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1.4.1897 Erstes Blatt
 
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Domerstag den 1. April

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Nr. 77

Erstes Blatt.

Gießener Anzeiger

Aenerak-Wnzeiger.

Amts- und Anzsigeblatt für den Ureis Gieren

Redaction, Expedition und Druckerei:

-chntftratze Hlr.7.

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Vierteljähriger Abonnemeutspreiir 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Die Gießener

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Der

Kießeuer Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme deS Montags.

Uanahme von Anzeigen zu der Nachmittags für bcx folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

chratisbeikage: chießener Aamilienökätter.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Lheil.

Bekanntmachung,

betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Eberstadt.

Nachdem in mehreren Gehöften zu Eberstadt die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Gemarkungssperre angeordnet worden ist.

Gießen, den 31. März 1897.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend: Die Abhaltung von Körterwiuen zwecks Aufnahme ter Znchtthiere In das Proviuzialherdbuch im 1. Körbezirk.

Die Körcommiffiou des 1. KörbezirkS (Vogelsberger dteh) wird am 2. April an nachfolgenden Orten Kör- termine abhalten:

In Londorf Mittags 1 Uhr,

n Allendorf Nachmittags 2i/i Uhr, n Daubrtngen Nachmittags 4 Uhr.

Die Züchter von Vogelsberger Vieh, welche ihre Thiere in daS Herdbuch eintragen lasten wollen und bez. Anmel- täugen schon bet mir gemacht haben, werden ersucht, ihre betreffenden Thiere au einem von der betreffenden Großh. Bürgermeisterei hierzu bezeichneten Ort aufzustellen, damit tie Arbeiten der Commission ohne Aufschub erledigt wer­ten können.

Sollten noch weitere Viehzüchter ihre Thiere köre« lasten wollen, so werden dieselben ersucht, dieselben gleichfalls an ten betreffenden Körterminen vorzuführen, vorher aber dem Vorfitzenden dieser Commiffton, Herrn Oberamtmann Hoff­mann zu Hofgüll, oder dem Geschäftsführer, Herrn Ober- Verwalter Beilstein zu Laubach, directe Mtttheilung hier­von zu machen.

Laubach, den 27. März 1897.

Der Präsident deS landwtrthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen:

Friedrich Graf zu SolmS-Laubach.

Deutscher Aeichsta-.

201. Sitzung. DieuSlag den 30. März 1897.

Am BundeSrathStische: Staatssecretär v. Bötticher.

Auf der Tagesordnung steht die Besprechung der Interpellation > EzarlinSkt, betr. die Auflösung von (polnisch sprechenden) Wähler Versammlungen.

Abg. Rören (Ctr.): Die Versammlungen in Osche und Linsk feien von den betreffenden Dorsttzenden nur geschlossen worden, weil dieselben sonst mit tödllicher Sicherheit ausgelöst worden wären. Die dritte Versammlung sei, wie der Staatssecretär selbst erklärt, auf- Selöst worden. Der Reichskanzler soll keinen Anlaß zur Einmischung »den, weil schon der preußische Minister deS Innern die Anweisung erlassen habe, es solle fortan nicht mehr lediglich wegen Gebrauchs der polnischen Sprache aufgelöst werden. Aber wie kämen die Be- hirden dieser Anweisung nach? Die Auflösungen widersprächen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 1876. Es entspreche daS ja freilich dem, daß man dem Herrn ManSkt feine Briefe nicht ausgehändtgt habe, weil er Manske heiße, obwohl über die Identität d-S Mannes kein Zweifel bestehe. Das sehe beinahe so aus, als wenn über diese Provinzen der Belagerungszustand verhängt sei. (Beifall.)!

Staatssecretär v. Bötticher wiederholt, in jenen zwei Fällen hätte der Gendarm nur eine freundliche Bitte an die Versammlung zertchtet. Nach Schluß der einen Versammlung wäre überdies noch rin Schriftstück des Regierungspräsidenten in deutscher Sprache ver­leim und von allm Anwefmden verstanden worden. Weshalb sei «an da also dem Wunsche des Gendarmen nicht gefolgt, statt daß w<n die Versammlung geschlossen habe? In Bezug auf das Ueber- w-rchungSrecht sei es durchaus bei den Landesbestimmungen verbliebm. Z-denfalls ist aber die Sache durch die neueste Anweisung des Ministers des Innern erledigt. Damit können Sie doch zufriedm sein! Redner rechtfertigt dann den Erlaß des Ministers vom October 1896, betr. das Ueberwachungsrecht in Richtwähleroersamm- lu agen. Auch Richter seien fehlbar und deshalb könne es dem Minister licht verdacht werden, wenn er Mangels polnisch redender Beamten Frage der polnisch redmden Versammlungen nochmals vor die Gerichte bringen wolle, ehe er die Klinke der Gesetzgebung ergreife.

