Ministerium geht mit der Absicht um, für die schwedischnorwegische Armee AuSrüstungSgegenstände nach preußischem Muster einzuführen, zu welchem Zwecke eS von dem preußischen Kriegsministerium Proben erbeten hat, die von diesem bereitwilligst zur Verfügung gestellt und durch dcn hiesigen schweoisch-norwegtschen Gesandten nach Stockholm abgesandt wurden.
Aachen, 2. October. Vor dem hiesigen Schwurgericht begann heute die Verhandlung gegen den Alexianerbruder Heinrich wegen wissentlichen Meineids im Pro« cesse Mellage. Geladen sind an 50 Zeugen, darunter ein schottischer Geistlicher, Forbes, Mellage, geistliche SUexianerbrüder, Ordensschwestern u. A. Für die Ver» Handlungen find zwei Tage angesetzt. Nach dem DerweisungS- beschloß der Strafkammer ist nur in einem Falle, betreffend die Aeußerung gegen Mellage, ForoeS sei so krank, daß er Niemand sprechen könne, Anklage erhoben worden. Bruder Heinrich bestreitet auch heute, dies gesagt zu haben. Wegen der Aeußerung gegen den Dicar Reindorf und dcffen Haushälterin hatte die Strafkammer die Verfolgung nicht auS- gksprochen. Der StaatSanwalt erklärt, erst im Laufe der Verhandlung sich schlüssig machen zu können, ob er diese Anklage aufrecht erhalten solle oder nicht. DaS Zeugenverhör brachte bis heute Jtbenb nichts wesentlich Neues.
München, 2. October. Die Abgeordnetenkammer begann heute die Berathungen über die Interpellation Dr. Schärler und Genossen, betreffend die Vorgänge in Fuchsmühl. Nach einer längeren Begründung durch den Interpellanten ergriff das Wort der Minister des Innern, Freiherr v. Feilitzsch. Nach deffen Ausführungen ist die Requisition von Militär lediglich dem Uebersehen eines Telegraphenbeamten zuzuschreiben, welcher unbegreiflicher Weise in einem an das königliche Bezirksamt Tirschenreuth ge- ripleten Telegramm, in welchem eS heißt: „Event. Militär- Execution in Aussicht stellen", die Worte: „in Aussicht stellen" weglteß, wodurch BezirkSamtmann Wall in den Glauben versetzt wurde, es sei höheren OrteS bereits die Requisition von Militär angeordnet worden. Morgen Fort- setzllng der Berathung.
Madrid, 2. October. Gestern sollen sich 2200 Freiwillige für daS Operationscorps auf Cuba bei den Militärbehörden gemeldet haben.
Athen, 2. October. Im Canal von Korinth fand neuer* dingS eine Erdrutschung statt, so daß die größeren Schiffe nicht paffiren können.
Der Krieg von 1870|71,
geschildert durch Ausschnitte aus ZeitungS-Nummern jener Zett.
(Nachdruck verboten.)
4. Oktober.
In den großen Städten des südlichen Frankreichs herrscht immer noch die vollständigste Anarchie. In Marseille stehen die Herren ESquiroS und Labadis, welche dort die R'publik repräsentireu, unter einer Art Vormundschaft von 300 Prätorianern mit der phrhgischen Mütze, welche sich in den Besitz der Präfectur gesetzt haben und auf Küche und Keller derselben starke Kontribution legen, ohne daß man etwas gegen sie zu thun wagt. In Lyon führt der Soctalist Cluscret da« große Wort. Die nach TourS verlegte Regte- rung thüt alles, um die Rothen zu besänftigen.
