Ausgabe 
28.3.1895 Zweites Blatt
 
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Donnerstag den 28. März

Vierteljähriger

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uni* Anzeigeblatt für den "Kreis Gieszen

Hratisöeikage: Gießener Jamilienblätter

Amtlichen Theil

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Sonn. 10 Uhr.

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DieEntschädigungunschuldigVerurtheilter.

Mit der Novelle zu den Justizgesetzen, welche gegen» kräftig die Justizcommisfion des Reichstages beschäftigt, ist bekanntlich auch die Frage der Entschädigung unschuldig Der- Artheilter wieder einmal vor die deutsche Volksvertretung gelangt. Seit dreizehn Jahren hat sich letztere des Oefteren mit dieser wichtigen Materie zu befasien gehabt und zwar stets infolge entsprechender Initiativanträge aus der Mitte deS HauseS. Niemals aber gelangte die Sache zum definitiven AuStrage, denn obwohl die Regierung wie fast alle Parteien über das Princip der Entschädigungsfrage einig waren, so machte» sich doch in Einzelheiten immer wieder erhebliche Meinungsverschiedenheiten geltend. Daher kam es denn, daß hie erstrebte Reform stets aufs Neue scheiterte, und Pessiwtsten mochten wohl schon zur Anschauung neigen, eS werde jene niemals zur Verwirklichung gelangen.

Jetzt hat indeffen die Regierung selber durch die dem Reichstage vorgelegte Novelle zum GerichtSverfassungsgesrtze und zur Straspcoceßordnung die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter erneut in Anregung gebracht, da die genannte Regierungsvorlage eine Reihe hierauf bezüglicher Vorschläge enthält und man darf wohl hoffen, daß nunmehr endlich eine Verständigung zwischen Regierung und Parlament zu Stande kommt.

Da die Angelegenheit nächstens in der Juftizcommtssion ihrer eingehenden Erörterung unterzogen werden dürste, so seien nochmals die wesentlichsten Bestimmungen der Justiz­gesetz-Novelle, soweit sie von der staatlichen Entschädigungs- pflicht handelt, wiedergegeben.

Sie bestimmt da, daß bei Freisprechung im Wieder­aufnahme-Verfahren die Aushebung des früheren UrthetlS im Reichsanzeiger" und in anderen zu solchen Publicationen geeigneten Preßorganen mitzutheilen ist. Weiter schlägt der Regierungsentwurf vor, daß Personen, die ihre Strafe bereits «ganz oder theilweise abgebüßt haben, Ersatz des Dermögens- !schade»S beanspruchen können, den sie durch die Strafvoll­

streckung erlitten haben der Kern der ganzen Reform. Im Zusammenhang hiermit steht die Bestimmung, daß Dritten, welche hierdurch ebenfalls geschädigt worden sind, gleicher Weise Anspruch auf entsprechenden Ersatz zustehen soll. Dagegen erkennt der Entwurf eine Entschädigungspflicht für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, wie jene sreisinniger- seits verlangt wird, nicht an. Ausgeschloffen sind alle Ent­schädigungsansprüche, sallS der früher Verurtheilte die damalige unzutreffende Entscheidung vorsätzlich oder durch grobe Fahr­lässigkeit herbeigeführt hat, welche Fälle sich in der Praxis ja keineswegs so selten ereignen, wie eS scheinen möchte. Die Entschädigungssumme wird aus der Kaffe deS Bundes­staates, bei deffen Gericht das Strafversahren in erster Instanz anhängig war, geleistet. Ueber den Antrag auf Entschädigung soll die Justizverwaltung entscheiden, doch ist gegen dte Entscheidung wiederum die Berufung an die Eivil- kammern der Landgerichte zulässig.

