bb. im allgemeinen Theil, Obligationenrecht und Familienrrcht der Großh. LaudgerichtSdirector Schäfer-
b. der Provinz Rheinhessen:
der Großh. Senat-Präsident Conradi;
2) im Handels- und Wechselrecht, im EoncnrSrecht nnd Eoncur-verfahren, sowie in den Genossenschaft-fachen und io den ReichSgesetzen, betreffend da» geistige Eigenthum:
Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, vom 11. Juni 1870,
Gesetz, betreffend daS Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876,
Gesetz, betreffend den Schutz der Photographien, vom 10. Januar 1876,
Markeoschutzgesetz vom 30. November 1874, Musterschutzgesetz vom 11. Januar 1876, Patentgesetz vom 7. April 1891, Gesetz, betreffend Schutz der Gebrauchsmuster, vom
1. Juni 1891,
Gesetz, betreffend Schutz der Waarenbezeichouugeu, vom 12. Mai 1894,
Gesetz, den unlauteren Wettbewerb betreffend, vym 27. Mat 1896,
soweit die letzteren Gesetze civilrechtltche Bestimmungen enthalten:
der Grohh. Oberlaude-gericht-rath Schlink-
3) in den Bestimmungen über da- Verfahren in bürger« lichen Rechtssachen:
der Grohh. OberlandeSgerichtßrath Heß-
4) im Strafrechte und in den Bestimmungen über da» Verfahren in Strafsachen:
der Grohh. Geheimerath Schlippe-
bl im öffentlichen Rechte, einschließlich Verwaltung-recht und Kirchenrecht:
der Grohh. Minifterialrath v. Bechtold -
6) in der Polizeiwiffenschaft und Nationalökonomie:
derGrohh.ProfefforGeh.HofrathDr. LaSpeyre».
** Militärdienstnachrichten. vr. Rebentisch, Assistenz« arzt 2. Kl. der Reserve vom Landwehrbezirk I Darmstadt, Dr. Berg, Assistenzarzt 2. Kl. der Landwehr 1. Aufgebots vom Landwehrbezirk Mainz, zu Assistenzärzten 1. Kl., Stern, Unterarzt der Reserve vom Landwehrbezirk I Darmstadt, zum Assistenzarzt 2. Kl. — befördert. Dr. Braune, Ober« Stabsarzt und RegimentSarzt vom Infanterie-Regiment von Horn (3. Rhein,) Nr. 29, zum 1. Grohh. Hessischen Dragoner Regiment (Garde-Dragoner-Regiment) Nr. 23 versetzt. Dr, Rabenau, Ober-StabSarzt 1. Kl. und RegimentSarzt vom 1. Grohh. Hess. Dragoner-Regiment (Garde- Dragoner-Regiment) Nr. 23, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Winter, Assistenzarzt 2. Kl. vom 1. Grohh. Hess. Jnfanterie'(Leibgarde-) Regiment Nr. 115, auS dem acttven Sanität-corpS auS- geschieden und zu den Sanitätsoffizieren der Reserve übergetreten.
** Das Ehrenzeichen fstr Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 12. August l. I. dem Mitgliede der freiwilligen Feuerwehr zu Bingen, Rottenführer Jean Scholl daselbst.
** Gymuafialuuterricht. Wie den „N. Heff. VolkSbl." mitgetheilt wird, hat Herr Gymnasialdirrctor Dr. Dett- weil er aus Benöheim in voriger Woche dem preußischen Cultusminister Boffe auf dessen ausdrücklichen Wunsch eingehenden Vortrag über seine Erfahrungen auf dem Gebiete deS GymnafialunterrichtS gehalten. Herr Dettweiler erfreut sich längst in allen pädagogischen Kreisen und namentlich auch im preußischen Ministerium besonderer Werthschätzung, die durch ein für die heutigen Berhältniffe und für die rechte Verschmelzung der Vergangenheit mit den Be- dürfniffen der Gegenwart grundlegendes größeres Werk über den lateinischen Unterricht noch vertieft worden ist. Den schmeichelhaften Empfang, der, wie gen. Blatt hört, dem hoffentlich dauernd hessischen Schulmanne im Berliner CultuS- Ministerium zu Theil wurde, verzeichnen wir gerne als eine für das hessische höhere Schulwesen erfreuliche Thatsache.
