Den Lnft schisfern eu8 Pari» ist mit dem Befehl deS Oberkommandos der deutschen Armee, derartige Personen vor ein Kriegsgericht zu stellen, eine unangenehme Barriere vorqelegt. SS ist ganz selbstverständlich, daß solche Helden, il-llS ihr Unstern sie vorzeitig zur Erde führt, den Kriegs- b.fetzen nach ebenso wie jeder andere Mensch behandelt werden, der eS versucht, zu Master oder zu Lande durch die Linien der Armer sich durchzuschleichen oder in anderer Weise zu spiontreu.
Hamburg, 8. November. Die „Hamburger Börsen- halle" bestätigt da» Kapern verschiedener deutscher Schiffe durch die französische Flotte und räth den deutschen Schiffen eindringlichst von einem Auslaufen ab.
Gieße», den 7. November 1896,
** Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben dem Johanne« R attei und Karl Hafner III., beide zu Weisenau wohnhaft, in Anerkennung des von denselben bei der unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Philipp Köhler daselbst vom Tode de» Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhalten» eine Geldprämie zu verleihen geruht.
•• Hessischer Stadletag. (Fortsetzung), lieber den fol- fl'oben zur Berathung stehenden Gegenstand: „Fürsorge iür die Wittwen und Waisen städtischer Angestellter" referirte Herr Oberbürgermeister Gaßner- Mainz etwa wie folgt: ES seien die Gemeinden gleich wie der Staat verpflichtet, neben der auskömmlichen Besol- düng ihrer Beamten, sich auch deren Hinterbliebenen anzunehmen. An Stelle der mehr als Gnadenbeweise zu betrachtenden Vorkehrungen seien in den meisten Städten besondere Kasten mit allgemein verbindlichen Bestimmungen getreten- der Anspruch der Wittwen und Waisen städtischer Angestellter auf Sicherung ihres Lebensunterhaltes wurde bisher in den meisten Fällen anerkannt durch deren Mitwirkung bei Beschaffung der Mittel hierzu. Meistens wurde dies in der Weise geregelt, daß sämmtliche Beamte Wittwen- > nd Waisengeldbeiträge nach der Höhe ihres Dtensteinkom- menS ober ihrer Pension zu entrichten hatten. In Erkenntniß b-r Thatsache aber, daß die hierdurch den Angestellten auf- gebürdete Last schwer empfunden wurde, ja oft über das
von deren Leistungsfähigkeit hinauSging, wurde das Sorgehen bald als verbesserungsbedürftig erkannt- deshalb war man zunächst bestrebt, die BeitragSlaft der Kaffenmtt- giiedcr theilweise zu erleichtern und herabzumindern. Das Vorbild hierzu gaben daS Reich und der preußische Staat, welche die Zahlung der Wittwen- und Waisengelder auf die Staatskasse Übernahmen, während die Aufbringung der Mittel durch Mitglieder und Staat in bestimmtem Verhältniß zu erfolgen habe. Schon bei Berathung der diesbezüglichen Gesetzentwürfe sei der Wegfall der Beiträge der Mitglieder als bas zu erstrebende Ziel bezeichnet worden, und sei im Jahre 1888 für das Reich, wie für den preußischen Staat deren Beseitigung erfolgt. Auch im Großherzogthum Heffeu habe eine Neuregelung der Materie stattgefunden, nur habe man hier, nach Wegfall der Eintrittsgelder, die Mitglieder zur Zahlung von 3°/0 ihre» penfionSfähigen Diensteinkommens verpflichtet. Inzwischen seien eine große Anzahl Gemeindeverwaltungen mit der gänzlichen Beseitigung der Beitrags- pflicht ihrer Mitglieder vorgegangen, und hätten daS Recht ihrer Beamten auf Versorgung ihrer Hinterbliebenen anerkannt, theilweise habe man die Beamten vom Eintrittsgeld entbunden. Im Großherzogthum Heffen seien Gießen und WormS die einzigen Städte, welche