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2.3.1897 Erstes Blatt
 
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. 1897

Dienstag den^Februar

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Zlints- «10 Anzeigeblatt für den "Kreis Gietzen

Hralisöeitage: Hießener Kamilienötätter

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erschien der

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de, folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Sonn. 10 Uhr,

Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehme, j Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgeg«.

begann,' unter den weiteren Tänzen befand LtebltngSwalzer der Königin Luise. Gegen 11 Souperpause ein. Gegen 1 Uhr schloß da»

Diertcljähriger Monnemcvtspreis r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

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Erstes Blatt

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Deutsches Reich.

Berlin, 27. Februar. Der Costümball im Weißen Saale des königlichen Schlosses bot ein überaus glänzendes, farbenprächtiges Bild. 450 Gäste waren erschienen, die Damen in den Coftümen des Imperial- und Jncroyable- StilS, dieSabotiere in den Uniformen des Jahres 1797. Auch die Mutter Ihrer Majestät der Kaiserin und die Prinzen Adalbert, August Wilhelm und SD Star waren zugegen. Die Pagen und die gesummte Dienerschaft trugen die Costüme auS dem Jahre 1797 mit Zopfperrücken. Unter den Uni­formen fielen besonders die rothen Bosniaken (die späteren Ulanen), sowie die Husaren mit Tigerfellen auf. Als Ihre Majestät die Kaiserin in herrlichem, kostbarem Costüm er­schien, verneigten fich die Anwesenden huldigend. Da ertönte Trommel- und Pfeifenklang: Seine Majestät der Kaiser in der Uniform des einstigen Stammbataillons, des jetzigen 1. Gard- Regiments z. F., führte Ihrer Majestät der Kaiserin die Schloßgarde-Compagnie und die Leibgarde der Kaiserin vor. Voraus schritt ein Tambour mit einer großen Trommel, daneben ein Pfeifer. Bor dem Throne wurde Halt gemacht. Seine Majestät ließ präsenttren nach dem Reglement de» Jahres 1797, worauf Ihre Majestät die Kaiserin die Front abschritt. Die Flügeladjutanten waren in der Truppe mit eingetreten. Der Kaiser führte bann die Truppe wieder auS dem Saale. Beim Ein- und Abmarsch spielte auch daS MufikcorpS auf der Mufikloge. Als Seine Majestät der Kaiser in den Saal zurückkehrte, sprach Ihre Majestät die Kaiserin Allerhöchstihren Dank auS. Seine König!. Hoheit

Prinz Heinrich trug die Uniform des 1793er Regiments Nr. 35. Die Mufik spielte die Fackeltänze, wie fie bei der Hochzeit der Königin Luise im Jahre 1793 gespielt wurden, zu dem nunmehr folgenden Rundgang, an den fich der Taoz anschloß, der mit einer von 16 Paaren getanzten Gavotte 'sich auch ein

vergeßliche Fest.

Lettin, 27. Februar. Wie alljährlich, Kaiser auch gestern zum Diner, welches der Oberpräsident von Achenbach den Vertretern des Provinzial-LandtageS der Provinz Brandenburg gab. In der Begrüßungsrede wies Staatsminifter Achenbach namentlich auf die Verdienste der Hohenzollern um die Mark, Preußen und das Reich und auf die Bedeutung der Landwirthschaft für die Entwicklung deS ganzen Volkes hin. Der Kaiser nahm hieraus Anlaß zu einer längeren Erwiederung. Er besprach die Entwickelung des deutschen Reiches auS den Zeiten Friedrich Barbaroffas bis auf die allerneuefte Zett und feierte die Gründung deS deutschen Reiches, indem er seines Großvaters Thaten pries. Dann schilderte der Kaiser unsere jetzigen inneren politischen Verhältnifie, wobei er etwa ouSsührte:Eine Aufgabe, die unS allen aufgebürdet wird, die wir verpflichtet find zu über­nehmen, ist der Kampf gegen den Umsturz. Mjt allen Mitteln, die uns zu Gebote stehen, müssen wir diejenige Partei über­winden, die es wagt, die Staatsgrundlagen anzugreifen, die gegen die Religion sich erbebt und selbst nicht vor der Person des allerhöchsten Herrn HZiKacht. Ich werde mich freuen, jedes Mannes Hand in MmJnen zu haben, fei er Arbeiter, Fürst oder Herr, der mir yelsen wird in dieser Gefahr. In der Erinnerung deS Mannes, dem wir daS Deutsche Reich

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Welt.

