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Erst im letzten Moment, als der Zusammenstoß nach der Meinung der Zeugen unvermeidlich gewesen, hat der Führer des Roseobaum'scheu Wagens daS Gespann nach dem Trottoir herum gerissen, leider zu spät, denn wäre daS eine Minute früher geschehen, so wäre der Omnibus vorbei gekommen. Der Omnibus habe nicht mehr auSwetchen können als er ge- than. Darüber, wie viel Schritt der Kutscher vor seinem Wagen hergegangen, sagen die Zeugen verschieden auS, ebenso darüber, wie weit der Omnibus von den Bordschwellen deS Trottoirs entfernt war, als dieser auSwich, stimmen die AuS' sagen der Zeugen Herbert, Fourier und Schäfer nicht überein. Darüber, waS die heutigen Angeklagten vor der Straskammer bekundet, können diese Zeugen keine bestimmte Angabe machen. Fourier erklärt auf Befragen deS RechtSanwaltS Katz, er habe f. Z., vor dem Schöffengericht als Zeuge vernommen, sich geirrt und dort erklärt, daS Fuhrwerk, mit dem der Omnibus zusammen gestoßen, sei ein leerer Rollwagen gewesen. Einige Tage nach dieser Verhandlung sei er aber zur Gerichts- schreiberet gegangen und habe seine Aussage berichtigt. AuS dem Protokoll, welches damals ausgenommen, wird dem Zeugen Fourier Vorhalt gemacht, er bleibt aber dabei, er habe dem Gerichtsschreiber zu Protokoll gegeben, daß der Wagen der Gebr. Rosenbaum, nicht wie er unter Eid gesagt, leer gewesen, sondern beladen war. Auf Antrag des Rechtsanwalts Katz wird das beit. Protokoll verlesen. Es geht daraus hervor, daß Fouriers Berichtigung umgekehrt lautet, daß er durch seine Berichtigung aus dem vollen einen leeren Wagen gemacht, daß ihm diese seine Aussage vorgeleseu worden und daß Fourier dieses Protokoll auch unterschrieben hat.
SigmundRosenbaum, Mitinhaber der Firma Gebr. Rosenbaum, gibt den beiden Angeklagten daS beste LeumundS- zeugniß. Der Kutscher Martin, der den Wagen damals gefahren, verstehe sein Geschäft, sei ein ruhiger, nüchterner Mensch, der in den Jahren, wo er bei ihm thätig sei, nie Veranlassung zur Klage gegeben. Die Pferde, welche derselbe am betr. Tage gehabt, seien lammfromme Thtere und gut eingefahren gewesen.
Hierauf wird der Rosenbaum'sche Kutscher Ern st Martin unter Aussetzung der Vereidigung vernommen. Der Zeuge bekundet genau dasselbe über den Vorfall, waS die beiden Angeklagten angegeben. Er hat auf der Wieseckbrücke den scharf herankommenden Omnibus wahrgenommen, als derselbe die Kreuzung der Liebigstraße passirte. DaS Wetter war an dem Tage, wo der Zusammenstoß passirte, schlecht, eS lag Eis und Schnee auf der Straße. Darum hat er unten am Berg schon seine Pferde rechts rüber gehalten. Zeuge bestreitet, vor seinen Pferden gegangen zu sein, sondern mit MalkmuS daneben. Der Omnibus habe, fo war drr Eindruck, von der Mitte der Straße nicht weichen wollen. Es war auch Platz genügend vorhanden, so daß der Omnibus ungefährdet an seinem Fuhrwerk hätte vorbei kommen können. Schellen und Pfeifen will Zeuge nicht gehört haben. — Der Vorsitzende, LandgerichtSrath Jung, macht den Zeugen darauf aufmerksam, daß drei andere Zeugen gerade das Gegen- theil von dem beschworen, was er angebe, daß sich die heute Angeklagten, die dasselbe mit ihrem Eide falsch beschworen haben sollen, wegen diese- Verbrechens unglücklich gemacht haben. Der Zeuge solle bedenken, waS er für ein Unglück über sich und feine Familie heraufbeschwöre, wenn er einen Meineid leiste.