gleich dem Reich und Preußen auf jede Bettragsleistung ihrer Angestellten ver- zichreten unv die nothwendigen Mittel vollständig auf die Stadtkaffe übernahmen- Offenbach erhebe ebenfalls kein Eintrittsgeld mehr, dagegen 2 pLt. des JahreS- gehaltS als laufender Beitrag. Mainz und Darmstadt feien die einzigen Städte, in denen die Angestellten für Eintrittsgeld und laufende Beiträge und zwar in verschiedener Höhe aufzukommen hätten. Die in diesen Städten an die Beamten gestellten Anforderungen überstiegen aber weit daS Maß dessen, wa» der Beamte, der in den meisten Füllen Vermögen nicht besitze, zu leisten vermöge und seien fast durchweg mit schweren wirthschaftlichen Schädigungen, die Referent näher darlegt, verbunden. ES fei deshalb nach dem Vorgehen von Reich und Staat, sowie vielen Gemeinden nicht mehr angängig, sich der auf Recht und Billigkeit begründeten Forderung zu entziehen- es fei ein Act auS- gleichender Gerechtigkeit und eine Pflicht der Gemeinden, ihren Beamtenstand in wirthschaftlicher Beziehung zu heben und finanzieller Sorge zu entrücken - nur der der Sorge für fehle Hinterbliebenen enthobene Beamte könne sich bei bescheidenem Einkommen seinen beruflichen Pflichten mit ganzer Kraft widmen- anderseits käme der Gewinn aus einer ausgiebigen und zufriedenstellenden Wittwen- und Waisen- Versorgung nicht zum wenigsten den Städteverwaltungen zu Gute, sie würden dadurch in die Möglichkeit versetzt, eine wohl- geschulte Zahl von Mitarbeitern in brwährter Leistungsfähigkeit und sittlicher Tüchtigkeit heranzubilden und zu erhalten. Referent gestatte sich daher den Antrag zu stellen, daß der 5. hessische Städtetag sich dahin aussprechen wolle, daß den städtischen Angestellten die Versorgung ihrer Hinter- bliebenen Seiten» der Gemeinden zuzubilligen und die hierdurch entstehenden Kosten zu Übernehmen seien. — Herr Ober- bürgermeifter Gnanth führte hierauf in seinem Korreferat qu«, da« da« Lob, welche» der Vorredner der Stadt Gießen ertheilt, etwa» einzuschränken fei; sie sei die letzte gewesen NNtN Kn der Städteordnung unterstehenden hessischen ©tobten, die mit der ätzung-mäßigen Regelung der Dienstverhältnisse ihrer Gemeind-beamten auch deren Wittwen- und Waisen- Versorgung eingesührt zu einer Zeit, in welcher für Hessen die Nothwendigkeit ef ier allgemeinen Aufbesserung der Geholte der Civilbeamten und für Gießen spectell eine neue Bestimmung
| der Gehalte der G-meindebeamten mit durchgängiger Erhöhung derselben im Gange war. Wenn Gießen von vornherein auf jeden Beitrag ter Beamten zur Versorgung ihrer Hinterbliebenen verzichtet, so feien dafür ausschließlich Zweckmäßigkeitsgründe maßgebend gewesen, einerseits aus der Lage der Reichs- und Staatsbeamten, anderseits au» der Erwägung, daß die Einrichtung und Durchführung dieser für Gießen neuen Versorgung möglichst einfach und ohne Härte für die Betheiligten gestaltet werden müsse. Er stimme mit den Ausführungen de» Herrn Referenten über das, was er in Bezug auf Gewinnung und Erhaltung tüchtiger Gemeindebeamten gesagt, vollständig überein. UebngenS sei den Städten die Frage, ob sie überhaupt eine Fürsorge für Wittwen und Waisen ihrer Beamten sollen eintreten lassen, gewissermaßen vorgeschrieben durch die Erkenntniß, daß den Städten die Gewinnung und Erhaltung eine» tüchtigen Beamtenstandes nur dann möglich, wenn sie die AnstellungS- bedtngungen derselben wie die Fürsorge für dienstunfähige