erleichtern, bei der Fabrikation den zur Verwendung kommenden Fetten und Oelen Sesamöl zuzusetzen sei. In 100 Gewichts- theilen Fett und Del muß die Zusatzmenge bet Margarine mindestens 10, bet Margarinekäse 5 Gewichtstheile betragen. Für die vorgeschrtebene Bezeichnung der Gefäße und Um­hüllungen find Muster aufgestellt. Die Anbringung von Inschriften und Fabrikmarken erfolgt durch Einbrennen oder Aufmalen.

Kiel, 2. Juli. DaS Katserpaar hielt gestern Nach- mittag 5 Uhr an Bord derHohenzollern" einen Theeabend ab. Einladungen waren ergangen an den König der Belgier, der zum ersten Male in deutscher AdmtralSuniform erschien,- ferner an den Prinzen Heinrich von Preußen, den Erbgroß- herzog von Oldenburg, den Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg, an die Admiralität und zahlreiche Stabsoffiziere, an Profeffor von ESmarch, sowie an Vertreter der Schleswig- Holsteinischen Ritterschaft. Bei dieser Gelegenheit verab­schiedete sich der König der Belgier in herzlicher Weise vom Kaiser und verließ um 9 Vs Uhr auf derClementine" unter dem Salut der deutschen Kriegsflotte den Hafen. Gegen 10 Uhr begab sich der Kaiser und Prinz Heinrich, sowie die übrigen Fürstlichkeiten an Land, um an einem Bierabend in Marineakademie theilzunehmen.

Kiel, 2. Juli. Die Kaiserin hat sich heute mit der Herzogin Friedrich Ferdinand von Holstein nach Schloß Gravensteiu zum Besuch der Herzogin Mutter begeben und gedenkt Abends nach dem Neuen Palais in Potsdam weiter zu reisen.

Kiel, 2. Juli. Bei einem Uebersall des Vermessung-- detachementS derMöve" auf der Insel Selco (Deutsch- Neuguinea) wurden die Matrosen Welk, Niemann, KrnschtnSki und Grönlinger durch Pfetlschüsse verwundet.

Paris, 2. Juli. DemFigaro" wird aus London berichtet, eS sei wahrscheinlich, daß Präsident Faure über kurz oder lang von der englischen Regierung werde eingeladen werden, nach England zu kommen. Faure wäre des sympathischsten Empfanges von Seiten des britischen Volkes sicher.

Barcelona, 2. Juli. Während mehrerer Stunden wurde hier ein Phänomen auf dem Meere beobachtet. Der Wasserspiegel hob und senkte sich alle 10 Minuten um einen Meter. Einem englischen Kriegsschiffe, das im hiesigen Hafen lag, riß das Ankertau. DaS Schiff Mußte den Hafen verlaffen. _____________

Depeschen deS BureauHerold."

Berlin, 2. Juli. Die Morgenblätter besprechen in längeren Artikeln die gestern im Reichsanzeiger amtlich publicirten Neubesetzungen verschiedener hoher RetchSämter und erklären fast einmüthig, daß die Art und Weise der nun erfolgten theilweisen Lösung der Minister­krise nicht sonderlich überrasche, weil die Veröffentlichung im Reichsanzeiger nur die Bestätigung der schon bekannt ge­wesenen Thaisachen enthält. Ueberrascht habe aber doch die Ernennung deS Generals z. D. Podbtelsky zum Staats« secretär des RetchSpostamtS. Zustimmend zu der Neubesetzung des Staatssecretariats des RetchSpostamtS durch Podbielsky äußern sich dieDeutsche TageSztg." und dieStaatsbürger- ztg.". Die letztere hofft von der Lhätigkelt der neuernannten obersten Reichs- und Staatsbeamten eine größere Stetigkeit und innere Einigkeit der Regierung zwecks Durchführung des vom Kaiser in Bielefeld ausgesprochenen Programms. Die Deutsche TageSztg." hält die osfizielle Rechtfertigung der Ernennung PodbtelSkyS zum Nachfolger Stephans für über­flüssig, da ein Mann von so hervorragendem OrgantsationS« Talent, tote eS Podbtelsky zweifellos besitzt, zur Leitung der ReichSpoft wohl geeignet ist. DieBerl. N. Nachr." glauben bei allem Respect vor der hervorragenden Qualität des neuen StaatSfecretärS doch nicht, daß die offiziellen Recht­fertigungen doch nicht geeignet find, die gegenteiligen An­sichten der weitesten Kreise zu beeinflußen. In wesentlich schärferer Weise sprechen dieNationalztg.", daSTageblatt", dieVoff. Ztg." und andere Blätter ihre Unzufriedenheit wegen der Ernennung PodbtelSkyS aus. DieNationalztg." meint betr. der Ernennung PodbielskyS: Es fehle jede Berechtigung dafür, diesem Herrn mehr neue Gesichtspunkte, mehr Geist und Wissen zuzutrauen, als Männern, welche daS Ressort verstehen, während dieser eS letten soll, ohne eS zu verstehen. Im Uebrtgen müsse das deutsche Volk die Ergebnisse der neuen postalischen Gesichtspunkte abwartcn Ferner widmet dieNationalzeitung" dem Slaatssecretär Bötticher Worte unbedingter Anerkennung. Ob Graf