Freitag den 21. Februar
1896
Amts- und Anzeigeblutt für den Tireis Gieren.
Hratisöeikage: Hießener Jamitienökätter
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Generalmajor v. Kaltenhausen bestreitet, daß der Puloerring seine großen Gewinne nur auf Kosten der diessettigen Militärverwaltung erziele, der Ring arbeite vielmehr auch mit dem Auslande. Wenn Krupp niedrigere Preise zahle, so habe ja schon Bebel selber gesagt, Krupp gehöre selbst dem Ring an. Untereinander würden sich aber doch die Leute nicht so viel abnebmen. lHeiterkett.) Der Staat Preußen beziehe bei den ve-schiedenen Pulv.rsorten nur 23 pCt. resp II pCt. seines Gesammtbedarfs von Privatfabriken, während er 77 pCt. resp. 86 pCt. selber herstelle. Schon deshalb könne also von einer Ausbeutung des Staats durch die Prlvat- industrie nicht die Rede sein.
Das Capitel wird angenommen.
Bet einem weiteren Capitel wünscht Abg. Schall (c.) im Interesse Spandaus, Gaardens und Ellerbecks Auskunft darüber, ob nicht endlich die Communalbesteuerung reichsfiscaltscher Betriebe in Aussicht stehe
Staatssekretär Graf Posadowski: Die Bedenken, die einem solchen Gesetze entgegenstehen, sind bisher noch nicht erledigt, ganz abgesehen davon, daß diese Session ohnehin schon überbürdet ist. Tie Untersuchung hat allerdings ergeben, daß bet den genannten Gemeinden eine Ueberbürdung vor liegt und es ist allerdings ein nobile officium des Reiches anzuerkennen, da einzutreten, wo eine Uebertürdung aus den hier fraglichen Gründen oorliegt. Die Prüfung ist ziemlich abgeschlossen, und es tst beabsichtigt, einstweilen aus dem allerhöchsten Dispositionsfonds oder aus demjenigen des Reichskanzlers Bethüifen zu gewähren.
Abg. Lingens tritt auch für Berücksichtigung von Stegburg ein. Hierauf wird der Rest des Ordinartums angenommen. Morgen: Extraordtnarium.
Ein Vorschlag Kardoiffs, auch die Zuckersteuer auf die Tagesordnung zu setzen, wird zurückgezogen, nachdem der Präsident er- klärt,hierüber würde morgen der Seniorenconvent sich schlüssig machen.
Asich-rag. v
44. Plenarsitzung. Mittwoch, den 19. Februar 1896.
Die Berathungdes Mtlitäretats wird bet Capitel „Gefängniß- wesen" fortgesetzt.
Abg. Bebel (Soc.) kommt aus den schon im Vorjahre besprochenen Fall Wendland zurück. Dieser sei gleich bet seinem Eintritt tn die Armee in die Stratabtheilung etng st.llt worden und zwar mit Rücksicht auf eine Bestrafung, die er sich vorher, als Civtlist, wegen Majestätsbeleidigung zugezogen. Er bestreite der Militärverwaltung, und zwar bis zu den höchsten Spitzen, wegen irgend welcher Vorkommnisse im Ctotloerhältniß Jemand ohne Verschulden im Militärverhältniß die Ehrenrechte als Soldat zu nehmen. Nach den bürgerlichen Gesetzen werde eine Strafe wegen Mojestälsbeleidigung nicht als eine ehrlose angesehen. Ein gewisser Schöler fei in die Strafabtheilung versetzt lediglich wegen mehrfacher Beschwerden. Der Mann sei nicht einmal Socialdemokrat, sondern freisinnig. Das Rechtsverhältntß des Einzelnen in der Armee könne unmöglich so auf den Kopf gestellt werden, wenn auch eine Cabinetsordre von 1887 dies bei vorhandener „ehrloser Gesinnung" zulasse oder vorschretbe.
