Ausgabe 
7.11.1895 Zweites Blatt
 
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Der chl-tzewer A«,ei-er ericheint täglich, mit Ausnahme de- Montag-.

Die Gießener Mamittea-lLtter werden dem Anzeiger »vchmtlich dreimal deigeirgU

Zweites Blatt. Donnerstag den 7. November ISfM

Hiehener Anzeiger

Kenerat-Wnzeiger.

vierteljähriger , Z.öoa«tmentsprei»r 2 Mark 20 Psg. mit vringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

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frtynbm Tag scheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr. ^rUNSNeNUge. U UUlUU. | Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Xmilkb«* Ttzeil.

Gießen, den 4. November 1895. Betreffend: Vertilgung des Frostnachtspanners. MO Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

^Soweit Sie unserer Verfügung vom 5. v. Mts. Gießener Anzeiger Nr. 237 noch nicht entsprochen haben, erinnern wir Sie an baldige Erledigung.

v. Gagern.

Gießen, den 4. November 1895. Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschworenen.

Daß Großherzogliche Kreisamt Gießen

GW die Wrssth. Bürgermeister eie« des Kreises

Wir erinnern Sie, soweit Sie noch rückständig sind, an baldige Erledigung der Verfügung vom 15. v. Mts. Gießener Anzeiger Nr. 244.

v. Gagern.

G t eßen, den 4. November 1895. Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Boden­benutzung und des Ernteertrags im Jahre 1895. Daß Grotzherzogliche Kreisamt Gießen GW die Grssth. Bürgermeistereir« deS Kreises.

Soweit Sie noch mit Einsendung der rubricirten 93er« zeichniffe im Rückstände sind, erinnern wir Sie unter Hin­weis auf unsere Verfügung vom 1. Juni d. Js. Gießener Anzeiger Nr. 130 an deren alsbaldige Vorlage.

v. Gagern.

Nr. 38 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 1. d. M., enthält:

(Nr. 2271.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages. Vom 30. October 1895.

Gießen, den 5. November 1895.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Lieferfristen und Submiffionen.

Fortwährend mehren und wiederholen sich die von der Eisen-Industrie erhobenen Klagen bezüglich der Mißstände, welche bet der Festsetzung von Lieferfristen und beim Sub- m'.ssionSwesen vorherrschen. Beachtenswerth sind in dieser Hinsicht die nachfolgenden Auseinandersetzungen, welche vor Kurzem ein deutsches Eisenwerk in derRhein.-Westphäl.

Zeitung" niedergelegt hat. Wird nämlich irgend ein Unter­nehmen, eine Beschaffung geplant, so vergehen oft Monate biS zur endgiltigen Beschlußfaffuog, Anfertigung der Pläne, Verhandlungen und Genehmigung derselben. Ist letztere endlich erfolgt, so steht sicher der Termin, zu welchem daS Unternehmen ins Leben treten soll, kurz vor der Thür. Nun wird gehetzt. Erst die Lieferanten der belangreicheren Mate­rialien: wenn solche zur Stelle, wird dann vielfach an die Beschaffung der Kleinmaterialien erst gedacht und heran­gegangen. Die Bestellungen darauf tragen denn auch stets den Vermerk: sofort, umgehend, in längstens acht bis vier­zehn Tagen zu liefern. Handelt es sich um behördliche Lieferungen, Übernommen von Zwischenhändlern oder Fabri­kanten, die ihrerseits wieder Theile auswärts bestellen müssen, so steigern sich die Widerwärtigkeiten manchmal bis tnS Un- gemessene. Erst wird mit dem Hinweis auf frühere oder wettere Aufträge gebeten, dann zu dem Versprechen eines äußerst knapp bemessenen Liefertermins mit jedem Mittel gedrängt- ist ein solches, das die Grenzen der Möglichkeit streift, auch nur Halbwegs ausgesprochen, dann werden andere Saiten aufgezogen. Es wird gequält, gedroht, die Corre- spondenzen gehen über die Ausdrücke und den Ton eines Lehrers zum Schuljungen bald nahe hinüber zu solchen, in denen einem Verbrecher seine Schandthaten vorgehalten werden. In reichlich 10 Procent aller solcher Lieferungen hat der gutwillige Fabrikant, der sein Bestes thut, aber täglich einer Menge unvorherzusehender Umstände gegenübergestellt ist, an­statt des ihm rechtlich zukommenden Nutzens nur Verlust und eine Unsumme von Verdruß. Etwaigen Klagen gegenüber heißt es kalt:Ja, warum haben Sie sich bei Ihren Ver­sprechungen nicht vorgesehen." Schön gesagt- aber wo gibt eS ein solches Borsehen allen widrigen Umständen gegenüber? Die Verpflichtungen mit Clauseln zu versehen, wie es eine Monopolstellung gleich derjenigen der staatlichen Unternehm­ungen biS zum Ausschluß fast jeder Verantwortlichkeit für eine zeitige Lieferung ermöglicht, das ist für den Privat­unternehmer, und namentlich für den kleinen, völlig aus­geschlossen. Ohne Uebertreibung kann gesagt werden, daß in weit über 50 Procent aller Bestellungen, namentlich bei solchen der Behörden, der Kleinetsen-Jndustrie bei etwas «ehr Vorbedacht eine längere, ja doppelte Lieferfrist durch frühere Bestellung mit Leichtigkeit gewährt werden könnte. DaS SubmisfionSverfahren, wie solches bei den Behörden eingeführt und leider in letzter Zeit von einzelnen größeren Werken zu ihrer Bequemlichkeit mit allen seinen Schäden nachgeahmt wird, lehrt die damit Betrauten die Verhältnisse zu wenig kennen, sonst könnte eS nicht vorkommen, daß der Zeitraum zwischen Bedarfsfeststellung, beziehungsweise Aus­

