Ausgabe 
21.6.1895 Erstes Blatt
 
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PostdampferRhätia": Reichstag, preußischer Landtag und Übrige Retchsgäfte. AvisoGrille": Commandirender Ad­miral:

Italienischer AvisoAretusa". Britischer AvisoEnchantreß". Französischer AvisoSurcouf". Russischer AvisoGroßjaschtschi". Spanischer AvisoMarques de la Ensenada". Schwedisch-norwegischer AvisoEdda". Schwedisch-norwegischer AvisoViking". Amerikanischer (U. S.) AvisoMarblehead". Rumänischer AvisoMircea".

Dänischer AvisoHekla". Niederländischer AvisoAlkmaar".

Auf der Canalfahrt werden pasfirt: bei Kilom. 5,6 die Eisen­bahndrehbrücke bet Taterphal, bei Kilom. 30 die Eisenbahn- und Straßenhochbrücke bei Grünenthal, bei Kilom. 60 bis 62 die Straßen- und Eisenbahn-Drehbrücken bei Rendsburg, bei Kilom. 84 (Nordseite) Dalben beim Flemhuder See mit Vermerk des Wasierstandes des früheren Etdercanals, bei Kilom. 92,5 die Eisenbahn- und Straßenhochbrücke bei LevenSau. 12 Uhr 30 Min. Nachmittags: Ankunft derHohenzollern" bei Holtenau. Empfang durch die Ehrenwache des 1. See- bataillonS und die Ehrencompagnieu des 1. Garderegiments zu Fuß und des Füsilierregiments Königin Nr. 86. Sobald die DachtHohenzollern" die Holtenauer Schleuse verläßt, wird nach dem Flaggen- und Salutreglement verfahren. Die Dampfer der Reichsgäste begeben sich nach Eintreffen auf ihre Ankerplätze. Für die fremden Offiziercorps findet nach Maß­gabe des Eintreffens ihrer Avisos Defiliercour vor dem Kaiser an Bord derHohenzollern" statt. Den direct von Berlin nach Kiel gefahrenen Reichsgästen, sowie den Vertretern der Preffe ist Gelegenheit gegeben, auf ihren Schiffen (Kehre- wieder" bezw.Prinz Waldemar") die Ausfahrt des Fest­zuges aus dem Canal von den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen aus zu beobachten. 7 Uhr 30 Min. Abends: Familientafel für die Fürstlichkeiten an Bord der YachtHohenzollern". 8 Uhr Abends: Ballfest in der Martne-Akademte. Die Damen erscheinen halbhoch ohne Hut, die Herren in kleiner i Uniform bezw. Frack und weißer Cravatte. Gleichzeitig zwanglose Vereinigung im Hotel Bellevue, Düsternbrook. Die Hin- und Rückfahrtszeiten für die Beischiffe der Reichsdampfer werden nach den Festsetzungen des Verkehrscomitös auf den schiffen bekannt gegeben. 10 Uhr Abends: Feuerwerk. Beleuchtung der Hafenufer durch die Stadt Kiel.

Kiel, 19. Juni. Unter Führung des commandirenden Admirals Knorrr begaben sich heute Vormittag sämmt- liche Geschwader-Chefs und eine große Anzahl von Offizieren aller Nationen nach Hamburg zur Theilnahme an den Abends daselbst stattfindenden Festlichkeiten.

Kiel, 19. Juni. Die Hochbrücke in Levensau wurde durch 30 Manu Feldartillerie vom 24. Regiment be­setzt. Eine gleiche Anzahl Artillerie-Mannschaften vom 9. Regiment hält die Hochbrücke bei Grünenthal besetzt zum Salutiren der Kaiser-Yacht.

Kiel, 19. Juni. Auf dem österreichischen Flagg­schiffMaria Theresia" findet heute ein Diner statt, an welchem zahlreiche Offiziere aller Nationen theilnehmen werden.

Holtenau, 19. Juni. Der Fremden-Andrang ist ungeheuer. Alles ist erstaunt über die großartigen Vor­bereitungen, welche am Ausgange des Canals anläßlich der daselbst stattfindenden Grundsteinlegung für das Denkmal Kaiser Wilhelms I. getroffen worden find.

