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11.10.1895 Erstes Blatt
 
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WB. Berlin, 10. October. DerNordd. Allgemeinen Zeitung" zufolge entbehrt die Nachricht, daß in der Sitzung des Staat-Ministeriums vom 8. October beschlossen worden sei, dem Landtage eine Novelle zum Beretn-gesetze vorzulegen, jeder Begründung.

WB. Berlin, 10. October. Nach derKöln. BolkSztg." sind bei einem gestern vorgekommenen Zusammensturz der Beckmann'schen Spinnerei in Bocholt etwa vierzig Arbeiter unter den Trümmern begraben. Militär ist zur Hilfe au- Wesel per Extrazug eingetroffeo. BiS heute früh wurden zehn Tobte und neun Verwundete geborgen,- noch zwanzig Vermißte dürften tobt sein.

WB. Kopenhagen, 10. October. Der hier eingetroffene DampferNatier" aus Nerdschild collidirte bei der Insel Aaland mit dem DampferLivonia" aus Leith. Die Livonia" sank sofort- 13 Manner und eine Frau ertranken, 10 Mann, worunter der Eapitän vomNatier", deffen Bug zerschmettert ist, sind gerettet.

Schwurgericht.

W. Gießen, den 9. October 1895.

Vor Eintritt in die Verhandlung wird durch Namens­aufruf festgestellt, daß noch 17 Zeugen zu vernehmen sind.

Elisabethe Riemschneider aus Frankfurt war bis 1894 drei Jahre auf dem SchultheiS'schen Hofe. Dieselbe bezeugt, daß von der 8 bi- 12 Eimer ausmachenden Abend­milch der Rahm abgenommen und der größte Theil der ent­rahmten Milch unter die nicht entrahmte Morgenmilch geschüttet wurde und so zum Versandt kam. Ein kleiner Theil der Milch, die entrahmt war, blieb zurück. Der Rahm sei ver­buttert, auch in kleinen Quanten als Rahm verkauft worden. Die Zeugin erklärt, es sei überflüssig, auf die vermischte Milch von dem abgenommenen Rahm darauf zu thun, da die Abendmilch unter die Morgeumilch geschüttet von dieser Rahm zöge. Geheim hat Frau Schultheis diese Manipulation mit der Milch nicht gehalten, sondern in Gegenwart der Mägde vorgenommen.

Marte von der Leer erklärt, daß die Schad mehrere Thatsachen, nach denen sie bet der Straskammerverhandlung gefragt, abgeleugnet hat. Ste bezeugt, daß diese Thatsachen wahr sind, worauf die Schad mehrere derselben auch zugibt, andere bestreitet ste.

Milchkutscher Jacob Engel fährt seit 18 Jahren die Schultheis'sche Milch- er erklärt, daß selten Klage über die Milch geführt worden sei, und wenn geklagt worden, hätte es am Futter der Kühe gelegen.

Landgerichtsrath Linkenheld erklärt, daß er sich der Vernehmung der von der Leer im Vorverfahren nicht mehr erinnere- wenn die von der Leer heute angegebenen That­sachen ihm damals mitgetheilt, so seien diese auch in das Protocoll ausgenommen worden. Es sei richtig, daß die von der Leer zugegeben, die Schad habe in nebensächlichen Dingen die Unwahrheit gesagt, dieses stehe auch im Protocoll.

Staatsanwalt Koch weist darauf hin, daß e- im Protocoll heißt: Die Schad hat zwar in Nebendingen gelogen, ich halte dieselbe aber für eine glaubwürdige Person- heute habe die von der Leer gesagt, die Schad habe mehrfach gelogen, diesen Widerspruch wolle er ausklären.

Landgerichtsrath Linkenheld schildert den Eindruck, den die Schad bei ihrer Vernehmung im Vorverfahren auf ihn gemacht, als einen schüchternen, die Schad habe nur auf Befragen mit Ja und Nein geantwortet und die Ant­worten erfolgten nur sehr schwer- die Vernehmung hat trotz der Kürze des ProtocollS über zwei Stunden gedauert.