Man darf wohl erwarten, daß auf diesen Grundlagen zunächst in der Commission endlich eine Verständigung zwischen Regierung und Volksvertretung in der nun schon so lange schwebenden Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter erzielt werde. Gewiß tragen die Regierungsvorschläge noch nicht in allen Stücken das Gepräge der Vollkommenheit, aber eS wäre wohl auch schwierig, ein Gesetz zu schaffen, das gerade auf diesem spcciellen Gebiete allen berechtigten An­sprüchen und Anforderungen Rechnung zu tragen vermöchte. Die Hauptsache bleibt doch, daß durch den vorliegenden Entwurf wenigstens die schlimmsten Folgen richterlichen Jrrthums beseitigt werden sollen, und dies stellt eine so herrliche und humane Aufgabe ausgleichender Gerechtigkeit dar, daß zu ihrer gedeihlichen Lösung Regierung und Volks­vertretung nach Kräften Zusammenwirken müffen und alle kleinlichen ober spitzfindigen Erwägungen hintenanzusetzen haben. Die Entschädigung, welche der Staat künftig unschuldig Ver- urtheilten bieten will, kann nicht für Alles Ersatz gewähren, wa« ein solcher BedauernSwerther verlor, aber sie wird dem hart Betroffenen doch die Mittel geben, sich eine neue Existenz zu erringen und sie wird ihm außerdem den Glauben an das Bestehen einer ausgleichenden Gerechtigkeit wieder verleihen. Hoffentlich meint es die Reichsregierung gerade im Hinblick auf diese immer gebieterischer hervortretende staatliche Pflicht nicht so ernst mit der Erklärung, welche Staatssecretär Nieberding bet der Generaldebatte deS Reichstages über dte Justizgesetz Novelle abgab, daß die verbündeten Regierungen letztere als untrennbares Ganzes betrachteten, denn eS steht schon jetzt fest, daß der Reichstag Manches an der Gesammt- Vorlage streichen wird- sollte man dann aber regierungsseitig wirklich auf das Uebrige verzichten, so würde allerdings auch die Angelegenheit der Entschädigung unschuldig Verurtheilter leider wiederum auf die lange Bank geschoben werden.

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Alle Annonccn-vureaux deS In. und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Nr. 74 Zweites Blatt

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Kunst-Ausstellung,

nähme des Samstags, von 11 bis 1 Uhr, am Mittwoch und Sonntag auch noch von 3 bis 6 Uhr. Eintrittspreis für Richtmilglieder an Werktagen 50 Pfg., an Sonntagen 20 Pfg.

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Vermischtes.

Papier als wetterf ster Anstrich für eiserne Dächer, Brücken und Schiffe. Obgleich wir im sogenannten papiernen Zeit­alter leben und aus dieser Maffe heutzutage fast jeden Gegenstand fertigen, so möchte der obige Titel dieser Mittheilung doch wohl geeignet sein, Kopfschütteln und einige Zweifel zu er­regen. Bekannt ist aber, daß man z. B. S'ahlwaaren gar nicht bester vor Feuchtigkeit und Rost schützen kann, als indem man sie in Papier verpackt, und find Tapeten etwas anderes als eine papierne Bedeckung der Wände, um den Niederschlag der Feuchtigkeit von diesen abzuhalten und den Durchgang der Wärme durch die Wände zu vermindern? Wenn es also möglich wäre, das Papier in einer Flüssigkeit aufzulösen und damit Flächen wie sonst mit einem Firniß zu bestreichen, so müßte ein solcher Ueberzug vor den theuren, schweren Metallsarben, womit man jetzt Eisenconstructionen anstreicht, gewiß viele Vorzüge haben, wenn man den Papieranstrich gleichzeitig völlig wasser- und wetterfest machen könnte. Dieses Problem ist denn von den Engländern Croß und Bevan in der Thal gelöst worden. Ein Lösungsmittel für Papier, welches aus reinem Holzstoff dargestellt ist, kennt man aller­dings schon lange; Cellulosepapier löst sich nämlich in einer Lösung von Kupferoxy) Ammoniak sehr leicht und scheidet sich beim Zersetzen des Lösungsmittels wieder aus, in welcher Weise man wasserdichte Gewebe schon lange präparirt; doch kommt ein solcher Anstrich theuer, indem eine gewisse Menge Cellulose ziemlich viel von dem Lösungsmittel erfordert, deffen lästiger Ammoniakgeruch auch die Arbeit mit demselben sehr erschwert, weshalb auch diese Methode keine ausgedehnte Anwendung gefunden hat. DaS Verfahren von Croß und Bevan dagegen ist nun in jeder Hinsicht dazu angerhan, eine allgemeine Anwendung zu

Bekanntmachung.

