189Ö
Dienstag den 11. Februar
Erstes Blatt
Ur. 35
Amts- und Airzeigeblatt für den Ureis Giefzen
1 Hratisöeitage: Gießener Kamikienökatter
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Sonn. 10 Uhr.
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werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
welche Beträge zur Aufbesserung der Ruhegehalte der penfio- nirteu Lehrer nöthtg seien. Geh. StaatSrath von Knorr agt dies zu, erklärt aber zugleich, daß der Antrag Metz ur Zeit aus finanziellen Gründen unausführbar sei. Auch Staatsminister Finger erklärt auf eine Anfrage des Abg. Ulrich, daß er nicht zusagen könne, ob die Regierung noch auf diesem Landtage eine diesbezügliche Vorlage einbringen werde. Auf diese Erklärung hin zieht Abg. Metz seinen gestellten Antrag zurück und stellt nunmehr den Antrag, an Großh. Regierung ein Ersuchen um Einbringen einer Vorlage im Sinne seines Antrages zu richten. Der Antrag Metz, sowie Artikel 3 wird hierauf einstimmig angenommen. Zu Artikel 4, der den Termin des Inkrafttretens deS Gesetzentwurfs auf den 1. April 1897 festsetzt, beantragen die Abgg. HaaS und Schroeder, als Minderheit des Ausschusses, denselben auf 1. April 1896 festzusetzen. Nach den von der Regierung wiederholt abgegebenen Erklärungen erscheint dies nicht durchführbar. Nach erfolgter Abstimmung erfolgt die Annahme des Termins der Regierung mit 27 gegen 16 Stimmen.
Eine Vorstellung der Rechnungsbeamten Großh. Ober- rechnungökammer um Einführung von Dienstaltersklassen und Erhöhung ihrer Gehalte wird der Großh. Regierung zur Erwägung überwiesen.
Schluß der Sitzung 1 Uhr.
Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 8. Februar 1896.
vierteljähriger Avo»ne«eutspreis r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Nedaction, Expedition und Druckerei:
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Deutscher Reichstag.
35. Plenarsitzung. Samstag, den 8. Februar 1896.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt das Wort Reichskanzler Fürst Hohenlohe, um dem Reichstag auf seine vorjährige Resolution wegen Einberufung einer Münzconferenz folgende Mttthetlung zu machen: _ ~_
Im Verfolg der von mir am 15 Februar v. I. abgegebenen Erklärung habe ich die Frage der Hebung und Befestigung des Stlberwerthes mit den verbündeten Regierungen eingehend erwogen. Dabei leitete mich die Ueberzeugung, daß das Schwanken und das stark- Sinken des Stlberpretses auch für uns — ungeachtet unserer auf der Basis der Goldwährung befestigten monetären Situation — wirthschaftltche Rachthetle mit fich bringen. (Zustimmung rechts.) Wie der Herr Staatssecrelär des Reichsschatzamles am 16. Februar v % aussührte, kommt in dieser Hinsicht zunächst die empfindliche Schädigung in Betracht, die der deutsche Stlberbergbau durch den Preisrückgang des Silbers erleidet. Die deutsche Silberproduction umfaßt etwa 9 pCt. der Silbergewinnung der Erbe. Für den überwiegenden von ausländischen Erzen hergestellten Theil dieser Production ist der Preisrückgang nicht von Belang; für den au« inländischen Erzen gewonnenen Rest bedingt er jedoch eine Werth- vermtnderung, die so erheblich ist, daß sie die Rentabilität des auf Gewinnung von Silber gerichteten heimischen Bergbaues in Frage steht Dazu tritt die Beeinflussung unseres Exports nach den Silberländern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Verkehr mit diesen Ländern durch daS Sinken und die Schwankungen des Stlberwerthes erschwert wird, wenngleich die Schwankungen während der letzten Leit sich in oerhältnißmäßig engen Grenzen gehalten und wenngleich für die Interessenten die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Deckung gegen etwaige Verluste zu sichern. Auch die deutsche Export- Industrie, soweit sie für Silberländer arbeitet, ist durch jene Valuta- verhältnisse in Müleidenschaft gezogen. Ich unterschätze die Bedeutung dieser Einwirkung nicht. Man wird sie aber auch nicht zu h ch veranschlagen dürfen. Unser Export nach den Silbe, ländern beträgt seinem Werthe nach nur 3 bi« 4 pCt. unserer Gesammt- aussuhr und hat sich ungeachtet der in dem Rückgänge des Silber- vreises