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Nr. 40
Sonntag den 16. Februar
Zweites Blatt
1896
"«kkald,
Gießener Anzeiger
Keneral-Wnzeiger
Amts» und Zknzeigeblntt für d«n Ureis Gieren.
Hratisbeitage: Gießener Kamitienblätter
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All: Annoncm-Bureaux deS In- und Ausländer nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.
gung“. Herr Sürgertpums im N möge er ihm und al \ dir Mr tML en chrÄchMn^wriseir: M Wort!
Die Gießener I»««irienStLtter wnbtn dem Anzeiger »Schmtlich dreimal beigelegt.
noch!" sagte
Abzug der nicht flüssigen Säuren verbleibende Exiract- gehalt nicht unter 1 Gramm, der nach Abzug der freien Säuren verbleibende Extractgehalt v'cht unter 1 Gramm, der Gehalt an Mineralbestandtheüen nicht unter 0,14 Gramm in einer Menge von 100 Cubikcentimeter Wein, herabgesetzt werden. (§ 3 des Ges. u. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. April 1892.)
IV. Als Verfälschung des Weines im Sinne des § "10 Gesetzes vom 14. Mai 1879 ist insbesondere anzusehen
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Der
chicheuer Anzeiger erscheint täglich, eit Ausnahme deS MonlagS.
Meldungen und Anfragen find bis spätestens 1. März die unterzeichnete Directton, Neckarstraße 3, zu richten.
Darmstadt, im Februar 1896.
Die Directton der Großh. Landesbaugewerkschule.
H. Müller.
die Herstellung von Wein unter Verwendung
1) eine« Aufgusses von Zuckerwafser auf ganz oder theil- weise auSgepreßte Trauben/
2) eines Aufgusses von Zuckerwaffer auf Weinhefe -
3) von Rofinen, Corinthen, Sacharin oder anderen als in § 3 Nr. 4 bezeichneten Süßstoffen, jedoch unbeschadet der Bestimmung im Absatz 3 dieser Paragraphen-
4) von Säuren oder säurehaltigen Körpern oder von Bouquet- stoffen-
5) von Gummi oder anderen Körpern, durch welche der Extractgehalt erhöht wird, jedoch unbeschadet der Bestimmungen in § 3 Nr. 1 u. 4.
Die unter Anwendung eines der vorbezeichneten Verfahren hergestellten Getränke oder Mischungen derselben mit Wein dürfen nur unter einer ander- weiten, ihre Beschaffenheit erkennbar machenden oder einer au verwetten, fie von Wein unterschetdenden Bezeichnung (wie Tresterwein, Hefenwein, Rofinenwein, Kunstwein oder bergt) feil- gehalten oder verkauft werden.
Der bloße Zusatz von Rofinen zu Most eher Wein gilt nicht als Verfälschung bei Herstellung von solchen Weinen, welche al- Dessertweine (Süd« Süßweine) ausländischen Ursprungs in den Verkehr kommen. (§ 4.)
V. Die Vorschriften in den §§ 3 und 4 finden auf Schaumweine nicht Anwendung. (§ 5.)
VI. Die Verwendung von Sacharin und ähnlichen Süßstoffen bei der Herstellung von Schaumweinen oder Obstwein, einschließlich Beerenobftwetn ist als Verfälschung im S'nne deS § 10 des Gesetzes vom 14. Mat 1879 anzusehen. l§ 6 ) VII. Auf Zuwiderhandlungen steht in einzelnen Fällen Gefäugntß bis zu 6 Monaten, Geldstrafe bis zu 1500 Mk., sowie Einziehung der Getränke. (§ 7 bis § 9.)
Serdruß. Derselbe ließ sich sogar bei verschiedenen zufälligen Begegnungen nicht verbergen, waS Clara nicht entging und fie herb und unfreundlich machte. WaS hatte fie gethan, daß sich die alte Freundschaft löste, anstatt fich zum LebenS- baab zu knüpfen, wie fie gehofft hatte? Wie fie auch nach- iann, sie fand nichts. Und als fie den Doctor eines Tages tu dem Hause eine« höheren Beamten traf, in welchem fie
Bcctor Meinhold, indem er vom Schreibtisch aufstand. „Daß «Ine Meldung Erfolg haben wird, ist mir nicht zweifelhaft, tar Bedarf an Aerzten in Ostafrika ist noch immer nicht jtbitdt. Sonderbar, wie das Rad des Schicksal« rollt. Als hebe wäre ich am liebsten ein Robin on Crusoe geworden, rls Mann wollte ich Sch ffSarzt werden, um die Welt zu It&M, und nun, wo mein Hau« fest gegründet steht, schien- fort mich die Welle doch noch hinaus? Aber ich fühle, daß H gehen muß, wenn ich nicht zu Grunde gehen will. Kann fie doch nicht vergeffen — trotz de« V-tterS? Gestern |ii||en fie miteinander zur Eisbahn . . . Rein, eine Kugel
„Ich habe Geschäfte mit dem Fräulein und werde Hiederkommen," schloß er die Thür. „Empfehlen Sie mich." Diesmal kam er aber nicht wieder, vor Aerger und
Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit Wein.