Holteuau, 19. Juni. Zahlreiche Masten, mit Flaggen und Wappen aller Nationen geziert, sind auf dem Festplatze errichtet- auch die Tribünen find reich geschmückt. DaS Wetter war heute früh regnerisch, später hellte es sich auf und seit heute Mittag ist es prachtvoll.

Wien, 19. Juni. Fast die ganze Wiener Presse bespricht an leitender Stelle die Eröffnung des Nord-Ostsee- Canals. Sämmtltche Blätter stimmen überein in der Ansicht, daß das große Werk aus strategischen Gründen gebaut, aber hauptsächlich friedlichen Zwecken gewidmet sei und mühten selbst die Franzosen zugeben, daß Deutschland durch den Bau des Canals dem internationalen Handel große Dienste ge­leistet habe.

Brüffel, 19. Juni. Alle Blätter bringen spaltenlange Artikel über die bevorstehende Eröffnung des Nord-Ostsee-Canals. Einige fügen ihren Ausführungen Karten des Canals bei. Allgemein wird der Bau als ein Werk bezeichnet, welches dem Jahrhundert alle Ehre mache.

WB. Brunsbüttel, 20. Juni, 8 Uhr 40 Min. Vorm. Um 33/, Uhr früh passierte derHohenzollern" mit dem Kaiser und den Prinzen die festlich geschmückte West­schleuse. Brausende Hurrahs der Kriegervereine, der Schulen und des vielhundertköpfigen Publikums erschallten. Das Militär spielte die Nationalhymne, in welche die Menge ein­stimmte. Der Kaiser war an Deck, und dankte sichtlich be- wegt nach allen Setten. Um vier Uhr zerschnitt derHohen­zollern" die über den Canal gespannte Schnur, und maje­stätisch begann das stolze Kaiserschiff die Canalfahrt. DaS Wetter ist herrlich. Die den Canalanfang begleitenden Höhenzüge prangen in Flaggen- und Gutrlandenschmuck. DerHohenzollern" passirte wohlbehalten Burgdittmarschen.

WB. Kiel, 20. Juni, 11 Uhr Vormittags. Bei herr­lichem Wetter hatten sich präcise 8V2 Uhr auf dem Dampfer Prinz Waldemar" die Vertreter der Presse vollzählig versammelt. Der Vertreter des auswärtigen Amtes, Hamann, hielt eine Ansprache, in welcher er es als angenehme Pflicht bezeichnete, die Vertreter der Presse auf diesem Schiffe will- kommen zu heißen, er wünsche, daß es allen Theiluehmern behagen und gelingen werde, bei mühevoller Berufsarbeit mit dem Nützlichen das Angenehme zu verbinden. Durch eine langwierige und kunstreiche Culturthat sei dem Lande ein Stück Meer abgewonnen und Dinge geschaffen worden zu friedlicher Culturarbeit in dem Sinne, wie gestern aus dem

Munde des Kaisers in Hamburg vernommen wurden. Wohlauf! Glückliche Fahrt! Die Rede wurde mit Beifall ausgenommen und sodann die Abfahrt nach Holtenau angetreten.

WB. Kiel, 20. Juni, Mittags 1 Uhr. Soeben gleitet die Kaiser-YachtHohenzollern" majestätisch aus der Schleuse in den Hafen. Der PanzerKurfürst Friedrich Wilhelm" eröffnete daS Salutschießen, in welches sämmtliche Schiffe mit 33 Schüssen einfielen. Unter dem Kanonendonner erschallen brausende Jubelrufe Tausender von Zuschauern. Der Canal ist damit eröffnet. Das Wetter ist prachtovll.

«Este Aachi-lchte«.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 19. Juni. Eine vom Verein deutscher Studenten einberufene Studentenversammlung beschloß gestern Abend die Gründung einer akademischen Ortsgruppe des Vereins zur Förderung des DeutschthumS in den Ostmarken. Der Versammlung wohnten u. A. der Land­tagsabgeordnete v. Tiedemann-Bomst, Generallteutenant v. Teichmann und der Geh. Jufitzrath Prof. Dr. Brünner bei.