GerichtSschreiber Hartmann hat bei der Vernehmung der von der Leer durch Landgerichtsrath Linkenheld das Protocoll geführt. Zeuge bekundet, daß die von der Leer gefragt sei, ob ste der Schad etwa einen Diebstahl nachsagen könne, da habe ste von einem Ring gesprochen, die Sache aber so dargestellt, daß man den Eindruck gewonnen habe, eS handele stch nicht um einen Diebstahl.

Die Zeugin von der Leer erklärt, ste wiffe es nicht mehr, ob sie von dem Ring gesprochen resp. ob sie danach gefragt worden, als sie ihr erstes Protocoll gemacht.

Der Verwalter des SchultheiS'schen HofeS, Martin Käser, theilt mit, er habe die Schad öfter beim Lügen ertappt.

Auch durch die nun folgende Vernehmung des Zeugen Konrad Reuß III. von Dorheim, welcher als Schöffe in der Sitzung vom 9. Mai in Bad-Nauheim fungirte, ist kein klares Bild über die betreffende Sitzung resp. die die An­geklagte Schultheis belastenden Vorgänge zu erhalten, nur soviel geht au- der Aussage hervor, daß die Sitzung damals sehr stürmisch gewesen sein muß. Der Zeuge erklärt, damals in der Sitzung nicht den Eindruck gewonnen zu haben, daß die F^u Schultheis ihr Mädchen in der Aussage habe beein- fluffen wollen. Zeuge erklärt genau zu wtffen, daß die Frau Schultheis während der Vernehmung der Schad nicht auf der Anklagebank, sondern auf einem Stuhl neben dem Berthetdiger gesessen, an einer Stelle, von der eS unmöglich war, der Schad in- Gesicht zu sehen. Mit aller Sicherheit erklärt der Zeuge, daß die Aussage der Schultheis und der Schad darin übereingrstimmt habe, daß die Abendmtlch entrahmt werde, davon zwei Eimer für den eigenen Bedarf zurück- blieben und daß der Rahm der Milch wieder zugesetzt werde, ehe sie versandt werde.

Jacob Wagner von WiffelSheim erklärte, in der Verhandlung vor den Schöffen in Bad-Nauheim habe ein Durcheinander geherrscht, die Schad habe ängstlich und zögernd gesprochen und mit den Antworten zurückgehalten. Der Oberamtsrichter habe die Schad gefragt, ob die Milch ent­rahmt werde und da habe diese die Frage bejaht. Da habe die Frau Schultheis erklärt, der Rahm komme wieder darauf, nur ein Bischen bleibe zurück. Darauf habe die Schad dieses bestäligt. Der Eindruck, den die Verhandlung auf ihn gemacht habe, sei kein guter gewesen, die Schad habe manche Aussage gemacht, die sie nachher zurückgenommen.

Margarethe Jacobi von WiffelSheim unterstützt die Deponirungen der Zeugin von der Leer in einem Punkte.

Heinrich Frank-Laubach, auf Veranlaffung der Ver- theidigung nachträglich geladen, um über eine von der An­geklagten Schad abgeleugnete Thatsache zu hören, bekundet d eselbe als wahr unter seinem Eide. Die Schub bleibt aber dabei, die Sache sei unwahr.

Heinrich Steinau- WiffelSheim war ebenfalls Schöffe in Bad Nauheim. ThatsächltcheS auS der Verhandlung erinnert stch dieser Zeuge nicht mehr. Die Schad hat auf alle Fragen mit Ja geantwortet und hat auf ihn ten Eindruck gemacht, daß wenn man sie gefragt hätte, ob das Waffer den Berg hinauflaufe, sie ebenfalls Ja sagen würde.

Nach der Mittagspause um 37t Uhr wird in der Be­weisaufnahme fortgefahren.

StaatSanwalt Koch theilt mit, daß dem Peter Kauf­mann die telegraphische Ladung zu seinem Erscheinen nicht behändigt werden konnte und er io Folge deffen auf deffen nochmalige Vernehmung verzichte.