•• Auf eine interessante Probe wurde gestern Nachmittag die Hochdruckleitung unserer Wasserleitung gestellt. Dachdeckermetster Noll bestieg zu diesem Zwecke den Thurmhelm der Stadtkirche und führte mittelst Spritzenschlauch und Standrohr daS Wasser bis über die Fahnenspitze hinaus. Auch diese Probe hat ergeben, daß unserer Wasserleitung Schwierigkeiten bezüglich der Einführung in die höchst gelegenen Stadttheile und Stockwerke nicht entgegenstehen.
•* Unfall. In einem Steinbruch am Hardtberg waren gestern Vormittag zwei Arbeiter damit beschäftigt, einen versagten Schuß auszubohren. Hierbei entlud sich der Schuß und wurden beide au Gesicht und Armen derart verletzt, daß sie in die Klinik ausgenommen werden mußten.
** Körperverletzung. Bor einigen Tagen halten sich mehrere Lehrjungen, die Abends von der Turnstunde heimwärts zogen, veruneinigt und schlug einer dem andern einen halben Backstein an den Kopf. Der Verletzte ist nunmehr infolge der erhaltenen Wunde sehr bedenklich erkrankt uud wurde der Thäter deßhalb in Haft genommen.
•• Todtlich verletzt in die hiesige Klinik gebracht wurde am Montag der 25 jährige HauSbursche und Arbeiter Christian Müller, welcher in der Gastwtrthschaft und Kar« toffelhandluog des Herrn C. Binnecker am Bahnhof zu Wetzlar bedienstet war. Der junge Mann, der von seinem vrodherrn al- ein sehr zuverlässiger, braver Mensch gelobt wird, war zur KtrmeS nach seinem HeimathSorte Königsberg gegangen. Dort hatte er den unglückseligen Einfall, sich mit noch mehreren anderen Burschen auf einen Wagen zu setzen, der einen ziemlich steilen Weg hinablaufen sollte. Da der Wagen von unbefugter Hand aufgeschraubt worden war, ging daS Gefährt mit riesiger Geschwindigkeit bergab. Müller, dem die Geschichte anscheinend unheimlich zu werden begann, '
sprang von dem Wagen ab uud verletzte sich dabei derart, daß er nach der hiesigen Klinik geschafft werden mußte, wo er bereits nach einigen Stunden feinen Schmerzen erlag. Die anderen Burschen, welche sich in dem Wagen befanden, kamen mit dem Schrecken davon.
• • Die Bienenzucht ist durch die Witterung-verhältniffe in letzter Zeit in schlimmster Weise beetrflaßt worden. Fast auS allen Gegenden Deutschlands werden Klagen laut. Die Schwärme müßen schon jetzt gefüttert werden- auch die alten Völker find theilweise ohne Borräthe. In manchen Gegenden find jüngst starke Völker verhungert.
• • Zum Handelskammerbericht. Wir erhielten folgende Zuschrift: Wer sich für die wirthschaftlicheu Verhältnisse unserer Provinz interessirt, wird gern den Jahresbericht der Handelskammer Gießen für das Jahr 1895 gelesen haben. Auffallend mußten dem Landwirth die AuSlaffungen über die landwirthschaftlichen Berhältniffe erscheinen. Nach dem Bericht hat der Mangel an Vertrauen der Landwirthe in ihren ErwerbSzweig nicht seinen Grund in den schlechten Verhältnissen unserer Landwirthschaft. Die Landwirthe kaufen nach dem Bericht wenig künstlichen Dünger, fie bezahlen auch schlecht, nicht weil fie in Folge der niedrigen Preise der meisten landwirthschastlichen Produkte wenig Geld haben, nein, weil fie durch die Agrarier aus dem Norden und Osten verhetzt werden und aus böser Angewöhnung. Die Preise für Weizen und Roggen find nach dem Bericht für 1895 um 2 Mk. durchschnittlich höher geworden. — Wer sich über- zeugen will, daß daS nicht richtig ist, braucht nur bei hiesigen Getreidehändlern sich die Einkaufspreise anzusehen. Die Preise für Weizen, Roggen und Hafer waren kaum jemals so niedrig als im Frühjahr 1895, der Weizenpreis stieg im Mai auf ca. 15 Mk. und ging herab auf 14 Mk. für die Ernte 1895. Der Weizen der 94 er Ernte kostete dagegen 15 bis 15,50 Mk. Wo bleibt da die Behauptung des Berichtes der Handelskammer, daß der Preis für Weizen und Roggen im Jahre 1895 um 2 Mk. durchschnittlich höher gewesen sei? DaS Jahr 1895 war in jeder Beziehung ungünstiger für die Landwirthe als das Jahr 1894. In diesem Jahre hatten wir bekanntlich die höchsten Preise für Zucht- und Schlachtvieh seit Jahrzehnten. Vom 1. Januar 1895 ab gingen dieselben zurück biS zum heutigen Tage. Der Bericht giebt, wie ich dargethau habe, die Getreidepreise für 1895 unrichtig an und spricht sich im Uebrigen über die landwirthschaftlichen Verhältnisse in parteiischer Weise auS. Daß ein einzelnes Mitglied der Handelskammer, daS sich Jeder leicht herauSsuchen kann, einen so gefärbten Bericht ab- faßt, ist erklärlich, daß aber die Kammer einen solchen Bericht anscheinend unbesehen mit ihrem Ansehen deckt, ist bedauerlich und kann nicht dazu beitragen, den Werth der Handelskammerberichte zu erhöhen.