Die in Wenings, Kreis Büdingen, ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, und find die Sperrmaßregeln aufgehoben worden.

Gießen, am 26. März 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v Gagern.

Der Lietzener Anzeiger erscheint täglich, * Ausnahme drS Montags.

Die Gießener Aamittendkätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

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Bekanntmachung.

In Ober-Mockstadt und Ranstadt, Kreis- dingen, wurde die Maul- und Klauenseuche festgestellt, und ist Gehdft- und Gemarkungssperre angeordnet worden.

Gießen, den 26. März 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 26. März 1895. Betr.: Die Feier des achtzigsten Geburtstags des Fürsten Bismarck.

Die

Großh. Kreis-Schulcommifsion Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Nachfolgende hohe Verfügung lassen wir Ihnen zur Kermtniß und Mittheilung an die Lehrer zugehen.

v. Gagern.

Darmstadt, am 20. März 1895.

Detr.: Die Feier des achtzigsten Geburtstags des Fürsten Bismarck.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz

Abtheilung für Schulangelegenheiten

an die Grohherzoglichen Kreisschulcomwissionen.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz ordnen wir hierdurch an, daß am 1. April l. I»., dem Tage, an dem Seine Durchlaucht der Fürst Bismarck das achtzigste Lebensjahr vollendet, an allen öffentlichen Volks-Schulen des GroßherzogthumS der Unter-

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finden, da die danach hergestellten Anstriche billig, äußerst haltbar, an der Grundfläche fest haftend und leicht herstellbar sind. Zur Herstellung der Masse wirb das Cellulose-Papler in löpxocentiger Natronlauge gelöst und daS erhaltene Product zwei bis drei Stunden lang mit Schwefelkohlenstoff behandelt, wodurch sich eine gelbbraune Masse bildet, die nichts anderes wie eine chemisch etwas veränderte Lösung deS Papiers darstellt. Von dieser Masse löst man 16 Theile in 100 Theilen Wasser auf und die Farbe ist fertig, der man nach Belieben Mennig, englisch Roth, Ruß rc. zusetzen kann. Kurz vor dem Aufträgen mischt man ein Trocken­mittel zu, welches aus Bleizuckerlösung, Chlormagnesia oder anderen Salzen bestehen kann, wodurch der Anstrich hart, wetterfest und ganz unveränderlich wird; derselbe hastet an Stein, Holz und Metall gleich gut und blättert nicht ab wie die Lacke und Firnisse. Kaum glaublich mag eS erscheinen, daß man mit dieser Papierfarbe sogar eiserne Schiffe an­gestrichen hat, wobei sich der Ueberzug bestens bewährte; welche große Anwendungen diese neue, wichtige Erfindung zuläßt, läßt sich heute wohl kaum Übersehen. (Mitgetheilt vom Internationalen Patentbureau Carl Fr. Reichelt, Berlin N.W.)

Unangenehm. Mutter:Rudolf, geh mal hinüber zum Kaufmann, er soll Dir einen MatjeS-Häring geben. (Rudolf geht, kommt aber erst nach langer Zeit wieder.) Wo bleibst Du denn so lange, Rudolf? Hast Du de« Häring?" Rudolf:Nein! Ich habe den Vorname« von dem Häring vergessen!"

LandwirlhschastUche Winke und Kathschläge.

A «vS Oberhesse«, Ende März.

Die Beschaff«*»- vor» Klee-, BraS- ««d Waldsämereie«.