Gerichtsschreiber-Aspirant Kröll-Bad-Nauheim erinnert sich, daß die Schad erklärt hat, als sie vor dem Schöffen­gericht stand, ein Bischen Rahm würde von der Abend­milch zurückbehalten, ebenso habe dieselbe gesagt, die entrahmte Milch bleibe zurück und werde im Haushalt verwendet. Frau Schultheis habe sich in demselben Sinne geäußert. Die Sitzung war sehr stürmisch und wurde viel durcheinander gesprochen. Dem Zeugen hat eS nicht geschienen, als hätte die Wittwe Schultheis der Schad bei deren Vernehmung etwas in den Mund legen wollen. Auch dieser Zeuge be­stätigt, daß Wittwe Schultheis während der Verhandlung gegen sie vor dem Gericht neben dem Vertheidiger geseffen, aber auch ab und zu aufgestanden sei, wenn sie zum Richter- tisch gewendet habe sprechen wollen. Von einem Anblicken der Schad durch Frau Schultheis hat Zeuge nichts bemerkt. Vor dem Zeugen hat die Schad einige Tage nach der Schöffengerichtsfitzung ihr erste- Geständniß abgelegt, worin sie sich des Meineids beschuldigt hat. Gleich daraus hat der Zeuge auch Frau Schultheis vernommen, welche die Be­schuldigung der Schad wegen der Verleitung entschieden für unwahr erklärte. Mit Frau Schultheis confrontirt, hat die Schad auch zugeftanden, daß ihr die erstere am Tage der Schöffengerichtsfitzung gesagt habe, sie solle in derselben die Wahrheit sagen. Die Vernehmung dieses Zeugen nahm beinahe zwei Stunden in Anspruch.

Gendarm Heimbrecht hat die Milchproben, auf Grund deren die Schultheis bestraft werden sollte, entnommen, er habe dieses im Auftrage des KreisamtS Friedberg gethan und war als Zeuge bei der betreffenden Verhandlung in Nauheim, er war nach feiner Vernehmung bis zum Schluß der Verhandlung im Sitzungssaale- so lange der Zeuge an­wesend war, sei nur vom Entrahmen der Milch die Rede gewesen. Der OberamtSrichter hat nach dem Entrahmen gefragt und da hat die Schad gesagt, ja, die Milch wird entrahmt und da sei Frau Schultheis aufgeftanden und habe gesagt, ja, der Rahm kommt aber am Morgen wieder darauf. Bei allen weiteren Fragen nach dem Rahm hat die Schultheis geantwortet, obzwar dieselben an die Schad gerichtet waren. Diese hat dann die Antworten ihrer Dienstherrin wiederholt oder bejahend mit dem Kopf genickt. Der Gesammteindruck der Sache war für den Zeugen der, daß Frau Schultheis durch ihr Dreinreden die Schad beeinfluffen wollte und be­einflußt hat, als Motiv für diese Ansicht gibt der Zeuge an, daß Frau Schultheis berichtigend dazwischen geredet hat, als die damalige Zeugin Schad vernommen wurde. Ferner erklärt der Gendarm, im Schöffengerichtssaal habe er nach der Verhandlung von mehreren Personen gehört, die Schad habe einen Meineid geleistet. Von den Richtern, dem Amts- Anwalt und dem Vertheidiger hat er eine solche Ansicht nicht gehört. Nachdem er mit dem Amtsanwalt Zimmer­mann gesprochen, habe er die Anzeige gegen die Schad wegen Meineid erstattet. Durch Pries habe er die Mit­theilung über den Vorfall des Peter Kaufmann erhalten und denselben vernommen. Sonst habe er mit der Sache dienstlich nichts zu thun gehabt.

Die Wittwe Schultheis erklärt, mit dem Gendarm nie eine Differenz gehabt zu haben. Auf alle weiteren Zeugen wird von der Dertheidigung unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft verzichtet. Es wird auf Antrag der Vertheidigung die Anzeige des Gendarmen Heimbrecht verlesen, welche dieser drei Tage nach der Schöffengerichts­sitzung der Staatsanwaltschaft gemacht, worin es u. A. heißt, es sei nicht anzunehmen, daß die Schad aus eigener Wahr­nehmung ihre Bekundungen gemacht und weiter, eine un­erwartet scharfe Vernehmung würde diese zum Geständniß bringen." ES werden darauf die Acten deS Schöffengerichts Nauheim gegen die Wittwe Schultheis verlesen, woraus hervorgeht, daß diese wegen Nahrungsmittelverfälschung Mangels Beweis freigesprochen wurde. Der AmtSanwalt batte für Schuldig plaidirt und 14 Tage Gefängniß sowie 300 Mk. Geldstrafe eventuell weitere 30 Tage Gefängniß beantragt. Gegen dieses Urtheil ist von Seiten der Staats­behörde Berufung angemeldrt, deren Verhandlung vorerst ausgesetzt wurde.

