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9.10.1895 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Mittwoch den 9. Oktober

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Gießener Anzeig er

Keneral-Wnzeiger.

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Die Gießener As««ltte»Stätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal brigrlegt.

Der

Ohtzener Jüqtlgef erscheint täglich, tmt Ausnahme de- Montag«.

Zlnrts- und Anzeigeblntt für den Tiveis Giefzen.

>nnahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für de« «lle Annoncen-Burcaux des In. und Auslandes nehme»

folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Corrn. 10 Uhr. | HVlUH-t.1. Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

Amtlicher Theil.

Gießen, den 5. October 1895. Betr.: Ernennung eines Vertrauensmanns der Berufs« genoffenschaft der Schornsteinfegermeister des Deut­schen Reichs, Section X.

Da« Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

<w die Wrstzh. Bftramodffcttte* des «reifes.

Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß infolge Vermehrung der Vertrauensmänner der X. Sectton der rubr. Berufs» genoffenschaft und Neueintheilung deren Bezirke der Kreis Gießen nunmehr dem 9. Bezirk zugetheilt und zum Ver­trauensmann dieses Bezirks für die Zeit vom 1. October 1895 bis 30. September 1897 Herr Schornfteinfegermetster Franz Nebl zu Gießen gewählt worden ist.

v. Ga gern.

Bekanntmachung, betreffend die Herbftübungen der Großh. (25.) Division im Jahre 1895.

Das nachstehend abgedruckte Schreiben des CommandoS der Großh. (25.) Division bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen, den 5. October 1895.

GroßherzoglicheS KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Darmstadt, 26. September 1895.

Dem freundlichen Entgegenkommen der Großh.sBehörden entsprechend ist die Aufnahme, die die Truppen der Division während der eben beendeten Herbstübungen an allen Orten gefunden haben, eine so warme und wohlthuende gewesen, daß eS mir zur angenehmen Pflicht gereicht, den Bewohnern der Provinz Oberheffen im Namen meiner Untergebenen unseren herzlichen Dank auszudrücken.

Ich gestatte mir auch diesmal die hochgeneigte Ver­mittelung des Großh. Ministeriums ganz ergebenft zu erbitten, um diesen Dank in geeignet erscheinender Weise zur Kenntniß der Betheiltgten zu bringen.

gez. v. Goßler.

Gießen, den 5. October 1895. Betr.: Vertilgung deS Frostnachtspanners.

2a« Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Hinweis auf den im Abdruck nachstehenden, aus dem MonatSblatt des Oberhessischen Obstbauvereins vom October 1891 entnommenen Artikel beauftragen wir Sie, die Baumbesitzer Ihrer Gemeinden alsbald zur Anlegung von Slebgürteln an den Obstbäumen öffentlich aufznfordern, sowie an den Gemetndebäumen auf Kosten der Gemeinde Klebgürtel baldigst andrtngen zu laffen. Ende October d. I. sehen wir Ihren Berichten über den Vollzug unserer Anordnung mit der Aeußerung darüber entgegen, inwieweit die Bauwbesitzer Ihrer Aufforderung entsprochen haben.

v. Gagern.

Die Frostnachtspanner.

Einer der gefährlichsten Feinde unserer Obstbäume, der Frostnachtspanner, schickt sich wieder an, seine Brut an unsere Obstbäume zu bringen und dadurch jetzt schon die nächstjährige Ernte zu beeinträchtigen. Deshalb ist es nothwendig, daß alle Obstzüchter Hand in Hand gehen und verhüten, daß daS Weibchen seine Eier an die Knospen der Obstbäume legen kann. Dieses Weibchen, daS noch in der Erde als Puppe ruht, kommt nämlich von Anfangs October bis Mitte November aus der Erde. ES ist ein Schmetterling, welcher nur mit Flügelstümmeln versehen ist, also nicht fliegen kann, dafür aber sehr kräftige, lange Beine besitzt, mit deren Hülfe er den Stamm erklimmen und zu den Knospen gelangen kann. Da« Männchen dagegen, welches braune Flügel besitzt, kann fliegen und sucht das Weibchen während des Marsches am Stamme entlang auf. Gelangt das Weibchen dann in die Baumkrone, so legt es an die Knospen seine Eier ab, und zwar nicht weniger als etwa 250 Stück. Aus diesen schlüpfen im Frühjahr die kleinen grünen Spannraupen, welche mit der Entwickelung der Blüthen wachsen, sich zwischen einige Blätter und Blüthen einspinnen, um von da aus die Entblätterung der Bäume durchzusühren.

