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22.2.1896 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt. Samstag den 22. Februar

Der Gir-evrr Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme dcS Montags.

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. IQ Uhr.

Alle Annoncrn-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betreffens Maui« und ttlauenieuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche tu dem Gehöfte de»Beigeordneten Thomas Walter zu Ober-Bessingen erloschen ist, werden die verfügten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben.

Gießen, den 20. Februar 1896.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend Maul- und Klauenieuche.

Nachstehende Polizetverordnung deS König!. LandrathS- amtS Wetzlar bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenutniß.

Gießen, den 20. Februar 1896.

Großherzogliches KceiSamt Gießen.

v. Gagern.

Polizei-Verordnung.

Zur Verhütung der Weiterverbrettung der in den Nach- battrdien herrschendenMaul und Klauenseuche" wird auf (5rund des Gesetzes über die Polizei - Verwaltung vom 11« März 1850 und § 142 des Gesetzes über die allgemeine LamdeSverwalrung vom 30. Juli 1883 unter Zustimmung deS KaeiSauSschusseS für den Umfang des Kreises Wetzlar ver- otdoet, was folgt:

§ 1. Wer in den Kreis Wetzlar zum Zwecke deS Handels Vieh einführt, welches nicht zur Uebersührung in tin Schlachthaus bestimmt ist, muß bis auf Weiteres für jedes Stück mit einem UrsprungSzeugntß und einem thier- ärztlichen GesundheitSatleste versehen sein.

Diese Vorschrift erstreckt sich nicht auf Einhufer.

DaS UisprungSzeugntß hat die Bescheinigung zu enthalten, dv'ß der UrsprungSort seuchenfrei tst.

UrsprungSzeugniß und thierärztliches Gesundheitsattest haben eine Giltigkeilsdauer von 7 Tagen, in welcher der Tag öei Ausfertigung einbegriffen ist.

§ 2 Jede Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Verordnung wird mit einer Geldstrafe von 10 bis 30 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine ent­sprechende Haft zu treten hat, bestraft.

Wetzlar, den 12. Februar 1896.

Der Königliche Landrath:

S t a ck m a n n.

Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 20. Februar 1896.

Die Sitzung beginnt heute um 9 Uhr. Auf der Tages- ortbnung stehen verschiedene Interpellationen. Zunächst beantwortet StcatSmintster Finger eine Anfrage deS übg.Vogt, die Erhaltung derS ountagshandwerke r- schulen betr., insbesondere, ob die Regierung Willens sei, mtt allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Gefährdung dtr Handwerkerschulkn durch das jetzt in Kraft tretende Gesetz, bct reffend den Gottesdienst an diesen Schulen, vorzugehen, dahin, baß die Regierung bereit sei, im Sinne des Abg. Vogt für den Fortbestand fraglicher Schule etnzutreten und sagt die Regelung der Angelegenheit mit den kirchlichen Behörden zu.

Eine Anfrage deS Abg. Ulrich, verweigerte Auf­nahme deS Andreas Hering von Buch (Königreich Nähern) in den hessischen Staatsverband betreffend, wird lahm beantwortet, daß in diesem Falle correet von den behörden verfahren worden sei, da der Betreffende den fest- gksetzten Wochenlohn von 15 bis 18 Mk. nicht verdient habe, utn seine Familie ernähren zu können. Abg. Ulrich be­streitet die correcte Behandlung des in Frage stehenden Falls und verweist auf Artikel 4 btß Gesetze- über die Freizügigkeit. Auch der Artikel 3 der ReichSoerfaffung sei hier verletzt worden, hr die Frage ganz anders ent chteden wissen will, wie eS io dieser Weite geschehen. UebrigenS sei neuerdings in ihalickem Falle von der Behörde anders verfahren worden.

Bezüglich einer Anfrage des Abg. Metz wegen Rück- Nrllegung des Wohnsitzes der Geueralagenturen brr Versicherungsgesellschaften innerhalb deS Landes, antwortet StOatSministcr Finger, daß die meisten Anstalten den »ohnfitz der Generalagenturen nach Hessen verlegt haben. Vr» Rest habe noch Fristverlängerung bis zum l.März d. I.