Beamte und die Versorgung ihrer Wittwen und Waisen zum Mindesten ebenso günstig regelten, wie solche geregelt seien seitens deS Reichs und der Einzelstaaten. ES bleibe, nachdem man die Nothwendigkeit der Einrichtung einer Wittwen- und Waisenversorgung erkannt, noch zu entscheiden, ob dazu von den Beamten Beiträge gefordert werden können- hiergegen sprechen neben der Bedeutung der von Staaten und Städten gegebenen Vorbilder die Härten und Uebelstände deS System» der einmaligen Beiträge wie anderseits die mit Verzicht aus lausende Beiträge gewonnene Vereinfachung und Umwandlung der ganzen Frage zu einer bloßen GehaltSfrage, zu deren möglichst einfacher Lösung auS einer Reihe weiter angeführter Gründe die erste passende Gelegenheit benützt werden solle. Insoweit eS sich um Neueinführung einer Wittwen- und Waisenversorgung in den Städten, wie um daS Ziel jeder Reformarbeit für die vor-
| handelten Einrichtungen handle, entspreche der Gedankengang deS Herrn Oberbürgermeisters Dr. Gaßn er dessen Schluß- antrag- er scheine aber zu weit zu gehen und den verschiedenen Verhältnissen der Städte nicht genügend Rechnung zu tragen, wenn er sich ohne weiteres für die Uebernahme aller Kosten auf die Gemeindekassen ausspreche. Er schlage daher vor, einen etwa zu fassenden Beschluß diesen Verschieden- heiten mehr anzupassen und etwa wie folgt zu formuliren: Der Städtetag wolle beschließen: 1. Im Interesse der Ge- winnung und Erhaltung tüchtiger Gemeindebeamten ist eß den Städten dringend zu empfehlen, ihren Angestellten einen satzung-mäßigen Anspruch aus Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu gewähren. 2. Die Leistungen einer solchen Wittwen- und Waisen-Versorgung sollten jedenfalls nicht Zurückbleiben hinter denjenigen, welche zur Zeit das Eivildtener- WtttweN'Jnstitut den Angehörigen der hessischen Staats- beamten gewährt. 3. Dagegen sollte Seitens der Städte aus die Erhebung einmaliger Beiträge zur Vermeidung empfindlicher Härten alsbald und auf laufende Beiträge auS Gründen der Einfachheit spätestens dann verzichtet werden, wenn dies gelegentlich ciqer anderweit veranlaßten Neuregelung bezw. Erhöhung deS Einkommens der Gemeindebeamten geschehen kann. — Herr Oberbürgermeister Or. Gaßner gab im Laufe der Debatte die Erklärung ab, daß er den Antrag des Herrn Oberbürgermeisters Gnauth zu dem seinigen mache, während Letzterer den u. A. erhobenen Einwand, daß jedenfalls nicht ohne Weiteres abzuweisende Rückersatz- ansprüche von denjenigen erhoben würden, welche bisher Beiträge und Eintrittsgelder entrichtet hätten, zu widerlegen suchte, ebenso die Ansicht deS Herrn Oberbürgermeister Morn ew eg von Darmstadt, daß eß auß mancherlei Gründen nicht angezeigt erscheine, auf die Bei- tröge der Beamten zu verzichten. Es wurde nach Annahme der Anträge 1 und 2 beschlossen, den Antrag 3 dahin zu formuliren, daß, falls Eintrittsgeld erhoben wird, dasselbe aus einen mehrjährigen Termin in Monatsraten zu vertheilen sei. — Der Antrag des Herrn Oberbürgermeister Küchler- WormS, um Mittheilung deS Staatsbudgets und der Kammer- Verhandlungen an die Slädte vorstellig zu werden, wurde kurzer Hand angenommen. (Schluß folgt.)
* ♦ Znlaffang zur Rechtsanwaltschaft. Der vormalige Rechtsanwalt Friedrich Barth auS Gießen, dermalen in Frankfurt a. M. wohnhaft, wurde zur Rechtsanwaltschaft bei der Kammer für Handelssachen in Offenbach und bei dem Amtsgericht Offenbach zugelassen.
