Ausgabe 
16.10.1896 Erstes Blatt
 
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Jahresbericht- der Großh. Handelskammer in sehr abfälliger Weise kritifirt wird.

Der Einsender dieser Kritik kennt die Verhältnisse so wenig, daß er die Handelskammer als solche dafür verant­wortlich erklären will, wenn nach seiner Ansicht der Bericht eines Handeltreibenden den Thatsachen nicht entsprechen sollte. Die Handelskammer übernimmt für die thatsächlichen Berichte keine Verantwortung und kann auch keine solche übernehmen, da fie nicht in der Lage ist, die Angaben der einzelnen Kauf- leute aller Brauchen zu beurtheilen und auf ihre Richtigkeit zu controlliren. Wohl aber übernimmt der Gewährsmann der Handelskammer diese Verantwortung und er hält, so sehr es ihm widerstrebt, sich über die standwirthschaftlicheu Ver­hältnisse auf eine Polemik einzulaffen, dem Kritiker gegenüber den Inhalt feines Berichtes aufrecht.

Den Berichterstatter führt sein Beruf täglich in geschäft­lichen Verkehr mit großen und kleinen Landwirthen und die Erfahrung, die er hierdurch gewinnt, befähigt ihn zu einem besseren Urtheil über landwirthschaftliche Verhältnisse als einen einzelnen Landwirth, der nur seine eigene Lage kennt. Dies hat auch, nebenbei bemerkt, seine Bestätigung darin gefunden, daß einer der größten und einsichtsvollsten Landwirthe unserer Provinz, welcher im öffentlichen Leben eine hervorragende Stellung einuimmt, seine besondere Anerkennung ausgesprochen hat, indem er dem Berichterstatter gegenüber erklärte, daß der Berichtden Nagel auf den Kopf treffe".

Die Behauptung deS Kritikers, die landwirthschaftlichen Verhältnisse seien in parteiischer Weise von dem Bericht­erstatter beurtheilt worden, verdient scharfe Zurückweisung. Sie beweist, daß der Kritiker nicht auf objectivem Stand­punkte steht und überall da Parteien und Feinde erblickt, wo man sich einseitiger agrarischer Betrachtung nicht anschließt.

Die Behauptungen des Berichts entsprechen, wie erwähnt, den Erfahrungen, welche dessen Verfasser tagtäglich macht. Derselbe hat durch seinen Beruf daS größte Interesse an dem Wohlergehen der Landwirthschaft und er hat nicht entfernt einen Grund, der Landwirthschaft parteiisch und feindselig gegenüberzutreten. Der Kritiker behauptet, daß der Preis von Weizen, Roggen und Hafer kaum jemals so niedrig als im Frühjahr 1895 gewesen sei, der Weizenpreis solle also im Mai aus 15 Mk. gestiegen und auf 14 Mk. herabgegangen sein, sür die ganze Ernte 1895. Der Weizen der 1894er Ernte'solle dagegen 15 bis 15.50 Mk. gekostet haben, mithin der ganze geerntete Weizen der 1894er Ernte ohne Unterschied der Qualitäten, der Zeit innerhalb eines Jahres und unter den verschiedenartigen örtlichen Verhältnissen! Gegen solche Behauptungen allgemeiner Natur lohnt eS nicht, zu streiten. Nach Auszeichnungen, die sich in den Büchern deS Bericht­erstatter- befinden, hat Weizen im Jahre 1894 von Januar bis incl. December geschwankt von 15.50 5D?E bi- herab am Schluffe des Jahres auf 13 25, 13.50, 13.60, 13.75 Mk. ES hat also ein Fallen bis zum Schluffe des Jahre- fich bemerkbar gemacht.

Während im Jahre 1895 der Preis des Weizens mit 13.50 Mk. begonnen hatte, sehen wir denselben schon im Monat Mai auf 16 Mk. und nach wechselnden Conjuncturen schon wieder vom 17. Juni ab bis zum Schluffe deS Jahres auf 16.80, 16.50, 16.25 Mk. steigen. Wenn sonach in dem Jahresbericht behauptet wurde, daß der Wrizen ungefähr 2 Mk. pro 100 Kilogramm theurrr gewesen sei, so ist dies als Beweis für die Stabilität der Getreidepreise gegenüber dem Jahre 1894 vollständig richtig und insbesondere mit Rücksicht auf die Zeit, in welcher der Bericht nach Ablauf deS Jahres 1895 abgefaßt wurde.

