Ausgabe 
16.6.1895 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 16 Juni

Nr 139 Zweites Blatt

Vierteljähriger

AintS- unfc Zlnzeigeblcrtt fite den liveto Gieszen

x j Avonncmcntsprei»:

M 2 Mark 20 Pfg. mit

Schlutzbericht über die vierte V-riammlung der Lairdeskruppe Deutsche» Reich der Internationalen criminalistischen Vereinigung zu Gteßcn

vom 5., 6. und 7. Zum 1895.

Bringerlohir.

Durch dke Post bezogen 2 Mark 50 Pjg.

Redaction. Sypebiliou imb Druckerei:

Kchutllrahc?lr.7. Fernsprecher bl.

Der «hiehener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS AiontagS.

Die Gießener Ilamiktenölatter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bcigelcgt.

SchiffrnachrLchten. .

- Der PostdampferSwitzerland" der -'^cb ®t(ahr ,ßi,^ ! Antwerpen ist 'laut Telegramm am 12. Juni wohlbehalten In Philadelvhia angekommen.

Meßener Anzeiger

KeneralDnzeiger.

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wenn man bei Reformen hätte auf Statistik warten wollen, wir heute noch ständen wo wir vor einem Jah^ausend waren. Also wir können der Statistik den hohen Werth, den ihr unsere Zeit beirnißt, nicht zume sen Selten bringt sie Neues, .meist bestätigt sir nur langst Ausgesprochenes und mit guten Gründen längst Vertheidigte . Allein auch hierin ist sie eine treue Stütze gegenüber den Denkfaulen, denen nicht Gründe, sondern Zahlenbehauptungen imponiren. Die auf wohlerwogene Grunde gestutzte Jnd ividualisirung jedes einzelnen in Betracht kommenden Falles ist erstrebenswerther, als eine auf Jndlvidual- ftQttfttt die doch immer Beschränkungen unter­worfen sein muh und deren Resultate nur zu oft in verfehlten Verallgemeinerungen bestehen - aufgebaute Schablone, die freilich eine bequemeTechnik ermöglicht; und Bequem­lichkeit ist ja heute in Allem und Jedem maßgebend.

Es sei zum Schlusie noch verstattet, auf einige in ter- essante Punkte der Discussion am ersten Verhandlungstage einzugehen. Es wurde da manch Gutes über einige in den aufgestellten Thesen enthaltene Forderungen gesagt. ES oll der Bettel ja nur bestraft werden, wenn er von ^betts- fähigen" Personen begangen wird. Wann ist Jemand arbeitsunfähig? Man wollte dem Richter dieFähigkeit absprechen, hierüber zu entscheiden, immerhin wurde zugegeben, daß sich btS zu einem gewissen Grade sagen lasse, daß Jemand arbeitsfähig sei. v. Hippel präcisirte seinen Standpunkt dahin,daß der Betreffende unter den herrschenden Verhältnissen im Stande gewesen sein müsse, sich mit seiner Arbeitsleistung ;n ernähren.

Es würde sich demnach handeln um einen Not Hst and, in welchem der Bettel ja überhaupt straffrei bleiben soll, bervorgerusen durch die mehr oder minder geschwächte Arbeits­kraft des Betreffenden. Allein es mußte coustatirt werden, daß die Frage noch eine zweite Seite habe, daß noch ein zweiter Maßstab gegeben sei. Im Arbeitshause soll gear­beitet werden- welche Arten der Arbeit eignen sich für das Arbeitshaus? Zweifellos nicht alle- was sollen im Str afarbeit Sh aus Beschäftigungen für In­valide, Krüppel rc., wie Dütenkleben, Wergzupsen u. dgl.? Auch der Vorschlag deS Dr. Leppmann ist nicht wohl an­nehmbar- derselbe empfahl, alle dem Arbeitshause zuzusühren der Anstaltsarzt werde dann schon dafür sorgen, daß die Arbeitsunfähigen ausgeschieden würden. Es roän ba6 eine Verurtheilung zur Strafe ohne Berücksichtigung eines der wesentlichsten Strafausschließungs­gründe- cs geht nicht an, erst einen zu verurtheilen und : dann, ohne daß die Urtheilsgrundlage eine Aenderung er- fahren hätte, ihn freizulassen'. Es muß also durchaus an ' demErsorderniß der Arbeitsfähigkeit festgehalten werden und mag daffelbe eventuell unter Zuziehung Sachverständiger festgestellt werden. Weßhalb aber mußten wir zugestehen, ' daß nicht jede Arbeit für das Arbeitshaus geeignet sei?