Zeuge Martin erklärt, die Wahrheit gesagt zu haben. Der Vorsitzende erklärt, es sei seine Pflicht, den Mann zu vereiden, so schwer ihm dieselbe auch falle, er, der Zeuge, solle doch nicht blind in sein Verderben htneinrennen. Die Zeugen Fourier, Herbert und Schäfer werden vorgerufen. Eindringlichst fragte sie der Vorsitzende, ob sie auch voll und ganz die Wahrheit gesagt, waS diese alle drei bejahen, Wetter wurden die drei gefragt, ob Martin seine Aussage beschwören könnte, sie verneinten diese Frage ganz entschieden. LandgerichtSrath Dr. Schäfer weist darauf hin, daß eS doch undenkbar sei, daß Fourier, Herbert und Schäfer falsch geschworen hätten. Der Zeuge möge in sich gehen, ehe er die Unwahrheit mit seinem Eide bekräftige. Martin bleibt dabei, er habe die Wahrheit gesagt. Der Vorsitzende schlägt vor, die Sitzung auf 5 Minuten zu vertagen, es gehe ihm gegen sein Gefühl, den Zeugen zu vereiden, ehe nicht Alles gethan sei, diesen davon abzubringen, eventuell einen Meineid zu schwören, er gebe den Vertheidigern anheim, den Zeugen zu veranlaffen, die Wahrheit zu sagen. Rechtsanwalt Katz erklärt: Die Vertheidigung verlange nur, daß der Zeuge voll und ganz die Wahrheit von dem sage, was er über den Vorfall wiffe, aber die Vertheidiger seien weit davon ent« fernt, anzunehmen, daß Martin die Unwahrheit gesagt habe. Eö ständen hier drei Aussagen gegen drei Aussagen, wer hier falsch geschworen, sei schwer zu sagen. StaatSanwalt Koch, sich an den Zeugen Martin wendend, weist darauf bin, daß eS wohl genug des Unglücks fei, daS über zwei Familien wegen einer Lappalie hereingebrochen wäre. Der Zeuge möge eS sich wohl überlegen, waS er thue, denn habe er geschworen und die beiden Angeklagten würden verurtheilt, so verliehe er, der Zeuge, dieses Haus nicht mehr und vor den nächsten Geschworenen würde man gegen ihn wegen deS Verbrechens verhandeln, wegen deffen man heute gegen seine Kameraden verhandelt. Während der Pause ermahnt der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Rosenberg sowie einzelne Geschworene diesen Zeugen, die Wahrheit zu sagen und sich nicht unglücklich zu machen. — Nach Eröffnung der Sitzung läßt der Vorsitzende Fourier, Herbert und Schäfer vortreten, eindringlichst ermahnt sie LandgerichtSrath Jung, zu sagen, ob eS so sei, wie sie bekundet und ob sie sich nicht etwa besprochen hätten, waS sie auSsagen wollten.
Fourier giebt an, er habe mit Herbert über den Fall ja wohl gesprochen, aber eine Verabredung habe nicht stattgefunden. Der Vorsitzende läßt die inzwischen erschienenen Zeugen, die Spediteure Lynker und Adam, In den Saal rufen und macht sie auf ihre Pflicht als Zeuge ausmerksam, mir erhobener Stimme denselben die Meineid-verwarnuvg er- theilend. Zeuge Martin erklärt, die Wahrheit gesagt
haben und baß Bekundete beeiden zu können. Seine Aussage wird protokollirt, ihm Satz für Satz vorgelesen und von dem Zeugen genehmigt, worauf deffen Vereidigung erfolgt. Die weiteren Zeugen werden nur über unerhebliche Thatsachen vernommen. Die Spediteure Lynker und Adam bekunden, daß sie von ihren Kutschern auch schon gehört haben, daß die OmntbuSkulscher nicht auSweichen. Es beruhe dieses wohl auf Gegenseitigkeit. Damit ist die Beweisaufnahme geschloffen. Den Geschworenen werden für beide Angeklagte die Frage wegen Meineid auS § 154 deS R.-Str.-G. vorgelegt und wegen des Angeklagten Borngesier die Nebenfrage, ob derselbe die erforderliche Einsicht der Strafbarkeit seiner Handlung beseffen.