Sollten diese Preisangaben den Kritiker noch nicht über­zeugen, so können noch weitere Beweise durch Auszüge von Märkten und Börsen beigebracht werden. So z. B. befindet sich in dem Jahresbericht für da- Jahr 1895 in dem Handels­berichte unseres größten Getreideplatzes, Mannheim, Sette 11 folgende Bemerkung:Die Weizenpreise stiegen von Anfang Januar bis Ende Juni, find von da ob bis Ende September wieder gefallen und verfolgen dann wieder eine steigende Richtung, sie waren am Schluß de- Jahres ungefähr 2 Mk. höher als am Anfang."

Hieraus folgt die Unrichtigkeit der Angabe, daß das Jahr 1895 in jeder Beziehung ungünstiger gewesen sei, als das Jahr 1894. Was die weiteren Ausführungen Über Schlachtvieh rc. anbelangt, so sind dieselben irrelevant, da dieser Gesichtspunkt willkürlich von dem Kritiker hinein- getragen ist, ohne daß der Jahresbericht hierüber Bemerk­ungen enthielt.

Der Borwurf, daß der HandelSkammerbericht falsche Angaben enthalte, daß der Berichterstattergefärbt" habe, daß er die Verhältnisse parteiisch beurtheile, ist hiernach ein unbegründeter und verdient ernste Zurückweisung- eS liegt nahe, ihn zurückzugeben mit dem Hinweis, daß nirgends die Verhältnisse einseitiger und parteiischer beurtheilt werden al- in den Reihen Derer, denen der Kritiker angehört: in den Reihen fanatischer Agrarier.

Darmstadt. 14. October. DaS russische Kaiser­paar beauftragte den Oberbürgermeister Morneweg, der Bürgerschast die lebhafteste Anerkennung und Befriedigung über den würdigen Empfang, insbesondere die schöne Aus­schmückung der Stadt, den Lampionzug und die Serenade auszusprechen.

Darmstadt. 14. October. Gewählt wurden io Darm­stadt: Schmeel (neugrwählt) und WolfSkehl (ntl.), in Butzbach: Joutz (Amis.), in Reinheim: Schönberger (ntl.), In Alsfeld: Gundrum (ntl.), in WormS: Rein­hart (ntl.), in Pfeddersheim: Hing er, in Ried: Hechler (ntl.), in Lampertheim: Bürgermeister Glaser, in Friedberg: Iöckel (ntl.).

Seligenstadt, 13. October. Der 21jährige Seiltänzer Friedrich Knie au- Renchen gab hier am Sonntag zwei Vorstellungen aus hohem Seile. Gestern Vormittag vollzog unsere Gen-darmerie die Verhaftung des Genannten. Auch dessen Begleiterin, eine geb. Bertha Wandel, wurde in

Polizeigewahrsam gl dagegen wurde ein Mitreisender

Komiker in Freiheit g. rss.o. Die Verhaftung erfolgte auf Grund de- in Nr. 26 deSEentral-Steckbrief-Anzeiger- für Deutschland" vom 30. September d. I. vom Amtsgerichte Waldsee in Württemberg erlassenen Steckbriefes wegen Be- trüge. Die Wandel, wegen desselben DelicteS verfolgt, ist nicht die Ehefrau des Knie, wie dieser angegeben hatte, son- dem dessen Geschäftsführerin. Darmft. Ztg.

Mainz, 14. October. Wahlmännerwahlen. In Groß-Umstadt siegte der Antisemit Ohl gegen den National­liberalen Lautz, in Waldmichelbach Heidenreich (natl.) gegen Frhr. v. Dorth (Etr.)

Bingen, 11. October. Zwei Knaben im Alter von 14 und 15 Jahren spielten mit einem geladenen Revolver- die Waffe entlud fich und die Kugel verletzte einen Knaben, den einzigen Sohn einer Wittwe, derart, daß er nach zwei Stunden starb. __________________________

Schwurgericht.

W. Gießen, den 14. October 1896.

Schluß der Verhandlung gegen Feist Sommer von Crainseld.