Tours, 3. October. Noch immer wiffen französische Truppen'Commandanten nicht, waS auf 6 Meilen von ihnen vorgeht und die Ueberrumpelungen von Wörth find heute noch an der Tagesordnung. Dabei beherrscht diese Leute ein Dünkel und eine Selbsttäuschung, wie ich derlei noch gar nicht erlebte. Ich reiste neulich mit mehreren, zur intellt» genteren Klaffe gehörenden Offizieren und hörte nichts anders, als von ihren Siegen, von der Niederwerfung der Preußen erzählen. Spricht man von Friedensunterhandlungen, so kann nach ihrer Ansicht von Gebietsabtretungen oder Kriegs- eutschädigung keine Rede sein, die Deutschen müffen das Land räumen und den Franzosen allen Schaden mit Gelde ersetzen. Ihre Zeitungen find nachgerade schon komisch zu nennen. Kein Gefecht findet statt, ohne daß die Franzosen nicht 30,000 Preußen kampfunfähig gemacht und maffenhaft Kanonen erobert hätten. Sie begeistern sich gegenseitig fort und fort zu patriotischen Erhebungen, zum allgemeinen Waffenergretfen, die Marseillaise wird bis zum Ekel Tag und Nacht geleiert. „Aux armes citoyens!“ Ader die CitoyenS rühren sich bis jetzt noch immer sehr unzureichend und ihre militärischen Reformirungen gehen schleppend und sehr fehlerhaft vorwärts. Nur so istS erklärlich, daß die sogenannte Reservearmee des Südens, daß die Loire-Armee nach immer nicht operationSfähig ist. Wiener Preffe.
Schwurgericht.
W. Gießen, den 3. October 1895.
Heute wird vor dem Schwurgericht gegen den am 1. October 1877 geborenen, einmal wegen Körperverletzung vor- bestraflenZiegelarbeiter KarlBernhard von Angenrodwegen wiffentlichen Meineids verhandelt. Die Staatsbehörde wird vom Staatsanwalt Zimmermann vertreten. Die Vertheidigung führt Rechtsanwalt Katz. Der Angeklagte bestreitet seine Schuld. Er sei eines Tages im Jahre 1894 von Angenrod nach Zell * Romrod gegangen und auf dem Rückweg nach feinem Dorf traf er die Angenröder und BlleNSHäuser Barschen aneinander, er ging den Streitenden aus dem Wege, indem er den Weg querfelde n über eine Wiese einschlug, hier packte ihn deren Besitzer und soll ihn nach Angabe des Angeklagten blutig geschlagen haben. Der Geschlagene machte Anzeige beim Gendarm über diesen Vorfall und erwähnte, wie er heute zugiebt, dabei, daß sich die Burichcn mit Steinen geworfen, von den Burschen will er ledigilch mehrere alS Zeugen darüber angegeben haben, daß er geschlagen worden wäre. AuS dieser Anzeige gingen nun außer der Strafanzeige wegen Körperverletzung noch zwei Strasanze'gen wegen des Steinwerfen» für die Angenröder und für die
Billertßhäuser Burschen an da» KreiSawt ab- dasselbe gab diese Anzeigen weiter, m d nun erhielten die betreffenden Barschen Strafmandate, wogegen die BillertShäuser Einspruch erhoben. Hierdurch kam die Sache an daS Schöffengericht Alsfeld, und hier erklärte der heutige Angeklagte, damals als Zeuge vernommen, entgegen der beschworenen Aussage des Gendarmen Majewsky, er habe keine Anzeige wegen Steinwerfenö erstattet, besonders keinen der mit Namen Genannten als die Steinwerfer bezeichnet, er habe diese Burschen nur als Zeugen darüber benennen wollen, daß er von anderer Seite blutig geschlagen sei. Der Gendarm Majewsky erklärt heute, als Zeuge vernommen, auf das Bestimmteste, der Angeklagte habe ganz ausdrücklich die Anzeige wegen Steinwerfenö auch verlangt.
Cscttite» »tt»
Gießen, den 3. October 1696.
* * Bahnsteigsperre. An allen Stationen, Haltestellen und Haltepunkten der Main-Weser-Bahn ist seit 1. October die Bahnsteigsperre in ihrem vollen Umfange zur Einführung gelangt. Die Fahrkarten werden also in Zukunft nicht mehr von den Zugschaffnern, sondern nur noch von den Bahnsteigschaffnern an der Anfangsstation der Reise durchlochr und an der Endstation den Reisenden abgenommen,- die Karten sind daher sorgsältig zu bewahren und bereit zu halten.
* ♦ Die Vorstellungen von Schmidts Affentheater im Restaurant Lahn st ein erfreuen sich regen Besuchs, zumal die vorgeführten Kunststücke der Affen, Hunde und Ziegen nicht blos unterhaltend, sondern auch durch staunenSwerthe Dressur allgemeine Beachtung verdienen. Wir machen deshalb auf die noch stattfindenden Schlußvorstellungen aufmerksam. (S. Inserat.)