Minister v. Bro ns art: lieber die einzelnen Fälle kann ich nicht Auskunft geben, sie gehören zum Ressort der Commandos. Sie können aber auch nicht von mir verlangen, den Herren Soctal- demokraten auf jeden ihrer Fälle, die sie in der Zeitung lesen und agitatorisch in ihrer Rede ausbeuten, Rede und Antwort zu stehen. Wenn die Herren hier mit Uebertreibungen und objeclio unwahren Thatsachen kommen, so muß ich es schon dem Hause überlassen, die Schlußfolgerungen zu ziehen. Nachdem Herr Bebel am SamStag die Angelegenheit des Gerbermeisters Schulz in Frankfurt a. O. erwähnt batte, besprach ein anderer socialdemokratischer Herr einen Fall in Königsberg, wo einem Bauunternehmer sogar elf Pioniere zur Hilfe bet der Arbeit zugeschickt worden seien. Meine Herren, die Truppen unterlassen jede Einmischung in Lobnstretttgketten, ausgenommen wenn es sich um ein gefährdetes staatsfiscalisches Interesse handelt. Und das war hier der Fall, da sonst, wegen eines Ausstandes der Klempner, die Pionier-Kaserne nicht hätte zum 1. October fertiggestellt werden können Weiter hat Herr Bebel den Fall eines Offiziers in Güstrow erwähnt und dem Mann alles Möaltche nach- gesagt. Bei der Untersuchung hat sich gezeigt, daß der Offizier aus der Straße nur mit seinem Säbel herumgefuchtelt hat, ohne Jemand zu bedrohen. Aerztliche Atteste ergeben, d-ß er nicht vernehmungsfähig ist und in eine Heilanstalt hat gebracht werden müssm. Nun vergleichen Sie mit dieser Sachlage die Darstellung Bebels! Ich finde es empörend, daß das schwere Unglück diese« Offiziers in solch agitatorischer Weile ausgenützt wird, wie es in voriger Sitzung mit dem von Herrn Lieber atteftirten „Ernst" geschehen ist. Mir ist es auch Ernst, weil Herr Bebel an das ganze Oifiztercorps den beleidigenden Appell zu gebührlichem Betragen richtete. Die Cabinetsordre bezüglich der Einstellung in Strafabtheilungen besteht vollkommen zu Recht. Schöler, der übrigens vorher schon wegen Brandstiftung bestraft gewesen, hat beim Militär wegen Ungehorsams und unbegründeter Beschwerdeführung wiederholt bestraft werden müssen und ist schließlich, weil er sich für die Disctpltn als gefährliches Element erwiesen, der Arbeiter-Abtheilung überwiesen worden.
Präsident v. Buol: Als der Herr Minister meinte, daß er nicht auf alle Fälle eingehen wolle, rief ihm Abg. Frohme zu: „Dann bleiben Sie doch lieber ganz weg!" Unter den gegebenen Verhältnissen muß ich diese Bemerkung als in hohem Grade ordnungswidrig bezeichnen und rufe deshalb den Abg. Frohme zur Ordnung.
Generallieutenant v. Spitz constattrt, daß es sich bet der Einstellung in Arbeiter-Abtheilungen um Disctplinarmaßregeln handle, welche ein Recht des Katse>s sind, und recttficirt die Darstellungen Bebels in Bezug auf Wendland und Schöler.
Abg. Dr. Lieber (Ctr.): Der Herr Kriegsminister hat heute Herrn Bebel auf eine Reihe von Fällen geantwortet. Wenn er das stets thut, wird das für seine Stellung im Hause und den Angriffen Bebels gegenüber besser sein. Herrn Bebel möchte ich aber bitten, von allen Beschwerden, die er vorbringen will, dem Minister stets vorher Kenntntß zu geben. Dann kann die Militärverwaltung das Material rechtzeitig beschaffen und Aufklärung ist dann leichter. Freilich entbehrt bann der betreffende Abgeordnete des wohlfeilen Triumphes eines einstweiligen Steges. In dem Falle Königsberg gebe ich dem Minister darin Recht, daß die Militärverwaltung, wenn es sich um einen militärischen Bau handelt, ihr Interesse wahren muß. Sehr schwierig ist die Frage der Einstellung in Strafabtheilungen. Zur Zeit tst das lediglich Discipltnarsache. Ob das die richtige Ordnung der Dinge ist, diese Frage behalten sich meine Freunde vor, in der nächsten Session in der Commission ,u erörtern.
Abg. Lenzmann (frf. Bp.) gibt Bebel von vorn bis hinten recht. S)ir Minister müsse jedem Abgeordneten, auch dem social- demokratischen, antworten. Was die Einstellung in Strafabtheilungen anlange, so müsse die Dtsciplinargewalt doch eine Grenze haben; am allerwenigsten dürsten Bestrafungen, die Jemand als Civtlist in jugendlichem Aller, als 14jähriger, begangen habe, Grund sein, ihn in eine Strafabtheilung zu stellen. Schöten sei auch geistig völlig normal, derselbe sei jetzt als Redacteur bei einer fortschrittlichen Zeitung untergebracht und bewähre sich da ganz gut
Generallieutenant v. Spitz: Daß Schöler zur Zeit der von ihm begangenen Brandstiftung erst 14 Jahre alt gewesen sei, davon stand in unseren Acten nichts.
Abg. Werner (Amis.) wendet sich gegen die Art, wie Bebel diese Dinge agitatorisch erörtere. Schöler agitire auch nicht in solcher Weise, daß er aus jeder Versammlung an die Lust befördert werden müsse.
Abg. Bebel vertritt nochmals seine Auffassung betreffs der Versetzung in Strafabtheilungen.