W i lh. Heister von Herbstein hat mit dem Angeklagten Geschäfte gemacht und war demselbrn Geld schuldig. Heister verkaufte Sommer eine Kuh für den Preis von 120 Mk. ohne Gewähr. Später fei der Sohn des Sommer gekommen mit einer Depesche und habe erklärt, die verkaufte Kuh sei geschlachtet und französisch befunden, er müsse für die Kuh 70 Mk. weniger nehmen, sein Vater könne von dem Preis des ThiereS nur 50 Mk. an seiner Schuld abschreiben. Der Zeuge will fich in einer Zwangslage befunden haben und einen Proceß grscheut haben, darum habe er sich die Kürzung der 70 Mk. gefallen lassen. Heinrich Strauch von Grebenhain erzählt, daß in Herbstein im Gasthof damals, als sich David Sommer, der Bruder des Feist, erhängte, man in erregter Weise über den Angeklagten hergezogen sei und daß einer der Männer erklärt habe, daS Feiftchen müsse in dieselbe Zelle, wo das Davidchen fich erhängt habe. Zeuge Heinrich Strauch-Crainfeld hat vor Jahren vom Sommer mit Währschaft einen Stier gekauft, den er mit Währschaft weiter verkaufte und der beim Schlachten für französisch befunden wurde. Sommer bat ihn wegen der Schadloshaltung hingehalten, bis die Frist verstrichen war und dann hat er die Entschädigung zu zahlen abgelehnt. Bernh. Lind von Crainfeld erinnert fich, an einem Sonn­tag im Winter des Jahres 1891/92 bei Sommer gewesen zu sein, als Löffler dort eintraf,- ob Blumenthal dabei war, weiß Zeuge nicht. Löffler wollte Rechnung machen. Sommer holte die Bücher -herbei und nun wurden die Parteien strittig, wegen Ochsen, die Sommer von Löffler gekauft hatte. Zeuge hat nicht wahrgenommen, daß abgerechnet sei. Zeuge ent sinnt fich, daß Sommer zum Schluß erklärt hat, er rechne mit Löffler heute nicht. Zeuge erklärt, daß er fich dem Sommer nicht als Zeuge angeboten habe, er habe Über diese Sache mit der Familie Sommer nie geredet. Der hieraus vernommene Gasthalter Kaiser von Ilbeshausen bezeugt, daß Andrea- Löffler sein Vieh schlecht gehalten und daß es da­her möglich sei, daß daS vorher theuer getaufte Vieh weniger werth geworden sei. Joh. Kraft III. von Altenschlirf hat verschiedene Male mit Sommer gehandelt. Wenn der Zeuge mit Sommer abgerechnet, ist die- immer glatt ge­gangen. Der Handelsmann Bär Strauß von Crain­feld erklärt, daß der als Zeuge vernommene Blumenthal ihm gegenüber davon gesprochen, daß er in der Wohnung des Sommer zugegen gewesen sei, als Löffler VIII da war, daß es aber zwischen den Parteien zu keiner Abrechnung ge­kommen sei. Der Landwirth Karl Schottel von Alten­schlirf hat mit Sommer bi- in die letzte Zeit in lebhaftem Handel gestanden, hat auch Darlehen von diesem bekommen. Manches Mal konnte der Zeuge nicht pünktlich bezahlen, Sommer hat ihn aber nie gedrängt. Er kann nur sagen, er habe keine Klage Über den Angeklagten. Konrad Schmidt, Polizeidiener von Altenschlirf, äußert fich Über den Handel, den er mit Sommer getrieben, genau so, wie der Vorzeuge. Ed. Schrimpf von Schlechtenwegen hat ebenfalls mit Sommer Geschäfte gemacht. Unredlichkeiten seien dabei nicht vorgekommen.

Die den Geschworenen vorgelegten Fragen find gerichtet: 1. Aus Betrug zum Nachtheil des Kraft aus § 263 deS Str.-G. 2. Auf Meineind § 153 deS Str.-G. 3. Auf Untreue zum Nachtheil der Wittwe Bär auS § 266 Abf. 2 des Str.-G. 4. Auf Betrug zum Nachtheil der Wittwe Bär auS § 263 des Str. G. Nebenfrage: Liegt bei Frage 3 und 4 ein und dieselbe Handlung vor.