Sine weitere Interpellation des Abg. Ulrich u. G e-

nossen, geschäftliche Behandlung deS Austritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft in eine andere betreffend, insbesondere die Zahlung von 6 Mk. Stempel für jeden Einzelnen, erklärt StaatSminister Finger, daß dieser Uebertritt als ein eigener WillcnSact eines Jeden aufgefaßt werde und daß daher auch für jede Person der Betrag von 6 Mk. zu entrichten sei. Auch von Kindern über 14 Jahren sei dieselbe Taxe zu entrichten. Von Setten des Abg. Ulrich wird ein Fall erwähnt, in welchem nicht so correct verfahren worden sei und er ersucht den Staats- Minister, denselben einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Damit find die Interpellationen erledigt.

Nunmehr erfolgt die Berathung einer Eingabe deS Vorstandes deS Vereins Mainzer Kaufleute und der Handelskammer zu Gießen, das Offenhalten der Schaufenster der Ladengeschäfte an Sonn- und Festtagen betr. Abg. Schmitt bespricht den Um­stand, daß in Mainz die Schaufenster Sonntags nach den Bestimmungen über die Sonntagsruhe geschlossen bleiben müßten, während in dem benachbarten Wiesbaden und anderen nichthessischen Städten dies nicht der Fall sei. Dort sei daS AuSstclleu von Maaren in den Schaufenstern während des vor- und nachmittägigen Gottesdienstes an Sonn- und Fest­tagen ungehindert gestattet. Ministerialrath Emmerling kann sich Namens der Regierung nicht für Genehmigung deS Gesuches aussprechen, weil dteS nicht mit den Vorschriften über die Sonntagsruhe in Einklang zu bringen sei, insbesondere sei eine nicht unerhebliche Gefährdung der retchSgesetzlichen Sonntagsruhe zu erwarten. Auch werde dies die Heran­ziehung des Arbeiterpersonals bedingen und eS fei auch nicht ausgeschlossen, daß bei dem bloßen Schaustcllen nicht bleibe, sondern auch verkauft werde. Dadurch werde aber dieser Theil der Kaufleute geschädigt, der es mit der Beobachtung der polizeilichen Bestimmungen ernst nehme. Für Genehmi­gung des Gesuches sprechen die Abgg. Wasserburg, Ulrich, Metz-Gießen. Letzterer ersucht die Regierung, der Sache doch näher zu treten, da sie von großer Tragweite für den gesammten hessischen Kaufmannsstand sei. Der Ausschuß beantragt, dem Gesuch keine Folge zu geben. Die Kammer lehnt diesen Antrag gegen 10 Stimmen ab und nimmt den Antrag Schmitt, die Regierung zu ersuchen, sich mit den Nachbarstaaten wegen einheitlicher Regelung dieser Frage ins Benehmen zu setzen, einstimmig an.

Ein Gesuch des Gendarmen i. P. W. Ewald, die Er­höhung seiner Pension betr., wird genehmigt, dagegen eine Vor­stellung des SteuerrathS i. P. Fröhlich um Regulirung seiner Pension abgelehnt. Ferner wird eine Beschwerde des CH. Walldorf u. Gen. gegen die Bürgermeisterwahl in Partenheim a ß unbegründet zurückgewiesen und eine Eingabe deS Lehrers E. Spiro in Butzbach um Uebertragung des israelitischen Gottesdienstes an der Zellenstrafanstalt Butzbach, nachdem StaatSminister Finger seinen ablehnenden Stand­punkt präcisirt hat, für erledigt erklärt. Ein weiteres Gesuch einer Anzahl Einwohner von Trebur um Uebersetzung deS israelitischen Religionsbuches Schulchan aruch auf Staatskosten wird unter Heiterkeit deS Hauses nach warmer Befürwortung des Abg. Köhler abgelehnt.