liegenden, hemmenden Momente im Ganzen günstig entwickelt. Die freilich kaum ein völlig umfassendes Bild der Verhältnisse liefernden Zahlen der Reichsstattstik beweisen dies. Das Sinken der Valuta, wie solches für Stlberwährungsländer aus dem Rückgänge deS Stlberwerthes folgt, kann aber bis zu dem Zeitpunkte, wo eine Ausgleichung durch entsprechende Erhöhung der Inlandspreise und Löhne sich vollzogen hat. zur Erleichterung der con- currtrenden Ausfuhr aus jenen Ländern beitragen. Endlich liegt in der durch den Silberfall herbeigesührten starken Unterwerthigkett unserer Stlbermünzen eine fortschreitende Deklasstrung derselben zum Credttgeld. Allerdings glaube ich betonen zu sollen, daß diese metallische Unterwerthigkett eine Gefährdung unserer Retchswährung nicht darftellt, denn unser Verkehr ist mit Gold ausreichend gesättigt die Noten der Reichsbank finden in dem Goldschätze der Bank eine genügende Deckung, und die Menge des umlaufenden Stlbergeldes geht nicht über das Maß des Bedarfs hinaus, selbst in kritischen Zetten dürfe dieser Bedarf eine Abnahme kaum erfahren, wohl aber erscheint die Gefahr verbrecherischer Nachprägung durch die Unterwerthigkett der Stücke näher gerückt. Bis jetzt ist zwar innerhalb Deutschlands nur in einem Falle aus dem Jahre 1893 eine derartige qualitativ sehr unvollkommen, quantitativ bedeutungslose Nachprägung sestgestellt worden. Wenn aber auch die seitherigen Erfahrungen weitgehende Befürchtungen nicht rechtfertigen, immerhin kann der Preisrückgang des Silbers zur Nachprägung anreizen. Erscheint nach alledem die Hebung und Befestigung des Stlberpretses als wirthfchaftlrch und münztechnisch werthooll und demgemäß al« ein erstrebenswerthes Ziel (Hört! hört! rechts), so waltet doch kein Zweifel darüber ob, daß dieses Ziel sich nur international verfolgen läßt, und daß seine Erreichung nur dann erhofft werden kann, wenn unter den sämmtlichen, an dem Weltmärkte be- thetligten Culturvölkern über den einzuschlagenden Weg und die anzuwendenden Mittel Einverständniß besteht. Für ein solches Ein- verständniß bietet sich nach meiner Kenntniß der Verhältnisse zur Zett keine Aussicht. Von bimetalisttscher Sette ist es anerkannt, daß alS Vorbedingung jeder internationalen Maßregel zu Gunsten des Silbers die Wiedereröffnung der indischen Münzstätten für die un-
Derrtsches Reich.
Berlin, 8. Februar. Der Verein der Rohzuckersabrikrn beschloß in seiner heutigen vollzählig besetzten AuSschußsttzung eine Reihe von Abänderungsvorschlägen zu der tm Reichstage eingebrachten Zucker ft euervorlage. Einstimmig wurde von der aus Vertretern deS Osten« und Westens, sowie der großen und kleinen Fabriken gleichmäßig besuchten Versammlung beschloffen, als Gesammtconttngent für das Betriebs-
leinweine lelheimer Rothweln, ■imer Weisswein) und aselweine.
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I« Falle der Pensionirung werden hierfür 200 Mark in Anrechnung gebracht. Die für einen Schulverwalter zu ge- «ährende MiethSentschädigung setzt daS Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, fest. Abg. Schmitt beantragt, hinter Lehrer „Lehrerinnen" und hinter Schulverwalter „Schulverwalterinnen" etnzufügen und begründet seinen Antrag in eingehender Weise. Geh. Staats- carh Knorr erklärt Namens der Regierung, daß sie diesem Antrag nicht zustimmen könne, indem hierdurch eine bedeutende Mehrbelastung des Staatshaushalts ausgesprochen werde. In gleichem Sinn spricht sich Oberschulrath Dr. Sisenhuth au«. Die Abgg. Dr. Schroeder und Bergsträßer empfehlen, die Regierungsvorlage anzunehmen und wird der Artikel 2 sodann gegen 8 Stimmen genehmigt. Artikel 8 bestimmt, daß die Bestimmungen des Artikel 1 und 2 auch auf die definitiv angestellten Lehrerinnen bezw. Schulder- walterinnen mit der Einschränkung Anwendung finden, daß «ach 18jähriger Dienstzeit bezw. nach Erlangung eines Gehaltes von 1600 Mark ein weiteres Aufstetgen im Gehalt öurch Gewährung von Alterszulageu aus Staatsmitteln nicht «ehr stattfindet und daß dieselben nur die für einen unver- heiratheten Lehrer in der betreffenden Gemeinde festgesetzte MiethSentschädigung in Anspruch nehmen können.
