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Donnerstag den 21. März
Zweites Blatt.
Nr. 68
Vierteljährig«
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Die Aussichten des Antrages Kanitz und die landwirthschaftliche Frage.
Wenn in baß Politische Leben Deutschlands nicht ein äußerst gefährlicher Zankapfel geworfen und die öffentliche Meinung in unversöhnliche Gegensätze gespalten werden soll, so ist eS eine der dringlichsten Aufgaben der Gegenwart, den Antrag des Abgeordneten Grafen Kanitz iw Reichstage auf staatliche Feststellung der Getreidepreise und die Nothlage der Landwtrthschaft ohne Leidenschaft, ohne gehässige Bor« »rtheile ruhig und sachlich zu berathen.
Nach der neuesten Wendung der Dinge muß nun schon jetzt ausgesprochen werden, daß der Antrag Kanitz im Reichstage keine Aussichten hat, angenommen zu werden. Denn wenn dieser Antrag auch mit mehr als hundert Unterschriften • Seitens der conservativen RetchStagsabgeordneten im Reichs- i tage eingegangen ist und auch noch einige kleinere Fraktionen । dem Anträge geneigt sind, so hat bet der gegenwärtigen Parteigruppirung doch keine Partei mit ihren Anhängseln und Stützen eine Mehrheit im Reichstage, also auch die Freunde dieses Antrages haben keine Mehrheit. Die größte, geschloffene ReichStagSfraction ist nun aber die über hundert Abgeordnete zählende Centrumspartei, diese hat also auch hinsichtlich deS Antrages Kanitz die Entscheidung in der Hand. In einer am 13. März stattgefundenen FractiouSsitzung der CentrnmSpartei hat diese nun aber einstimmig beschlossen, len Antrag Kanitz abzulehnen, also ist im jetzigen Reichstage besten Annahme unmöglich geworden. Da man nun aber bis jetzt auch nichts davon gehört hat, daß der Bundesrath dem Anträge Kanitz die Annahme durchsetzen will, so ist es auch nicht wahrscheinlich, daß die Regierung wegen diese- Antrages Kanitz zur Reichstagsauflösung schreitet. Indessen liegt allen Regierungen der deutschen Bundesstaaten, zumal dem preußischen Ministerium sehr viel daran, daß eine Klärung In Sachen deS Antrages Kanitz stattfinde, und deshalb wird sich auch der jetzt tagende preußische StaatSrath mit diesem Anträge wie auch mit anderen Vorschlägen zur Bekämpfung der landwirthschastlichen Nothlage beschäftigen. Es dürfte daher die Stellung der preußischen Regierung und schließlich auch diejenige deS BundcSrathes in Sachen deS Antrages Kanitz davon abhängen, welche Entscheidung der preußische StaatSrath in Bezug auf die Nützlichkeit der staatlichen Fest« stellung der Getreidepreise und staatlichen Regelung der Getreideeinfuhr fällt. Die Thatsache, daß der Kaiser als König von Preußen den StaatSrath persönlich eröffnet und dabei die bedeutsamen Worte gesprochen hat, daß die Be- rathnngen deS StaatSratheS sich auf Ziele richten möchten, welche ohne Verletzung anderer berechtigter Interessen und unter Achtung der bestehenden Vertragsverhältmsse den auf der Landwtrthschaft lastenden Druck thunlichst zu beseitigen geeignet sind, zeugt von der ernsten und unparteiischen Behandlung der schwierigen Frage.
Wir möchten noch erwähnen, daß der als Autorität auf dem volkSwirthschastlichen Gebiete geltende Professor Conrad in Halle sich gegen den Antrag Kanitz ausgesprochen hat, weil sich durch Uebernahme von Preisgarantien der Staat auf eine abschüssige Bahn begeben würde, indem dann mit gleiche» Rechte auch alle Arbeiter „Lohngarantien" vom Staate verlangen würden. Professor Conrad hält die große Calamität in der Landwtrthschaft übrigens für eine vorübergehende Krisis, die aus den Verhältnissen heraus ohne StaatShilfe überwunden werden wird.