Depeschen des Bureau »Herold*.

Berlin, 19. Juni. DerReichsanzetger" veröffentlicht daS Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des ReichS- heereS und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts.

Noch ein Wort zur Versammlung der internationalen kriminalistischen Vereinigung in Gießen.

In Nr. 138 und 139 desGießener Anzeigers" wird die letzte Jahresversammlung der internationalen crimi- ualtstischen Vereinigung in formeller und materieller Beziehung einer Kritik unterzogen, die nicht ohne Widerspruch bleiben darf. Dem Herrn Recensenten auf daS materielle Gebiet seiner Ausstellungen zu folgen, liegt für uns um so weniger Veranlaffung vor, als wir unS ein gleich sicheres Urtheil über die einschlagenden Fragen von der Bedeutung der Statistik an bis herab zur Gefängnißkost nicht zutrauen. Wohl aber glauben wir als langjähriges Mitglied der Ver­einigung über ihre geschäftliche Leitung, über die Vorbereitung der Gutachten und dergleichen Formalitäten ein Urtheil ab­geben zu können.

In dieser Beziehung weiß der Herr Recensent -nur zu tadeln. Er rügt es zunächst, daß die Versammlung unter dem alten, von ihm aufzahlreichen Congressen" empfundenen Mangel einer ungenügenden Vorbereitung der Referate ge­litten habe, er rügt ferner, daß man geglaubt habe, ohne ernstliche Arbeit Gutes leisten zu können, und so mit dem Fluche der Bequemlichkeit belastet in die Verhandlungen ein- getreten sei.

Diese Vorwürfe find geradezu unerhört und um so weniger verständlich, als sich der Herr Recensent, ehe er sie aussprach, doch gewiß eingehend über dle Vorgeschichte der Berathungsgegenstände unterrichtet hatte.

Daß an Stelle der zunächst vorgesehenen Referenten meist andere getreten find, ist richtig woher aber weiß der Herr Recensent, daß diese letzterenerst kurz vor der Tagung mit ihren Aufgaben betraut worden waren und nun in die Lage kamen, in knapp bemeffener Zeit so umfaffende Themata zu behandeln"? Und selbst wenn der erste Theil dieser Be- hauptung richtig wäre, so wäre damit der zweite, auf den es allein ankommt, noch nicht bewiesen.

Sehen wir uns doch die Herren, auf die fich der Vor­wurf des Recensenten erstreckt, etwas näher an! Dr. Lepp- mann in Berlin kommt nicht in Betracht, denn ihm wird nur Anerkennung gezollt. Uebrig bleiben Professor v. Hippel in Straßburg und Dr. Köbner in Berlin. W

Profeffor v. Hippel hat bereits im Jahre 1889 eine von der Kritik sehr anerkannte Arbeit über die correctionelle Nachhaft, d. h. über die Arbeitshäuser, veröffentlicht, er hat auf der dritten Landesversammlung der Vereinigung, die 1893 in Berlin tagte, ein eingehendes Gutachten über dieselbe Frage erstattet, er hat eine große Anzahl von Arbeitshäusern in ihren Einrichtungen und in ihrem Geschäftsbetrieb ein­gehend studirt, er hat an alle deutschen Arbeitshäuser Frage­bogen versandt und (von den bayerischen Anstalten abgesehen) beantwortet erhalten, er hat wenige Wochen vor der Ver­sammlung ein 18 Bogen umfassendes Werk über die straf­rechtliche Bekämpfung von Bettel, Landstreicherei und Arbeits­scheu veröffentlicht. Auf Grund dieses Buches sollte, wie es ausdrücklich in dem Programm hieß, die Berichterstat­tung erfolgen, und angesichts aller dieser Thatsachen er­lauben wir uns die Frage: Wie kommt der Herr Recen- sent dazu, dem so zur Sache legitimirten Verfasser, der das Referat über sein eigenes Buch übernommen hatte, den Vorwurf mangelhafter Vorbereitung ins Gesicht zu schleudern?