Seit einer Reihe von Jahren versäumen wir nicht, an dieser Stelle auf die Anschaffung und Bereithaltung des Früh- jahrsaatguteS aufmerksam zu machen, die vorhergegangene Samen­ernte kurz zu characteitsiren und die Preise der einzelnen Sämereien möglichst genau anzugeben. Es soll auch in diesem Frühjahre wieder geschehen und der Rath mag sich daran knüpfen: Bauer, kaufe nur b«3 Beste, was es von Sämereien gibt, denn wenn Du Dir auch einige Pfennige bei billigerem, weniger gutem Sarnen zu sparen ge­denkst, riskirst Du einen großen Theil der Ernte, wogegen die Pfennige bei mittelgutem Saatgut gegen diejenigen bei hoch­feinem ganz verschwinden. Gehe zum Schmiede und nicht zum Schmiedchen und bevorab Du Deinen Beutel aufthust, thue Deine Augen auf. t _

Wir sehen von Besprechung des Saatgutes der Sommer­halmfrüchte, Hafer und Gerste, ab und wenden uns zu den Klee- und Grassämereten. Luzerne gab genügende Erträge von sehr guter Qualität, man kauft daher blaublühende (medicago satira) zu 50 Mk. pro Zentner, Sandluzerne (medicago media) kostet etwa 75 Mk. Rothklre (trifolinm pratense) ist nicht allgemein gerathe» und man muß 60 bis 70 Mk. anlegen, wenn man etwas Bl auch- bares erhalten will. Bastardklee (trifolinm hybridnm) gerieth gut und kostet 60 bis 65 Mk. Weißklee gerieth ungenügenb, der (Jentner muß mit 105 bis 110 Mk. bezahlt werden.

Von weiteren Futter- und Gründüngungspflanzen notiren wir: Inkarnatklee (Arifolium incarnatum) 18 bis 20 Mk., Seradtlla (ornithopua sativus) 10 bis 12 Mk., Esparsette, ein- und zwei- schüriger, (onobrychis sativa et bifera) 15 dis 17 Mk., Pferdezahn­mais. amerikanischer (zea mays), 8 Mk., Saatwicken (vicia sativa) 9 Mk., Saatlinsen (ervum lens), die in unserer Gegend immer mehr verschwindet, 10 Mk., blaue und gelbe Lupinen (lupinus laten» und anguetifolius) 9 Mk., gelben Senf (sinapis alba) 16 Mk. Schließlich wollen wir die echt veredelte Waldblatterbse latbyrns sylvestris Wagneri auch noch erwähnen. Der Gentner Sarrnn kostet die Kleinigkeit von 450 Mk. Man fängt an, etwas vorsichtig damit z» werden. t ,

In Bezug auf die Wiesengräser muß bemerkt werden, daß sie im abgelaufenen Jahre ziemlich gute Erträge lieferten. Nur bte Rispen-, Fiorin- und Knaulgräser sind weniger gut geraden und sind daher etwas treuerer. Wir führen folgerbe Arten mit den unge­fähren Preisen an: Rother Schwingel (festuca rubra) 83 bis 35 Mk., Schafschwingel (festuca ovina tenuifolia) 75 bis 80 Mk., Schafgarbm (achillea millefoliam) 195 bis 205 Mk., echtes Ruchgras (anthoxanthum odoratum) ist ebenso theuer. Feines FioringraS (agrostis stolonifera) 45 bis 50 Mk.', Wiesenfuchsschwanz (alopecarus pratensis) circa 80 bis 82 Mk, echter Goldhafer (avena flavescens) muß mit 130 bis 140 Mk. bezahlt werden. Kammgras (cynosurus cnstatus) kostet 118 bis 122 Mk., Wiesenflockenblume (centaurea jacea) ist etwa z« 108 bis 112 Mk. erhältlich. Honiggras (holens lanatus) kostet etroa 30 Mk. Englisches Raigras (lolium perenne) ist zu 25 Mk. erhält­lich. Feines Rispengras (poa nemoralis) not'rt 90 Mk., TimolheuS- gras (phleum pratense) kostet circa 36 bis 40 Mk.

Hiermit sind wohl die wichtigsten Klee- und Grassämereien be­sprochen und ihre gegenwärtigen Preise stets nur für die feinste Qualität angegeben, Der Landwirth hat dadurch einen Anhalts­punkt dafür, was er anlegen soll, wenn er Bedarf bat; seine Ab­schlüße soll er nur unter Garantie für absolute Reinheit und Ket«-> fähigkeit (letztere mit genauer Procentangabe, besonders bei Wald- sämereien- machen. Wir wünschen ein gutes Jahr und fröhliches Gedeihen.