Nachstehend bringen wir bad Reichsgesetz vom 2V. April 1892, betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlicheu Getränken nebst lo^n ergangener AuSsührungSdestimmung des BuudeSrathS eit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, baß wir eine befsondere Controle des Verkehrs mit Wein angeordnet haben.
Da eS beobachtet worden ist, daß unter dem Namen Medicinalwein" gefälschte oder nachgemachte Weine vertrieben marben find, so machen wir darauf aufmerksam, daß in letzteren Fällen § 10 ff. deS Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 Platz greift.
Gießen, den 13. Februar 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. E.
v. Bechtold, Regierung« Assessor.
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W nach 2 Monaten, d der Kritik genauer, Folge der vielfachen,> lung des nationMic Klärung gegeben m legeben' worden ist. h? l'tanb würde ohne Zi!- „ haben, er erachtete hm das Urtheil seiner
Auszug
aus dem Reichsgesetze vom 20. April 1892 betreffend „den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnliche« Getränken",
sowie aus der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. April 1892.
I. Die nachbenanmen Stoffe, nämlich: lösliche Aluminiumsalze (wie Alaun und dergl.), Baryumverbtndungen, Borsäure, Glycerin, KerrneSbeeren, Magnesturnverbindungen, Salicylsäure, unreiner (freien Amylalkohol enthaltender) Sprit, unreiner (nicht technisch-reiner) Stärkezucker, Strontiumverbindungen, Theerfarbstoffe oder Gemische, welche einen dieser Stoffe enthalten, dürfen Wein, weinhaltigen ober wein- ähnlichen Getränken (wie Schaumwein, Obstwein, Kunstwein), welche bestimmt find, Anderen als Nahrung«- ober Genuß- mittel zu bienen, bei ober nach ber Herstellung nicht zugesetzt werben. (§ 1.)
II Wern, weinhaltige und weinähnliche Getränke, welchem, den Vorschriften des § 1 zuwider, einer der dort bezeichneten Stoffe zugesetzt ist, dürfen weder feilgehalten noch verkauft werden.
Daffelbe gilt für Rothweine, bei denen fich ein höherer Gehalt al« 2 Gramm neutrale« schwefelsaures Kalium in einem Liter vorfindet, mit Ausnahme von Dessertweinen (Süd-, Süßweine) ausländischen Ursprung«. (§ 2.)
III. Als Verfälschung oder Nachmachung deS Weines im Sinne des § 10 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmirteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 ist nicht anzusehen:
1) die anerkannte Kellerbehandlung einschließlich der Haltbarmachung deS Weine«, auch wenn dabei Alkohol oder geringere Mengen von mechanisch wirkenden Klärung«- mirteln (Eiweiß, Grlatin, Hausenblase und dergl.) von Kochsalz, Tannin, Kohlensäure, schwefllcher Säure ober daraus entstandener Schwefelsäure in den Wein gelangen, jedoch darf die Menge deS zugesetzten Alkohols bei Weinen, welche als deutsche Weine in den Verkehr kommen, nicht mehr als 1 Raumtheil auf 100 Raum- the le Weine betragen-
2) die Vermischung (Verschnitt) von Wein mit Wein,
3) sie Entsäuerung mittelst reinem gefällten kohlensauren Kulks-
4) ber Zusatz von technisch reinem Rohr«, Rüben- und Invertzucker, technisch reinem Stärk-zucker, auch in wässeriger Lösung- jedoch darf durch den Zusatz wässeriger Zuckerlösung der Gesamrntgehalt an Extracistoffen nicht unter 1,5 Gramm, der nach
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wäre Thorheit- wir wollen und vorerst einmal in Afrika umsehen. Zum Sterben g'.btS dort Gelegenheit vollauf . . . WaS willst Du, Karo?" wandte er sich an den Leonberger, ber feine kühle Schnauze mit zudringlicher Zärtlichkeit an feine Kniee schmiegte. „Ahnst Du vielleicht, daß wir uns bald trennen müssen? Wahrhaftig, an Dich habe ich noch gar nicht gedacht. Wohin mtt Dir?" Der Doctor sann nach. Plötzlich kommt ihm ein Gedanke. Clara Bernhard war eine Hundefreundin und kannte das Thier durch gelegentliche Beg-gnungen, bei welchen Karo seinen Herrn begleitet hatte. Vielleicht würde sie daS Thier behalten als zuverlässigen Wächter und aus alter Freundschaft. ES war nicht unmöglich.