* * Organisation der Unfallversicherung. Die Besetzung deS Schiedsgerichts für den Geschäftsbereich der Großh. Direction der Oberhefsifcben Eisenbahnen ist folgende: I. Vorsitzender : Die Stelle ist zur Zeit nicht besetzt. Stellver- tretet: RegierungSrath Dr. Wallau in Gießen. II Beisitzer. 1) Von der Direction ernannte Beisitzer: a. Eisenbahnbau- und BetriebSinspector Schoberth in Gießen, Eisenbahn-Bauinspector Simon in Alsfeld (erster Stellvertreter), die Stelle eines zweiten Stellvertreters ist zur Zeit nicht besetzt- b. Eisenbahn - Bauinspeclor Querner in Gießen- Eisenbahn -Bauinspector Ro t b in Gießen (erster Stellvertreter), BetriebScontrolleur Heß in Gießen (zweiter Stellvertreter). Von den Arbeitervertretrrn gewählte Beisitzer: a Vorarbeiter Heinrich Fink in Hausen; Bahnarbeiter Ludwig Spuck in Rödgen (erster Stellvertreter), Bahn- unterhaltnngSvorarbeiter Heinrich Stein in Garbenteich (zweiter Stellvertreter)- b. Werkstättearbeiter Eonrad Bo- nariu» in Gießen; Werkstättearbeiter Daniel Oechsle in Gießen (erster Stellvertreter), Werkstättearbetter Friedrich Müller in Gießen (zweiter Stellvertreter).
* * Abtheilung Gießen der D utfcheu Solouialgefellfchaft Wie die Anzeige in dieser Nummer de» Näheren auSsührt, wird Herr Premier-Lieutenant von Fran-oi« am 14. November in der Aula der Universität über „bie wirthschaftlichen Verhältnisse Deutsch-Südwest» afrikaß" im hiesigen Öolonialöereln einen Vortrag halten, auf den wir alle Freunde unserer Eolonien schon jetzt aufmerksam machen, lieber die bisherige ThätigkeU de» Reisenden wird in den nächsten Tagen berichtet werden.
Turnerisches en8 dem M'.ttelrheiukrei». Der Kreis turnwart Heidecker erläßt eine E nladung an die Mit- glteber des TurnauSschusse», die Gauvertreter und Gau turnmarte zum 19. November nach Wiesbaden, behufs Theilnahme der Gauturuwarte an der Kreißvorturnerschule. Da bei dieser Hebung daS im zehnten Kreiß in hoher BlÜtde stehende BereinSwettturnln an Stelle der Musterriegenbildung erläutert werden soll und praktische Hebungen hierin vor- genommen werden, ist eß von großer Wichtigkeit, wenn sämmtliche toauturnmarte an dieser Hebung Theil nehmen, damit dieselben diese Turnart kennen lernen. Da» Pro gramm zu diesen Hebungen ist folgende«: 1. Ordnungsübungen, ge eitet vom KreiSturnwart Hei decker, 2. Frei- und Stabübungen nach Regeln de» DereinSwettturnenß, zu- sawmengestellt und geleitet vom Turnaußschnßmitglied Adolph Münch, 3. Je drei Hebungen nach den gleichen Regeln, zusammengestellt und geregelt vom KreiSturnwart Otto Schall, 4. Kürübungen am Reck, 5. Hebung de» Hochweitsprunges nach den Beschlüffen de» deutschen Turntage» in Eßlingen, 6. Turnspiele. E» findet dann eine Berathung statt, worin der TurnauSschuß Bericht über die KreiSturufeste tn Gießen und Straßburg erstatten wird. Außer dem Turnwart de» Gaue» Hessen, Herrn Schneider Marcurg, werden die beiden Turnwarte de« ersten Bezirks diese« Gaue», W i eg an dt- Gießen und Will-Wetzlar, nach Wiesbaden gehen.
Angefallen. Ein Fuhrknecht wurde gestern Abend im Großen-Lindener Wald von einem Strolch angehalten mit den Worten: „Da« Geld her oder da« Veben*. Der Fuhrknecht schlug dem Strolch einige Male mit der Peitsche über den Kopf und ergriff bann die Flucht in den Wa während sein Fuhrwerk ohne Führer weiter ging. Aus das Herankommen eine« weiteren Fuhrwerk« machte sich auch der Strolch von bannen.
♦♦ einen Viertransportwaggon hat sich bie Aktien - Brauerei Gießen behuf» Versendung ihre« Bräue« nach den verschiedenen Niederlagen angeschafft. Der Waggon stand gestern auf dem Bahnhof der Oberhesfischen Eifti - bahnen und erregte hauptsächlich das Interesse der Eisenbahn- Beamten. An dem Waggon befindet sich außer einer Spindel- bremse eine Westinghousebremse und kann der Waggon in Folge dessen in Fracht- und E'lgutzügen mitlaufen. Außer Dampfheizung ist auch für ©rtquettfeuerung Vorsorge getroffen Besonders praktisch ist die Kühlvorrichtung untergebracht. Die Brauerei beabsichtigt noch mehrere dieser Waggon« bauen zu lassen.