Abg. v. Ho den berg (Welfe) führt Beschwerde über die Hand- labung deS Vereins- und DerfammlungSrechtS im Hannöverschen: Nmfiosung einer Versammlung in Ebemissen, weil ein Redner ein ch»ch auf den Herzog von Cumberland, einer anderen, weil ein iMner aussührte' Aufgabe der welfischen Partei sei die Wteder- se rstellung der Selbstständigkeit Hannovers auf friedlichem gesetz- «iitzigm Wege.

Abg. Strzoda (Ctr.) protestirt dagegen, daß man die loyalen po lntschen Oberschlefier als ReichSfeinde zu bezeichnen wage. Ihre kcattonalität freilich und ihre katholische Religion würben sie sich viumals entreißen Uff en. Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Küle8 setzt an ihre Ehre. Wir Oberschlefier werden aber trotz aller Ktrßregelungen und Bestrebungen, uns zu Protestanten zu machen, «locht aufhören, aufrichtige Untertanen zu bleiben.

Staatssecretär v. Bötticher bestreitet kurz und mtschieden, daß die preußische Regierung solche Bestrebungen bethätige.

Abg. v. Jadzewski (Pole): In Linsk habe der GenSdarm ausdrücklich vorher n flirt, er habe Befehl, im Falle deS Gebrauchs der polnischen Sprache die Versammlung aufzulösm. In Osche habe nicht bet Vorsitzende die Versammlung geschlosten, sondern thatsächlich bet Genbatm sie aufgelöst. Die Polen seien eben nicht gleich vor dem Gesetze. Der preußische Minister deS Innern habe den Polen freche und unverschämte Agitation in Oberschltsim vorgeworfen. Aber wenn man das Volk knechte, so entstehe eine solche Agitation von selbst, sie brauche nicht von außen zu kommen.

Abg. Stadthagen (Soc.): Selbst im absolutm Staate habe man nicht gewagt, auszusprechen, daß den Beamten daS Privilegium der Kenntnißlosigkeit in Bezug auf eine nichideutsche Sprache nicht genommen werden dürfe. Nach constanter PiaxiS habe der über­wachende Beamte überhaupt nicht das Recht, etwas zu sagen, eine freundliche Bitte" auszusprechen. Und nimmermehr habe der Minister das Recht, Versammlungen zu verhindern wegen Mangels an Heber? wachungsbeamten. Wie Recht und Verfaffung gegenüber der Social­demokratie gehandhabt werde, zeige so recht, welche geistige und sitt­liche Verwahrlosung bei einzelnen preußischen Behörden Platz gegriffen habe.

Vicepräfident Schmidt: Ich glaube nicht, daß diese Tribüne und die Immunität der Abgeordneten dazu da ist, solche Angriffe gegen Beamte zu richten.

Abg. Rören (Ctr.) bezeichnet es als unerhört, wie der preußische Minister des Innern grundsätzlich und systematisch dem Erkenntniß deS Oberverwaltungsgerichts von 1876 zuwiderhandle.

Abg. Pachnicke (frs. Vp.): Auch wir haben über unerhörte Rechtsverletzungen zu klagen. In Hinterpommern find gerade in dieser Woche in jeder Weise bäuerliche Versammlungen erschwert worden.

Abg. Lenzmann (frs. Vp.): Mit dem herrschenden Polizei­regiment gelinge eS, weder die Elsaß-Lothringer zu germantstren, noch auch die Polen oder Dänen. Das aber könne man doch auch selbst von einem Polizeiregiment erwarten, daß es das Gesetz inne halte. DaS Oberverwaltungsgericht zu einem anderen Erkenntniß zu drängen, wie der Minister eS wolle, möge staatsmännisch sein unb scharfsinnig, aber moralisch sei das nicht.

Staatssecretär v. Bötticher bemerkt einer Aeußerung deS Vorredners gegenüber, daß die preußische Regierung soeben mit der Schlußredaction eines Gesetze-, durch welches $ 8 deS bestehenden Vereinsgesetzes beseitigt werden solle, beschäftigt sei. Weiter betont Redner nochmals das Ueberwachungsrecht der Behördm. Keines­falls sei es unzulässig, wenn der Minister eine Aenderung des Er­kenntnisses des Oberverwaltungsgerichts von 1876 anstrebe.

