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uehmigung Seiner Königs. Hoheit des Großherzog» folgende Anordnungen getroffen:
I. Freiheitsstrafen find, unbeschadet der Vorschriften der §§ 487, 488 Straf-P.-O., sofort nach eiugetreteuer Rechtskraft des Urtheils zu vollziehen.
II. Gnadengesuche hemmen den Vollzug der erkannten Freiheitsstrafe nur:
1) wenn es sich um ein erstmaliges Gesuch handelt und wenn dieses Gesuch innerhalb zehn Tagen nach eiugetreteuer Rechtskraft des SrrafurthetlS etnge- reicht wird,-
2) wenn das Gesuch zum ersten Male von dem gesetz- lichev Vertreter einer jugendlichen Person (§ 67 Strafgesetzbuchs) eiugereicht und auf Straferlaß oder bedingte Strafaussetzung gerichtet wird-
3) wenn das Gesuch auf schwere Erkrankung de» Bestraften oder eine» nahen Familienangehörigen gestützt und die Thatsache der Erkrankung durch Vorlage eine» ärztlichen Zeugnisses bewiesen wird.
III. Es bleibt un- Vorbehalten, tu einzelnen Fällen Abweichendes zu bestimmen.
IV. Gnadengesuche, die nicht mit dem vorgeschriebeneu Stempel versehen oder nicht von einem ordnungsmäßigen Armuthszeuguiß begleitet find, bleiben uuberückfichtigt.
Darmstadt, den 13. August 1897.
Großherzogl. Ministerium der Justiz.
D t t t m a r.
L o r b a ch e r.
Die Eisenbahn zur Manöverzeit.
Wenn schon bet Herbstübuugen tn gewöhnlichem Umfang die Eisenbahnen zur Hin- und Rückbeförderung einzelner Truppenthetle io der Regel nicht entbehrt werden können, so
wird in diesem Herbste bei den Satsermanovero, die in größtem Maßstade angelegt sind, davon erst recht em auS» giebiger Gebrauch gemacht werden, und zwar hauptsächlich tm Verlauf der Woche vom 6. bi» 11. September. Natürlich kann keine Rede davon sein, ganze EorpS durch diese» Verkehrsmittel zu bewegen- wohl aber kann eine Beförderung durch die Eisenbahn dann von großem Borthetl sein, wenn man dadurch schnell und früh wenigsten» einen Thetl der Truppen an bedrohte Stellen bringen kaoo. Auf diese Weise kommt auch die Eiseubahnverwaltuug dazu, mit ihrem Personal au deu Herbstübuugen theilzuoehmen, uod diese Periode bedeutet eint Vermehrung der Arbeitslast, besonders in diesem Jahre.
Auf der Frankfurter Siseubahudtrection wird deuu auch seit vielen Tagen emsig gearbeitet, und die höheren Der» waltungSbeamten haben alle Häode voll zu thau, um im Einklang mit der militärischen Eisenbahubehörde die „Fahrt- tableauz" festzustellen. In jedem DirectionSbezirk gibt eS bekanntlich einen Stabsoffizier, den Etsenbahu-Linieucommiffar, der zur Eisenbahn Abtheiluug des großen Generalstabe» ge- hört und die militärische Eisenbahubehörde repräsevtirt. Seine Thätigkeit im Falle der Mobilmachung und während de» Kriege» ist außerordentlich anstrengend.
Ein Besuch im hiesigen DirectionS-Gebäude überzeugte uo» davon, daß die Vorarbeiten für die Truppen-TranSporte einen breiten Raum im Felde der Thätigkeit der oberen Be- amten einnehmen. Da die diesjährigen Hebungen — soweit e« Friedens-Rücksichten zulaffeu — möglichst kriegSgemäß durchgeführt werden sollen, so find auch die Mitglieder der EtseobahN'Directtou zu Stillschweigen verpflichtet, und Zeit und Ort der Verwendung von Zügen werden zur Stunde hier streng geheim gehalten.
Ob die größeren Truppen-Transporte Störungen de» gewöhnlichen Bahnbetriebes herbeiführen werden, steht zur
Zeit noch nicht fest. Auf alle Fälle würde davon doch nur der Güterverkehr betroffen, der vielleicht eine Einschränkung erfahren würde. Auch die» geschähe nur tm Rothfall, und amtlich ist in dieser Richtung hier noch nicht» beka ni gemacht worden.
Sahen wir oben, wie die höheren Beamten im Jaterkssr der Manöver beschäftigt find, so betrachten wir nun die Thätigkeit de» Betrieb»- und Station» - Personal». Da müssen Wagen tn großer Zahl und an bestimmten Stationen bereitgestellt und zur Aufnahme von Mannschaften und Pferden in Stand gesetzt werden- da» Personal auf den tn Betracht kommenden Strecken muß angemessen verstärkt, und hier und da muß wohl auch eine Probefahrt unternommen werden - endlich müssen Nothgeleise und Nothrampeu angelegt werden, und was dergleichen Arbeiten mehr find.
Welche Anzahl von Wagen erforderlich ist, um größere Trupprnmaffeu zu befördern, davon bekommt man erst einen Begriff, wenn man weiß, daß ein einzige» Bataillon tn Kriegsformation 50 Wagen, also 100 bi» 110 Achsen, gebraucht. Ein Wagen kann aufnehmen: 24 Offiziere oder Beamte, oder 32 Mann, oder zwei kleine Fahrzeuge, oder ein große» Fahrzeug. Ein solcher Zug von 50 Wagen fährt durchschnittlich da» Kilometer in 23/, Minuten, also 22*11 Kilometer in der Stunde, wobei kleine Verzögerungen eingerechnet find. Ein Cavallerte Regiment zn 4 Schwadronen in Kriegsstärke gebraucht zu seinem Transport 3 Züge zu je 100 Achsen, ebensoviel eine reitende Abtheilung Artillerie zu 2 Batterien- ein Fußartillerie.Bataillon mit schweren Mörsercompaguien und Munitionsstaffeln erfordert gar 15 Züge. Doch wir wollen diese Aufzählung nicht in» Einzelne verfolgen, sondern mit der Angabe beschließen, daß ein mobiles Armeecorps zu seiner Beförderung rund 101 Züge nöthig hat. Da heißt e»: Aufgemerkt und vorgesehen! Fr. Z.
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