Nunmehr erfolgt die Berathung der Vorlage der Großh. Regierung, den Gesetz-Entwurf, den Handel mtt Authetlen und Abschnitten von Loosen zu Lotterien und Ausspielungen betr. Der Gesetz- Entwurf will dem immer mehr über Hand nehmenden Handel mit Antheilscheinen von im Großherzogthum genehmigten Lotterien steuern und bedroht Jeden mit einer Strafe von 150 bis 1500 Mk., der gewerbsmäßig geringere als die genehmigten Antheile von Loosen rc. fetlbtetet oder verkauft. Auch die Mittelsperson, welche ein derartiges Geschäft be­fördert, trifft die gleiche Strafe. Der Ausschuß will dieses Gesetz auch auf Prämienanleihen ausgedehnt wissen. Dieser Antrag sowie daS Gesetz wird sodann einstimmig genehmigt. Lebhafte Debatte ruft der Antrag Wasserburg u. Gen., Einführung directer Wahlen für den Landtag betr., hervor. Der Antrag beschäftigt heute zum vierten Male daS Haus. Abg. Wasserburg begründet seinen Antrag in eingehender Weise. Immer lauter habe sich daS Dedürsniß nach directer Wahl geltend gemacht und besonders in Baden, Sachsen und Württemberg hätten sich alle Par­teien für Einführung dieses Systems ausgesprochen. Die heutige Kammer sei aus künstliche Weise zusammengesetzt und entspreche nicht dem Willen des Volkes. Staatsminister Finger erklärt, die Frage, ob man directe oder indirecte Wahlen bei uns einführen solle, fei noch reiflich zu über­legen. Unmöglich könne er auf die ganze Materie eingehen, umsomehr, da ihm der Standpunkt des Abg. Wasserburg ganz klar sei. In Hessen habe man fest geordnete Zustände,

welche die Rechte des Siaates und jedes Einzelnen fcstlegen. An einer verfassungsmäßigen Bestimmung, die seit 1852 mit gutem Erfolg bestehe, dürfe man nicht rütteln. Dieselbe sei die Frucht reiflicher Erwägungen und Niemand habe Grund unzufrieden zu sein. DaS Volk sei zufrieden und er Kosse, daß eS die Kammer auch sei. Abgg. Dael v. Köth, Schmitt und Ulrich sprich'n für den Antrag Wasserburg, Abgg. Osann und Hechler dagegen. Auch der Ausschuß beantragt, dem Antrag keine Folge zu geben; trotzdem wird derselbe in namentlicher Abstimmung mit 23 gegen 20 Stimmen angenommen. Bravo begrüßt das Resultat Schluß 1 Uhr.

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Deutscher Reichstag.

46. Plenarsitzung. Donnerstag, den 20. Februar 1896.

Die Berathung des Etats des Reichsheeres beim Extra- ordinarium whb fortgesetzt.

Abg. v. Massow (conf.): Das Extraordinarium bewegt sich diesmal in bescheidenen Grenzen. Wir werden deshalb die meisten Forderungen bewilligen und nur einige ablehnen. Nicht weil sie ungerecht sind, sondern weil die Finanzlage und namentlich die Nolh der Landwirthe, die theilweile vor dem Ruin stehen, dies erfordert. Unsere Forderungen, die großen Mittel, hat trän uns nicht gewährt. Wir warten nur ab, ob der Bundesrath blos mitkleinen Mitteln" vorgeben wird. In diesem Jahre haben wir uns bei den Abstrichen noch Zurückhaltung auferlegt, in Zukunft werden wir aber größere Beschränkungen dnireten lassen müssen, wenn unsere ger-ch'en Forder­ungen nicht berücksichtigt werden. Ich bitte den Minister und die anderen Resorts, davon Notiz zu nehmen.

Den Titel 1650000 Mk. und 118000 M'. zur Vermehrung der R serven an Verpflegungsmttteln für P.eutzm und Württemberg hat die Commission mtt 16 gegen 10 Stimmen gestrichen.

Abg. Dr. Lieber (Str.) beantragt die Bewilligung. Es handle sich hier um eine Reserve-Verstärkung für den Kriegsfall.

Abg. Richter (frs. Vp.) bittet, es bei d r Streichung zu belassen. ES handle sich hier lediglich um eine Entlastung der Betriebsfonds des Reiches und dazu liege kein Anlaß vor.