schreibung, VerdingungStermin und der Vergebung oft die dem Fabrikanten zur Arbeit gewährte Frist bis zum Doppelten überschreitet. Der Fabrikant hat gegenüber den gedruckten Bedingungen keine Wahl. Er weiß, daß Abänderungs-Vor­schläge nur in sehr wenigen Fällen Beachtung finden. Mit schwerem Herzen unterschreibt er die Bedingungen, thut sein Möglichstes, kann aber die widrigen Umstände nicht alle zwingen.

Der Ueberschreitung der Termine, oft nur um ein bis zwei Tage, folgt die schematische Conventionalstrafe auf dem Fuße. ES bedarf einer verdrußreichen Correspondenz, bis eine Berücksichtigung der unvermeidlichen Berspätungsgründe erfolgt, und Ausnahmen sollen voll anerkannt werden oft nur mit Aufgebot vielen Wohlwollens durch eine rein schematische Herabminderung der Strafe. Am meisten leiden unter solchen Verhältnissen die kleinen strebsamen Fabrikanten. ES wäre eine sehr dankenSwerthe Aufgabe der Regierung und Bebörden, darauf hinzuwirken, daß bei der Vergebung von Arbeiten den thatsächlichen Bedürfnissen und Schwierig­keiten der Industrie mehr Rechnung getragen wird. Der Staat als größter Besteller soll es als seine Aufgabe be- trachten, möglichst regulireud auf den ArbeitSmarkt, auf welchem er maßgebend ist, zu wirken, indem er in ruhigen Zeiten vorausblickend größere Beschaffungen, beziehungsweise Anlagen macht, in Zeiten lebhafteren Geschäftes mit solchen mehr zurückhalten kann. Der Segen solcher Umsicht ist ein dreifacher. Sie ermöglicht der Industrie, die günstigen Con- juncturen auf dem Weltmärkte durch Uebernahme lohnender Export-Austräge zum Vortheile Vieler auSzunützeu, schafft in Zeiten deS Mangel-Arbeit und bewahrt einen angemessenen Aufschwung vor dem Unheil der Ueberstürzung.

Kauft der Staatvon der Hand in Mund", tritt also mit erhöhtem Bedarf und dabei überkurzen Lieferfristen an die Industrie heran in dem Augenblicke, wo solche von anderer Seite schon stark in Anspruch genommen wird, so wird au- einem gesunden Aufschwung schnell ein wilde- Aufwärts- treiben. Die vorhandenen Anlagen genügen solchen An­forderungen nicht, selbst vorsichtige Fabrikanten werden zu Neuanschaffungen und Vergrößerungen gezwungen, für welche in ruhigen Zeiten keine Beschäftigung ist, und die lieber» Production damit künstlich inö Leben gerufen. Dazu kommt, daß zu überstürzten Anlagen Leute gedrängt werden, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind, die sowohl über ihre finanziellen, wie geistigen Kräfte hinausgehen. Die unausbleibliche KrifiS schwemmt solche Leute mehr oder weniger schnell wieder von der Oberfläche weg, mit denselben aber auch manches auf­strebende, gesunde Unternehmen, und schlägt dem Ganzen tiefe, nur langsam verheilende Wunden.

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