**V. A. Zu dem kürzlich erschienenen Artikel, betreffend: Die Anmeldung von versicherung-pflichtigen Arbeiter«, wird noch nachträglich bemerkt, daß durch Statuten für einzelne Gemeinden oder Kreise noch weitere Personenkreise für krankenversicherung-pflichtig erklärt find, so z. B. in Darmstadt alle diejenigen, welche auch nur einen Tag (also weniger als eine Woche) in einem Gewerbe- rc. Betrieb beschäftigt sind. — Lauffrauen sind von der Krankenversicherung-Pflicht nicht befreit, wenn fie in Gewerbe-, Handels- rc. Betrieben beschäftigt find, nur die lediglich mit häuslichen Arbeiten beschäftigten Lauffrauen find nicht kranken- verficherungspfl'chttg. — Die sogenannten unständigen Arbeiter, welche bald hier, bald da arbeiten, ohne zu einem bestimmten Arbeitgeber in einem festen verhältniß zu stehen, werden der Regel nach, abgesehen von obigen Ausnahmen, nicht angcmeldet. Sie pflegen sich meistens zur Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Zur Bewirkung der Jnvalidttärs- und Altersversicherung müssen dieselben stets ihre Quittungskarten mit sich führen und der Arbeitgeber, welcher zuerst in der Kalenderwoche sie beschäftigt, muß die Beitragsmarke für die betr. Woche einkleben. Erster Arbeitgeber kann man nicht nur am Montag, sondern an jedem Wochentag sein. Der Arbeitgeber muß sich stets vergewissern, ob in der betr. Kalenderwoche der Arbeiter bereits vorher bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war- ist dies nicht der Fall, so muß er selbst die Marke einkleben, sie mit dem Datum entwerthen und darf die Hälfte deS WertheS am Lohn abziehen. Hat der Arbeiter die Marke bereits eingeklebt, so muß ihm vom ersten Arbeitgeber die Hälfte deS MarkenwertheS ersetzt werden. Häufig vergessen die Arbeiter, die Karte mitzubringen oder sagen, fie seien freiwillig versichert und besorgten das Einkleben der Marken selbst, oder die Karte liege bei irgend einer Kasse. Damit gebe man sich nicht zufrieden. Die freiwillige Versicherung hat gewöhnlich blo- Bezug auf die Krankenversicherung- eS empfiehlt sich allerdings für die Arbeiter, damit auch die InvaliditätS- und Altersversicherung zu verbtndrn und regelmäßig die Beiträge dafür an die Kasse zu zahlen- dann wären die Arbeitgeber gegen Nachtheile sicher gestellt. Die Arbeiter selbst ebenfalls, insofern die Versicherung ordnungsmäßig ohne Unterbrechung stattfindet- die Arbeiter müßten nur in diesem Falle eine Bescheinigung deS Rechners haben und vorzeigen, daß fie thatsächlich freiwillig zur In- validitätS- und Altersversicherung angemeldet seien und alle vier Wochen etwa die Beiträge von ihnen gezahlt würden. Die Angabe des Arbeiters, er besorge die Sache zu Hause elbst, darf den Arbeitgeber nicht veranlassen, die Hälfte deS MarkenwertheS als Beitrag zu zahlen- er ist damit seiner Verpflichtung nicht ledig und wird bestraft, wenn, was meist geschieht, der Arbeiter die Marke doch nicht einklebt. Die Markenverwenduog tst bei der Lohnzahlung fällig- eS em» »fiehlt sich also, mit der Lohnzahlung zurückzuhalten, dis die Tarte vorgelegt wird. Erklärt der Arbeiter, keine Quittung-- karte zu besitzen oder fie verloren oder verlegt zu haben, fo muß der Arbeitgeber die Ausstellung einer neuen Karte bei der Hebstelle (Kasse) beantragen. Als Lohn gilt nicht nur barer Lohn, sondern auch Naturallohn in Frucht, Mehl, Kartoffeln, Gegenleistungen, Fuhrleistungen und dergleichen.