Neber Getreide- und Brodpreise, wie sie mit dem Anträge Kanitz vielfach diScuttrt werden, hat der Obermeister der Berliner Bäcker-Innung eine Erklärung veröffentlicht, aus welcher Folgendes mitgetheilt wird:
„CS ist ein in kurzen Zwischenräumen regelmäßig wieder- kehrendes Zeitungsthema: „Die Ausbeutung des Publikums durch die Bäcker". Mit welcher Einseitigkeit und Oberflächlichkeit man über die „Ausbeuter" herfällt, erkennt und fühlt natürlich Niemand mehr, als wir Bäcker . . .
Die Frage, ob die Bäcker zu viel verdienen, läßt sich so einfach mit Ja oder Nein nicht beantworten. Unter günstigen Herstellung-' und Absatzbedingungen und in bevorzugter Geschäftslage kann eine Bäckerei wohl guten Nutzen abwerfen, ohne daß man berechtigt wäre, von einer Ausbeutung deS Publikums zu sprechen. In solcher Bäckerei werden Mehl und andere Materialien per Kaffe, daher bester und billiger gekauft. Das Brod wird meist aus dem Laden gegen sofortige Zahlung geholt. Es entstehen weder Verluste noch Verschickungskosten, auch braucht kein Rabatt gegeben zu werden. Eine andere Bäckerei giebt kein größeres, eher kleinere- Brod, kauft wegen mangelnder Kaffe thenrer, muß
da- Brod meist an Händler und Gastwirthe gegen 15—20 pCt. Rabatt verschicken, muß große Zechen machen, Fuhrwerk nebst Bedienung halten und ist außerdem oft herben Verlusten ausgesetzt.
DaS Frühstückgebäck muß an Privatkunden ebenfalls verschickt werden, die Bersandtkosten betragen 5—8 pCt., gestohlen werden 5 pCt. sammt den Beuteln, und 5 pCt. gehen durch faule Zahler verloren. Nachdem dies vom Verdienste abgerechnet ist, kommen Miethe, Abgaben, Löhne, Licht, Heizung rc. Während der erstere Bäcker bet größerem Brod wohl zu einem Wohlstand kommen kann, ist der zweite zufrieden, wenn er ein mühsames Dasein fristet. Schon hieraus dürfte hervorgehen, daß die so allgemein ausgesprochene Behauptung von der Ausbeutung eine wenigstens leichtfertige ist.
Wenn ich nun mittheile, daß vom 1. April 1892 bis 1. April 1893 von 1300 Berliner Bäckern 144 ihr Geschäft schließen mußten, weil ihr BetriebScapital und Credit zu Ende waren, so ist eS wohl ein Hohn, von zu großem Verdienst der Bäcker zu sprechen.
Vom Korn zum Brod ist ein weiter Weg. ES müssen Frachtlöhne, Händler- und Müllerverdicnst in Betracht gezogen werden, bevor der Bäcker mit seinen hohen Geschäftskosten, Löhnen rc. in Rechnung kommt. Der klarste Beweis aber, daß die Ausbeutungen bloßes Vorurtheil und von der Concurrenz unmöglich gemacht worden ist, wird dadurch erbracht, daß schon unzählige humanitäre Unternehmungen des Zweckes, dem Publikum billiges Brod zu verschaffen, zu Grunde gegangen sind. Mitte der fünfziger Jahre wurde mit großem Pomp und Pump die Berliner Brodsabrik, Actiengesellschaft, gegründet, «ctionäre waren viele hohe Staatsbeamte. Der Ausbeutung durch die Bäcker sollte ein Ende bereitet werden. Es wurde eine großartige Bäckerei mit Mühle auf fast werthloser Baustelle billig gebaut. Alle günstigen Vorbedingungen waren vorhanden- da- Ende der kleinen Bäcker schien gewiß zu sein. Der Brodumsatz war auch Anfangs ein reißender- aber nur Anfangs, nur einige Jahre.
Trotzdem das Actienbrod nicht größer war, als das der Bäcker, warf die Bäckerei keinen Gewinn ab. Nur die Mühle ergab einen kleinen Gewinn. Diese erzeugte mehr Mehl, als die Bäckerei verbrauchen konnte, und die Handelsmüllerei brachte den kleinen Nutzen.