* * Diebstahl. Ein fremder Bäckergeselle, der aushilfsweise einige Tage bei einem hiesigen Meister Arbeit gefunden hatte, entwendete bei seinem Weggange seinen Nebengesellen eine Taschenuhr, Geld und sonstige Gegenstände. Gestern wurde derselbe hier verhaftet und fanden sich noch einige gestohlene Sachen in seinem Besitz, während er die Uhr bereits auf der Herberge für 1.20 Mk. an einen Handwerksburschen verkauft hatte.
Bad Nauheim, 30. September. Gestern war eine Deputation des „Kölner Liederkranzes" hier, um dem Großherzogl. Badecommissar, Herrn Oberst Hofmann, ein prachtvoll ausgefertigtes Diplom als Ehrenmitglied des Verein» zu überbringen. Der also Geehrte war früher Stadtcomman- dant von Köln und hatte den vorzüglich geschulten Verein wiederholt veranlaßt, auf der hiesigen CurhauSterraffe zu concerttren.
Darmstadt, 2. October. Sicherem Vernehmen nach ist Seine Excellenz der StaatSmintster Dr. Finger zum Referenten des Allgemeinen TheileS vom neuen bürgerlichen Gesetzbuch für den BundeSrath ernannt.
Lampertheim, 1. October. Heute Abend 6 Uhr entstand hier ein großes Sch adenf euer, das in kurzer Zeit Scheuer, Stallung und Schuppen des Dr. Peter Feld- Hofen, sowie die angrenzenden, zahlreichen Oeconomiegebäude des Gutsbesitzers Tobias Boxheimer etnäscherte. Die mit Heu und Getreide vollgefüllten Räume boten dem verheerenden Elemente willkommene Nahrung. Ein in den Gebäuden des Tob. Boxheimer untergebrachtes Tran^it- lager eineß Gießener Cigarrenfabrikant en wurde vollständig zerstört. In demselben war Tabak im Werthe von einigen Hunterttausend Mark untergebracht. Die Geschädigten sind dem Vernehmen nach alle versichert. N. B. L.-Ztg.
Procetz Waldeck.
nn. Darmstadt, 2. October 1895.
Vor dem Schwurgericht der Provinz Starkenburg begannen heute Morgen die Verhandlungen gegen die Gräfin Auguste von Waldeck, geb. Fesenbeck, geboren am 21. Juni 1841, Ehefrau des verstorbenen Grasen Friedrich von Waldeck zu Budapest wegen wiffentlichen Meineid». — Der Zudrang des Publikums ist ein ganz bedeutender- der Saal und die Gallerten sind dicht besetzt. Auch die holde Weiblichkeit ist in ziemlicher Stärke vertreten.
Den Vorsitz führt OberlandeSgerichlSrath Forch, Ankläger ist Staatsanwalt Hofmann, während die Ser» theidiguug in den Händen deS Rechtsanwalts Ofann II. ruht. Die Geschworenenbank bilden in dieser Sache die Herren: Hauser Offenbach, Karl Mahr-Traisa, Gg. Meister IV., Joh. Schmidt IV.»Fürth, Georg Lipp I. - Waldmichelbach, W. Bauer Offenbach, Ad. Schrimpf Goddelau, PH. Bauer Eberstadt, Fabrikant Auler-BenSheim, I. F. Bechtel Biebesheim, F. Stieglitz Bischofsheim und Rentner Jac. Dahlem- Darmstadt. Die übrigen 12 Geschworenen wurden sämmtlich von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Um VjlO Uhr werden die Verhandlungen eröffnet und die angeklagte Gräfin durch einen Gerichtsdiener und einen Gendarm in den Sitzungssaal geleitet. Sie fieht heute älter au» als fie in Wirklichkeit ist. Die Untersuchungshaft, in der sie seit Mitte Juli fitzt und die Sorgen um ihr Schicksal haben fie ganz gebrochen. Ihre an den Präsidenten gegebenen Aussagen sind nicht verständlich. Die Verhandlung wird mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen, auS der hervor» geht, daß die Gräfin gelegentlich einer am 4. April 1895 zu Bretten in Baden stattgehabten Gerichtsverhandlung wegen einer Anklage wegen Schießen gegen Adalbert Tomba aus Budapest nach eingehend geschehener Eidesbelehrung beschworen hat, daß sie diesen ic. Tomba (ihren Hauslehrer) nicht kenne und daß sie nicht gesehen habe, daß in ihrem Hause in Kürnbach geschossen worden fei. Sie habe in Ungarn einen Mann kennen gelernt, der sich Graf Georg Wasfilitsch von Nesselrode genannt habe, ob bie» fein richtiger Name fei, könne sie nicht behaupten. Richtig sei,
daß fie, als dieser Tomba nach Kürnbach gekommen sei, ihrer Dienerschaft gesagt habe, dieser Herr fei „Herr Graf ja nennen. Ob Briefe später an denselben gerichtet worden seien ober ob fie solche von bemielben empfangen habe, könne fie nicht mehr sagen.
