Ausgabe 
11.10.1895 Erstes Blatt
 
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Postpersoualuachrichteu. Ernannt find: der Post- seeretär Haertssl in Darmstadt zum Ober-PoftdirectionS- secretär, der Ober Postassistent Busch und der Telegraphen' asfistent Wenzel in Darmstadt zuCanzlisten. Versetzt find: die Poftsecretäre Großer von Mainz nach BreSlau und klein steuber von Darmstadt nach Bensheim, der Poft« asfistent Scheel von Kempen (Rhein) nach Mainz. Ge­storben find der Poftsecretär Gutmann in Büdingen und der Postverwalter a. D. Neeb in Mainz.

Die Berechtigung, das Hufbeschlaggewerbe ohne weitere Prüfung selbständig au-zuüben, haben erlangt: Eonrad Alles in Gambach, Kreis Friedberg, Otto Alt in Wetterseld, kreis Schotten, Johannes Dietz in HopfmannSseld, Kreis Lauterbach, Heinrich Fetk in Berushausen, Kreis Lauterbach, Georg Gtar in Ober-Roßbach, Kreis Friedberg, Georg Guttandin in Wörrstadt, Kreis Oppenheim, Heinrich Hummel in Rüffcksheim, Kreis Groß-Gerau, Philipp Jaeger in Siockheim, Kreis Büdingen, Georg Karg in Ober-Kinzig, Kreis Erbach, Wilhelm Klein in SelterS, Kreis Büdingen, Peter Pfeiffer in Erlenbach, Kreis Heppenheim, Ernst Schäfer in Groß-Karben, Kreis Fried- berg, Georg Jakob Schlecht in Drais, Kreis Mainz, Philipp Schmidt m Heuchelheim, Kreis Gießen, Johannes Schmitt in Unter-Abtsteinach, Kreis Heppenheim.

** Sonntagsruhe in der Laudwirthschaft. Sind Landwirthe nachEinführung der Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe berechtigt, am Sonntag Heu einzufahren? Diese Frage hat kürzlich das Schöffengericht zu Eckernförde entschieden. Mehrere Hof­besitzer eines Dorfes waren angeklagt, gegen das Gesetz über die Sonntagsruhe verstoßen zu haben, da sie den Sonntag zum Heueinfahren benutzt hatten. Die Angeklagten erklärten, daß an dem fraglichen Sonntag ein Witterungswechsel ge­droht habe, sie hätten den Tag auSnützen müffen, um vor Schaden bewahrt zu werden. Diese Angaben erwiesen sich als vollständig richtig. Daraufhin sprach das Gericht sämmt- liche Angeklagte kostenlos frei.

Zu laudwirlhschaftlicheu Kreisen ist es als Uebelftand tmpsunden worden, daß den außerhalb des StationSortes wohnenden Versendern von Wagenladungen nicht ohne aus­drückliches Verlangen und nur auf ihre Kosten eisenbahn- seitig Mittheilung gemacht wird, wenn die bestellten Eisenbahnwagen zu der gewünschten Zett nicht gestellt werden können. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat nunmehr Anlaß genommen, die königlichen Eisenbahndirectionen anzuweisen, daß in Fällen, in denen vorauSzusehen ist, daß aageforderte Wagen nicht rechtzeitig eintreffen können, hiervon nicht nur, wie bisher, den am Stationsorte wohnenden, sondern auch den auswärtigen Bestellern sofort auf die schnellste Weise (durch Telephon, Telegraph, Boten) auf Kosten der Eisenbahnverwaltung Kenntniß gegeben werde. In gleicher Weise sollen die Versender künftig auch von dem spätern Eintreffen der bestellten Wagen benachrichtigt werden. Diese Maßregel geht über die Verpflichtung der Eisenbahn- Verwaltung hinaus und ist als eine von ihr freiwillig ge­währte Vergünstigung anzusehen. Eine rechtliche Gewähr für das rechtzeitige Eintreffen der Benachrichtigung über das Ausbleiben der bestellten Wagen kann eisenbahnseitig nicht übernommen werden, eine ersprießliche und beide Theile be­friedigende Regelung dieser vielfach Nicht ganz leichten Aufgabe wird sich voraussichtlich nur durch ein gegenseitiges Benehmen der Abferttgungsstellen und der Wagenbesteller erzielen lassen - besonderS gilt dies von einsam gelegenen Haltestellen, bet denen es an geeigneten Botengelegenheiten meist fehlt.

Laudwirthschaftliches Geuofieufchastswese«. Dem All- gemeinen Verband der deutschen landwirthschaftlichen Ge- noffenschasten (mit dem Sitze zu Offenbach a. M.) ist, der Verband der htnterpommerschen Molkereigenoffenschaften (Ver- bandsdirector: Rittergutsbesitzer v. Blanckenburg - Zimmer-

Hausen) als Mitglied beigetretev. Der Allgemeine Verband umfaßt jetzt 22 selbstständige Verbände mit über 2500 Genossenschaften.