Staatsanwalt Koch recapitulirt noch einmal den Gang der Beweisaufnahme, hebt hervor, wie der bei der Affaire ganz unbetheiligte KaufmannSlehrltng Herbert den Hergang der Sache in Uebereivstimmung mit der Aussage des Zeugen Fourier schildert und wie die Bekundung deS Kutschers Schäfer, welcher ja allerdings durch daS Zeugniß des DirectorS Bergen gerade nicht als intact aus der Verhandlung hervor- gegangen, mit den Aussagen der beiden anderen Zeugen übereinstimmt und darum vollen Glauben verdiene. Man könne einem Menschen, weil er einmal sich um 10 Pfg. bei der OmntbuS - Gesellschaft bereichert, doch unmöglich einen Meineid zutrauen. Fourier sei ein einwandsfreier Zeuge und wenn auch auS dem verlesenen Protokoll dieses Zeugen ein gewisser Widerspruch hervorzugehen scheine, so könne auch hier nur ein Jrrthum von Seiten deS Gerichtsschreibers, welcher dasselbe ausgenommen, obwalten. Der StaatSanwalt beantragt, daS Schuldig auszusprechen und auch die wegen des 17 jährigen Borngesser an die Geschworenen gerichtete Nebenfrage zu bejahen.
RechtSanwalr Dr. Rosenberg recapitulirt ebenfalls den Gang der Verhandlung und plaidirt auf Freisprechung seines Clienten, deS Angeklagten Borngesser. Rechtsanwalt Katz, der Vertheidiger des Angeklagten Malkmuß, tritt warm für die Nichtfchuld der beiden Angeklagten ein. ES ständen hier drei beschworene Aussagen ebenso vielen beschworenen Bekundungen gegenüber. Das Zeugnch deS Martin sei genau so glaubhaft wie das deS Fourier oder des Herbert. Die beiden Angeklagten hätten eine mit dem Zeugen Marrin Übereinstimmende Bekundung beschworen, wer wolle im vorliegenden Fall entscheiden, auf wessen Seite ein Meineid geschworen, er wolle dieses von der Gegenseite nicht behaupten, denn er könne eS nicht beweisen. Fourier, Herbert und Schäfer hätten nur subjective Vernehmungen bekundet, aber die Geschworenen dürften nur ein Schuldig sprechen, wenn ihnen der Beweis der Schuld unantastbar erbracht sei. Die Waage neige sehr zu Gunsten der Angekagten, denn dem Zeugen Schäfer sei kein Glauben beizumessen, daß habe der Director Bergen bekundet, außerdem sei er kein guter Kutscher, dieses wisse man vom Zeugen Kirch. Die Angeklagten seien ehrliche, rechtschaffene Leute, denen man das Verbrechen des Meineides nicht zutrauen könne. Die Situation sei unaufgeklärt und wer von den Geschworenen hier sagen oder rathen könne, auf wessen Seite der falsche Eid geschworen, der verurtheile die Angeklagten. Nach sehr lebhafter Replik und Duplik deS Staatsanwalts und beider Vertheidiger und nach erhaltener Rechtsbelehrung zogen sich die Geschworenen um 11V2 Uhr inß BerathungSzimmer zurück. Nach etnhalb- stündtger Berathung erschienen die Geschworenen in dem Kopf an Kopf von Zuhörern gedrängt vollen Saal, mit der äußersten Spannung wurde der Wahrspruch erwartet. Er lautete auf Nicht schuldig für beide Angeklagte und erfolgte in Folge dessen deren Freisprechung. Bei Verkündung des Wahrspruchs der Geschworenen durchströmte ein lautes Bravo den Zuhörerraum und mit ernster Stimme tadelt der Vorsitzende daS Ungehörige dieser Demonstration und drohte, den Saal räumen zu lassen. Um 12^ Uhr Nachts war die Verhandlung beendet.