Es hängt das mit einer allgemeineren Frage zusammen, mit der, wie überhaupt unsere Sträflinge zu be­handeln seien. Weit entfernt noch von den Zeiten, da die Solidität der Verhältniffe das Verbrechen zu den seltenen Ausnahmen machen wird, doch auch hinaus über die Stufe, wo man seitens des Einzelnen, wie des Staates gegen den Rechtsbrecher nur ungezügelte Rache wollte oder denselben unschädlich machte durch ewige Einsperrung, Gift und Dolch, Galeerenstrafen u. s. w., stehen wir in einer schwierig en Uebergangspertode. Wahrhaft mittelalterlich muthen uns die englischen Verhältnisse an, wonach die Arbeit des RadtretenS in scheußlichster Form herrscht, oder die Enthüllungen, welche der Prozeß zu Aachen über das Ale xian e r - Kl o st er gebracht har. Wir haben schon oben Gelegenheit gehabt, zu erwähnen, welche vor- gliche Einrichtungen demgegenüber in unserer Z eilen - straf anstatt Butzbach, wie in den meisten derartigen Strafanstalten Deutschlands, bestehen. Es ist eine große Er­rungenschaft unserer Zeit, daß wir uns bemühen, unsere Strafgefangenen so zu behandeln, daß sie in die Freiheit mit einem ziemlichen Maße körperlicher und geistiger Kraft und mit einer gewissen befriedigten Ge- müthsstimmung hineintreten. Daran darf nicht gerüttelt werden. Jeder Mensch vermag nur bei einem gewissen Grade befriedigter Lebensansprüche ein anständiger Kerl zu bleiben. Seien wir doch keine Pharisäers: Nur ganz aus- uahmsweisen Menschen wohnt bei völliger geistiger Einsicht in die unbefriedigenden LebenSverhältniffe eine solche sittliche Kraft inne, daß sie allen Anfechtungen widerstehen. Frei­lich dürfen an das Leben keine unberechtigten An- sprüche gestellt werden, wie dies in unserer heutigen genußsüchtigen Zeit immerwährend geschieht. Im

Schweiße Deines Angesichts sollst Du Dein Brod essen! Wie kann man Besserung verlangen, wenn der Consum in solch verkehrte Bahnen geleitet ist, wie heut­zutage, wo vielen der Reichthum nur dazu bient, nichts zu lernen unb sich ben Magen und die Gesundheit von Leib und Seele zu verderben? In dieser Hinsicht steht ein weites Feld angestrengter Arbeit offen- auch in unseren Gefangenen, anstalten ist da manches noch zu bessern. Die bloßen Genußmittel, wie Kaffee, Bier u. dgl. muffen gänzlich weaaelassen werden. Der Alkohol ist ja allgemein ein- gestandenermaßen die häufigste Ursache der Verbrechen! Die Gewöhnung läßt auch das Gefühl der E behruna überwinden, zumal wo sich um obl«iw wohl zu entbehrende Dinge handelt. Freilich, den Fehler, den man unseren Anstalten zum Vorwurf macht, daß der Spitzbube sich wohler darin befindet, als der ehrliche, redliche Arbeiter draußen, der Fehler haftet e g an unseren üblen socialen Zuständen, die solches möglich machen. Wir wollen hier nochmals betoneis, das Str s reckt dars nur die ultima ratio sein, wo die WohlsahrtS p lege nicht ausreicht, wenn freilich es aUS Politik auch in-weiterem Umfange angewandt werden muß. Wir haben nun Spitzbuben, die^es lediglich gründlich abzuschrecken gilt, und ihnengegenüber begrüß wir die These 7 v. Hippels, nach welcher gegen sie Halt strafennicht unter einer Woche mit Strafschärfungen rote hort-s Lager, Kostlchmalerung, W-N-r und Brod, ausgesprochen werden sollen. Und wir freuen uns, daß Herr vr. Leppmann der Kostschmalerung da« Wort sprach. Selbst bei der genügenden Menge und Gllte des bloßen Brodes ist hart- Arbeit durchau« möglich, man denke doch nur an die Genugsamkett Italtenischer Erd arbeiter oder der japanischen und chinesischen Kulis,dee mit -in wenig Polenta und R-i« durchaus »uft'-d-n sind und ganz erhebliche Aib-itsl-isiung-n haben. Dt-Unl-r- -rnührung findet h-ut- gerade auch da statt, w° °w'g Reizmittel an der Tagesordnung sind, fomte be<i SUltee und Kartoffel-Ernährung. Ein gute« Brod ist völlig aenüaenb. Wir civilisirte Culturmenschcn entbehren säst alle des richtigen Maßstabes in dieser Hinsicht- die wis enschas - liche Ernährungstheorie ist noch viel zuruck- die bloßi U ' sahrung gestattet das Unterlaufen von unbekannten Fehler- quellen. Also können wir mir betonen: Das Ziel de Entwickelung ist die Emancipirung von allen bloßen Genüssen von deS Bauches Lüsten, die Beschränkung au f die leibliche Le den S n o thd ur st, d. h- auf eine Lebensweise, w eich e körp erlich und geistig jeder­zeit mobil erhält- hier aber gilt: Gleiches Recht

