Ausgabe 
10.12.1896 Erstes Blatt
 
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Privaten^ für deren Mildthätigkell der weiteste Spielraum gelassen, werden hoffentlich ebenfalls reichlich fl eßen.

Die Förderung des fo schönen und edlen Werkes, welches bestimmt ist, armen ReconvaleScenten das höchste irdische Gut, die Gesundheit, wiederzngeben, ist für Ihre König!. Hoheit die Großherzogin eine Herzenssache und wir find überzeugt, daß alle Gesellschaftskreise, alle Schichten der Be­völkerung in Stadt und Land mit Freuden die B-strebungeu der allverehrteu fürstlichen Frau für daS Wohl der ärmeren Klaffen des Volkes durch Beiträge nach Kräften unterstützen werden!

Anfragen und Beiträge find vorerst zu richteu an den dienstthuenden Kammerherru Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, v. Frankeuberg und LudwigSdorf in Darmstadt.

Comü» »nd

Siehe«, den 9. December 1896.

** SsucertBerei«. Eine kleine, aber würdige Feier hat am Dienstag Nachmittag bet der ersten Orchesterprobe, die Herr UniversttätS Mufikdirector Trautmann leitete, stattgefunden. Durch Herrn Challier eiugeführt, empfing Herr Geheimrath Oncken jenen an der Spitze des ver- sammelten ConcertBereinSvorstandeS und der ausübenden Mufiker. Herr Geheimrath Oncken stellte in warmen Worten den neugewählten Führer der Capelle vor, an welche bann auch Herr Mufikdirector Trautmann eine Ansprache richtete. Herr Mufikdirector Krauße antwortete im Namen der Mufiker und feierte Herrn Trautmann am Schluffe seiner Ansprache durch einen dreimaligen Orchestertusch.

Stadttheater. Morgen Donnerstag wird, vielseitigen Wünschen entsprechend, das mit so großem Erfolge ver- gangenen Sonntag gegebene LustspielRenaissance" zur nochmaligen Ausführung kommen. ES bedarf wohl keines besonderen empfehlenden Hinweise- auf dieses herrliche Lust­spiel,- wir machen nur ganz besonders darauf aufmerksam. - Freitag Abend wird inKyritz Pyritz" als Gap Frl. Enrici vom Frankfurter Stadtlheater a«ftreten.

Victoria - Melita - Verein.

Darmstadt, 9. December.

In ihrer unermüdlichen Fürsorge für daS Wohl der I minder begüterten BolkSklaffen hat Ihre Köntgl. Hoheit die Großherzogin Victoria Melita, wie bereits er­wähnt, den Gedanken angeregt, in den größeren Städten des GroßherzogthumS Häuser zu gründen, in denen ärmere Kranke, die auS dem Hospital entlasten, insbesondere solche, welche, ohne im Stande zu sein ihr tägliches Brot zu er» I werben, ihren Angehörigen zur Last fallen würden, bet guter Kost, gesunder Luft und Verpflegung ihrer völligen Genesung entgegen sehen können. Selbstredend wird fich diese Für- sorge auf ReconvaleScenten jeglicher Confesfion erstrecken.

Ein Bdürfniß für solcheGenesungShäuser" kann nicht in Abrede gestellt werden und ist solches namentlich in den größeren Städten, in denen die WohnungS« und Er- I nährungSverhältniste der ärmeren Bevölkerung meistens un- günstiger find als an kleinen Wohnorten, bestimmt vorhanden, I da gerade hier Rücksälle von Genesenden, die wieder in die I Krankenhäuser verbracht werden wüsten, besonder- häufig vorzukommen Pflegen.

Der schöne, der eigenen Initiative der hohen Frau ent« sproffene Gedanke hat nunmehr schon greifbare Gestalt an­genommen. Wie bereit- bekannt, versammelten fich, einer Einladung Ihrer Königl. Hoheit entsprechend, am 26. Noobr. dS. Js. die Oberbürgermeister der Städte Darmstadt, Mainz, Gießen, Offenbach und WormS im hiefigenNeuen Palais" unter dem Vorsitze de- Kammerherrn von Frankenberg und Ludwigsburg, welcher die Gedanken Ihrer Köntgl. Hoheit den Herren vortrug, und fand die humane Idee so lebhaften Anklang, daß nach eingehender, in Gegenwart Ihrer Königl. Hoheiten de- Großherzogs und der Großherzogin gepflogener Berathung alsbald ein den genannten Zweck verfolgender Verein, der zu Ehren der hohen Frau, welche die An« I regung gegeben, den Namen Victoria-Melita-Verein führen I soll, constituirt wurde.