Als der bekannte Pfarrer Christ diese LebenSgeschichte kennen gelernt hatte, reihte er an die vielen Verdienste, die er

sich um den Obstbau OberheffenS schon erworben hatte, noch daS eine Mittel zur Bekämpfung dieses Feindes. Er hat zuerst auf Birkenrinde Theer gestrichen und diese Rinde dann um den Stamm gebunden. In der neueren Zeit wurden erst die Klebgürtel in Anwendung gebracht, welche in der richtigen Weise und zur richtigen Zeit angewendet, das Er» klettern deS Baumes durch das Weibchen unmöglich machen. Im Kreise Gießen war dieses Anlegen der Klebgürtel überall da mit gutem Erfolg begleitet, wo eS richtig durchgeführt wurde, und wo die Bäume trotzdem von der Raupe entblättert wurden, waren eben Fehler gemacht worden. Wenn man den Gürtel anlegt, nachdem der Froftfpanner oben am Baume ist, oder wenn man den Leim etntrocknen läßt, oder wenn man fingerdicke Lücken zwischen Stamm und Ring läßt, dann darf man nicht der Methode, sondern muß seiner eigenen Gleichgültigkeit die Schuld betmeffen. Deshalb wolle man beim Anlegen der Leimringe, denen wir recht große Verbreitung wünschen, folgendes beachten:

1. Die Ringe müssen Anfangs October angelegt werden.

2. DaS Papier muß sehr gut geleimt sein. Am besten verwendet man sogenanntes Pergamentpapier.

3. Das Papier muß mindestens 10 Ctm. breit fein.

4. Der Papierrtng muß um den ganzen Stamm gelegt und mit einer Kordel unten und einer oben gebunden sein.

5. Zwischen dem Papierrtng und dem Stamm dürfen keine Lücken sein, da sonst das Weibchen unten durchkriecht. Etwa vorhandene Lücken werden mit Lehm, Werg rc. aus- gestopft.

6. Bevor man den Papterstreifen anlegt, muß an der betreffenden Stelle die Rinde glatt gemacht werden.

7. Der Leim wird mit einem Pinsel auf daS Papier, niemals aber auf den Stamm selbst aufgestrtchen.

8. Es ist nothwendig, daß man die Ringe alle 10 Tage von Neuem anstreicht.

Im Uebrigen sei bemerkt, daß die Geschäftsstelle des Oberhessischen Obstbauvereins in Friedberg gerne bereit ist, gutes, geschnittenes Papier und beliebige Mengen Leim zu vermitteln.

Gießen, den 5. October 1895. Betr.: Den Wiesengang.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Nach Art. 7 der Wiesenpolizeiordnung ist in diesem Monat der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zu­ziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.

Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und uns die über den Wiesengang aufzunehmen­den Protokolle bis längstens 20. November d. I. vorzulegen.

In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:

1) ob die Anordnungen, welche sie bei dem letzten Wiesen­gang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht -

2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Be­seitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorge­fundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden- hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc., auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungs­gräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren -

3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesen­fluren, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bil­dung von Wassergenossenschaften nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Bäche und nicht ständig fließen­den Gewässer (Regierungs-Blatt S. 159) erforderlich ist.

Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind

die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen.