Die Actienbäckerei verstand es aber nicht, ihr Brod nach dem Geschmacke des Publikum- herzustellen - daS Publikum wandte deshalb seine Kundschaft nach und nach den Bäckern wieder zu- der Absatz beS ActienbrodeS schrumpfte zusammen. Was die Müllerei brachte, reichte nicht aus, boS Deficit ber Bäckerei zu decken. Auch die Müllerei konnte sich nicht entwickeln, weil die Bäcker beschlossen hatten, baS Mehl ihrer Concurrentin nicht zu kaufen. Nach langem Hinfiechen gab die Brodsabrik ihren Bäckereibetrieb auf und betrieb nur die Müllerei, die jetzt florirt.
Auch der damals so einflußreiche Polizeioberst Patzte gründete unter ebenfalls sehr günstigen Bedingungen 1860 in RummelSburg eine Brodsabrik, um für alle Beamten ein billiges Brod zu liefern. Dieses Unternehmen ging aber schon nach zwei Jahren wieder schlafen, weil daS Brod keinen Anklang fand und die vorhandenen Mittel erschöpft waren.
Seitdem find noch viele derartige Unternehmungen be- gönnen, namentlich von Consumvereinen, ohne daß es ihnen möglich gewesen wäre, eine längere Lebensdauer zu erreichen. Soeben erfahre ich, daß ein Gesellschaftsunternehmen au« jüngster Zett, welches dem Offizierverein einige Zeit sein Brod geliefert hat, seinen Betrieb einstellt. Die social- demokratischen Genossenschaftsbäckereien leiden ebenfalls an der Schwindsucht, trotz des Zusammenhaltes der „Genossen". Man trägt immer wieder dem Bourgeoisbäcker das Geld zu, weil dieser wehr und besseres Brod gibt und seine Leute besser behandelt, als die GenoffenschastSbäckereien.
Fände nun in der Thal eine Ausbeutung statt und wäre der Verdienst der Bäcker ein so hoher, so würden sich die vorerwähnten Unternehmungen gehalten haben und würden nicht so viele Bäcker „pleite" machen.
Wenn man baS TheuerungSjahr 1891/92 zum Vergleich der Brodpreise mit heute heranzieht, so behaupte ich, daß der damals so hohe Preis beim Brodpreise Überhaupt nicht voll zum Ausdrucke gekommen ist. Die meisten Bäcker hatten j billigeren Vorrath und gaben mehr, als der Tagespreis I zuließ; wer keinen Borrath hatte, mußte mit, um die Sunden, die bei hohem Presse mehr auf größeres Brod sehen, zu ' erhalten nnd verlor eben Geld."
Vortrag des Herrn Justizrath Dr. Reatz über das neu einzusührende Bürgerliche Gesetzbuch, gehalten im Nationalliberaleu Verein zu Gießen.
(Originalbericht beß „Gießener Anzeiger".) (Fortsetzung.)
Eine vollständige Umwälzung gegenüber dem bestehende« hessischen Recht wird baS Sachenrecht schaffen unb man wird die Dortheile bald einsehen, die durch daS neu geschaffene Grundbuchrecht sich ergeben. Wer bei Jmmobiliarveräuße- rungen die Plackereien durchgemacht hat, wird erleichtert auf- athmen, wenn er nach dessen Einführung sich erst mit dem neuen Recht vertraut gemacht hat. Später werden Grundbücher von den Gerichten geführt und jeder Verkauf, jede Belastung, Hypothek rc. einfach in eine entsprechende Spalte des betreffenden Buches eingetragen. Die Abwickelung z. V. bei Grundstücksverkäufen ist wesentlich einfacher und geht auch schneller als heute. DaS neue Hypothekenrecht ist vielfach verschieden vom jetzt gütigen hessischen Recht. TS gibt Hypotheken mit und ohne Hypothekenbriefe, besondere Hhpo- thekenbücher bestehen nicht, eS erfolgen vielmehr, tote oben angedeutet, alle Eintragungen inS Grundbuch direct. Ebenso müssen alle Wegegerechtigkeiten, wenn sie zu Recht bestehe« sollen, inS Grundbuch eingetragen werden und werden damit die bei uns in Hessen in großer Menge geführten Proceffe über Wegestreitigkeiten aus der Welt geschafft.