Entscheidung über Amateurschaft von Ruderern. Man schreibt denFr. N.": Bei der am Sonntag In Berlin stattgehabten Ausschußsitzung des Deutschen RuderverbandeS wurde die Beschwerde deS Frankfurter Ruderclubs gegen den Beschluß des Frankfurter RegattavereinS, welcher mehreren Mitgliedern der diesjährigen Rennmannschaft die Amateurschaft absprach, endgiltig alS unbegründet zurück­gewiesen, indem der RuderauSschuß bezüglich zweier Mit­glieder der betreffenden Mannschaft gleicher Ansicht war wie der Frankfurter Regattaverein. Der Rutterclub ist sonach verpflichtet, die während des Sommers gewonnenen acht Preise von der Frankfurter Regatta, der Gießener Regatta und dem Frankfurter Herbstdauerrudern wieder herauszugeben. Hiervon fallen drei an die Oberräder Rudergesellschaft, einer an den Höchster RuderclubNaffovia" und einer an den Offenbacher Ruderverein, während ein Preis dem Gießener Regatta - Comilö wieder zufallen dürste, da der Gegner deS ElubS das Rennen aufgab. Ersten Preis und Führungspreis deS Frankfurter Dauerruderns erhält die Mannheimer Rudergesellschaft.

* Berichtigung. Die in unserer Nr. 237 gebrachte Notiz, daß die Eisenwerke Hirzenhain und Lollar daS Wafferschlebensche HauS, Liebtgstraße 3 (nicht 2) zur Errich­tung eines kaufmännischen BureauS gemiethet hätten, ist dahin zu berichtigen, daß nicht vorgenannte Firma, sondern die Firma BuderuS'sche Eisenwerke die Mietherin ist. Diese Letztere, welche seither ihren Sitz in Lollar hatte, ver­legte denselben nach Gießen. Dazu gehören die Marga­rethenhütte in Gießen, Sophienhütte in Wetzlar, HeroShütte bet Burg-Solms und der umfangreiche Bergwerksbetrieb an der Lahn, Dill und in Oberhessen.

* Gerichtsentscheidung Die Benutzung fremder mit eingepreßtem Zeichen versehener Bierflaschen zum Abfüllen ist strafbar. Es dürfte viele unserer Leser interessiren, welche Wirkungen das neue Waarenzeichen-Gesetz auch auf den Kleinhandel auszuüben im Stande ist. Der Inhaber eines Spezereiwaaren-Geschäftes und Klein-HandelS mit geistigen Getränken, besonders mit Bier, war von einer Brauerei der ZeichenrechtS-Verletzung bezichtigt, weil er Flaschen der betreffenden Brauerei, welchen ein Waarenzetchen eingepreßt war, zum Abfüllen eines anderen BiereS benutzt und seinen Kunden diese Flaschenbiere verkauft hatte. Trotz­dem der Flaschenbierhändler beim Verkaufe die Kunden darauf aufmerksam gemacht hatte, daß sich in den Flaschen mit dem eingepreßten Zeichen ein anderes Bier befinde, als solches der betr. Brauerei, welche daS Zeichen führe, erwies sich die Benutzung der Flaschen mit Zeichen strafbar. Auch die Ein­wendungen, daß daS Publikum sehr oft beim Umtauschen solche mit Zeichen versehene Flaschen retournire und er somit gewungen sei, diese Flaschen zu benutzen, konnte ihn vor Be­strafung nicht schützen. Der Gerichtshof in Breslau verur- theilte den Flaschenbierhändler, weil er Bier aus einer Brauerei mit dem geschützten Waarenzetchen einer anderen Brauerei widerrechtlich versehen, und dergleichen widerrechtlich gekennzeichnete Maaren feilgehalten und in Verkehr gebracht hatte. Lediglich die bisherige Unbescholtenheit deS Flaschen­bierhändlers konnte Gefängnißstrafe abwenden, und die Richter nur zur Verhängung einer Geldstrafe bestimmen. Es können daher die betheiligten Kreise nicht genug gewarnt werden, die mit Zeichen versehenen Flaschen beim Tausch anzunehmen, vor allen Dingen aber zum Füllen von Bier zum Verkauf nicht zu benutzen. Ebenso wird eS für Brauereien von Vor- theil fein, ihre Waarenzetchen auf den von ihnen gelieferten Flaschen anzubringen. (Mitgetheilt vom Patent- und tech­nischen Bureau von Richard LüderS in Görlitz.)