Auf Vorhalt deS Präsidenten gibt die Gräfin an, daß sie in zweiter Ehe mit dem Grafen von Waldeck vermählt fei. Au» dieser Ehe sei eine Tochter von jetzt 16 Jahren entsprossen. Im Jahre 1890 habe fie Tomba als Hauslehrer für ihre Tochter angenommen und feit dieser Zeit habe dieser mit kurzen Unterbrechungen in ihrem Hause gelebt. Sie gibt ferner zu, als fie nach Kürnbach kamen, ihre Dienstboten an- gehalten zu haben, zu dem rc. Tomba „Herr Graf" zu sagen und alle Einrichtungen in ihrem Hause so zu treffen wie fie der junge Herr Graf wolle.
Vom Präfidenten befragt über die Ursache dieser Metamorphose, kann fie keine Antwort geben. Die Gräfin gibt ferner zu, mit ihrer Tochter Erika und dem Tomba größere Reisen unternommen, die Schweiz, Italien usw. besucht und zusammen in einem Hotel gewohnt zu haben. Sie gibt ferner zu, nach der Abwesenheit de» Tomba auS ihrem Hause in brieflichem Verkehr mit demselben gestanden zu haben, wie dieS 20 später verlesene Briefe beweisen.
E» erscheint nunmehr die Hauptperson in dieser Sache, der Hauslehrer und Professoren Kandidat Adalbert Tomba, 24 Jahre alt, geboren zu Budapest, calvinistisch. Er wird als Zeuge vereidigt und vom Präsidenten noch besonders ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Dom Staatsanwalt befragt, ob fein Name richtig sei, erk'ärte er: „Ob dieser mein Name richtig ist, ist nicht meine Sache, sondern die deS Herrn Staatsanwalts." Er gibt an, feit 1891 bei der Gräfin und deren Tochter Unterricht in Sprachen, Musik usw. ertheilt zu haben, bis 1893, wo er zum Militär eingezogen wurde. In Budapest, wo Tomba in Garni on kam, wohnte derselbe mit der Gräfin in einem Hotel zusammen und später nach feiner Versetzung nach Großwardein ebenfalls. Wegen einer Insubordination sollte Tomba verurlheilt werden. Er wurde aber fahnenflüchtig und ging 1893 im Herbst in die Schweiz und zwar nach Zürich, dann nach Italien, wohin die Gräfin ebenfalls überall folgte. Don hier au» reifte die ganze Gesellschaft nach Kürnbach und hier ist Tomba zum ersten Male öffentlich als Graf Neffelrode re. ausgetreten. Dann folgte im März 1895 die Schießaffaire, die die Gräfin heute auf die Anklagebank gebracht hat. Tomba, befragt von welchen Mitteln er während dieser ganzen Zeit gelebt habe, erklärt, von der Gräfin stets mit Geld unterstützt worden zu fein. Er stehe übrigen» im Begriff, die Tochter der Gräfin zu heirathen.
Befragt, ob irgend ein Zweifel darüber bestehen konnte bei der Gräfin, daß er der Hauslehrer Tomba sei, antwortet er mit „Nein".
Nunmehr fragt der Präsident die Gräfin, ob sie damals im Zweifel gewesen fei, ob der heute vor ihr stehende Tomba und der in Budapest u. f. w. mit ihr zusammen wohnende nicht eine und dieselbe Person sei. Sie erklärt dies auch heute mit Bestimmtheit, nicht zu wiffen. Nach einer kurzen Pause beginnt die Verlesung der beiderseitigen Correspondenz, theils in ungarischer, theilS in russischer und deutscher Sprache. Für die ersteren ist ein beeidigter lieber» setzer, Pfarrer Sadlazeg aus Kürnbach, anwesend. AuS den Briefen geht eine große Intimität der Gräfin mit Tomba hervor. Er nennt sie in denselben. Mein liebe», theuercs, holdes Mütterchen und mit traulichem „Du" und schließt mit: Tausend Grüße und Küffe von Deinem dich liebenden Sohn, während die Gräfin schreibt: Mein theuerer Sorgensohn und Dein dich ewig liebende» Mütterchen. Die Briefe tragen alle den Stempel der Familien Correspondenz.