(Der Arbeitgeber, welcher die Ausführung einer Arbeit ar einen Arbeiter im Accord vergibt, muß sowohl diesen, als auch dessen Hilfsarbeiter versichern, so ist e» beim Mähen, Rindenschälen, Holzkleinmachen und dergleichen. Er maß also bet der Lohnzahlung von seinem Sccordanten Nachweis über die zugezogenen HilsSpersonen verlangen. Die Gemeinde- Vorstände müssen in dieser Weise sür die Arbeiter auf den Gemeindewiesen und -wegen und in den Geweindrwäldern sorgen. Nur da, wo eine ArbeitSauSsührung an einen wirklichen Unternehmer (Großaccordanteo) abgegeben wird, ist dieser für seine Hilfsarbeiter als Arbeitgeber anzuseheu- Im Allgemeinen ist jede männliche oder weibliche Person, welche auch nur einen Tag gegen üblichen Lohn beschäftige wird, versicherung-pflichtig, also nicht nur die beruf-mäßige» Lohnarbeiter, sondern auch selbstständige Landwirthe, Gewerbetreibende rc., die hier uud da gegen Lohn arbeite». Die Frage, ob Jemand wegen Geringfügigkeit seine- Lohne» befreit ist, bezieht sich gewöhnlich nur auf feste, dauernde Verhältnisse, z. B. bei Kirchendienern, Haushälterinnen, Lauffrauen, Feldschützen, Ort-dtenern, Wingerraccordarbeitern. In ZweifelSfällen empfiehlt e- sich, an die Rechner ber Kaffen und Hebestellen fich zu wenden.
• • Vorsicht beim Opal. Bei dem Gebrauche des jetzt so sehr angepriesenen FleckwasserS Opal ist Vorsicht nöthig. Eine Erefelder Dame versuchte mit Opal ein seidene- Kleid zu reinigen- wie unangenehm war fie aber Überrascht, al» die Flecken nicht nur nicht verschwanden, sondern fich Über eine weit größere Fläche verbreiteten und da» ganze Rleib verdarben. Auf ihre Veranlaffung wurde, wie die »Grcfelbe« Zeitung" mittheilt, die Firma A. WaSmuth und Co. in Hamburg um Schadenersatz angegangen- sie lehnte jedoch jede Vergütung ab und berief fich auf eine ganz klein gedruckte Bemerkung auf ihren mit den großartigsten Anpreisungen gefüllten Reklamebogen, wo e- heißt, daß eS fich, wenn man Stoffe reinigen wolle, empfehle, erst an einen kleinen Stückchen vorsichtig Versuche anzustellen! Diese kleine Warnung sällt natürlich keinem Käufer in die Augen, erst wenn er Schadenersatz verlangt, wird fie ihm vorgehalteo. Wie dem gewerblichen Ausschuß de- Verein- für bürgerliche Interessen in Crefeld mitgetheilt wurde, ist der erwähnte Fall nicht einzig- anderen Damen und Herren ging eß mit Opal, da- gerade al- Kleiderreinigung-mittel ganz besonder» angepriesen wird, nicht besser. Die Zeitschrift „Gewerbeschutz" warnt denn auch unter Berufung auf bad Unheil von Fachleuten vor dem Opal, da» nicht im entferntesten den Werth des Benzin- und verwandter Fleckenmittel habe und jedenfalls, auf seinen eigentlichen Werth hin angesehen, viel zu theuer bezahlt werde.
» W«1®’fS 2^' werbe«
>» •“‘‘Alt je(l«<" |
»rfl l* ’ »*<.*« •* W § h<r folgende SAgÜ Wahs
SrrtheilM itt Ö?S *5* 5tt flciloofunfl dagegen
W 5,” 8deU rat'iHI*- ftut, tot» * '
fit ih ttHldtt Din Hl W"" 6-1 •# ® uialter der Feier, Fei wn« -lese- DelicttS ll(itr WQdjtlftkr di fi.»ti--ttfiah«e beanw tot Strafe Don. 15 M Etajunft btt Üasien, fl , 3 Mk. tDtnt. 1 Ta, mialt M'.tz UI, btai ü)of dagegen veturtheilt vergehens gegen § 21 Angeklagten Don Sira Da6 iie SattenDnkaufe cd Hing sei eine gesetzt Bereist!