Herr Justizrath Dr. Reatz geht nun auf daS Famtlien- recht über und bemerkt, daß der Entwurf daS Gemeine Recht und die Partikularrechte, insbesondere auch daS hessische Recht diesseits und jenseits beß Rheines aufS Tiefste erschüttert. Eine Menge Veränberungen find zu verzeichne« und unser Volk wird Mühe haben, sich an die neuen Satzungen zu gewöhnen und sich in sie einzuleben, und beginnt nun mit dem Verlödniß. Eß kann auf Eingehung einer Ehe nicht geklagt werden, wenn ein Berlöbniß bestanden hat, allein eß ist auch das Versprechen einer Strafe durch einen der Betheiligten, im Falle die Ehe unterbleibt, für nichtig erklärt worden. — DaS bisherige Recht gab tm Falle der Auflösung des Verlöbnisses durch die Schuld beß einen Theiles dem sogenannten unschuldigen Theil eine« Anspruch auf Ersatz des Schadens im weiteren Sinne, ebenso aus Ersatz des entgangenen Gewinnes. — Es gab früher eine ganze Anzahl solcher Proceffe, wobei die Streitsumme nach den beiderseitigen Vermögen-Verhältnissen normirt wurde. In den letzten Jahren begegnet man einer gewissen Anti- pathie gegen derartige Schabensersatzansprüche. Allerdings bestimmt ber Entwurf, daß der Verlobte, welcher vom 8er» iödniß zurücktrttt, an den anderen Verlobten und dessen Eltern die für die künftige Ehe gemachten Aufwendungen z« ersetzen habe und zwar nach billigem Ermessen. Nur unter ganz besonders im Entwurf festgesetztem Umstand kann eine unbescholtene Verlobte eine billige Geldentschädigung beanspruchen, wenn aus ber Ehe nichts wird. Don der Verlobung kommen wir in die Ehe, meinte der Redner, zum Eherecht übergehend.
Im Gebiete des Eherechts hatte daS Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 umfassende Bestimmungen getroffen «nb namentlich bie stanbeSamtliche Form bei Eheschließungen zur Voraussetzung ber Giltigkeit der Ehe erklärt. In der Tom- Mission war von katholischer Seite die Beseitigung dieser reichsgesetzlichen Regulirung des Eherechts und die Einführung des einschlagenden kirchlichen Rechtes für die Angehörigen der staatlich anerkannten Religionsgesellichaften beantragt worden. Nach langem und heißem Kampfe lehnte die Commsssion mit 15 gegen 4 Stimmen die Absicht, unsere Gesetzgebung rückwärts zu revidiren, ab.
Ob im Reichstage die hierauf bezüglichen Paragraphen beß Entwurfs zweiter Lesung bie Zustimmung beß Centrnmß erhalten werden, wagt ber Redner nicht zu bejahen, betont aber, daß der Bundesrath niemals in die Aushebung beß bestehenden CivilstandSgesetzeS nach keiner Richtung willige« roirb. Don ben vom Redner nun vorgesührten Einzelheiten beß Ehrrechts ist besonbers interessant, baß bie Ehernünbigkeit des Mannes im Entwurf zweiter Lesung auf die Volljährig- fett, also auf daS 21. Lebensjahr (jetzt 20 Jahre) festgesetzt ist. Tritt im Einzelfalle VolljährigkeitSerklärung ein, so ist der Betreffende eo ipso ehernündig. Daß schwache Geschlecht, bie Frauen, find wesentlich besser daran, wenn fie heirüthen wollen, denn nach dem Entwurf zweiter Lesung hoben dieselben hierzu da- Recht schon mit dem 16. Jahre, — ja, im Einzelfalle kann ihnen sogar gestattet werden, noch früher zu heirathen. (Schluß folgt.)