Hiermit wird die Sitzung abgebrochen und wird um 4 Uhr fortgesetzt.
Zunächst erfolgen die Zeugenaussagen der Bediensteten im Schloß der Gräfin in Kürnbach. Sämmtliche Zeugen tagen aus, daß fie wußten, daß der „Graf" der frühere Hauslehrer Tomba sei und daß derselbe mit der Gräfin und deren Tochter sehr intim verkehre. Um >/,6 Uhr ist da» Zeugenverhör beendigt. Staatsanwalt Hofmann ergreift da» Wort, um die Anklage wegen des wiffentlichen FalfcheideS aufrecht zu erhalten. Gerade weil die Angeklagte aus den befferen Ständen und die Tochter eines Pfarrers fei, könne ein MilderungSgrund nicht Platz greifen. Bei der Ableistung deS Eides habe die Angeklagte gewußt, daß der gesuchte Tomba der von ihr verhätschelte „Gras" fei und in dem Be* wußtsein, denselben zu deSavouiren, habe sie falsch geschworen.
Rechtsanwalt Osann II., der Dertheidiger der Gräfin, hat einen schweren Stand dieser Anklage gegenüber. In glänzender Rede sucht er die der Gräfin zur Last gelegten Delicte abzuschwächen, wenn er auch nicht ganz in Abrede stellen kantig daß die Gräfin in leichtfinniger Weise fich bei EideS bedient habe. Sicher sei, daß der rc. Tomba einer der größten Schwindler sei und mit feinen Schwindeleien, al» fei er ein Graf Wassilowitsch, Großfürst von Rußland und Graf von Neffelrode, die Gräfin getäuscht und in seinem Banne gehalten habe. Er beantragt, au» diese« Grunde nicht aus den Antrag der Staatsanwaltschaft einzu» gehen, sondern die Gräfin freizusprechen eventuell eine geringe Haftstrafe gegen dieselbe zu erkennen.
Nach erfolgter Rechtsbelehrung durch den Präfidenten begaben fich die Geschworenen in da» BeraihungSz'mmer, um nach etwa zehn Minuten mit dem abgegebenen Unheil zurückzukehren. Die Gräfin wird des wiffentlichen Meineids für schuldig erkannt mit mehr als 7 Stimmen. Die Frage, ob sie den Eid unter der Voraussetzung geleistet habe, vm einer Strafe zu entgehen, wird bejaht.
Hierauf beantragt der StaatSanwalt eine Zuchthausstrafe von einem Jahr. Der Gerichtshof zieht sich hierauf zurück und erkennt gegen die Gräfin auf eine Gefängnißstrafe von 9 Monaten, wovon 2 Monate 15 Tage Untersuchungshaft abgerechnet werden. Die beantragte Haftentlassung wird abgelehnt. Mit völliger Apathie nimmt die Gräfin diesem
1'rthkilks
CierN ,s. s-
ber ®c,t
«chrert angttoni' aiftti 6 ♦
yam»i -er in fich am a>it aut aJfltfP1 ckhme jngtnoo im Fius
•e bau fin
• ! Famil in unser geringe I Schlosser rag übti E V nag w ’ m ßhavd jpanS v mehr c ßtegtnf tüohnzi gelegeni oon 11 bim ©et in ©ran aufmadit sie der 1 zwar an Misstthö 'March iDunbtn für sein Trippe in feint btm imi gtianbtn tUlDtifilt lMe nie schaßtn d rmdraazi Kmdchtn
l’/tfroc bahier, sc Md in Ei mgeiheili
3a
N° S, „kr «em, pwfafi in Mfeff«
De
De
Die 1 U Lat derselbe: wetra Gemeint vergeben •wollen i ! Zeichnung «luntetj Ittbrn, r rtoR 1 Uh
StUtlT
M).