-h- Ans Oberhessen. 9. September. Am 13. und 14. d. MtS. wird die 36. Wanderversammlung de» Oberhessische» Bienenzüchtervereins in Nidda abgehalten. Für die am zweiten Tag stattfindende Generalversammlung sind außer den verschiedensten anderen Verhandlungen ein Vortrag deS Herrn PfarrverwalterS Frey von Hitzkirchrn übe« Mobil- und Stabilzucht und ein solcher des Herrn Lehre« Hensel von Hirzenhan über speculative Fütterung, ferne« Prämierung, Berloosung, sowie eine Freiverloosung von zwei Völkern und Kunstwaben vorgesehen. Die Ausstellung wirb am Sonntag den 13. d. MtS., um 3 Uhr Nachmittag», eröffnet. Durch Concert ist genügend für Unterhaltung gesorgt. ES findet AlleS im Gasthaus zum Gambrinu» fielt.
§§ Holzmühl, 7. September. Trotz alle« Mahnung'» und Vorsichtsmaßregeln, Veröffentlichung von UnglÜcksfällka in den Zeitungen, gesetzlichen Vorschriften u. s. w. kommen doch täglich UnglückSsälle vor und dürfte auch der nachstehende Fall wiederholt allen Landwirthen nicht dringend genug ans Herz gelegt werden können. Ein Landwirth in dem nahen Ulmbach war mit dem Dreschen seiner Frucht mittelst Göpel-Dreschmaschine beschäftigt. AIS die Maschine außer Betrieb gesetzt werden sollte, wollte der Landwirth noch während deS GangrS einige Strohhalme, die sich um eine Umdrehung gewickelt, ablösen - hierbei gerieth er mit der rechten Hand in die kurbel und wurde ihm von derselben die Hand total abgerissen.
§ Crainfeld, 8. September. Wie verlautet, finket die Verhandlung gegen den bereits verhafteten Feist Sommer I. hier wegen Meineid, Wucher, Betrug u. s. w. in der am 28. September beginnenden Schwurgerichtsperiode statt. Die Verhandlung wird höchstwahrscheinlich zwei bl» drei Tage in Anspruch nehmen. Die Voruntersuchung ist geschlossen worden und sieht Jedermann in hiesiger Gegend mit dem größten Interesse dem AuSgaoge der Verhandlung entgegen. Die letzten Untersuchungen wurden durch die GenSdarmerie-Stationen vorgenommen.
§ Bon der Ohm, 9. September. Aehnlich wie vor vier Jahren, so treten auch in diesem Herbste wieder die We»pen massenhaft auf. Am Obste, namentlich dem Frühobst, richten sie bemerken-werthen Schadei an- denn „bte schlechtesten Früchte sind eS nicht, woran die Wespen nagen". Auf den Märkten umfl egen fie die Stände der Zuckei- waarenhändler geradezu in Schwärmen und auch in dew Wohnungen trifft man fie an allen offenstehenden Süßigkeiten an. Die» starke Auftreten der Wespen ist um I» auffallender, al» das seitherige Wetter ihrer E twickelur- nicht» weniger al» günstig gewesen.
□ Aus dem 8agel8berg, 9. September. Mit den Ergebnissen der Feldjagd find unsere Jäger bi» jetzt rechd zufrieden. Die Hühnerketten sind nicht nur sehr zahlreich, ondern auch stark gegliedert. Die jungen Hühner sind meist ausgewachsen, doch werden auch noch solche ongetroffen von der Größe einer Wachtel. In diesem Falle sind die Hennen beim Eierlegen gestört worden. Auch der Hase zeigt fich m Felde häufiger, als im vorigen Jahre. Dem Niederwild war nicht nur der letzte Winter, sondern auch Früh- ahr und Sommer zu seiner Vermehrung günstig. Seh« eiten trifft man im Felde die Wachteln an, dagegen recht häufig die Lerchen, die sehr feist anSsehen. Der Preis |flr
1
• 8talfitt i. M ■on Friedberg tomt Beter hier besuchen w ch^gen Der (foupettljü otDl abgtqnttf^t.
• 8rtnffnrt i. M., H W miMtv auf bei I in ter Mt bei hell llei einen Theil deS
zu den Ma 6rtl Sagen Don Den le »"en auf den Schiene, i# den nicht schnell sah
itir.: Die Wahl der
Für das Gewerbe ««fahren, beginnent M!«| und zwar die ei wahlberechtigte "er wählbaren Arb 3«« Seiner * S** M E 4 °d« leine Fm, obit die i X Wonen8 A* werb
»«k Vft*» tbre n?e9eb£ e'.h.?6* tBen» den io.
Großher;
<335
•»'Rei