Hierzu stellt der Abg. Metz-Darmstadt den Antrag: „Die vor 1890 pensionirten Lehrer vom 1. April 1896 an am ein Fünftel ihres Ruhegehaltes zu erhöhen." Abg. Schmitt wünscht Erhebungen darüber von der Regierung,
)u beziehen. _ dienstlichen Verwendung nach bestandener Schlußprüfung ge- rechnet. Abg. Schmitt beantragt Strich der Worte „ge- »issenhast und tadellos". Abg. Schroeder beantragt strich des Wortes „tadellos". Abg. Cramer und Ge« «offen beantragen, daß der Höchstgehalt von 2000 Mark schon bei 25jähriger Dienstzeit erreicht werden kann. Unter Ablehnung der Anträge Schmitt und Cramer und Annahme des Antrages des Abg. Schroeder wird Art. 1 angenommen.
Der Artikel 2 des Gesetzes bestimmt, daß jeder angestellte Lehrer außer dem ihm zukommenden Gehalt eine an- gemeffene Wohnung womöglich mit Garten oder eine entsprechende Miethseutschädigung zu beanspruchen hat. Als MiethSentschädigung ist der Betrag festzusetzeu, welcher an dem betreffenden Orte als Miethpreis für eine angemessene Wohnung zu zahlen ist, mit der Unterscheidung, ob es fich um einen verheiratheten oder unverheiratheten Lehrer handelt. Die KreiSschulcommission setzt die MiethSentschädigung fest.
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Drr frUjtuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme be8 Montag».
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Gießener Anzeiger
Keneral-Wnzeiger.
Die Kammer setzte heute ihre Verhandlungen mit der Weiterberathung des Gesetzentwurfs, die Gehalte der Volksschullehrer betr., fort. Abg. Schroeder tritt in warmer Weise für daS Gesetz ein, welches dem Volksschullehrer das zuweise, was ihm schon lange von Rechts- wegen gebühre. Auch er spricht sich für daS Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 1896 auS. Abg. Friedrich spricht sich ebenfalls für das Gesetz aus, er wünscht aber eine größere Selbstständigkeit der Lehrer überhaupt. Hier- au8 entwickele fich seine Freudigkeit zu seinem Beruf, da der Lehrer nicht nur Lehrer, sondern in erster Linie der Er- zieher der Jugend ist. Er kann fich keinen richtigen Lehrer und Erzieher der Jugend denken, der von allen Seiten gedrängt und gedrückt werde. Unter keinen Umständen dürfe die Selbstständigkeit des Erziehers beeinträchtigt werden. Er wird für den Antrag Schmitt stimmen. Abg. Bähr ist ebenfalls mit den Ausführungen des Abg. Friedrich einver- standen. StaatSmtnister Finger erklärt, wenn von Setten des Hauses geglaubt werde, daß es der Regierung bezüglich des Termins, 1. April 1897, nicht ernst sei, so müsse er erklären, daß die Regierung unter keinen Umständen da- »ort abgehen könne. Abg. Bergsträßer als Berichter- statter spricht sich für die RegierungS-Vorlage aus. ES folgt .mumehr die Berathung der einzelnen Gesetzesparagraphen und zwar zunächst mit Artikel 1 deS Gesetzes. Derselbe bestimmt: Bei gewissenhafter und tadelloser Dienstsührung bat jeder definitiv angeftellte Lehrer an den Volksschulen " einen Gehalt """
beschränkte Silberprägung gelten muß. Ich kann dieser Auffassung nur beipflichten, ich halte dafür, daß ohne dieses Zugestänbnttz alle Versuche, den Silberpreis zu beben, vergeblich lein wüiben. Ich habe aber auf Grund eines vorläufigen Meinungsaustausches, der gemäß meiner Weisung mit der englischen Regierung gepflogen worden ist, die lieber zeugung gewinnen müssen, daß auf die Wiedereröffnung jener Münzstätten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (Hort! hört!). Nach alledem läßt sich von einer Münzconferenz zur Zeit nicht erwarten, daß sie die Frage der Hebung und Befestigung des Stlberwerthes näher rücken würde. Es erscheint daher auch nicht rathsam, daß Deutschland die Initiative zur Einberufung einer solchen Eonferenz ergreift. (Sehr wahr! links.) Don dieser Ueber- zeugung geleitet, haben die verbündeten Regierungen einstimmig beschlossen, den Beschluß des Reichstages vom 16. Februar v. I. auf Einberufung einer Münzconferenz z. Z. keine Folge zu geben. (Beifall links.) Ich darf jedoch hinzufügen, daß, wenn von Seiten eines anderen Staates annehmbare, Erfolg versprechende, programmatische Vorschläge gemacht werden sollten, ich meinerseits gerne bereit sein würde, die Betheiligung Deutschlands an einer internationalen Berathung solcher Vorschläge in Aussicht zu nehmen. (Beifall links und im Gentrum.)