Ueber die Organisation desselben wurde vereinbart, I daß der Centra Vorstand unter dem Vorsitz Ihrer Königl. I Hoheit der Großherzogin auS den Oberbürgermeistern der erwähnten fünf Städte bestehen soll, während sich in den einzelnen Städten Ortsausschüsse unter dem Vorsitz de- betr. Bürgermeisters bilden sollen. I

WaS nun das Leben in den Genesungshäusern selbst betrifft, so ist vor Allem die Verabreichung einer kräftigen' I den, nahrhaften Kost vorgesehen. Bet guter Witterung sollen sich die Kranken möglichst viel in freier Luft, in Wald und Garten aufhalten, während bei schlechtem Wetter durch paffende Lectüre für Unterhaltung gesorgt wird. Die leiten« den Hospttalärzte und die mit besonderer Instruction zu versehenden Armenärzte sollen die in ihrer Behandlung ge- wesenen ReconvaleScenten, für welche sie den Aufenthalt in einem der GenesungShauser für wüuschenswerth erachten, auf 2 biS 3 Wochen dorthin entsenden. Die Aufsicht würde der mit der Revision beauftragte Armenarzt zu führen haben. Aufgenomwen werden alle Kranken, auch solche, welchen Un­fälle zugestoßen find, tuberculose sowie alle ansteckung-sähigen Kranken sollen aber auSgeschlosten sein.

Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin hat sür vor- läufige Unterbringung solcher armen ReconvaleScenten auS Darmstadt da- ForsthauS Bvllenfallthor und daS Beffuvger ForsthauS in AuSficht genommen.

Beide sind in der Nähe der Stadt, zeichnen fich durch gesunde Lage auS und bieten Gelegenheit zu prachtvollen Spaziergängen in den fie umgebenden weiten Waldungen | und sind durch die demnächst erbaut werdenden Bahnen leicht z« erreichen.

Durch die Errichtung solcher Genesung-Häuser dürfte zweifellos eine beträchtliche Entlastung der Hospitäter herbei- grführt werden, sie ist aber auch für die Krankenkaffen, für die Altersversicherung und Sterbekaffen, sowie für die commu- *olc Krankenpflege von großer Bedeutung. Staat und Ge- meiuden würden über kurz oder lang nicht umhin können, der Frage der Errichtung von Genesung-Häusern für arme Genesende näher zu treten und wird daher der Gedanke Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin, durch die Mild- thätigkeit der bester fituinen Kreise, durch die Berein-pflege dem längst ewpsundenen Bedürfniß zu entsprechen, aU eine sehr glückliche Lösung dieser wichtigen Frage im ganzen Lande allseitig freudig begrüßt werden.

Zur Aufbringung der nöchigen Mittel, um da- humani- täre Werk durchzuführen, werden wohl der Staat, die Städte sowie die dadurch entlasteten Krankenkaffen, sicher auch andere gemeinnützige Anstalten wie Sparkaffen, die stet- für wohl« thätige Zwecke offene Hand haben, ihre Beiträge leisten. Außerdem werden, um dem Unternehmen die nöthige finan- zielle Grundlage zu verschaffen, WohlthätigkeitS veranstalt- ungen, Concerte und sonstige Aufführungen warm empfohlen. In Darmstadt ist unter dem Protec orat der Großherzogin sür Mitte Februar k. I. ein großes Fest geplant, zu dem die Vorbereitungen bereit- im Gange sind und worauf wir demnächst zurückkommen werden. Beiträge von Vereinen und

Berlin, 9. December. Der Bankier Sigismund Sternberg wurde gestern in seinem Bureau mit durch­schnittenem Halse aufgefuuden. Da- Motiv zum Selbstmord ist finanzielle Verlegenheit.

Hamburg, 9. December. Die gestrige Sitzung de- Arbeitgeber-Verbände- wird streng g.heim gehalten. Das Resultat der Sitzung ist bisher unbekannt. Die Lage im Hafen ist unverändert. 130 englische Arbeiter find wieder abgereist.