Gießen, bett 7. October 1L95
* * Oeffentliche Anerkennung einer edlen Thai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Maurer Heinrich Emil RteS auS Volxheim in Anerkennung deS von demselben bei der Rettung der Katharina Reiß in WormS vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
• • Der Kaufmännische Verein feierte am SamStag in Steins Saal das 22. Stiftungsfest. Man muß es den mit JnSwerksetzen der Festlichkeiten, deren der Verein in Anbetracht seiner ernsteren Aufgaben ja nur wenige halten kann, betrauten Organen anerkennend zuschreiben, daß sie immer Neues und Gediegenes auf daß Programm deS Stiftungsfestes bringen. Neben der nun einmal im Inte- resse der Damen unvermeidlichen und nach unter Dißcretion uns gemachten Geständnissen auch der jungen Herren gern gesehenen Tanzunterhaltung bietet der Verein als Einleitung ein hübsches Concert, dem entweder Theater, Recitation oder sonst ein hervorragender Vortrag folgt. Diesmal führte der Verein feine Damen, Mitglieder und Gäste in daS Gebiet der Zauberei, und wie der Verlauf bewies, mit Erfolg. Herr F. W. Conradi auß Dresden, welcher diesen Theil des Programms übernommen, verstand eS vorzüglich, die Anwesenden an seine Experimente zu fesseln. Die Vorführungen aus dem Gebiete der modernen Salon-Magie wie die antispiritistischen Experimente fanden wohlverdienten Beifall, und den schönen Abschluß durch eine Apotheose, in welcher auß einem kleinen Tambourin neben unendlich langen Papierstreifen Blumengewinden, eine große Anzahl Fahnen aller Nationen und schließlich daß deutsche Banner hervorgezaubert wurden. — Die nun folgende Tanzunterhaltung spann sich bis zum Morgen fort. DaS Fest war sehr zahlreich besucht.
* • Daß Eprachheil Znftitnt Walther dahier, welches beste Erfolge sowohl an hiesigen wie auswärtigen Leidenden erzielte,
beabsichtigt bei genügender Betheiligung noch einen letzte« CursuS zu eröffnen, waS wir im Interesse aller Stotternden hier wittheilen. (S. Inserat.)
Ausnahmen von den Sonntags Vorschriften. Gegenüber der Ankündigung, daß den BundeSrath schon in nächster Zeit ein Entwurf zur Abänderung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe beschäftigen solle, bemerken die „Berl. Pol. Nacht." : „Ein solcher Entwurf, der, wie berichtet wurde, den TabakS- und Cigarrenhändlern eine Verkaufszeit von 7 Stunden, und dem Bahnhofßbuch- handel den ganzen Sonn- und Feiertag freigeben sollte, ist überhaupt nicht außgearbestet. Allerdings liegen dem BundeS- ratb und den sonstigen zuständigen behördlichen Stellen eine große Anzahl von Eingaben auch nach den erwähnten Richtungen vor, und die betreffenden Aemter und Ministerien haben sich demgemäß mit der Frage der Aenderung der Sonntagsruhebestimmungen im Handelsgewerbe beschäftigt, jedoch wird man auf einen Abschluß dieser Arbeiten erst rechnen können, nachdem die Erhebungen, die vom preußischen Handelsministerium vor einiger Zeit bei den Dermal- tungSbehörden und vor Kurzem bei den winhschaftlichen Vereinigungen und Handelskammern veranstaltet wurden, za festen Ergebnissen gediehen sind. Die Aenderungen, die bisher inß Auge gefaßt find, dürften fich nach zwei Richtungen bewegen. Einmal dürfte eß fich darum handeln, einzelnen ErwerbSzweigen überhaupt eine längere, als die bisherige SonntagSarbeit zuzugestehen, sodann darum, für andere die Verkaufszeiten auf andere Tagesstunden als bisher zu verlegen. Im ersteren Falle würde, wenn fich die Erweiterung über einen Zeitraum von mehr als fünf Stunden erstrecken würde, eine Aenderung des Gesetzes nothwendig werden, im letzteren genügten Verwaltungsmaßnahmen.