Abg. Graf Mirbach beantragt sofortige Besprechung der vorstehenden Erklärung.
Abg. Singer (Soc.) widerspricht. ri .
Die Besprechung muß unterbleiben, da zur Verhinderung derselben der Widerspruch eines einzigen Mitgliedes des Hauses genügt.
Abg. v. Kardorff (Rp.) stell) eine Interpellation über den Gegenstand in Aussicht.
Nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte einrgt man sich dahin, die Besprechung am Dienstag erfolgen zu lasten.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung des Antrags Rickert auf Abänderung des Wahlgesetzes.
Abg. Graf v. Mirbach (cons.) sprach sich im Allgemeinen gegen das geheime Stimmrecht aus. Seine Fraction habe indetz keinen Anlaß, in der nächsten Zeit die Initiative zu einer Abänderung des Wahlrechts zu ergreifen. Redner verwahrt sich mit Entschiedenheit dagegen, daß er, als er sich s. Z. im Herrenhause für eine Correctur des Wahlrechts ausgesprochen, einen Staatsstreich im Auge gehabt habe. Er habe seine Vorschläge, Wahlpflicht, Heraufsetzung der Altersgrenze, Beseitigung der Geheimwahl, nur für feine Person, nicht Namentz seiner Partei gemacht.
Abg Dr. Bachem (Etr.): Auf die persönlichen Vorschläge des Grafen Mirbach werden wir durch die That antworten, durch Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Abg. Rickert (frs. Vg.) bleibt dabei, daß die Rede des Gräfin ttanitz im Herrenhause eine Aufforderung zum Staatsstreich enthalten habe. Graf Mirbach habe auch von Stimmenkauf gesprochen, er möge tagen, welche Partei er damit gemeint habe.
Abg. Graf Mirbach: Er habe dabei an die Wahl Dirichlets gedacht. Redner bestreitet wiederholt, daß seine Rede im Herrenhause etwas anderes als ein Appell an die Wähler bedeutet habe. Er habe allerdings mit einer gewissen Lebhaftigkeit gesprochen, weil er unmittelbar unter dem Eindrücke der Ablehnung der Ehrung BitmarckS 6eftQl1ybgg^Sinbemalb unb Auer (Soc.) bekämpfen dieMirbach- schen Vorschläge.
Abg. Dr. Lieber (Etr.) weist bie Behauptung bes Grasen Mirbach zurück, daß bei allen Parteien Bestechungen vorkämen.
Abg. v. Marquardsen (natl) erklärt alö früherer langjähriger Vorsitzender der Wahlprüfungscommisston, von wirklichen Wahlbestechungen sei in der Commission so gut wie nichts bekannt geworden. In keinem Lande feien in dieser Beziehung so wenig Beschwerden zu erheben gewesen, wie gerade bei uns.
Der Antrag Rickert wird gegen die Stimmen der Rechten
Darauf wird die erste Berathung des Antrag« Auer (Soc.), betr. daS CoalitionSrecht, sowie des Antrags Ancker (frs. Vg.), ebenfalls das Vereins- und Versammlungsrecht betr., vorgenommen.
Abg. Träger (frs. Dp.) bittet dringend um Annahme deS freisinnigen Antrages, um den politischen Vereinen bie Exsstenz- möglichkcit zu sichern.
Abg. Bachem (Etr.): Wenn bas Gericht wirklich bie Auffassung beö Ministers v. Köller bestätigen sollte, so wäre bie Verwaltung zweifellos verpflichtet, gegen alle übrigen Parteien genau ebenso vorzugehen wie gegen bie socialbemokratische. Unb barunter würden alle Parteien leiden und alle Parteien haben deshalb ein Inter, sie an der Regelung des VereinSrechts. Aber in unveränderter Form könnten wir die vorliegenden Anträge nicht annehmen. Wir würden sie also in eine Commission schicken müssen Aber für ein Ergebniß commissarischer Berathung wäre in dieser Session doch wohl wenig Aussicht und zu unserem Bedauern werden wir deshalb gegen beide Anträge stimmen müssen. Redner kündigt Namens des Centrums für die zweite Lesung eine Resolution an, durch we'che der Reichskanzler aufgefordert wird, Angesichts der pr-vatrechtliche« Regelung des Vereinsrechts im bürgerlichen Gesetzbuch möglichst bald auch ein Gesetz, betr. die öffentlich rechtliche Regelung des VereinS- unb Versammlungswesens, vorzulegen.
Abg. Schall (cons.) spricht sich insbesonbere gegen das von den Socialdemokraten verlangte unbeschränkte Verfammlungs- unb Vere* Nachdem "noch Abg. Bueb (Soc.) für den focialbemokratischen Antrag gesprochen, vertagt sich bas HauS.
Montag: Gewerbenooelle, Etat bes Reichsschatzamts.
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