Abg. Gröber (Ctr.): So einfach ist diese Frage doch nicht, wie Herr Bebel meint, da hier der Begriff der Disciplin in das DtS- ciplinarrecht mithineinspielt. Die Sache bedarf einer genauen Untersuchung und ist nicht so ohne Vorbereitung zu erledigen.
Capitel „Gffängnißwesen" wirb genehmigt.
Beim Capitel „Artillerie und Waffenwesen" beschwert sich Abg. Bebel über das Bestehen eines Pulverrtngs, der der Regierung die P'eise dicttre. In einem Jahre habe die Militärverwaltung 3 Millionen mehr gezahlt, als sie nach den Preisen, wie Krupp sie gebe, hätte zahlen müssen.
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Meßmer Anzeiger
Kenerat-Anzeiger.
Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 19. Februar 1896.
Die Kammer setzte heute Morgen um 10 Uhr ihre Berathungen wieder fort. Zunächst stand zur Tagesordnung die Interpellation des Abg. Schmitt, die bedingte Ber- urtheilung auf dem Verwaltungswege betr. Staats- Minister Finger erklärte, daß die Regierung die Frage prüfen und erforderlichen Falls im Sinne des Antragsteller- behandeln werde. Abg. Schmitt dankt der Regierung für bas Entgegenkommen. Er habe feine Anfrage nur deshalb gestellt, weil er es nicht für richtig halte, daß erst, nachdem drei Viertel oder die Hälfte der Strafe verbüßt ist, an die Aussetzung der Strafvollstreckung gegangen wird.
Abg. Wasserburg hat die Regierung über die Art unb Weise deS Betriebes der Außenbahn Mainz-Finthen interpellirt, und waS die Regierung zu thun beabsichtige, um ton Auffichtswegen es für die Folge zu verhüten, daß Leben unb Gesundheit der Fahrgäste dadurch in Gefahr gebracht wurde, daß die Bahnverwaltung Züge mit beschädigter Loco- wiotivr und ungenügendem Zugpersonal abgehen ließ. Die Antwort deS Regierungsvertreters MinisterialrathS Michel ift auf der Tribüne nicht zu verstehen. Abg. Wasserburg begründet feine Anfrage, daß bei dem im Sommer v. I. am Finthener Berg stattgehabten Eisenbahnunfall em Zug der Außenbahn mtt-4». 300 Fahrgästen inS Rollen knm, wobei die Bremsen nicht functionirten, und in rasendem Tempo mit den Insassen bis zum Binger Thor die Strecke durchfuhr. Der Zugführer und der Schaffner seien Streckenarbeiter, der Locomotivführer ein Schlaffer- alle ohne Vorbildung. Ebenso sei der Betriebsvorsteher nicht technisch ge- bllbct. Oberbaurath Meyer bespricht den im Sommer ti.. I. am Firthener Berg stattgehabten EisenbahGdufall der Außenbahn Mainz—Finthen. Die Untersuchung habe kein Material zu Tage gefördert, daß eine Nachlässigkeit des Be- tniebS-Personals Vorgelegen habe, sodaß dasselbe frei- gasprochen wurde. ES sei dies einer derjenigen Vorfälle, die auf jeder andern Bahn Vorkommen könnten und vorkommen. AffchtSdestoweniger werde die Regierung sich diesen Gegen- flvnd angelegen sein lassen, und von dem ihr zustehendeu gesetzlichen Rechte den ausgiebigsten Gebrauch machen.
Nunmehr gelangt der Antrag des Abg. Euler, betr. die Nothlage des WinzerstandeS im Kreise Bensheim zur Berathung. Der Antragsteller führt aaS, daß die abnormen Fröste einen geradezu vernichtenden Einfluß auf einen großen Theil der Rebstöcke aaSgeübt und deren Wachsthum derart beeinträchtigt haben, daß der Stock den nunmehr auftretenden Reb-' schädltngen tn seinem verkümmerten Zustande keinen Widerstand leisten könne. Ohne Neurodung des betroffenen Reb- zelandeS sei ein lohnender Ertrag ausgeschloffen. Zwei Drittel des ReblandeS gehöre kleinen Leuten und sei verschuldet, sodaß diese außer Stande [den, eine rationelle Rodung, Düngung und Neubestockung vornehmen zu können. Die Großh. Regierung erklärt, daß sie von dem Director her Wein- und Obstbauschule zu Oppenheim eine Untersuchung vornehmen lasse. Von dem Ergebntß dieser Untersuchung werde es abhäugen, ob und welche Maßregeln zur Hebung der Lage der dortigen Winzer der Bergstraße ins Luge zu fassen seien. Damit erklärt der Ausschuß den Antrag vorerstiöfür erledigt und das HauS beschließt demgemäß.