(Schluß.) (

Von dem Vorwurf der Gedankengymnastik kann nicht

ganz freigesprochen werden der im übrigen schone und scharfe .

Vortrag des Prof. vr. R. v. Hippel (Straßburg). Es wurde bei der Frage des Arbeitshauses entschieden viel zu . viel mit Annahmen gearbeitet, deren Berechtigung und Bedeutung erst einmal zu erörternl wäre ES ist ja richtig, es handelte sich zunächst nur um die straf rechtliche Bekämpfung von Bettel und ^ndstreicherei- aber wenn der Redner selbst zugeben muß, daß sechSmonattiches b s zweijähriges Arbeitshaus an Schwere einer gletchlangen Zuchthausstrafe gleichsteht, dann durfte er doch den Einwand deS Pastors von Koblinski nicht so kurzer Hand damtt abfettigen, daß er nochmals darauf hinwies, eS handle sich hier nur um die strafrechtliche Bekämpfung^bem hier mußte der Herr Referent, dem e n ausgiebiges Schluß­wort gerne gestattet gewesen wäre, einsetzen und ^Qcl6 Frage erörtern, wo gegen den Bettel dte Strafrechtspflege anfange und die staatliche Wohlfahrtspflege au höre. WaS heißt es denn anders als Gedankengymnastik .reiben, -vrnn man, ohne scharfe practische Erörterung, zwischen ge­werbsmäßigem, wiederholtem Bettel °us Arbeitsscheu und einfachem Bettel, sowie endlich Bettel aus^Noth unterscheidet, und nun Consequenzen zieht - damit ist für die Praxis^nichts gewonnen. Wem sind wohl erheblich Falle bekannt, wo aus Grund deS § 54 St.-G. B., wegen Nothstands e n Bettler freigesprochen worden wäre? Herr v. Hippel ging freilich nicht so weit wie Herr Dr. v. Engelberg, der gar für unverbesserliche Bettler und Landstreicher zwei­jähriges biS lebenslängliches (!) Arbeitshaus verlangte! Allein wenn vergangenen Freitag nach Be­sichtigung der Zellenstrafanstalt Butzbach der Herr Unter- staatssecretair v. Mayer davon sprach, daß man bei Besichtigung dieser vorzüglich eingerichteten Anstalt leicht ein Gefühl deS Neides bekäme, fo war das zwar freilich falsch ausqed'ückt, aber es steckte doch ein richtiger Gedanke dahinter. Man muß sich sagen, daß bei Vorhandensein genügend zahl- -reicher, so trefflich eingerichteter Arbeitsstätten, wie sie jede einzelne Zelle darstellt, wohl ein Fanz erheblicher Procentsatz von Landstreicherei, Bettelei unb vielen anderen Vergehen auSfallcn würden. (Wir wollen gar nicht erörtern, ob nicht auch gegen die Mehrzahl anderer, insbesondere Eigenthums- Dergehen, daS Arbeitshaus gerade so angebracht wäre, rote ,.egen den Bettel.) Mithin war der Hinweis des Herrn v. KoblinSki, in treffenden und beredten Worten erörtert, mit Genugthuung zu begrüßen. Freie Arbeitsstätten, Arbeitercolonien, Wander ar beits statt en sind wett «Mtamtrc Mittel zur Bekämpfung dt-ftr loctalen Gebr-ch-n, als -S Zwaug«urb eit «h Suf - r je fein können. Gerade der Anhänger der Zweck st rase durfte den g-wach'-n Emwurj nicht von der Hand weisen. Denn mit dcm Wegfall der klassischen Idee der Schuld fällt der klassische Begriff der Strafe, die nach Hegel die logische Consequenz des Schuld- begriffs bildet- also darf man erst bann bte Nebel Mittel gegen ben Rechtsbruch anwenden, wenn die Wohl- th at nicht ausreicht. In dieser Hinsicht leidet also das -Referat v. Hippels, bei Allem Lobenswerthen, an Ein­seitigkeit.' Weit mehr litten unter diesem Fehler das Referat deS Dr. v. Engelberg, sowie in anderer Hinsicht das des Dr. Köbner. Von ersterem war schon oben die Rede. Letzteres hier nochmals zu besprechen geht nicht an, weil seine richtige Beurtheilung nur unter Zugrundelegung der Schriften des Referenten über die gleiche Frage möglich wäre. Dazu ist hier kein Raum. Auch litt das Referat im Wesentlichen unter den oben gerügten formellen Mängeln, wovon nichts mehr gesagt zu werden braucht. Die Erörterungen des Vertreters, den das statistische Reich Samt in der Person des As^effor Dr. Kl ei n entsandt hat, standen zu sehr unter dem Banne officiöser Politik, als daß man sie allzu streng richten dürfte. Die heute herrschende Angstpolitik der kleinen Mittel läßt einen energischen, entschloffenen Schritt nach vorwärts nur in den seltensten Fällen zu. Gewiß ist Statistik treiben schwierig und erfordert, ähnlich wie Quellenkritik, einen hohen Grad von Selbstver­leugnung- erkennt man sie aber Seitens der zur Statistik berufenen Kreise principiell als richtig unb erforderlich an, dann darf man ihre Schwierigkeiten, welcher Art immer, nicht scheuen, man muß sie überwinden. Darum mehr Muth! mehr Muth! Freilich ist wohl zutreffend, daß»

