Ausgabe 
27.4.1895 Zweites Blatt
 
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Nr. 98 Zweites Blatt. SamSta, deu 27. April

Der Ktetzeaer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Aumitiendrälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal deigelegt.

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»nn-dm. °°. ,uN°chm.«°-- st- d.. r ^raiisbeitaqe: Gießener Kamitienötätter.

folgenden Tag erscheinendeir Nummer biS Borm. 10 Uhr. | ö u ö rc ö

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

Gießen, den 24. April 1895. Betr.: Die Verminderung der Feuersgefahr im Walde.

Die

Großh. Kreis-SchuKommGon Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Nachdem wir davon benachrichtigt worden sind, daß vor Kurzem in der Oberförsterei Schiffenberg durch Kinder muthwilliger Weise ein Brand verursacht worden ist, durch den etwa 3 Morgen einer wüchsigen 15 jährigen Kiefern- unb Fichtenschonung vernichtet worden sind, halten wir für nöthig, daß in der Schule die Schüler aufs ernstlichste ver­warnt werden. Sie wollen die Lehrer anweisen, die Schüler zu belehren, wie leicht durch Unvorsichtigkeit oder Muth- willen Feuer im Walde ausbrechen, und ein großer Brand entstehen kann. Die, Lehrer sollen den Kindern die härtesten Strafen für Vergehen, wie das oben genannte androhen, sie auch auf die imGießener Anzeiger" vom 20. April er­lassene Polizeiverordnung Hinweisen.

Die Vermahnung an die Schulkinder und Fortbildungs- schüler soll von Zeit zu Zeit von den Lehrern in der Schule, wie auch in der Fortbildungsschule wiederholt werden.

v. Gagern.

Gießen, den 24. April 1895. Betr.: Die Ableistung des Huldigungs- und VerfaffungSeides. Das Großherzogliche Kreisamt Gieße» au die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme derjenigen der Amts- gerichtsbezirke Grüuberg und Homberg.

Die Ableistung des Huldigungs- und VerfaffungSeides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verhei^athet haben, soll, wie nachstehend angegeben, ftattfinden:

1) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts­gerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Ge­meinden des Kreises Gießen Freitag den IO. Mai d. I , Nachmittags 2/i Uhr m dem Rathhause zu Lich;

2) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts­gerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda

gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Montag den 13. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr in dem Rathhause zu Hungen;

3) der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amts­gerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Diens­tag den 14. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.

Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter An­gabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu be­richten, daß Niemand vprzuladen war.

Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.

v. Gagern.

Bekanutmachung, betreffend die Zulassung von Loosen auswärtiger Lotterieen zum Vertrieb im Großherzogthum; hier, Gesuch der ober- badischen Zuchtgenoffenschaft um Erlaudniß zum Vertriebe der Loose einer Zuchtviehverloosung in Radolfzell. Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Verband der oberbadischen Zuchtgenossenschaften die Erlaubniß ertheilt, die Loose einer anläßlich des am 17. September d. I. zu Radolfzell ftattsindenden Central- zuchtviehmakktS zu veranstaltenden Verloosung von Zuchtvieh innerhalb des GroßherzogthumS zu vertreiben.

Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloosungsplan dürfen 30 000 Loose ä 1 Mk. auügegeben werden und müssen 19 000 Mk. zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden.

Gießen, den 25. April 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deutsche» Reich.

Berlin, 25. April. Das preußische Abgeordneten­haus genehmigte am Dienstag die Vorlage über die Errich­tung einer Generalcommisston für Ostpreußen in zweiter Lesung unverändert nach den Regierungsvorschlägen. Am Mittwoch wurde zuerst der Entwurf, betreffend Abänderungen des Communalabgabengesetzes, in der Generaldebatte berathen. Dieselbe zeitigte verschiedene Bedenken aus dem Hause gegen einzelne Punkte der Vorlage und endete mit Ueberweisung

deS Entwurfes an eine Commission von 14 Mitgliedern. Genehmigt wurde dann in erster und zweiter Lesung die Vorlage, betreffend die Ehesrauenbürgschaften im vormaligen FürstbiSthum Fulda. Zuletzt berieth das HauS noch in erster Lesung die Vorlage über das Pfandrecht und die Zwangs­vollstreckung an Privat' und Kleinbahnen, welche eine über­wiegend freundliche Aufnahme fand und an eine Commission ging- . v