Wenden wir uns zu Dr. Köbner! Dieser junge Ge- lehrte hat im Jahre 1893 einen acht Bogen umfassenden Aufsatz über die Methode einer wissenschaftlichen Rückfalls- statistik veröffentlicht, den ersten, der die Fehler der offictellen Statistik aufdeckt. Die hier von ihm erörterten Ideen hat Köbner kurze Zeit nach dem Erscheinen seines Aufsatzes zum Gegenstand eines mit großem Beifall aufgenommenen Vor­trags auf der Versammlung der internationalen Vereinigung in Paris gemacht. Dort wurde zur näheren Prüfung der Frage eine Commission gewählt, der unter anderen auch Dr. Köbner angehörte. Aus dem Schooße dieser Commission ist ein von Dr, v. Mayr, Dr. Garton und Dr. Köbner aus­gearbeitetes und ganz vor Kurzem in den Mittheilungen der internationalen criminalistischen Vereinigung veröffentlichtes Promemoria, betreffend die Organisation der Rückfalls- statistik", hervorgegangen. Wir betonen, daß dieses Promemoria erst kurz vor der diesjährigen Versammlung ver­öffentlicht wurde, wir betonen, daß Dr. Köbners Vorschläge

(nicht nur von der Commission in allen wesentlichen Punkte» angenommen, sondern auch von einem der bedeutendsten Statistiker der Gegenwart, dem Franzosen YverneS, als princtptell durchaus richtig anerkannt worden find, und nun fragen wir wieder: Wie kommt der Herr Recensent dazu, dem Referenten den Vorwurf mangelhafter Vorbereitung inS Gesicht zu schleudern?

Doch wir folgen dem Recensenten noch auf ein anderes Gebiet! Seine formellen Bemängelungen beziehen fich ja neben den Referaten auch auf die GeschäftSleitung der Ber­einigung. Darüber, ob man im Plenum einer vorwiegend aus Juristen bestehenden Vereinigung statistische Fragen ein­gehend behandeln soll, kann man ja verschiedener Meinung sein, und von einer dem Verfasser dieser Zeilen sehr nahe stehenden Seite ist am Schlüsse des zweiten Verhandlungs- tageS diese Frage mit Entschiedenheit verneint worden. Aber daS ist es nicht, worum eS fich an dieser Stelle handelt, eS fragt fich vielmehr, ob der aus allen Zeilen der Recenfion bald mehr, bald weniger deutlich hervorblickende Vorwurf begründet ist, daß die ganze Anlage der Versammlung, ihre ganze Technik berechtigten Anforderungen nicht entsprochen habe. Der Recensent unterscheidet zwischen Berathungen im Schooße der Vereinigung und öffentlichen Berathungen. Die hier stattgehabte rechnet er offenbar zu der letzteren und von diesem Standpunkte aus findet er ihren Zweck darin, daß durch sie die Ideen der Vereinigung in weitere Preise ge­tragen und ein nicht vorbereitetes Publikum instrutrt werden sollte. Woher wohl der Recensent die Berechtigung zu dieser Auffassung nimmt?

Allerdings war die Versammlung insofern eine öffent­liche, als infolge der Liberalität des Vorstandes Jedermann theilnehmen konnte. Aber zugespitzt auf ein nicht vorbereitetes Publikum war sie nicht und sollte sie nicht sein. Die inter­nationale criminalistische Vereinigung ist eine Vereinigung von Fachmännern diesen Begriff allerdings im weitesten Sinne genommen. Wer, ohne Fachmann zu sein, den Ver- Handlungen von Fachmännern beiwohnt, der muß eS sich auch gefallen laffen, wenn auf literarische Werke Bezug genommen wird, die er nicht kennt, und wenn die DtScusfion in Bahnen einlenkt, auf denen er ihr nicht zu folgen vermag.

Und schließlich noch einö: Freiheit der Kritik ist der Athem der Wissenschaft, und es liegt uns fern, dem Herrn Recensenten die Berechtigung zur Kritik absprechen zu wollen. Ob es fich aber mit den Pflichten der Gastfreundschaft verträgt, wenn der Recensent in dem führenden Localblatt einer Stadt, die es fich zur Ehre rechnen durfte, nach Halle und Berlin eine Versammlung von dem Range der internationalen crimi­nalistischen Bereinigung in ihren Mauern zu beherbergen, Mitgliedern dieser Bereinigung auf Schritt und Tritt Flüchtig­keit und Bequemlichkeit vorwirft diese Frage überlassen wir der Entscheidung des billig denkenden Publikums.