München, 9. December. Gestern Abend gegen 5 Uhr stürzte in Moosach der Neubau eine- Et-keller- ein. 16 Arbeiter wurden verschüttet, von denen 3 Zimmer- leute schwer, die übrigen verschütteten leicht verletzt find. Ein Parlier erkrankte infolge des au-gestandenen Schrecken-. Die Ursache de- Einsturzes des Neubaues ist unbekannt.

Schwurgericht.

W Gießen, 8. December.

In der heute Mittag um 1 Uhr beendeten Verhandlung gegen Franz Milk au von Schotten wegen verbrechen wider dir Sittlichkeit bejahten die Geschworenen die an fie gerichtete Schuldfrage, bewilligten dem Angeklagten aber mildernde Umstände. Der Gerichtshof erkannte auf 1 Jahr 6 Monate Gefängniß.

Am Nachmittag wird in die gestern unterbrochene Der« Handlung gegen Salfer und Reiz wegen Meineids fort- gefahren. Da- zahlreiche Auditorium, welches fich im Zu- Hörerraum eingefunden, sah mit Spannung der auf Der« anlaffung des Bertheidigers geladenen Zeugenvernehmung ei,t0C9M) Erledigung der Beweisaufnahme legte der Gerichtshof den Geschworenen folgende Fragen vor:

1. Wegen des Angeklagten Balser: Ob derselbe einen | Meineid geleistet? Im Falle der Bejahung der Frage: Hätte die Angabe der Wahrheit für den Angeklagten eine Verfolgung wegen eines vergehens nach sich ziehen können? Im Fall die Schuldfrage wegen Meineid verneint wird: Hat Balser fahrlässig vor dem Schöffengericht einen falschen Eid geleistet? 2. Wegen des Angeklagten 'Reitz: Ob derselbe in zwei Fällen einen Meineid geleistet? (Reitz hat in beiden Ber« Handlungen am 9. und 16. Juli vor dem Schöffengericht ein und dieselbe Aussage unter Eid gemacht.) Konnte die Angabe der Wahrheit bet der zweiten Vereidigung denselben einer Verfolgung wegen eine- verbrechens au-setzen? Im Fall der Verneinung einer oder der anderen oder beider Meineids­fragen: Liegt fahrläsfiger Falscheid vor? Sind die Be« gangenschaften als eine fortgesetzte Handlung zu betrachten?

Hierauf nimmt zur Begründung da- Wort: Erster Staatsanwalt vr. Güngerich- derselbe plaidirt für schuldig de- Meineid- für beide Angeklagte.

Der Bertheidiger, Herr Rechtsanwalt Grünewald, tritt in beredten Worten für Freisprechung der Angeklagten ein. Nich erfolgter Rechtsbelehrung zogen die Geschworenen sich zur Berathung zurück, fie kehrten nach ca. 40 Minuten in den Saal zurück und verlangten eine Belehrung, ob e- genüge, wenn Jemand in gutem Glaubendes s" wahr, was er sage, schwöre, und wenn man ihm später nachweife, eS sei doch falsch, waS er beschworen, zur Bejahung der Frage wegen fahrlässigen Falscheides. Der Vorsitzende wie- darauf hin, welche Momente in diesem Falle dann noch zu prüfen seien und vorhanden sein müßten, um die Frage wegen Fahrläsfigkeit zu bejahen. Nach kurzer Berathung verkündete der Obmann, Profeffor Dr. Netto- Gießen, den Wahrspruch der Geschworenen. Er lautete auf Nichtfchuldtg für beide Angeklagte wegen de- Meineides sowohl als wegen etwaigen fahrlässigen Falfcheides. In Folge besten sprach der Gerichtshof die Angeklagten frei, legte die Kosten ein­schließlich der geladenen Zeugen, jedoch au-schlitßlich der der Wahlvertheidigung, der Staatskaffe zur Last.