Rechtsanwalt Metz stellt den Antrag, den Beschluß des Landgerichts Gießen, welcher seinerzeit seine Clientin, die Schad, außer Verfolgung setzte, sowie den diesbezüglichen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Verlesung zu bringen.

Staatsanwalt Koch protestirt hiergegen, da erstens diese Acten nicht als Beweismittel benannt sind und dann enthalte der Antrag der Staatsanwaltschaft, die Außer- veriolgungsetzung der Schad betreffend, nur die einseitige Auffassung eines Beamten und daher sei deffen Verlesung proceffual unzulässig. Man hätte ja diesen Beamten al- Zeugen vernehmen laffen können.

Rechtsanwalt Grünewald macht auch den Antrag seines Eollegen Metz zu dem seinigen und benennt diese Acten noch als Beweiümaterial, darauf hinweisend, daß die­selben ja auf dem Richtertisch lägen und Urkunden seien,

deren Verlesung rechtlich zulässig sei und beantrage er, daß der Gerichtshof über diesen Antrag beschließen möge.

SraatSanwalt Koch erklärt, daß er dann den Antrag stellen werde, die ganzen Acren der Straskammerverhandlung gegen die Wittwe Schultheis zur Verlesung zu bringen.

ES wird hierauf um 67, Uhr Abends die Sitzung bis Morgen Vormittag 9 Uhr vertagt.

W. Gießen, den 10. October 1895.

Heute Mittag wurden die Plaidoyers fortgesetzt. E» sprachen Staatsanwalt Koch, Rechtsanwalt Metz und Reckt-- anwalt I ö ck el-Friedberg. Die Verhandlung ist bis 3 Uhr vertagt und beginnt dann mit der DertheidigungSrede des Rechtsanwalt Grünewald. Die erste au die Geschworenen gerichtete Schuldfrage ist auf Meineid wegen der Schad ge­richtet. Die zweite Frage lautet dahin, ob die Wittwe Schultheis der Anstiftung zu diesem Verbrechen schuldig.

Auf Antrag de- Vertreters der Staatsbehörde wurden noch folgende Nebenfragen gestellt: Im Falle der Ver­neinung der Frage nach Anstiftung: Ist die Wittwe Schultbet» der Beihilfe zum Verbrechen des Meineides durch Ertheilung von Rath und That schuldig?

Im Falle der Verneinung, daß die Schad einen Mein­eid geleistet: Ist die Wittwe Schultheis der versuchten Ver­leitung zum Meineid schuldig?

Gießen, den 10. October 1866

* Schuldienst Nachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 2. October den folgenden, in der Eigenschaft als Dolksschullehrer an- gestellten ersten Lehrern und Dirigenten der erweiterten Volks­schulen : August Fuldner zn Grünberg, vr. Earl Frenzei zu Guntersblum, Hermann Klingelhöffer zu Ober-Ingel­heim, Carl Schmitt zu Langen, Philipp Kramer za Reichelsheim t. d. W., Dr. Johannes Sei denberger za Dieburg und Ludwig Kircher zu Groß-Gerau, sowie de« in der Eigenschaft als Volksschullehrer angeftellten Lehrer an der erweiterten Volksschule zu Dieburg Wilhelm Engel­hardt die Rechte von Civilftaatsbeamten nach Maßgabe be- EdictS vom 12. April 1820 Über die öffentlichen Dienst- verhältniffe der Civilbeamten, bezw. des Gesetzes bom 27. November 1874, die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand bttr., za verleihen.