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Der ' Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme teS Montags.

Die Gießener Aamitienvtälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

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Kenerak-Mnzeiger.

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des Großherzogthums Hessen oder einem andern I Staate in einer der nachstehend unter b) ange­gebenen Eigenschaften aushalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst- boten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungs- I diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr- I burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be- I fitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1877 geboren sind;

ferner I

Sämmtliche Militärpflichtige, welche

im Jahre 1895 bezw. 1896 zurückgestellt I worden, oder nach ihrer gezogenen Num- I mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein- | berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung finb I Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be- I rechtigung zum einjährig.freiwilligen I Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- I oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine I mitzubringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen I solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück- I fldhinß in Anspruch genommen wird, so ist. für Vorlage | der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder- I lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an­beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehö rige sich selbst persönlich tm Termin vor der Ersatz-Commission ein* zusinden.

Noch nicht eingereichte ZurückstelluugSanfpruche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst untot allen Um- 1 ständen vor Beginn de- GrfatzgefchäfteS an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche finden überhaupt keine Berücksichtigung. Frühere Reelamationeu, welche proL8S7 erneuert werden I sollen, find mittelst Berichts sofort eiuzufordern.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehnng persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er- I satz-Commission das Loos.

6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellnngSpsiichtigeu Militärpflichtige ans Grund der ihnen bereitS Mgegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Mili­tärpflichtige, welche sich auswärts aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort ge­stellungspflichtig sind. .

I Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten I haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Mufte- I rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu I bemühen, daß die Letzteren i/2 Stunde vor der be­stimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich I gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes I ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank- I heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und I der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts I vorzulegen.

I Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob,

darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Mittwoch den 10. März in der RestaurationZum La hust ein" (Nordanlage) zu Gießen, Samstag den IS. März im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg,

Dienstag den 13. April im Rathhaus zu Sich, die Clafsisieirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Grfatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. .

Es haben daher diejenigen Reservisten und'Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 1. März 1897.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gietzen. Dr. Wallau.

iehri^^jgi in

Bekanntmachung, da- Grsatzgeschäft pro 1897 betreffend. Die Musterung und Loosziehnng der Militärpflichtigen be» Kreises Gießen für das Jahr 1897 findet an den nach- benannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Gießen in der Restauration Zum Lahnstcin", Nordanlage.

Samstag den 6. März, Vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck, Hattenrod, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Montag den 8. März, Vormittag von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge ! (1895 und 1896) und der Gemeinde Rödgen;

Dienstag den 9. März, Vormittags von 8 Uhr an: [ derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1897) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Großen-Linden-

Mittwoch den 10. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck;

Donnerstag den 11. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehrrng.

II. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.

Freitag den 12. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allettshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, 'Lauter und Lindenstruth;

Samstag den 13. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Qneckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangen­rod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Montag den 15. März, Vormittags von 9 Uhr an:

LooSziehung

III. Zu Sich im Rathhaussaale.

Freitag den 9. April, Vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Ebevstadt, Ettingshausen, Garberneich und Grüningen;

Samstag den 10. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf;

Montag den 12. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen und Rodheim;

Dienstag den 13. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg. . o

Mittwoch den 14. April, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehnng

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Milttar- pflichtiaen, welche r o

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn- sitz haben und sich nicht in einem andern Theüe

Amtliche* Theil.

Gießen, den 1. März 1897. Betr.: Das Ersatzgeschäft pro 1897.

Der Civilvorfitzende der Großh. Ersatz-Commission Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Aus­hebungs-Bezirke Grünberg und Lich.

Ich mache Sie auf den nachstehenden abgeänderten Reiseplan für das diesjährige Ersatzgeschäft zur genauen Darnachachtung noch besonders aufmerksam.

Dr. Wallau.

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