Um 4Vs Uhr ergriff der Vertreter der Staatsbehörde, Herr Staatsanwalt Koch, da- Wort zur Begründung der Anklage. ES handele sich nicht um einen Menschen, der das erste Mal strauchele und nun abgeurtheilt werden müsse, sondern handle sich um einen alten, schlauen FuchS, der nun endlich ein Mal ins Eisen gegangen sei. Man werde sich fragen, wie möglich war, daß dem Treiben deß Sommer nicht schon früher Einhalt geschehen sei. Aber Sommer habe bei seinen betrügerischen Manipulationen sich immer seine Opfer außgesucht bei Leuten, mit denen wirthschastlich bergab ging und diesen Leuten fehlte, wenn fie gänzlich ruinirt, von Sommer betrogen, die Energie, dcffen dunkleß Treiben zur Anzeige zu bringen. bilde aller- dingß leider die Anklage nur eine kleine Außlese der Straf- thaten deß Angeklagten, aber genüge, um zu zeigen, waß Sommer für ein Manu sei. Im Vordergrund stehe der Meineid. Der Staaißanwalt erörtert die rechtliche Seite deß Berbrechenß deß Meineideß, sowie daran anschließend die den Vergehen der Untreue und deß Bctrugeß. sei er­wiesen, daß Sommer viele Existenzen zusammengerissen. Die Beweißausnahme habe ergeben, daß Sommer bei seinem Handel keine Moral besessen, denn mit Drohungen und an­dere Mitteln zwang er seine Opfer, ihm zu Willen zu sein.

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Berlin, 14. Oktober. Ordern 8»«1 Dr. med. Heinrich Eckert durch Messerstiche gesährlich verletzt. Dr. Eckert wurde in her V durgerstraße von Mädchen angeredet und plotz " bältern überfallen und mit dem Messer entfty!' I I Der Schwerverletzte, dem aul einigen Wan en förmlich herauöspritzte, erhielt auf der natften * wache einen Nothverband nnd wurde dann n * Klinik gebracht. Die Thäter find noch ntcht er«»

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Wenn einzelne Zeugen kommen und sagen, er habe str v unb gut bedient, so sage daß gar nichtß, denn jebcuLa haben diese Zeugen nicht sehr intensiv mit Son-mer zu t' - gehabt. Der Staatsanwalt gehl dann zu den unter . stehenden Punkten über und drückt zum Schluß leine Uni zeugung aus, daß der ^eklagte aller ihm zur Last g/,ep. Strafthaten schuldig ser und daß die Geschworenen üi 2, Schuldfragen nur ein glattes Ja sprechen können.