Den Ersatzwahlen zum Reichstage in den Wahlkreisen Eisenach-Dermbach und Lennepp Mettmann ist jetzt die Nachwahl im hessischen Wahlkreise HofgeiSmar- Rinteln nachgefolgt. Sie hat, soweit sich die Wahlergebnisse übersehen laffeo, den Sieg deS antisemitischen Candtdaten Vielhaben ergeben, die Antisemiten vermochten demnach diesen Wahlkreis gleich in der Hauptwahl zu halten. In Halle a. S. war der allgemeine deutsche Hand­werkertag versammelt und hat er eine größere Anzahl zum Theil weitgehender Maßnahmen zum Schutze des Handwerkes befürwortet. Vor dem Gerichtshof zu Weiden hat der Proceß in der bekannten Fuchsmühler Affaire unter großem Zudrang des Publikums begonnen. Die lippische Regentschaftsfrage ist bis auf Weiteres vertagt worden. Der Detmolder Landtag hat vorläufig die Regentschaft deS Prinzen Adolf von Schaumburg anerkannt, die StaatSregierusg ihrerseits will auf Einsetzung des Reichsgerichts als Gerichts­hof zur Entscheidung in der Thronstreitigkeit hinwirken.

Ve*r«rschte-

Einundzwanzig Mark für ein Wort bezahlen zu müssen, dieses etwas kostspielige Vergnügen kann jetzt unter Um­ständen Derjenige haben, welcher eS für nöthig hält, nach St. Vincent (Cap Berdische Inseln) zu t elegraphiren. Während in dem allgemeinen Tarif für Telegramme die höchste Worttaxe Mk. 12.50 beträgt (für Telegramme nach Britisch Guyana), macht das Reichspoftamt nebenbei bekannt, daß im Falle der Unterbrechung der westlichen Hauptwege Telegramme via Triest oder Schweiz, Italien, Aden zu Worltaxen von Mk. 21.40 nach St. Vincent oder von Mk. 20.60 nach Santiago befördert werden können. Da müssen es in der Thatwerthvolle Worte" sein, die nach den Cap Verdischen Inseln telegraphirt werden, wenngleich auch schon die Worte, welche über die indo chinesischen Land- ltnien gehen, rechtgewichtig" sein müssen, da sie nicht weniger als je Mk. 12.60 kosten. Und dann werden die Telegramme über China nach dem jetzt so viel genannten

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Feuilleton.

Zeilrinlhkilmigen und Kalender bei verschiedenen Völkern.

Von Otto Lehmann.

(Schluß.)

ES fragt sich nun, woher es kommt, daß die Wochen­tage fast in allrn neueren Sprachen von den Gestirnen oder den damit gleichnamigen Gottheiten der römischen Mythologie ihren Namen erhalten haben.

Der Grund davon ist in der Astrologie zu suchen. Nach den Träumereien der alten Astrologen regiert nämlich jeder Planet eine Stunde des Tages, und von demjenigen Planeten, welcher die erste Stunde beherrscht, hat der Tag feinen Namen. Bekanntlich kannten die Alten von unseren Hauptplaneten nur sechs, rechneten aber statt der Erde die Lonne zu den Planeten, denen sie als siebenten den Mond beifügten. Nach dem Ptolemäischen Weltsystem folgen die Planeten, wenn man mit dem von der Sonne entferntesten rnfängt, in folgender Ordnung aufeinander: Saturn, Zupiter, Mars, Sonne, VenuS, Mercur, Mond. Nimmt man nun an, daß die Sonne als erster und wichtigster Planet die erste Stunde des ersten Tages regiert, die Venus die zweite, Mercur die dritte u. s. w., indem man die Planeten in der vorigen Ordnung folgen läßt und nach Sem Mond wieder mit dem Saturn anfängt, so trifft die Sonne auf die 8., 15. und 22. Stunde- auf die 23. trifft ilso Venus, auf die 24. Mercur und auf die 25. oder die erste Stunde des zweiten Tages der Mond. Fährt man auf diese Weise fort, so treffen die Planeten auf die träe Stunde jedes Tages in derjenigen Ordnung, die mit ten Namen der Tage übereinstimmt. Die Grundlage birrfür bildet, wie man sieht, die Eintheilung des Tages in 24 Stunden, die sich ebenfalls schon in den ältesten Zetten und zwar bei den Juden und Babyloniern findet- lie letzteren theilten dm Zeitraum von einem Sonnen­

ausgange bis zum folgenden in 24 gleiche Theile, wohin­gegen die Juden, Griechen und Römer den natürlichen Tag in 12 und ebenso die Nacht in 12 Theile theilten.