W. Gießen, 9. December.

Heute vormittag 8»/. Uhr wurde die Verhandlung gegen den Landwirth Heinrich Eckstein H. von Kirtorf wegen Meineid- eröffnet. Die Anklage vertritt Herr Gerichts- affeffor Dr. Friedrich, die Vertheidigung führt Herr Rechtsanwalt Metz. ES find über 30 Zeugen zu hören. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Der dem Angeklagten zur Last gelegte Meineid soll am 4. Februar d. I. vor dem Schöffengericht zu Homberg in der Privat- klagesache Georg Ludw. Pauli II. gegen den Briefträger Heinrich Wahl von Kirtorf geleistet sein. Der Angeklagte bestreitet, einen Meineid geleistet zu haben. Gr ist am 28. October 1861 geboren und unbestrast. (Fortsetzung folgt.)

EH, BolkSbad Wiederum ist daS Volksbad unt eine« Schritt weiter gekommen. Nachdem fich in feiner Ge­neralversammlung vom 8. d. der vorbereitende Verein auf- gelöst und seinen Kaffenbestand der zu gründenden Kelten» gesellfchaft überwiesen hatte, wurde zur weiteren Vorbereitung von den sehr zahlreich erschienenen Act'onären ein provisori­scher Ausschuß gewählt, bestehend auS dem Herrn Ober­bürgermeister, zwei von der Stadl zu bestimmenden Stadtverordneten, und den Herren Recht-anwalt vr Fuhr, Rentner Emil Pistor, Kreisarzt vr. Haber­korn und Director a. D. Chr. Banfa. Als Aufgabe wurde dies-m Ausschuß gestellt: Verhandlung mit der Stadt über da- Statut und die der Stadt zustehenden Stimmen, Entwurf der Satzungen, Vorbereitung und demnächstige Ei«- berufung der constituirenden Versammlung, Bauplatz. An Actien find bisher gezeichnet 69 200 Mark, sodaß der vo» vorn herein in AuSficht genommene Betrag fast erreicht ifi; eS sollen damit die Zeichnungen jedoch nvch nicht abgeschloffen werden, sondern versucht werden, noch weitere zu erlangen, um die aufzunehmende Hypothek möglichst klein werden zu lasten.