Der Antrag deS Abg. Metz-Darmstadt auf Aufhebung bet Verordnung vom 10. November 1886, den Betrieb von Wirtschaften und d-n Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betr., gibt zu längeren Auseinandersetzungen Ver- miassung. Der gleiche Antrag wurde schon auf dem sieben- üvdzwanzigsten Landtag gestellt, und ist damals mit 20 gegen 14 Stimmen angenommen worden. Die Erste Kammer jedoch h« denselben abgelehnt. Ministerialrath Emmerling erklärt, die Regierung könne dem Antrag nicht zuftimmen. Sie sei sich !>er Mängel, welche dem BedürfnißnachwetS anhaften, sehr wohl bewußt. Solange eö jedoch keine anderen Mittel gebe, um bei Ueberhandnahme der Wirthschaften entgegenzutreten, solange sei die Verordnung als ein viel geringeres Uebel an- znßehen, als das, wo tn manchen Kreisen des Landes durch die Lo-calpolizeiverordnung dngeführte Anforderungen an die Be- sihoffenhett der zur Wirthschaft erforderlichen Räume tn gesundheitlicher und sittlicherBeziehung gestellt werden. Zur Aufhebung btn Verordnung sprechen die Abgg. Kramer, Jöst, Osann uwb Christ, während die Abgg. Lautz, Erk und Jöckel sich |lc Beibehaltung der Verordnung aussprechen. Ebenso hat sich« der Ausschuß auSgesproch-n. Nach erfolgter Abstimmung deb mit 26 gegen 16 Stimmen ber Antrag Metz angenommen. Schluß der Sitzung gegen 1 Uhr.
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Neueste
Wolff« telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 19. Februar. Die „Nationalzeitnng" meldet: Der Kaiser sandte dem Abgeordneten von Benda zum 80. Geburtstage ein Glückwunsch-Telegramm und ließ ihm den Rothen Adlerorden 2. Klasse überreichen.
Berlin, 19. Februar. Die Commission deS bürgerlichen Gesetzbuches nahm § 101 deS dritten Abschnitts der Rechtsgeschäfte, erster Theil, „Geschäftsfähigkeit", an. Der Paragraph lautet: Die Willenserklärung der Geschäftsunfähigen ist nichtig wie auch die Willensäußerung, die im Zustande der Bewußtlosigkeit oder vorübergehenden Störung der GeisteSthätigkeit abgegeben wird.
Berlin, 19. Februar. Der „Retchsanzetger" veröffent- licht eine Bekanntmachung des Finanzministers vom 13. d. M., betr. die Ausführung deS Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895.
Berlin, 19. Februar. Das EiuigungSamt deS Gewerbegertchts setzte heute Abend die Verhandlungen zur Beilegung deS Ausstandes in der Herren-Con- fectionSbranche fort. Nach längeren Verhandlungen wurden die Vergleichs Vorschläge angenommen, darunter eine 121/2ptocentiße Lohnerhöhung. Die Arbeit wird sofort wieder ausgenommen.
Berlin, 19. Februar. Nach einer Meldung deS „Local- Anzeigers" aus Kiew ist das große National-Theater ntedergebranut.
Glogau, 19. Februar. Postasfistent Schulze in Wohlau, ein Anhänger Ahlwardts und antisemitischer ReichStagscandidat in BreSlau, erschoß sich gestern tn dem Augenblicke, als seine Verhaftung wegen Unterschlagung erfolgen sollte.
Bremen, 19. Februar. Der Capitän deS von Ost- afien kommenden ReichSpostdampferS deS „Norddeutschen Lloyd", „Sachsen", berichtete bei seinem gestrigen Eintreffen in Bremerhafen, nach dem Pasfiren der Insel Ameland habe er auf 53 Grad 39 00 n. Br. und 5° 3500 östlicher Länge zwei Wracks Pafsirt, von denen nur die Mastspitzen über Wasser ragten.
Loudon, 19. Februar. Der Staatssekretär für die Colonien, Chamberlain, hat einem Mitarbeiter der „Westminster-Gazette" erklärt, er habe von dem Präfidenteu Krüger noch keine Antwort auf die an denselben abgegangene Einladung, nach England zu kommen, erhalten. ES könne daher noch nicht gesagt werden, daß Krüger die Einladung abgelehnt ober angenommen habe. Die Frage, unter welchen Bedingungen Krüger nach England kommen würde, sei noch nicht aufgeworfen worden.
Konstantinopel, 19. Februar. Es ist nunmehr auch die Zustimmung Englands zur Anerkennung deS Fürsten Ferdinand erfolgt.
Depesche» bet Bure«, »Herold*.
Berlin, 19. Februar. Der Vorstand des Reichstages war heute vor Beginn der Plenarsitzung zusammen- getreten, um über das geplante Reichstagsfest zur Erinnerung an die Eröffnung veS Deutschen Reichstages vor 25 Jahren in der Wandelhalle deS ReichStagSgebändes zu berathen. Das