Zu gedenken wäre noch einiger Zeitabschnitte von größerem Umfange und zwar des Sonnen- und deS Mond- Zirkels, der Jndictionszahl und der Julianischen Periode. Unter dem Sonnenzirkel versteht man eine Reihe von 28 Jahren unserer Zeitrechnung, nach deren Verlauf sämmt- liche Wochentage wieder auf dieselben Monatstage fallen. Nach der christlichen Zeitrechnung ist das Jahr 9 v. Chr. Geb. der Anfang eines Sonnen-Zirkels gewesen. Will man nun sür ein gewisses Jahr wissen, das wievielste es im Sonnenzirkel ist, so braucht man nur die Zahl 9 zu der Jahreszahl zu zählen und dann die Summe durch 28 zu theilen- aus der Theilzahl erficht man, wie viel Sonnen- Zirkel seit dem Jahre 9 vor Chr. Geb. verflossen find, und aus dem Reste, das wievielste Jahr es im Sonnen-Zirkel ist. Z. B. 1892 + 9 = 1901 : 28 = 67, Rest 25; seit dem Jahre 9 vor Chr. Geb. sind also 67 Sonnen-Zirkel ver­flossen, und das Jahr 1893 war das 26. des 68. Sonnen- Zirkels.

Der Mond-Zirkel, von dem Athener Menton im Jahre 432 vor Chr. aufgefunden, ist eine Reihe von 19 Jahren, nach welchen die Neu- und Vollmonde wieder auf dieselben Monatstage fallen- denn 235 synodische Monate (d. i. die Zeit von einem Vollmond bis zum andern, welche ziemlich genau 29 Tage 123/* Stunden beträgt), machen genau 19 Jahre aus. Nach der christlichen Zeitrechnung war da- Jahr 2 v. Chr. der Anfang des Mond-ZirkelS. Will man nun für ein gewisses Jahr wissen, das wievielste es im Mond- Zirkel ist, so verfährt man ähnlich wie oben, und die Zahl heißt die goldene Zahl.

Wenn zwar die Neu- und Vollmonde nach 19 Jahren wieder auf dieselben Tage fallen, so stimmen sie doch nicht i mit derselben Tageszeit überein, sondern kommen fast um P/2 Stunden früher. Dieses macht nach einer Reihe von 1 300 Jahren einen ganzen Tag aus. Dadurch wurde der Papst Gregor bewogen, die Angaben der goldenen Zahl zu

| berichtigen und statt derselben die sogenannten Epakten | (Mond^Zeiger) anzuwenden. Diese Epakten find der lieber* ! schuß eines bürgerlichen SonnevjahreS über ein wahres Mondjahr- sie betragen mithin für ein Jahr 11 Tage, für drei Jahre also 33 Tage. Da aber 30 Tage einen Monat auswachen, so werden diese im dritten Jahre weggeworfen und anstatt 33 nur 3 gezählt. Die Epakten geben gleich­

zeitig an, wie viel Tage vor dem 1. Januar der letzte Neumond fiel, oder wiealt" der Mond am NeujahrS- tage war.

Die goldene Zahl und die Epakten benutzt man bekannt­lich zur Bestimmung des Osterfestes. Auf der Nicäischen Kirchenversammlung (325 n. Chr.) wurde vorgeschrieben, daß man das Osterfest immer den ersten Sonntag nach dem FrühlingS-Vollmonde feiern solle. Dieser Frühlings-Boll­mond ist der erste nach der Frühlings-Nachtgleiche oder nach dem Eintritt der Sonne in 0° des Widders. Die frühesten Ostern können also auf den 21. März fallen, wenn nämlich das Jahr ein Schaltjahr ist, sonst am 22. März, die spätesten aber am 25. April- diese beiden Tage find daher die Oftergrenzen.

Die JndiktionS- oder Römer Zinszahl ist eine Reihe von 15 Jahren und hat ihren Ursprung in dem Staats­haushalte der Römer. Nach der christlichen Zeitrechnung war das dritte Jahr v. Chr. der Anfang einer Jndiktion. Will man für ein gewisses Jahr die Jndiktionszahl wissen, so verfährt man wie bet der Aufsuchung der Sonnen- und Mond-Zirkel.

AuS der Multiplikation der obigen drei Cyklen- oder Zirkelzahlen ergiebt sich die Julianische Periode, nämlich 28 x 19 x 15 = 7980. Nach Joseph Scaliger (geboren 1540, gestorben 1603) sollen nach einer Periode von 7980 Jahren alle drei Zirkel mit dem 1. Januar beginnen. Der Anfang dieses Zeitraumes bringt uns 710 ober 706 Jahre vor das gewöhnlich in den Geschichtswerken angenommene SchöpfnngSjahr zurück. Das Jahr 1894 war das 6608. dieser Periode.