Herr Rechtsanwalt Katz nahm hierauf das Bon: c müsse gestehen, in seiner elfjährigen Praxis fei eS ih» nicht pasfirt, daß mit einer solchen Sache baß Schwnrger?- drei Tage fich beschästigt, weil man den Geschworenen muthet, von einer langen Reihe von Zeugen über fctn > ltchen ober moralischen Lebenswandel eine- Angeklagten r ein Urtheil zu bilden, welches lediglich dazu bestiw,. . den mangelnden Beweis der Schuld des Angeklaguo ergänzen. Nicht darauf komme an, wie die öffrn:^ Meinung über die moralische Onalification des Mac« denke, sondern darauf, was man Thatiächliches zur Sache gehörig vorgebracht hat. mangele iw Kraft der Beweis, daß Sommer habe wissen wüsie- r, Pferd fei älter als 9 Jahre. Die Anzeichen eineß 9jähnge Gaules waren nach der eigenen Angabe des Kraft bei Thiere vorhanden. Ebenso verhalte eS sich mit ter & schuldigung des Meineides. ES stehe nach der Beere:?- nähme die beschworene Aussage deS Angeklagten der eib:: Erhärtung des Sommer gegenüber. Der Vertheitiger an Hand der angeblichen Abrechnung nach, daß überke»^ eine Abrechnung mit einem Saldo von 320 Mk. nichr hx gehabt Haden kann. In scharfsinniger Weese verwerf hierauf der Vereheidiger noch die für den Äogrf.. - günstigen Momente der Beweisaufnahme, um der schwer Position der Anklage, dem Meineid, zu begegnen, flöt Untreue, deren der Angeklagte bezichtigt, sei nicht vorij,-?., Sein Client müsse denn erst zum Nachtheil der 8äi 8 i w gehandelt haben, und sei daß Gegentheil der & habe der Frau Vs pCt. mehr Zinsen verschafft, all v.t tf der Kaffe bekommen. Der Vertheidiger bittet die Geschwo.e?,! fich nicht leiten zu lassen von Sympathien unb flntipa-.Vu sondern kalt zu prüfen, ob der Angeklagte Überführt 'n hi ihm zur Last Gelegten, und wenn fie nur im Oennfir zweifeln on dessen Schuld, so müßten sie ihn sreisprechro. - Rechtsanwalt Dr. Jung richtet an die Geschworen» : Mahnung, fich nicht beirren zu lassen durch das Btitir' welches ihnen hier vorgesührt unb welche! mit lern Th« bestand der Anklage nicht daß Mindeste zu thun habe 1 öffentliche Meinung gründe ihr Urtheil auf Hörensag Schon einmal habe die öffentliche Meinung einen Juden r urtheilt, der unschuldig war, er erinnere an den Fall vuschk Xanten. Der Bürgermeister Schmalbach habe el aulbriMi: bezeugt, man habe früher dem Manne nicht bal Gene, nachsagen können. Die öffentliche Meinung sei et ft gtf ihn, seitdem sein Bruder David fich erhängt. Richt der H geklagte allein sei Schuld, wenn einzelne Leute, mit hr er gehandelt, zu Grunde gingen. Ueberschulduog, schieb Wirthschaft, Trunksucht seien seine öoncurrenten hierbei :< wesen. Der Vertheidiger geht nun aus die einzelnen f. I der Anklage über unds erklärt, daß nach seiner flnfiLt : Staatßanwaltschaft nicht gewagt hätte, mit io:lrt lieben Beweisen die Anklage zu erheben, wenn der ftx nicht Sommer heiße, den man anzuklagen habe. Sr hr: j. den Richtern deß Volkeß daß Vertrauen, daß fieJirt sprechen werden unbeirrt um daß, waß die Menge zu o Wahrspruch sagen wird.

Herr Staatsanwalt Koch erklärt hierauf, daß er . > unbeeinflußt von der öffentlichen Meinung die flrk.age trete. sei ja richtig, wäre viel geschehen, bu t habe fich viel mit dem Fall Sommer beschäftigt, aber trat - Zeitungen berichtet hätten, baß sei wahr und erwiesen, h'4. sei ja, daß der Name deß Angeklagten keine * karte für ihn sei, denn der David Sommer, sein Bruder. sich im Unterfuchungögefängniß erhängt und sein Sohn Sommer fei, deß Meineidß überführt, zu Zuchthaus ttrur?.- Aber trotz alledem wäre man gegen den Angeklagter r vorgegangen, wenn er unschuldig sei. Herr Staat!: v Koch schließt mit den Worten:Meine Herren, gkb-r unß die Möglichkeit, den Angeklagten von Rechtswegen = zu schicken, wo sein Sohn von Rechtswegen weilt. t,,r theilen Sie den Angeklagten unb der ganze öogel!bnr » Ihnen zujubeln." Mit glänzender Beredsawkett spr:^ nochmals beide Vertheidiger deß Angeklagten für t': 1 netnung der Schuldfragen.

Nach der Rechtßbelehrung zogest sich die Gelchw-'re zur Berathung zurück. Nach einer Stunde verkünde:! Obmann, Herr Bürgermeister Leun von Großen-Linde' $ Wahrspruch. Er lautet: Schuldig im vollen ®,nne . klage. Herr Staatsanwalt Koch beantragte hieran. a den Angeklagten auf 5 Jahre Zuchthaus als Gesamw-nr ferner auf dauernde Unfähigkeit zur Eidesleistung vn lüft der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von , - zu erkennen Die Vertheidigung bittet um eine Hera. , der beantragten Strafe. - Der Gerichtshof Angeklagten zu 3 Jahren 6 Monaten Zuchthaus und der nagten Nebenstrafen. Um 10 Uhr war die beendet.