** Kaufmännische Fachschule. DaS Bedürsniß rach besserer kaufmännischer Berufsbildung ist in der neueren Zeit immer fühlbarer geworden und zu einer Frage herangereift, die das Jntereffe der weitesten Kreise deS Handelsstandes in Anspruch nimmt. Auch die Reichs- regierung scheint neuerdings entsprechende Stellung zu diese? Frage nehmen und den kaufmännischen Fachschulen näher treten zu wollen. Auf der ganzen Linie der HandelSweld ist der Kampf gegen die Mängel in der heutigen kaufmänni­schen Ausbildung entbrannt- durch den ganzen Stand geht das Bedürfniß, das Niveau der Fachbildung zu heben. Dne Klagen über die Zunahme der ungeeigneten Elemente \tn Kaufmannsstande hängt zum guten Theil von dem Umstande ab, daß der Nachweis eines bestimmten Bildungsgrade- über­haupt nicht gefordert, und für die nöthige Ausbildung nickt genügend gesorgt wird. Der hiesige Kaufmännische Verein war sich deffen bewußt und hat eine Fachschule gegründet, woran nun zum drittenmal ein WintercursuS eröffnet wird, und zwar diesmal in erweiterter und verbesserter Weise, indem nämlich für die meisten Fächer ein dreijähriger CursuS er­richtet wird, wie au« dem in dem Jnseratentheil veröffent­lichten Stundenplan ersichtlich ist. Mit dieser Erweiterung sind selbstredend auch wieder größere Kosten verbunden, umlomehr, als auch da- Lehrling-Heim wieder Berbefferungen erfahren hat. So sehr auch die seitherigen Unterstützungen dankend anerkannt werden, so muh der Verein, beziehungs­weise die Fachschule doch der Hoffnung leben, daß sich immer neue Gönner finden möchten- seitens der hiesigen Prinzi- palität ist die- ja schon in großer Anzahl geschehen, indem viele als sog. unterstützende Mitglieder dem Verein bei­getreten find. Doch der Beitrag dieser Herren kann nicht als ganz für die Schule geleistet betrachtet werden- nein, sie genießen dafür in erster Linie die Vergünstigungen der Mitglieder als: Benutzung der sehr schönen und umfang­reichen Bibliothek, der Vorträge, Concerte, Vergünstigung bei Theater und Bäder, und nur ein Theil ihre- Beitrages kann deshalb als für Schulzwecke gegeben betrachtet werben- Um nun eine neue Emnahmquelle zu verschaffen, ist ber Beschluß gefaßt worben, von jetzt ab ein Schulgeld unb zwar im geringen Betrag von 5 Mark zu erheben. Wenn mau habet in Betracht zieht, baß bie jungen Leute, um sich bte Stenntniffe unb Fertigkeiten anzueignen, wie sie ihnen die Fachschule bietet, bei Privatunterricht minbeften« da» Fünf­fache auSgeben müffen, und daß in anderen Städten, wie Offenbach und Darmstadt da« Schulgeld in den Fachschulen 50 Mark, bezw. 36 Mark beträgt, so ist dies ein sedr kleine- Opfer, da» den Besuchern der hiesigen Schule auf­erlegt wird, und steht absolut nicht im Derhältniß zu de« Nutzen, welcher den jungen Leuten sowohl, wie auch den Herren Prinzipalen geboten wird. Es darf deshalb al- sicher angenommen werden, daß die- geringe Schulgeld gern entrichtet wird, fei e- von den jungen Leuten selbst, ober von anberer Seite. Da- rechte Jntereffe an bieser nützlichen und nothwenbigen Anstalt seitens ber Herren Prinzipale, Geschäftsführer und der jungen Leute zeigt sich am Besten dadurch, wenn letztere pünktlich und regelmäßig die Unter- richk-stunden besuchen, denn nur bei lückenloser Theilnahme kann da- Ziel erreicht werden. Hoffentlich liegt der Zeit­punkt nicht mehr allzusern, wo auch hier ber Grundsatz durch­geführt wird, welcher ander-wo besteht, daß kein junger Mann engagirt wird, der nicht daS Zeugniß einer kaufmän« nifchrn Fachschule vorzeigen kann, ober sich verpflichtet, die am Platze bestehende zu besuchen.