** Feuerwehr-Revisionen. Vorn April biß November bat Herr Kreiß - Feuerwehr - Inspektor Loo« im ersten Bezirk de« Kreise« Gießen zwanzi-g Revisionen der Feuerwehr vorgenommen. Die Leistungen der Mannschaften bei den vorgeführten Hebungen waren durchgängig zufriedenstellend, in einzelnen Fällen sogar recht gut. Die Löschgeräthe in den einzelnen Gemeinden befanden sich überall, von kleinen Ausstellungen abgesehen, in bereitem Zustand und wurde allenfallsigen Verbesserung-Vorschlägen fetten« de« Kreißfeu-r- wehrinspectors bereitwillig Folge gegeben. Auf Veranlassung deS Kreis-Feuerwehr Inspektor» haben sich in Annerod und Klein-Linden freiwillige Feuerwehren gebildet, ferner sind in ©taufenberg, Birklar, Steinheim und Obbornhofen freiwillige CorpS in Bildung begriffen.
nnZur Lage des Gewerbe- und Arbeiterstaude». Boi Seiten der Großh. Regierung werden augenblicklich Er- Hebungen angestellt, um über die Lage de« Gewerbe- und Arbeiterstandes sowie über die Bewegung de» ArbeitsmarkteS Kenntniß zu erlangen. Demgemäß habtn die Kreisämter die Gewerbevereine, Handelskammern u. f. w. zum Bericht aufgefordert, um von dort her zuverlässige Tht» theiluug über Geschäftsgang und die Arbeitsverhältnisse von Gewerbe und Industrie im Großherzogthum Hessen zu erhalten. ES Ist daher von großer Wichtigkeit, daß dazu möglichst genaue Angaben gemacht werden, damit der Großh. Regierung ein möglichst genaues Bild von der tatsächlichen Lage des hessischen Gewerbestandes gegeben werden kann. Zu diesem Zweck hat der OrtSgewerbeverein Darmstadt Fragebogen an den gewerbetreibenden Theil seiner Mitglieder versandt.
** Molkereien. Um zu verhüten, daß da« Aufblühen der Molkerei-Genossenschaften zu Eoncurrenzkämpsen und Preisunterbietungen führt, und um den Absatz der Molkerei Produkte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Märkte zu regeln, hat der allgemeine Verband der deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaften zu Offenbach, dem 650 Molkerei-Genossenschaften angehören, der „Tat. Ztg." zufolge ungeregt: da» Land in Absatzgebiete einzutheilen, Gruppenconferenzen in diesen Bezirken zu veranstalten, einen fortlaufenden Nachrichtendienst über die Marktvorgange zu organiftren und diese Einrichtung in einem Gesamm:ausschus zu centrallfiren. Eine am 16. Oktober d». I». einberufene Versammlung der Interessenten hat den Plan gebilligt und bereit« alle außerhalb des Verbände« stehenden Molkerei- Genossenschaften ?um Blitritt aufgefordert. Die Bildui g von Bezirken hat bereit« begonnen.
•• Statistisches aus den Heilanstalten in »roßherzogthum heffen. Im Jahre 1894 betrug die Zahl der öffentlichen Krankenhäuser 29, der privaten 8, die Zahl der Vettin 2143 resp 268, der BerpflegungStage männlicher Kranken 231,097 resp. 23,863, weiblicher Kranken 220,580 reip. 29,265, der verpflegten männlichen Rranlen 9829 resp. 776, weiblichen Kranken 7347 reip. 924; auf je einen verpflegten männlichin Kranken kommen Derpflegung-tage 23,5 resp. 30,7, weiblichen Kranken 30,0 resp. 31,7. — Augen-Heil- anftalten. Die Zahl der öffentlichen Anstalten betrug 1, der privaten 3; Zahl der ©eiten oder Plätze 75 resp. 66, der BerpflegungStage für männliche Kranke 10,988 resp. 5060, jür weibliche kranke 7686 resp. 5502, der verpflegte» männlichen Kranken 452 resp. 266, weiblichen 346 resp. 299. — Irren - Anstalten. Die Zahl der (nur öffentlichen) Anstalten betrug 2, der Betten oder Plätze 1230, der Bet-