fUt ^Letter bleibt es uns versagt, das dritte Thema der Tagesordnung zu erörtern- daffelbe kam mangels Zei

Zum ^Schluffe ^wollen wir nicht verfehlen, darauf hin- zuweisen, daß die Bewegung der internationalen criminalistischen Vereinigung einen sehr gesunden Kern hat und Unter­stützung verdient. Wir sprechen insbesondere nochmals den Wunsch aus, daß der im Herbst zu Berlin stattfinden e criminalistische Kurs recht zahlreich besucht sein möge.

Land- nnd Volkswirthschaft^

- Lebenöverfiche-ungS.Gesellschaft zu Leipzig, auf Gegenseitigkeit gegründet 1830 (alte Lttpziger). Es vom 1. Januar bis Ende^Mai 1895 2767 Versicherungen "^ 19638000 Mk,

iS.« S"?

1895* auf 62 900 Personen mit 441 Millionen Mark Versicherungs­umme das Bezögen auf 127 Millionen Maik. Für fällig gewordene^ Versicherungssummen sind bis jetzt ausgezahlt 87 Millionen Mark, als Dividenden an die Versicherten gewährt 43 Millionen Mark, Dividendenreserven in Hohe von 22 Millionen Mark liegen zur wttteren Vertheilung an die Versicherten bereit. Bei der alten Leipziger Gesell­schaft, die eine reine Gegenseitigkeitsanstalt ist, fließen alle lieber schaffe den Versicherten wieder zu. Die Dividende der letzteren beträgt für die länger als fünf Jahre bestehenden Versicherungen im laufenden Jahre 42 pCt. der ordentlichen Jahresprämie und bei abgekürzten Ver­sickerungen außerdem V/sP^t. der Summe der gezahlten Zufatz- prämiem was mit Rücksicht auf anberweite Auslastungen über diesen Punkt hier ausdrücklich hervorgehoben werden mag. n Würde ekre Dividende auf die Zusatzprämie nicht gezahlt, so wäre der Divi- denbensatz auf die ordentliche Jahresprämie noch wesentlich hoher als

42 vEt. _

Annahme von Anzeigen zu dcr Nachmittag- für dcn Gratisbeilage: Gießener Iamilienblätter. folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borin. 10 Uhr. \ ---