Die erste Hauptversammlung des Verbandes von RettungShänsern und verwandten Anstalten und Vereinen im Großherzogthum Hessen und in der Provinz Hessen-Nassau findet am Mittwoch, 23. October d. IS., Nachmittags 3 Uhr in Frankfurt a. M., Vereins- haus „Westend", Neue Mainzerstraße 41 statt. Auf der Tagesordnung stehen: 1) Bericht der Commission, 2) Wahl des Vorstandes, 3) Rechnungsangelegenheiten, 4) Anträge und sonstige VerbandSangelegenhciten, insbesondere Berathung über eine zu gründende Anstalt. Der Verband, der die evangelischen RettungS-, Erziehung-- und verwandten Anstalten und Vereine, auch solche, die, ohne unter confessio- netter Leitung zu stehen, die Ziele deS Verbands verfolgen, in dem Großherzogthum Hessen und der Provinz Hessen- Nassau umfassen sott, will Gelegenheit geben zum Gedankenaustausch in der Arbeit der Rettungsanstalten und ErziehungS- vereine, zu möglichst gemeinsamem Vorgehen in Bezug auf ErziehungSgrundsätze, Aufnahmebedingungen, VerpflegungS- gelber und andere sich auS der Erfahrung ergebenden Aufgaben, und Anregung geben zur Gründung weiterer Er- ziehungSvereine. Die nächste Aufgabe sieht jedoch der Verband in der Errichtung von Anstalten für sittlich gefährdete, nicht mehr schulpflichtige Knaben und Mädchen. Gerate auf diesem Gebiete will der Verband eine mit der Zeit immer I fühlbarer gewordene Lücke in der Ausführung der Zwangserziehung der verwahrlosten Jugend ausfüllen. Während die z. Zt. bestehenden ErziehungS- und Besserungsanstalten in der Regel nur schulpflichiige ZwangSzöglinge aufzunehmen geeignet sind, und eß in diesen Anstalten für die der Schule entwachsenen Kinder an der Möglichkeit geeigneter Beschäftigung und Belehrung — wenigstens für eine größere Anzahl Kinder — mangelt, eß in der Regel mit Rücksicht auf den ErzteuungSzweck auch unthunlich erscheint, schulpflichtige und der Schule entwachsene Kinder in einer Anstalt zusammen unter- zubringen, sotten die von dem Verbände zu gründenden Anstalten gerade den Zweck haben, die auß der Schule ent- lassenen Kinder aufzunehmen, und zu ihrem künsitge Berufe vorzubereiten. Eß bedarf wohl keiner Außführung, daß die guten Ergebnisse, die in den z. Zt. bestehenden Anstalten erreicht worden sind, daduich, daß daß ErziehungSwerk in einet Zeit abgebrochen werden mußte, in der seine Weitersührung besonder- nothwendig erschien, wieder völlig aufgehoben wurden, und daß eß eine nothwendige Folge einer einmal begonnenen Zwangserziehung sein muß, daß dieselbe nicht in einem Lebensalter der Zöglinge ausgehoben wird, in dem eine nachhaltige Wirkung wohl nicht erwartet werden kann, sondern daß dieselbe biS zu dcm Lebensalter der Zöglinge fortgesührt wird, in dem dieselben in der Regel in der Lage sind, auf eigenen Füßen zu stehen, und auf Grund deS Erlernten fich selber weiter zu Helsen. Der Zweck teß Ber- banbeß ist sonach ein überaus wichtiger, und eß ist zu hoffen, daß in richtiger Würdigung dieses ZwickeS alle oben genannten Anstalten und Vereine beß VerbanbbezirkeS, benen im übrigen in ihren eigenen Angelegenheiten volle Selbst- stSnbigkeit unb Wirkenßfreiheit bleiben wird, dem verbände beitreten, unb daß dem Verband die Unterstützung von Staci und Gemeinden, die alle an den Interessen, die ber Verband verfolgt, beteiligt find, in vollem Maße zu Thnl wirb.
Darmst. Ztg.
Lang-Gins, 5. October. Ein entlassener Sträfling treibt seit voriger Woche in hiesiger Gegend sein Wesen Derselbe suchte vor Jahren gewaltsam in eine Bahnwärter wohnung, nördlich Gießen, elnzudrmgen. Die THÜre wderstand feinem Angriff, nicht so der Laden. Da Hiebe den Eindringling nicht schreckten, so streckte ihn der bedrohte Wärter, ehe er durchß Fenster eindrang, mit einem Beilhleb nieder. Eine Narbe an der Stirne macht ihn kenntlich. Laut Steckbrief ist er groß, mit rothem Gesicht und rorhem Sdjnuncort, auch sott er etwaß hinken. Derselbe verübte zur Nachtzeit in der Wohnung beß Lehrers Dallinge r zu Oder-Glee» einen Einbruch und soll fich habet einen Anzug angeeignet haben.
Echzell, 5. October. Die hier in diesem Jahre neu eröffnete Genossenschaftßmolkerel hat am 1. D» tobet ihren Betrieb eröffnet. Die feitherigeu Proben brr
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