Das Protokoll über den Nundgang ist von allen Theil- nehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesen­vorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dieses am Schlüsse des Protokolles zu bemerken.

Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzog­lichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch auS zwei Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Er­gänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.

v. Gagern.

Der Krieg von 1870(71,

geschildert durch Ausschnitte aus ZeitungS-Nummern jener Zeit.

(Nachdruck verboten.)

S. Oetober.

Die Belagerung von Paris ist eine Riesenarbeit, wie kaum jemals in der Geschichte vorgekommen ist. ES gehört eine ungeheure Energie des Geistes, eine Anspannung aller Kräfte dazu, um sie dur.1 zusühren. Mit Energie wird auch die Beseitigung der geheimen Schreckmittel und Mord» anstalten unter der Erde betrieben, mit denen daS Außen» terrain, die Glacis und die Vorstädte auSgestattet wurden. DaS Hauptquartier ist sehr genau Uber diese Dinge unter­richtet. Die tolle Ausweisungssucht hat der deutschen Armee viele Arbeiter zugeführt, welche bet der Anlage der Minen, der Wolfsgruben, der Anfertigung der Satans-Raketen, der Petroleum-Minen, der Höllen-Torpedos, spanischer Reiter, vierspitziger Fußangeln u. s. w. früher helfen mußten. Außerdem sind zur Beseitigung dieser Dinge Tausende von Bergleuten um Parts thätig. Der deutschen Kraft und Intelligenz wird die Ueberwindung aller riesigen Htnderniffe gelingen. Der Krieg, den daS rauflustige Gallien herauf­beschworen, ist zu einer gewaltigen Züchtigung geworden. ES ist der Größenwahnsinn, der seine Opfer fordert. Parts kämpft um seine Oberherrschaft in Frankreich, daS in vielen Provinzen dieser Herrschaft müde geworden ist.

WaS ist mit B azatne? Den Mann umspinnen tausend Gerüchte. Man will wiffen, er habe von Napoleon eine unbedingte Vollmacht, um nicht nur über Metz, sondern über den Frieden zu verhandeln. Er würde gewissermaßen als Dictator austreten und eine gesetzgebende Versammlung ein­berufen, welche über das Weitere zu entscheiden habe. Der Ausfall am 7. October hat Bazaine überzeugt, daß er nicht durchbrechen kann. Der Ausfall war sehr geschickt, sehr energisch und sehr blutig. Kummers Landwehr schlug sich und fiel (1000 Mann) wie ein Held. Ein Engländer, der sie kämpfen und sterben sah, schreibt: Jetzt erst habe ich die Elitetruppen kennen gelernt.

Von den Aufgaben, die unsere Truppen noch im Elsaß zu lösen haben, ist weitaus die schwierigste die Einnahme von Belfort. Belfort liegt in der sogenannten Boden­senkung von Altkirch, .welche sämmtliche zwischen den Vogesen und dem Jura nach Mittel-Frankreich führende Straßen aufnimmt und mit dem festen Schlöffe Montbeliard beherrscht. Belfort selbst ist ein sehr starkes, verschanztes Lager für 50,000 Mann. Schon im Jahre 1847 hatte die an und für sich starke Festung zwei große Vorwerke auf beiden Seiten der Straße nach Colmar und seitdem ist der Kuppen­kranz mit Werken gekrönt worden. Es wird somit von der Aufopferung und Widerstandsfähigkeit abhängen, ob es für die gegen Mittel- und Südfrankretch gerichteten Operationen der deutschen Armeen ein größeres oder geringeres Hinderniß fein wird. KarlSr. Ztg.

Karlsruhe, 8. October. DieKarlsruher Ztg." meldet aus Alt »Breisach von heute: Gestern Abend von 9 bis 12 Uhr heftiges Bombardement von Neu-Breisach. Die Stadt steht an drei Seiten in Flammen. Soeben wird das Bombardement wieder fortgesetzt. Alt-Breisach blieb bis jetzt unversehrt.

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