Nach einigen Ausführungen der Abgg. Werner (Ref.-P.), Bebel (Soz.) und Beckh (fr. Vp.) endet die Besprechung.

Es folgt die erste Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung, Organisation des Handwerks.

Abg. Hitze: Es ist schon der Ruf laut geworden: wenn nur dies, dann lieber gar nichts. Ich könnte mich dem anschließen, wenn ich die G-wißheit hätte, daß wir durch Ablehnen dieser Vor­lage mehr erreichen tömnen. Aber dieser Annahme steht die That- sache entgegen, daß schon diese Vorlage im Bundesrath nicht die Zustimmung aller Regierungen gefunden hat. Wir werden aller­dings in der Commission Verbesierungen anstreben, insbesondere versuchen, den Befähigungsnachweis hinelnzubringen; aber auch, wenn das nicht gelingt, werden wir gut thun, die Vorlage als Ab­schlagszahlung anzunehrnen, wie wir das ja auch gethan haben beim Culturkampf, beim Arbeiterschutz. Als erster Ansatz für den Be­fähigungsnachweis seien die Bestimmungen über Berechtigung zur Führung des Meistertitels unb zur Ausbildung von Lehrlingen dankbar zu begrüßen. Principielle und practische Bedenken habe er gegen den Fortbildungsschulzwang. Zu bedauern sei, daß nicht betr. der obligatorischen Innungen an dem früheren preußischen Entwurf festgehalten worden sei. Immerhin sei die Vorlage ein Fortschritt gegen heute. Große Hoffnungen setze er auf die Hand­werkerkammern, aber der in S 103h vorgesehene Aufsichts-Commissar habe zu viel Polizeigewalt. Diese zu beseitigen, werde hoffentlich t>ie<£infe des Hauses behilflich fein.

Abg. Augst (fübb. Vp.) erkennt an, daß die Vorlage manches Gute enthalte, so die Handwerkskammern und die Bestimmungen über Lehrlingsausbildung. Beides entspreche den Wünschen des ge- sammten Handwerks. Die Herren rechts hätten leider bisher zu sehr mit der Hauptsache gekargt, den Mitteln für einen guten Volksschul­unterricht. Dafür, daß die obligatorischen Innungen herausgebracht seien, danke er dem Bunbesrath; auch die facultativen Zwangs­innungen hätten beseitigt werden sollen. Mit solchen Straf- und Zwanzsbestimmungen schaffe man nur eine neue Kategorie straf­würdiger deutscher Staatsbürger unb eine Beschränkung bes Selbst- bestimmungsrechtS in wirthschaftlichen Dingen. Das beutsche Hanb- werk wolle von Zwangsinnrmgen nichts wissen.

Hierauf tritt Vertagung ein.

Morgen 1 Uhr: Fortsetzung und bann Jnvalibitätsnovelle.

(Schluß 5 Uhr.)

Deutsche» Reich

Berlin, 29. Marz Die Frage, ob der Kaiser am 22. d. Mts. ein Handschreiben an Fürst Bismarck gerichtet hat, ist bisher noch nicht befriedigend beantwortet. Es ging nämlich das Gerücht, daß es geschehen sei und auch wir haben dasselbe verzeichnet,- aber selbst Kreise, die in Verbindung mit Friedrichsruh stehen, haben, wie dieTägl. R." erfährt, darüber nichts Sicheres feststellen können. Das läßt darauf schließen, daß ein Handschreiben nicht abgegangen ist- denn sonst hätte unmöglich eine Kundgebung der Art dem deutschen Volke vorenthalten werden können. So wird sich daS deutsche Volk an die Vorstellung gewöhnen wüffen, daß an dem Gedenktage des ersten deutschen Kaisers seines große« Staatsmannes, der ihm i« treuem, aufopferndem

Dienste bei Errichtung des Kaiserthrones behilflich war, officiell mit keinem Worte gedacht worbe« ist.