Schwurgericht.

W. Gießen, den 19. Juni 1895.

Die heutige Schwurgerichtöfitzung gegen die fünf jungen Leute aus Nieder-Weisel endete mit einem Freispruch für alle Angeklagte. Die Oeffentlichkeit war auch während der PlaidoyerS, die von Nachmittags 4 Uhr bis Abends 8 Uhr dauerten, ausgeschlossen. Die Sitzung war erst um V29 Uhr zu Ende.

W. Gießen, 20 Juni 1895.

Um 9 Uhr eröffnete der Vorsitzende, Herr LandgerichtSrach Hellwig, die Verhandlung gegen Joh. Zinn von Brauer- chwend,frühererWiesenwärter daselbst, beschuldigt deSMetneideS. Die Anklage vertritt Herr Staatsanwalt Zimmermann. Die Verteidigung führt Herr Rechtsanwalt Dr. Rosenberg. Vor der Vernehmung des Angeklagten erläuterte der Vorsitzende zum besseren Verständniß der Geschworenen, daß im Januar 1894 gegen Berlau bei der Amtsanwaltschaft in Alsfeld eine Anzeige wegen Diebstahls eingegangen sei und daß der Angeklagte entgegen der Wahrheit am 14. Januar 1895 vor dem Schöffengericht in seinem Eide versichert hat, er habe von der Anzeige 1894 im Januar nichts gewußt, auch nicht- unternömmen, die Anzeige zu ermöglichen oder zu ver- anlassen. Der Angeklagte bestreitet entschieden, etwas Falsches vor dem Schöffengericht auSgesagt zu haben- er giebt auf Befragen zu, fünfmal wegen Gewaltthätigkeit, Körper­verletzung, Beleidigung und Ehebruch vorbestraft zu sein und daß Berlau in der Ehebruchssache der Hauptbelastungs- zeuge gewesen sei. ES sind 14 Zeugen zu vernehmen. Oberamtsrichter Scriba-Alsfeld, als Zeuge vernommen, bekundet, daß es sich in der fraglichen Schöffengerichtssitzung gegen Berlau um zwei Diebstähle, die etwa 5 Jahre hergewese» seien, gehandelt habe. Die Verhandlung endete mit der: Freisprechung des Angeklagten. Der Oberamtsrichter ent- sinnt sich, daß er den damaligen Zeugen Johannes Zinrr gefragt habe, ob er die Anzeige veranlaßt habe und glaubt, daß der Gefragte erklärt habe, er wisse von der anonymen Anzeige in dieser Sache nichts. Auf Befragen erklärt Zeuge, seine Frage als Vorsitzender des Schöffengerichts habe an den damaligen Zeugen nur ganz allgemein gelautet. Der heutige Angeklagte sei allerdings der einzige Belastungszeuge in der Sache gegen Berlau gewesen. Durch Verlesung des Urtheils gegen Berlau ergibt fich, daß dasselbe ebenfalls den Verdacht ausspricht, daß der Wiesenwärter Zinn bei der anonymen Anzeige seine Hand im Spiele gehabt habe. Herr Amtsanwalt Assessor Dr. Specht-Alsfeld kann mit absoluter Sicherheit keine Erklärungen abgeben, er erinnert fich, daß der heutige Angeklagte auf Befragen des Vorsitzenden unter seinem Eide bekundet hat, er wisse nichts von der Anzeige. Das anonyme Schriftstück ist dem heutigen Angeklagten in der Sitzung des Schöffengerichts nicht vorgezeigt. Heinrich Zinn, ein Großneffe des Angeklagten, von Alsfeld, erklärt auf Wunsch des Angeklagten, die fragliche Anzeige, um die es fich handle, geschrieben zu haben. Die Unterschrift hat der Groß­onkel, der die Anzeige mitgenommen, selber ausführen wollen.