Die diesjährige Delegirte« Berfammltmg bei Landet« verbandel Hessischer freiwilliger Fenerwehren fand am Sonntag den 6. d. McS. imStorchen" zu Frankfurt a. M. statt. Nach Eröffnung der Versammlung, um 2 Un, theilte Herr Oberbrandmeister Keller, Cornrnandant der freiwilligen Feuerwehr in Mainz, zunächst mit, daß durch Beschluß des Landes-AuSschuffeS Herr Branddirector Pricken an Stelle des bisherigen Vorsitzenden JustuS-Darmstadt zum vor- fitzenden des Landesverbandes gewählt worden. Herr Pricken nahm hierauf das Wort, um einem alten Brauche folgend, auf den hohen Protektor der heffifchen freiwilligen Feuer­wehren, Se. Königl. Hoheit den Groß Herzog Ernst Ludwig, ein Hoch auszubringen. Die Prüfung der voll- machten ergab, daß die 251 freiwilligen Feuerwehren dcS GroßherzogthumS durch 67 Delegnte vertreten waren (aul Gießen vertrat die Gießener freiwillige Feuerwehr Herr Dickorv, die freiwillige Gail'fche Feuerwehr Herr Kalb- fleisch). Eine Anzahl Wehren, die sich zur Aufnahme in den Landesverband gemeldet, wurden aufgenommen- eS fei hierzu bemerkt, daß nach der in kurzem erscheinenden Statistik seit dem Jahre 1888 die Zahl der freiwilligen Wehren HtssmS fich mehr als verdoppelt hat. Aus dem hierauf erstattete« Bericht des Kaffenführers Keller Mainz über die Uat.r. stütznngskaffe heffischer freiwilliger Feuerwehren ist zu ent- nehmen, daß nach Erledigung vcrschiedener Verpflichtungen ein Kaffenbestand von 2409 Mk. 35 Pfg. verbleibt, welcher verzinslich angelegt ist. Neber die vorgenommene Statistik des Feuerlöschwesens wurde witgetheilt, daß dieselbe noch nicht veröffentlicht werden konnte, da zwei Kreise (Erbach und Dieburg) mit den diesbezüglichen Angaben noch iw Rück« stände seien. Man nahm hierbei gleichzeitig Veranlaffung, den KreiSfeuerwehrinspectoren, welche sich der mit der Zu­sammenstellung der Statistik verbundenen Mühe bereitwillig unterzogen, den verdienten Dank abzustatten. Noch beu nun folgenden Miltheilungen über Bildung freiwilliger Feuer­wehren in den einzelnen Kreisen waren die darauf gerichteten Bemühungen der Feuerwehrinspecioren von Erfolg- nur im Kreise Schotten schien wenig Bcrständniß für die Sache vor« Händen. Betreff- der Einführung einheitlicher Grad- abzeichen stimmte die Versammlung, wie bereit» gelegentlich früherer Verhandlungen über die Angelegenheit, der «uffaffung zu, daß von überflüssigen Abzeichen, wie Säbeln, Helmbüschru, Schärpen u. f. w. abgesehen werden möge- die AuSzetchuung von Chargen durch Sterne auf den Achselstücken wurde für zweckdienlich und hinreichend erachtet- Auszeichnungen von eine besondere Charge nicht bekleidenden vorstand-mitglte- dern soll den betreffenden Wehren überlasten werden. - D'e Feuerwehren deS Kreises Bingen hatten beantragt, daß M 4 des Art. 14 der Landesfeuerlöschordnung:Der Lander i feuerlöschkaffe liegt in erster Linie die Verpflichtung ob, Feuerwehrleuten, oder von der Feuerwehr betgezogeotn Dritten, welche zufolge Dienstleistungen bei Brandfällen ober Hebungen verletzt werden, oder erkranken, und wenn die Ver« letzung oder Erkrankung den Tod herbriführt, den Hinter­bliebenen derselben Schadenersatz insoweit zu gewähren, oll die Mittel der Kaste dies gestatten", dahin abgeändert werde« möge, daß die Worte vonderselben bi- gestatten" gestrichen werden und dafür gefetzt:vollen Schadenersatz zu gewähren - Nach langer, eingehender Besprechung wurde der Antrag, ta berechtigte Klagen Über die jetzige Fastung bezw. Über die Entschädigung verunglückter nicht Vorlagen, abgelehnt. Der Antrag der sreiw. Feuerwehr Lang GönS:Der Landes- auSschuß wöge bei Großh. Regierung vorstellig werden, daß I dieselbe bei den Kreisämtern die hige Schritte thue, tarn'.t innerhalb aller hessischen Kreisfeueriöschordnungen eine ein- I heitliche Vergütung der Mannschaft pro Kopf und Stunde I bei auswärtiger Brandhülfe einzuführen sei, sowie baldmog- I lichst eine Regelung der Vergütung bei Hülfeleistung in de« uachbarteu nichthesfischen Ortschaften erfolge", wurde zurück­gezogen, nachdem der Provtnzialvertreter für Oberheffeo, I Feller-Lollar, versprochen, die nöthigen Schritte zur Er­ledigung dieses Antrags beim Großh. Kreisamt Gießen j» thun. Der folgende Antrag der freiwilligen Feuerwehr Rimbach:Die Bestimmungen de- § 21, Abs. 2 und 3 dir I Ausführungsverordnung vom 11. October 1890, dahin v hoher Staatsregierung erweitern zu lasten, daS in Drt,n (Landgemeinden), wo eine freiwillige Feuerwehr besteh- die gefammte Löschleitung dem Commandanten dieser »e^ -usteht, und in Orten, wo keine freiwillige Feuerwehr be­steht, die gesammte Löschleitung dem Commandanten der zu< I erst anwesenden freiwilligen Feuerwehr abzntreten ist.

KreiSfeuerwehr-Jnspector und die Commandanten Der ar- wesenden Wihren sollen dem leitenden, nach einem etnjew

I licheu Plane vorgehenden Commandanten berathend zur v stehen. BiS zur Ankunst bei KreiSrathS ober dessen «teu' Vertreters soll der OnSpolizeibeamie alle polizeilichen Anor- I nungen, wie Absperrungen, Räumungen, Zurückweisungen

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r. Hungen, 7. 5 Diehmarkl konnte IRaul- und Rlauenfe Prrfel veranlaßten I liche LiehmSrkte im Decewber verboten fi Lrotzfem kamen Leu! Habt, Ober WidderShe anfiefaqren. Dieselben vichrl gehört zu hab ixvVxtx Gegend Herr Jebermann zur Berh nungea unserer Behö, famt Uittxbiüdung b Ihbtnätftif burtf) bttt Mai'cher in dieser obe fictiftiben können.

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