Gobelarod, 9. October. Der hiesige Bergarbeiter Heinrich Thörner wurde durch einen Erdrutsch i« Bauxitbergwerk des Herrn Emmel zur Warte (bei Grün- berg) verschüttet. Obgleich man sofort Rettungsversuche ein­leitete, konnte der Verschüttete doch nur als Leiche zu Tage gesördert werden. Der Verunglückte war 47 Jahre alt.

Bad-Rauheim, 9. October. Dem Vernehmen nach ist die Zustimmung zur Genehmigung der am 14. v. M. ab- gehaltenen Versteigerung des v. Rabenau schen Gutes in Ober Mörlen von zuständiger Seite widerrufen worden. Er­folgt nicht noch nachträglich eine Verständigung, so wird voraus­sichtlich das Anwesen nochmals versteigert werden. Drmst. Ztg.

E. Echzell, 9. October. Vom herrlichsten Octoberwetter begünstigt, fand gestern ein Viehmarkt statt, auf welchem die tiefgesunkenen Preise wieder anzogen, denn die Milch­ferkel gingen doch nicht auf zwei Mark pro Stück zurück, sondern blieben bei vier Mark stehen und auch die übrigen Sortimente ließen eine entsprechende Preisbesserung erkennen. Man hat mit dem Ausstellen der Wintersaaten, in erster Linie mit Korn (Roggen), begonnen, wozu die in voriger Woche niedergegangene Feuchtigkeit Deranlaffung gab. Da eS aber wieder trocken und sonnig geworden ist, fürchtet man, daß die Frucht sehr langsam aufgehen und vielfach von Mäusen geireffen werden wird. DaS Gemüse hat sich, obgleich eS vielfach von den Raupen verwüstet wurde, doch bedeutend herauSgemacht. Einsender ließ noch einmal anfangs September behacken und wiederholt begießen und hat die Freude, daß Weißkraut, Wtrfing, Blumen- und Rosenkohl schön angesetzt haben und einen ganz annehmbaren Ertrag liefern werden. Nur Rothkraut geht nicht mehr vom Flecke. Die kühlen Nächte mit starkem Thau kommen den Blatt­pflanzen sehr zu statten.

Verursachter

* Glogau, 8. October. Der Zimmermann Hermann P renn er tödtete seine Geliebte Selma Peschel in Alt- Strunz durch Erwürgen, worauf er die Leiche ins Waffer warf. Drr Mörder ift verhaftet; er leugnet die That.

Schiff-nachrichten.

Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten Earl LooS und I. M. Schulhof.

Bremen, 9. October. (Per transatlantischen Telegraph.] Der Schnelldampfer Fulda, Eapttän A. Meter, vom Nordd. Lloyd in Bremen, ist gestern 8 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angelomtnen. , . _

Bremen, 9.October. (Per transatlantischenTelegraph.j Der Postdampfer Habsburg, Capitän I. Röben, vom Nordd. Lloyd in Bremen, ist gestern 10 Uhr Abends wohlbehalten in Newyork angekommen.

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Bekanntmachung

an alle Grundbesitzer in der Gemarkung Gießen.

Die Grundbesitzer der Gemarkung Gießen werden benachrichtigt, daß das in Folge der Parcellenvermeffung neuerrichtete topographische Güter- verzeichniß nebst den Parcellenkarten auf dem Gemeindehause zu Gießen, Zimmer Nr. 9, offengelegt worden ist.

Die Gütergeschoffe oder Zusammenstellungen derjenigen Besitzungen, welche einem und demselben Besitzer zugeschrieben sind, werden unter die Interessenten ausgetheilt, welche man hierdurch einladet, ihre Bemerkungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 6 Wochen abzugeben.

Die Pächter oder sonstigen Geschäftsträger derjenigen Grundbesitzer, welche nicht in der Gemeinde wohnen, werden besonders aufgefordert, letzteren von der Offenlegung obiger Actenstücke Nachricht zu geben oder im Namen derselben nöthigen Falles die Bemerkungen selbst zu machen.

Schließlich wird bemerkt, daß die Offenlegungsfrist von 6 Wochen mit dem 26. November 1895 zu Ende geht und nach Ablauf derselben keine Reclamationen mehr angenommen werden.

Gießen, den 9. October 1895.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

8114 Gnauth.

ßangcnoffknlchafi des kvangri. Arbcitermcins Gießen

Eingetragene Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Einladung

zu der am Samstag, den 12. October l. I., Abends 8 Uhr, in der Herberge zur Heimath dahier stattfindenden _

Generalversammlung.

Tagesordnung:

1. Mittheilungen,

2. Beschlußfassung über die Abgabe der erbauten Häuschen an Vereinsgenoffen,

3. Erwerb weiteren Baugeländes.

Gießen, den 3. October 1895.

Der Director: Doering. 8238

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