Generalmajor o. Gemmingen betont das Interesse der Militär- Verwaltung an Bewilligung jener Summen.

Auch Schahfecretär Graf Pofadowski ersucht um Annahme des Antrages Lieber.

Nachdem auch die Abgg. v. Kardorff (Rp.), Hammacher (natl.) und v. Leipziger (conf.) sich für den Antrag Lieber aus- gefprochen, findet die Abstimmung statt. Dieselbe bleibt zweifelhaft, da der größte Theil de« Centrums gegen dm Antrag Lieber und für den Antrag der Commission stimmt.

Die Zählung ergibt 92 Stimmen für und 55 gegen den Antrag Lieber. Das Haus ist also nicht beschlutzfähia.

P äsidenr v. Buol beraumt es ist 2 Uhr 42 Min. die nächste Sitzung auf 3 Uhr an und zwar mit derselben Tagesordnung.

46. Sitzung.

Die Abstimmung über den Antrag Lieber wird einftweilm ausgesetzt.

Für den Neubau der Kupfergraben-Kaserne in Berlin ist eine erste Rate geordert und von der Commtsston bewilligt.

Abg. Richter (frf Vp) will die Summe bewilligen, aber nicht für den gewählten Platz, der für solchen Zw.ck zu we'thvoll sei und für Kunst- und wissenschaftliche Zwecke benöthigt werde.

General-Major v. Gemmingen empfieblt Bewilligung der Position. Es gehe nicht an, alle Kasernen in die Peripherie zu ver­legen. Auch fei die preußische Staatsverwaltung noch gar nicht mit einem Ansuchen wegen des P atzes an die Miliiäroerwattui g beran- getreten.

Die Position wird bewilligt.

Der Rest des ExtraordinariumS wird fast debatteloS nach den Anträgen der Commiision erledigt und sodann über den obigen Antrag Lieber abgestimmi. Derselbe wird angenommen, die Position zur Vermehrung der Reserven an Verpflegungsmitteln" ist also wieder hergestellt.

Widerspruchslos wird sodann die Forderung von 7111510 Mk. für Vervollständigung des deutschen EistnbahnnetzeS im Intensse der Landes verthttdigung bewilligt.

Es folgt der Bericht der Budgetcommisston über die vorliegenden Petitionen, das Dienstattersstufensystem beir.

Die Commission beantragt, einen Theil b<r Petitionen (von Beamten des Retchsoerstcherungs-, Patent- und stattftrschen Amts) den Regierungen alS Mate'ial, eine andere, betr. das Gehalt der Ober postftcretäre, zur Berücksichtigung zu überweisen und eine fernere für durch die gefaßten Beschlüsse erledigt zu erklären.

Ferner beantragt die Commission drei Resolutionen: 1) betr. Erhöhung des Metstgehalls der Landbriefträger auf 1600 Mk.; 2) Anrechnung der Miltiä-dienstzeit bis zu einem Jahre auch bet den vor dem 1. Januar 1892 angestellten Beamten: 3) GehaltS- erböhungen für einzelne Beamtenklssien, insoweit bei denselben durch das Dienstal ersstufenfystem Unale'chhtt'en eingetreten find und dieselben von den allgemeinen Gehaltserhöhungen von 1890 aus­geschlossen waren.

Ein Antrag Singer will in Resolution 2 hinzufügen: »und Unterbeamten."

Ein zweiter Antrag Singer will, daß den Beamten und Unter­beamten die Zeit vom Tage des Dienstantritts an bei der Anstellung als diätarische Dienstzeit berechnet werde.

Nach einem längeren Referat des Abg. Enneccerus vertagt sich das Haus.

P'äsident v. Buol schlägt für morgen Weiterberathung vor.

Abg. v. Bennigsen wünscht, daß die Zuckersteuervorlage morgen ober am Montag auf bte Tagesordnung gestellt werde und erst dann die geplante sechstägige Pause eintrete.

Präsident v. Bnol erklärt, vor der Pause daS Haus darüber befragen zu wollen

Abg. v. Kardorff beantragte, die Zuckersteuervorlage morgen