Die Meldung Doctor MeinholdS blieb in der Tbat nicht ohne Erfolg. Kaum zwei Wochen, nachdem dieselbe geschehen, et hielt er bereits die Nachricht, daß feinem Eintritt in den Colonialdienst nichts entgegenstehe.
Der Doctor empfing die Nachricht mit gemischten Gefühlen. Wie allen, die die Verhältnisse in die Welt hinaus- fchleudern, kam ihm mit der Gewißheit, die Heimath verlassen zu müssen, erst vollständig daS Bewußtsein dessen, waS er ausgab. Dennoch mochte er nicht bleiben. Die gescheiterte Glückshoffnung, in welche er fich eingewiegt hatte, machte ihm das Dasein hier unerträglich. Die Eifersucht war nun einmal nicht zum Schweigen zu bringen, er vermochte Clara nicht ohne Bitterkeit zu sehen. Da blieb eS besser, bah er seinen Kummer in bie Welt hinaustrug, in ein paar Jahren würbe er hoffentlich beruhigt zurückkehren — falls ihn bie Eingeborenen ober bie Malaria nicht in Afrika fein Grab finden ließen!
Indem er im Stillen die ersten Vorbereitungen zur Abreise traf, dachte er auch wieder an Karo. ES galt wenigsten« eine Anfrage bei Clara, da« Thier war dort in guten Händen. Auch war e« dem Doctor ein schmerzlich-
Ihr Hund.
Humoreske von Zoö von Re»ß.
(Schluß.)
Bekanntmachung.
Zur Vorbereitung für die Prüfung ber Ho ch bau- aufs e h e r, Straßen- unb Dammmeister soll wie in bau Vorjahre auch in bem kommenden Sommer ein Unter« rid)tflcurfu« an ber Großh. Landesbaugewerkschule abgehalten »erben.
Der Unterricht beginnt am 1. Mai d. I. und dauert 4 Monate.
Bekanntmachung.
E« wirb hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß bie nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Jmri 1887 über bie Naturalleistungen für bie bewaffnete Macht im Frieden ermittelten DurchschnittSmarktpreise, einschließlich eines Aufschlag« von Fünf vom Hundert pro Monat Januar 1896 fftr den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg betragen:
Hafer Mk. 14,60, Heu Mk. 5,50, Stroh Mk. 4,50.
Gießen, den 13. Februar 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Vierteljähriger Avonnementsprei« 1 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.
Redoction, Expedition und Druckerei:
KchukstratzeNr.7. Fernsprecher 61.
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B LEO, Giess
jr.fl.X
SflöSSff 4*61
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Unterricht erteilte, und wahrnehmen mußte, btt Töchter de« Hause« mit ihm kokettirte unb da« Spiel einging, so recht vor ihren Augen, fist vor, ihn zu vergessen.
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»Also ben Brief in ben Kasten, heute
süßer Gebanke, zu wissen, baß bie Geliebte etwas besitzen werbe, was ihm selbst einst thener gewesen war.
So ging er eines Tages kurz entschlossen, um fie aus- zusuchen unb wies habet KaroS Begleitung nicht zurück. Der Besuch sollte zugleich ein AbschiebSbesuch sein. Wie würbe fie seinen Entschluß aufnehmen? Neugierig, gespannt, unruhig stieg er mit seinem vierbeinigen Gefährten die Treppe hinan.
„Fraulein Bernhard zu sprechen?" frug er abermals die alte BebienungSfrau, bie zufällig mieber anwesend war.
„Mein Fräulein ist z' HauS!"
Der Doctor trat in das kleine, wohlbekannte Vorzimmer unb frug von Neuem: „Ist Ihr Fräulein allein?" Dabei hatte er den Gehstock schon in eine Ecke gestellt, *m Claras Wohnzimmer zu betreten. Plötzlich wachte er wieder Halt. Da liegt abermals bie verhaßte Soldatenmütze! Sie ist also wieder nicht allein. Mit neu ausflammender Eifersucht, innerlich wüthend, steht der Doctor wie angenagelt und denkt unwillkürlich wieder an den Rückzug. Zum Abschied wenigstens will er fie allein sprechen. Aber auch baß nicht einmal--
Doch Karo denkt ander«. Indem er mit der Schnauze die halb zugeklinkte Thüre von Clara« Wohnzirnrnrr geschickt geöffnet hat, zwängt er fich hinein und begrüßt bie Bewohnerin mit mächtigem Freubengebell. Auch scheint diese glücklicherweise nicht einmal stark erschrocken, benn kaum zwei Minuten später steht fie braußen im Vorzimmer nnb bittet Doctor Meinholb, näherzutreten.
„O, ich mag nicht stören."
„Stören? Wieso? — Sehen Sie nicht, daß ich allein bin, allein nnb unbeschäftigt? Diesmal dürfen Sie mich nicht mit einer Karte abspeisen."
Der Doctor folgte zögernd.
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