»eilte, 29. März. Das Arbeitspensum de» Reichstag» nach de« Osterferien ist auch dann kein ge­ringes, wenn es gelingt, den Etat bis zum 1. April zu er­ledige« unb die Handwerkervorlage «ach der ersten Plenar- berathung an eine Commiffton zu verweisen. Die Haupt- thatigkeit des Reichstages, d. h. die entscheidende über die Mehrzahl der Entwürfe der Seffton, wird in die Zeit nach Ostern fallen. Vor Ostern dürften, abgesehen von den mit dem Etat zusammenhängenden Vorlagen, nur daS Gesetz über die Zwangsvollstreckung, die Hypothekenordnung und das Converfionsgesetz zu Stande gekommen sein. Die größere Anzahl der Entwürfe, und gerade die umfangreichsten unb wichtigsten, harrt noch bet Erledigung. Dahin gehören daS Handelsgesetzbuch, die Unfallverficherungsnovelle, daS In- valtdenverficherungS- und das Auswanderungsgesetz. Biel Zeit wird die CommtffionSberathung des Handwerkergesetzes unb die zweite Plenarlesung desselben beanspruchen. Auch über dos Postdampfer-SubventionS-Gesetz werden noch lange Debatte« erwartet. Ob sich das alles in der für die Reichs- tagSverhandlungen zwischen Ostern unb Pfingsten zur Ver­fügung stehenden Zeit von vier bis fünf Wochen wird er­ledigen laffen, erscheint um so zweifelhafter, wenn man be­denkt, daß auch noch die Milttärstrasproceßreform bestimmt in dieser Session an den Reichstag gelangen soll. Trotzdem hält man noch immer an der Absicht fest, die Session vor Pfingsten zu schließen- ursprünglich wollte man freilich schon Ostern aufhören, hat aber schon gehörig zugegeben. Mög­licherweise wird die Tagung gar noch bis in den Hochsommer ausgedehnt- eine längere Seffion wäre dann allerdings noch nicht dagewesen, dieselbe hätte vom 3. December 1895 bis in die zweite Hälfte des Jahres 1897 angedauert, einschließ­lich der BertagungSfrist vom August bis October 1896.

Wolff« telegraphische« 6orrefpoabem-8xreex.

Berlin, 30. März. DerNationalzeitung" zufolge be­glückwünschte heute die nationalliberale Fractton deS Abge­ordnetenhauses, sowie eine Anzahl ihm aus seiner Amtszeit als Minister nahestehende Abgeordnete telegraphisch den Staatsminifter Falk zu seinem 50jährigen Dienstjubiläum.

Berlin, 30. März. In der Budget-Commission deS Reichstages erklärte Staatssecretär v. PosadowSky, vom 1. April d. I. ab sollen sämmtliche Postasfistenten mit 18jähriger Dienstzeit daS Höchstgehalt beziehen. Den Post­schaffnern soll die Dienstzeit als Briefträger angerechnet werden. 2000 neue Asfistentenstellen seien geschaffen. Redner erkannte die von den conservativen Mitgliedern erhobenen Forderungen für die Unterbeamten an.

Berlin, 30. März. Die Budget-Commission de» Reichstages bewilligte ferner eine Gehaltserhöhung für die Hauptleute 2. Klaffe von 2160 dis 2700 Mk., für Premierlieutenants bei den Jnvalidenhäuser« auf 1500 Mk., für 43 Maschinen-Unteringenieure und 7 Torpedo-Unter- Ingenieure aus 3600 anstatt 3700 Mk.. für 142 Traindepot- Offiziere auf 2400 Mk., für Feuerwerks-Lieutenants der Marine durchschnittlich auf 1980 Mk, für Zeug-Lieutenant» unb FeuerwerkS-LieutenantS des Landheeres durchschnittlich auf 1800 Mk. Weiterberathung morgen.

Berlin, 30. März. DerReichsanzeiger" veröffentlicht daS Gesetz vom 24. März d. I. wegen Verwendung der überschüssigen Reichs-Einnahmen zurSchulden- ttlgnng.

Berlin, 30. März. DaSMilitärwochenblatt" meldet: v. Ro on, Generallieutenant und Commendenr der 21. Division, ist in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disposition gestellt. Pertheö, Generallieutenant, ist zu« Commandeur der 21. Division ernannt worden.

Friedrichsruh, 30. März. Obwohl das Befinden des Fürsten Bismarck nunmehr wieder ganz zufriedenstellend ist, bedarf der Fürst dennoch aus Rückficht auf fein hohes Alter sehr der Schonung und wüffen alle Aufregungen ver­mieden werden. ES werden daher die für den 1. April zu erwartenden Gratulanten gebeten werden, ihre Glückwünsche nicht persönlich, sondern schriftlich darzubringen. Der Ge­burtstag wird nur im Familienkreise gefeiert werden. ES werden die Grafen Herbert und Wilhelm Bismarck mit ihren Familien dazu erscheinen. Profeffor Schweninger be­findet sich ebenfalls hier und verbleibt hier vorauSfichtlich bis zum 3. April.

Kauea, 30. März. Hauptmann Periguan berichtete hierher, daß während der Nacht einige Schüffe abgefeuert wurde«, ohne jedoch ein Ergekwlß zu habe«, unb daß die